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MarcusDo

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  1. Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur 10-Jahres-Frist beim Sportschützen-Bedürfnis und würde gerne wissen, ob jemand damit schon praktische Erfahrungen gemacht hat. Ich war von 2020 bis 2023 aktiver Sportschütze im BDMP und hatte in dieser Zeit auch eine WBK. Die WBK habe ich anschließend zurückgegeben und war seitdem nicht mehr waffenrechtlich aktiv. Jetzt möchte ich wieder mit dem Schießsport anfangen, evtl. in einem anderen Verein bzw. Verband. Eine neue WBK habe ich aktuell also nicht. Meine Frage ist nun, wie in so einem Fall die 10-Jahres-Frist betrachtet wird: - Zählt die frühere Zeit als Sportschütze ab 2020 bei einem späteren Wiedereinstieg weiter mit? - Oder beginnt die 10-Jahres-Frist durch die Rückgabe der WBK bzw. das Ende der damaligen Sportschützeneigenschaft wieder neu? - Ist entscheidend, wann die WBK erteilt wurde, wann sie zurückgegeben wurde oder wann zuletzt ein waffenrechtliches Bedürfnis bestand? - Können die früheren drei Jahre Sportschützentätigkeit bei einem neuen Verein/Verband angerechnet werden? - Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt und kann sagen, wie seine Waffenbehörde das gehandhabt hat? Mir geht es zunächst ausdrücklich um die praktische bzw. rechtliche Einordnung. Ich werde dazu auch bei meiner zuständigen Waffenbehörde nachfragen, aber die haben ja manchmal eine andere Auffassung. Vielen Dank für eure Erfahrungen!
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