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Mausebaer

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  1. Vergiss doch endlich die Gewaltenteilung! Bundestag und Bundesrat z.B. sind gleichzeitig Organe der Exekutive und der Legislative. Die Ermittlungspersonen der Polizeien unterstehen den Innenministern und die der Staatsanwaltschaften den Justizministerien. Die Richter sind zwar bei Ihren Entscheidungen formal nur an die Produkte der Fusion aus Exekutive und Legislative (vgl. oben!) gebunden aber personell haben doch wieder die Justizministerien das Sagen. Wie gut die Unabhängigkeit beim Handeln funktioniert, wenn die Unabhängigkeit beim Personalwesen nicht besteht, haben doch auch die Zentralnotenbanken in den letzten 30 Jahren bewiesen. Noch nie gab es so viele bei ihren geldpolitischen Aufgaben unabhängige Zentralnotenbanken und noch nie gab es gleichzeitig ein derartig langes und intensives Mikrozinsensumfeld, dass den Regierenden half "die Wirtschaft" anzukurbeln bzw. zu überhitzen, dadurch mehr Menschen aka "Wähler" als notwendig in Arbeit zuhalten und die öffentlichen Haushalte exzessiv zu verschulden - also Staaten dauerhaft wirtschaftlich auf "nach mir die Sintflut" zufahren. Wer immer noch die enorme politische Weitsicht und den unglaublichen Wert des zweiten Zusatzartikels zur US-Verfassung für Menschen- und Bürgerrechte nicht erkennt, dem ist nicht zu helfen bzw. der will nicht geholfen bekommen. Art 20 Abs. 4 GG ist auch nicht schlecht, auch wenn er nur eine Selbstverständlichkeit beschreibt. Jedoch lässt er sich materiell bekannt leicht aushebeln. Dein Mausebaer
  2. Die überwiegende Masse unseres öffentlichen Rechts orientiert sich grundsätzlich an den Störern der sog. "Öffentlichen Sicherheit und Ordnung". Opfer interessieren da i.d.R. nur als Zeugen oder Träger von Beweisen. Dass einige Opfer, i.d.R. auf ihre Kosten bzw. ihr Kostenrisiko, in einem eventuellen Hauptverfahren in einigen schweren Fällen Nebenkläger sein dürfen, ist da schon eine deutliche Aufwertung ihrer rechtlichen Beteiligung. Dieses ist Folge der heute allgemeinen staatlichen Fiktion, dass die sog. "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" die Menschen schütze und nicht der Zufall und die Menschen selbst. Dein Mausebaer
  3. Das denke ich nicht. Aber die Situationen für die entscheidenden Personen sind i.d.R. komplexer mit mehr zu berücksichtigenden Variablen, als sie üblicherweise von den Medien vermittelt werden. Damit Medienschaffende auch Profite (wirtschaftlich, ideologisch und persönlich) erschaffen, gilt für eine Berichterstattung fast immer "quick, short, cheap 'n dirty". *) Dein Mausebaer *) quick; nichts ist älter als das Schwein, das bereits gestern durchs Mediendorf getrieben wurde short; wer ausführlich informiert werden will, der liest Sachbücher und keine Nachrichten cheap; Recherche kostet Geld und Zeit (vgl. auch "quick") dirty; saubere Berichterstattung interessiert nur wenige Menschen. Horror, Sex und Skandale+) dafür viele. +) ein Skandal, der erst erklärt werden muss, der taugt nicht zum Skandal - umgekehrt geht das aber schon
  4. Nichts - sie sind keine Beteiligten im Verfahren. Dein Mausebaer
  5. Darum ja auch der Plural in meinem Post. Die flüchtige Person selbst besaß m.W. keine Immunität. Dein Mausebaer
  6. Was genau möglicherweise auch gemacht wurde. Alternativen: Trotzt objektiv fehlenden Haftgrund wird eine Person in U-Haft genommen, deren Familie zumindest in dem Bundesland politischen Einfluss hat - egal ob ex post materiell sinnvoll oder nicht. ==> viel Spaß beim neuen Job! Wegen ex ante objektiv fehlenden Haftgrund wird eine Person nicht in U-Haft genommen es besteht auch ex post materiell kein Haftgrund ==> alles richtig gemacht. es hätte in der ex post Betrachtung materiell ein Haftgrund bestanden, aber die Person ist nicht geflüchtet ==> alles richtig gemacht es bestand in der ex post Betrachtung materiell ein Haftgrund und die Person ist geflüchtet ==> alles richtig gemacht, denn ex ante bestand ja kein Haftgrund Der Hauptverdächtige suizidiert sich und die vermutliche Mittäterin ist erfolgreich flüchtig ==> Ermittlungsverfahren gegen den Toten wird eingestellt, die Flüchtige bleibt flüchtig und nur die politische Opposition verlangt noch Aufklärung, aber es ist parlamentarische Sommerpause ==>==> besser geht's kaum. Dein Mausebaer
  7. @cb01 sozial in Deutschland integriert Wohnsitz in D. Familie in D., sogar mit relativer Berühmtheit und politischen Einfluss feste Arbeitsstelle in D. Kooperationsbereitschaft wenn sie sich nicht als "feindlich" gegenüber den Ermittlungspersonen verhalten hat und sich womöglich auch noch als Opfer darstellte, ist das anzunehmen (auch wenn es vorgetäuscht war) Fehlen von Vorbereitungshandlungen dazu müsste man wissen, wer die (Anschluss-)Flüge gebucht hatte und wer was dazu aussagte geringe Straferwartung Ihre Rolle war anfänglich noch unklar. Als sie klarer wurde, war sie wohl schon weg. kein konspiratives Verhalten , wenn sie ihre Identität nicht verschleiert hat ... Inlandsvermögen? Verhalten in der Vergangenheit M.w. hatte sie sich noch nicht versucht einem Strafverfahren durch Flucht zu entziehen Extremismus, OK u.ä., dass bei einer Flucht von besonderer Nützlichkeit sein könnte? Auslandsvermögen, das bei einer Flucht nutzbar wäre? sehr gute Auslandskontakte (zum Entziehen vor einer Strafverfolgung)? Formal konnte der Richter wohl gut davon ausgehen, dass keine Fluchtgefahr bestand, wenn die Ermittlungspersonen ihm/ihr/es nichts wirklich Gegenteiliges berichteten und belegten. Damit fehlte dann der Haftgrund. (vgl. § 112 StPO). Dein Mausebaer
  8. Gegen Tote wird nicht mehr ermittelt. Damit kann die Aufklärung des Falles leicht von einer der Pflicht der Justizverwaltung zu einer Option der Politik werden. Die Qualitätsmedien werden sich meiner Erwartung nach auf das Optimieren ihrer wirtschaftlichen und ideologischen Profite beschränken. Dein Mausebaer
  9. Ja, aber ich weiß es nicht. Dein Mausebaer
  10. Ich gehe auch von erneuten Behördenversagen infolge von mangelnder Kompetenz statt aus Kalkül aus. Dein Mausebaer
  11. Wenn zu erkennen ist, dass die Subsumierung unter § 55 WaffG bald enden wird, ist das durchaus sinnvoll, damit kein Bruch entsteht. Ob das rechtlich so ok ist, bezweifle ich. Entweder sind die §§ 2 bis 19 WaffG anzuwenden oder jemand ist bzw. ist in seiner Funktion davon nach §§ 55f. ausgenommen. Die Lösung wäre, alles vorzubereiten und im Augenblick des Wegfalls des § 55 den Datensatz freizugeben sowie WKB und WS zu übergeben. Etwas Anderes ist das "Mehr-Mützen-System" - mit dienstlicher Kopfbedeckung §§ 55f.; ohne Dienstmütze keine §§ 55f.. Sollte jeder dienstliche Waffenträger ab Land (einschl. Ermächtigung) aufwärts kennen. Dein Mausebaer
  12. Es ist mehr als ausreichend geregelt, insbesondere wenn man auch noch bedenkt, dass illegaler Waffenbesitz oft erst zusammen mit einer mit der illegal besessenen Waffe begangenen Straftat auffällt. In der Hauptverhandlung zählt dann regelmäßig die schwerere Tat und der illegale Waffenbesitz wird zur Fußnote. Die Regierenden in Berlin haben jedoch ein Image-Problem, weil immer mehr Menschen immer mehr auffällt, dass sich Gewaltkriminelle auch nicht ans Waffenrecht halten. Zur Lösung greift die Politik mal wieder zum bewährten PR-Mittel - das WaffG wird verschärft und schon halten sich die Kriminellen an das Waffenrecht (und falls doch nicht, dann wurde das WaffG halt noch nicht genug verschärft. Der dumme Bürger glaubt ja, dass das sein Leben sicherer macht ) Dein Mausebaer
  13. Ist bekannt, ob eine der beschenkten Personen das Geschenk schon mal ausprobiert hat? Euer Mausebaer
  14. Aber das macht er schon sehr lange sehr ge-schickt. Dein Mausebaer
  15. @de enig echte Unser deutsches WaffG ist doch ein klassisches "Animal-Farm-Gesetz" --- § 55 und fertig. Dein Mausebaer
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