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Schwarzwälder

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  1. Es gab genug Urteile, man hätte vorgewarnt sein können. "Schrankwaffen" und "Bedürfnis" sind für Sportschützen halt ein gewisser Widerspruch im deutschen Waffenrecht. Für einen bedürfnislosen Erwerb und Besitz wenig deliktrelevanter Waffen hat sich halt niemand mehr stark gemacht.
  2. ... und verstehen: Die 10 Jahre laufen erstmal für ALLE neu an. Erst wenn Du die 12/18 für JEDE Waffe 10 Jahre durchgehalten hast, wirst Du belohnt. Also ab 2030 frühestens. Dann geht es mit 12/18 pro 3 Jahre weiter, wie derzeit vom BR gewünscht. Wobei die spannende Frage bleibt, was bei den jährlichen Waffenrechtsverschärfungen dann noch geht...
  3. Ist schon erstaunlich: Von einer gesetzlichen Regelung, die eine Million Bundesbürger direkt betrifft (die Verfassungsschutzanfragen betreffen ja ALLE WBK-Inhaber), setzt man mitternächtlich eine Debatte an, also ob kaum ein Bürger betroffen wäre. Die Anträge von den GRÜNEN und auch der FDP reden immer nur von Rechtsextremismus und Waffen. Dabei gibt es auch Linksextreme mit viel Waffenaffinität, hatte die RAF nicht sogar ne MP5 in ihrer Flagge? Islamisten und andere Radikal-Religiöse mit Tendenz zur Waffengewalt erwähnt man auch nicht... ist man auf einem Auge blind?
  4. @Knight: Du hast schon recht: Auch ich vermisse Forderungen nach Verbesserungen/Erleichterungen, da wo die öffentliche Sicherheit dem nicht entgegenstehen (z.B. Abschaffung der Anscheinsregelungen bei KK). Im Prinzip ist auch die Stellungnahme nur Teil eines Rückzugsgefechtes. Ich bin trotzdem froh, dass sie geschrieben wurde und hier alle wesentlichen Verbände geschlossen dahinter stehen. Ansonsten bin ich ehrlich gesagt froh, dass der DSB hier ganz oben auftaucht und nicht etwa das FWR. F. Gepperth ist mit dem BDS gleich an zweiter Stelle und somit ebenfalls voll im Boot. Interessant wäre noch, wenn der DJV - da wo betroffen - mit unterstützt: Viele Magazinregelungen betreffen auch Jäger. Die Verfassungsschutzanfragen betreffen die Jäger ebenfalls. Auch ganz grundsätzlich das Bedürfnis ist etwas, das der DJV mitbegleiten sollte. Denn die ständige Ausweitung des Bedürfnisprinzips wird irgendwann auch vor den Jägern nicht mehr Halt machen (x Teilnahmen an Gesellschaftsjagden oder aber Begehungsscheine usw. statt bloßes Lösen des JJS).
  5. Bei Schwabenarms dürfte es sich um eine Neufertigung aus neuem zivilen Nicht_KWKG-Lauf und neuem zivilen Nicht_KWKG Verschluss handeln, kombiniert mit (bislang) nicht waffenrechtlich relevanten orig. G3-Teilen wie Schaft, Visierung, Griff usw. Bis 2002 konnten alte G3 "demilitarisiert" werden - die kannst Du erwerben (dabei sind dann aber viele Dinge zu beachten, um die KWKG-Eigenschaft nicht wieder aufleben zu lassen: z.B. max. 5-Schuss-Magazine einsetzen, Visieränderungen ggf. nicht rückgängig machen usw. - nur der Schaft darf ggf. rückgebaut werden). Auch ehemalige Kriegswaffen bis 1945, die nicht mehr Kriegswaffen sind (wie eine Tommy-Gun, Stgw.44 etc.), durften von Vollauto auf halbautomatisch umgebaut und erworben werden.
  6. Ich finde die Stellungnahme wirklich gut, zumal sie geschlossen von allen relevanten Schützenverbänden mitgetragen wird und auch gleich solide Gesetzesänderungstexte mitgeliefert werden. Es freut mich auch, dass explizit detaillierte Anforderungen an das Training und seinen Umfang (Häufigkeit, Dauer) im Gesetzestext gefordert werden. Denn jede Lücke führt dazu, dass später Gerichte Regelungslücken unter dem Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" gegen unsere Interesse schließen werden. Man muss einfach sehen, dass die derzeitige Gesetzesversion (inkl. Änderungen BR) einen enorm negativen Effekt auf den deutschen Legalwaffenbesitz hätte - vergleichbar mit den Einschnitten 1972/76. Der Waffenbestand insgesamt (durch nicht mehr erfüllbare Trainingsvoraussetzungen pro Waffe) und die Zahl der LWB (durch nicht mehr erfüllbare Trainingsauflagen, durch extreme Überprüfungen, durch Kostensteigerungen und durch Fallstricke - Stichwort Magazinregelungsdschungel) würden drastisch abnehmen, in der weiteren Folge würde auch der Absatz an Neuwaffen implodieren und viele innovative Bümas, Händler, Hersteller und Importeure dichtmachen. Die derart dezimierte Lobby würde dann den Todesstoß von RRG oder wem auch immer in ein paar Jahren nichts mehr entgegensetzen können. 2 Dinge vermisse ich in der Gemeinsamen Stellungnahme noch: a) Die Vermutung der Regelunzuverlässigkeit bei bloßer Listung des Namens in Listen des VS aus unbekanntem Grund. Es darf keine "ZÜP" für Legalwaffenbesitzer geben! Schon bei Piloten hat sich diese nicht bewährt, in vielen Jahren konnte kein einziger Terrorist "herausgezüpt" werden. Statt einige tausend Piloten jährlich jetzt 1 Mio. LWB diesen Überprüfungen zu unterziehen, führt zum endgültigen Kollabieren der Verwaltung mit extremen Wartezeiten, Kosten und am Ende völlig ungerecht-automatisierten Ergebnissen, die keine Sicherheit, sondern nur Chaos und Entrechtung stiften. b) Bei den Magazinen sollte für Altbesitzer eine einfache Regelung als absolutes Minimum gefordert werden: Erlaubte Altmagazine sollten im bisher legal genutzten Umfang weiter nutzbar bleiben. D.h. Sportschützen sollen diese als blockierte Magazine weiter nutzen können, was völlig EU-konform ist. Die Magazinkörperregelung darf *wenn überhaupt* nur auf neue Magazine (nach Gesetzesverabschiedung) bezogen werden.
  7. Ich hatte ja die gesamte Liste des Bundesamts für Statistik eingestellt. Segelflugzeuglizenzinhaber und Lizenzinhaber für UL-Flieger (bis 600 kg) sind keiner ZÜP unterworfen. Es ist sicher nicht nur das LBA, sondern auch die Landesbehörden (v.a. Segelflug+UL, die aber keiner ZÜP unterliegen) und Militärs etc. - allerdings werden letztere sowieso intensivst überprüft; die sind dann ggf. nicht relevant. Hinzu kommt der wesentlich kürzere Überprüfungsturnus bei WBK-Inhabern (im Gegensatz zu Piloten, da nur alle 5 Jahre). Die Statistik des Luftfahrtbundesamtes weist für 2008 > 80.000 Pilotenlizenzen aus: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Statistiken/Statistik_Luftfahrtpersonal_2008.html Dabei sind dann aber die Segelfluglizenzinhaber >> 30.000 PPL(C) abzuziehen (keine ZÜP erforderlich), ebenfalls die auf UL-Flieger beschränkten Privatpilotlizenzen (damals wohl teilweise noch unter PPL(A) eingegangen). Mir ging es jetzt auch nicht um eine hochexakte Erfassung jeder einzelnen Pilotenlizenz, sondern um die Darstellung der stark unterschiedlichen Größenordnung, der von ZÜP betroffenen Pilotenlizenzen vs. den künftig vom Verfassungsschutz zu überprüfenden WBK-Inhabern. Bei Piloten werden es jährlich im unteren fünfstelligen Bereich ZÜPs geben und bei WBK-Inhabern wird's dann eher siebenstellig (bei jedem Waffenerwerb) Interessant, weil die Behörden schon bei den jetzigen ZÜP-Zahlen kaum hinterherkommen, obwohl die Luftfrachtindustrie über das BMWI da mächtig Druck macht und ganz anders Druck aufbaut als es ein F. Gepperth oder selbst ein DSB jemals könnten. https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/7C59EB9E671A23F5C12582FD0052B0FB/$file/DSLV-Jahresbericht_2017-2018.pdf (Seite 25 unten) Wenn die Verfassungsschutzprüfungen schon für die Luftfahrtindustrie so schleppend verlaufen, obwohl die RICHTIG Druck machen, wie sollen dann plötzlich 100mal mehr Personen (WBK-Inhaber) zeitnah überprüft werden können? WIe sollen das die Behörden hinbekommen? Zeit für differenzierte Datenlieferungen (beim VS/Nachrichtendienst) und angepasste Bewertungen bei Behörden wird es da für die WBK-Besitzer nicht mehr geben können. Nur noch automatisiert: Irgendein Eintrag beim VS = Ende der Zuverlässigkeit. Fertig.
  8. Schön gedacht, aber bei den Piloten und deren ZÜP gibt es da inziwschen genügend einschlägige Rechtssprechungen: Zum sogenannten Informantenschutz urteilt das BVerwG https://openjur.de/u/163057.html: ==> Wie willst Du künftig als LWB nachweisen, dass ein Denunziant "wider besseren WIssens oder leichtfertig" Falschangaben gegen Dich gemacht hat, wenn Informantenschutz/Denunzoiantenschutz über alles geht? Zum Schutz der Geheimdienste etc. wird geurteilt (ebenfalls Bundesverwaltungsgericht)https://openjur.de/u/163057.html : ==> Also schon wenn nur gewisse Rückschlüsse auf Arbeitsweisen oder Behördenzusammenarbeit offenbar weden könnten, bleiben die Angaben aus Verfassungsschutz- und nachrichtendienstlichen Kreisen für Dich geschwärzt. Keine Überprüfungschance! Datenschutzrechtliche Bedenken gibt es nicht, denn man macht ja bei den ZÜP völlig "freiwillig" mit.
  9. Der Amokflieger wäre von der ZÜP doch gar nicht erfasst worden - ohne deutsche Lizenz = keine ZÜP. Ansonsten hat die AOPA (Verband der Flugzeugeigentümer und Piloten) eine Anfrage beim BMI machen lassen. In 7 Jahren ZÜP 2005-2012 wurde kein einziger Terrorist "entdeckt". Du kannst eine neue Anfrage an das BMI stellen. Kostet Dich 150 EUR. Dann weißt Du, ob die ZÜP seit 2013 irgendeinen Terroristen rausgefischt hat. Ansonsten mal die AOPA zitiert https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/zuep-aktuelle-informationen.html:
  10. Es gibt bundesweit 4894 Berufspilotenlizenzen (CPL(A)). Alle Lizenzen inkl. privat, Polizei, Flugingenieure, etc. bei, Muftfahrtbundesamt betragen in D rund 21000 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/183097/umfrage/anzahl-der-piloten-in-deutschland/ Was für wenige tausend Piloten funktioniert, muss nicht gleichermaßen für 1 Mio. Legalwaffenbesitzer funktionieren! Mag sein, dass die Verfassungsschutzbehörden bei den wenigen Piloten noch etwas differenziert und nicht automatisiert jeden Eintrag raushaut. Die ZÜP für Piloten behält zudem 5 Jahre Ihre Gültigkeit. Bei einer Million Legalwaffenbesitzern ist so eine Differenzierung absehbar nicht zu leisten, da zählt dann halt jeder Eintrag: PECH!! Zudem sollte man sich mal §7 LuftSiG durchlesen, um zu erfassen, was da auf uns zukommen könnte: Die ZÜP ist also schon ein gewaltiges Instrument und offenbar scheinen Handlungen vor 1989 eine Rolle zu spielen, sonst würde man nicht auf STASI-Unterlagen zurückgreifen (GESTAPO-Unterlagen wären sicher auch interessant, wenn sie nicht in den meisten Fällen doch etwas zu alt sind...). Und klar, für Schützen sind nicht Flugplatzbetreiber, sondern Schießstandbetreiber interessant und statt Luftfahrtunternehmen eben Waffenfirmen, Bümas, Händler, Egun und Co. Das "Sicherheitsgespräch" dient der Anhörung des Antragstellers, wenn irgendwo Verdachtsmomente bestehen. Unterliegen diese Verdachtsmomente aber der Geheimhaltungspflicht, hat man Pech und erfährt nicht, wo was gegen einen gespeichert ist. Man bekommt nur die Zuverlässigkeit aberkannt und darf für die Aberkennung nochmals extra bezahlen (rund das doppelte einer Antragsgebühr im positiven Falle). Wenn man diesen massiven Aufwand für jeden KK-Schützen betreiben will, dann hat man jedes, aber wirklich jedes Maß verloren!
  11. https://www.pressreader.com/germany/ostsee-zeitung/20191015/281505047982541 Also ist klar: Es geht längst nicht mehr um eine punktgenaue Umsetzung der EU Richtlinie, sondern um "erste Konsequenzen" nach Halle... Bleibt bloß noch die Frage, welches nach den ersten Konsequenzen dann die weiteren (Haupt-)Konsequenzen sein werden.
  12. @Commerzgandalf Wo steht mein Klarname. Wichtig ist der nicht. Zudem betrifft der Anschein nur Sportschützen, nicht Jäger. Es sei denn ein Jäger möchte bei der DM des BDS oder so mitschiessen...
  13. Vielen Dank für das Feedback, ich bin gerade unterwegs, werde die Ănderungsvorschläge aber noch einbauen. Und klar, der Schütze und Besitzer ist zuallererst verantwortlich.
  14. Ich habe den früheren Vorschlag etwas überarbeitet und würde mich über konstruktive Beiträge zur Änderung/Weiterentwicklung freuen. Die Aufsichten brauchen irgendwas in der Hand und nachdem das BKA statt 50 EUR nun 232 EUR für die Anscheinsbeurteiung verlangt, können die Schützen nicht mit allem zum BKA rennen. Der Vorschlag in der Anlage ist völlig unverbindlich, keine Gewähr!!! ist nur eine Arbeitsgrundlage. Anscheinsbeurteilung-Flow2.pdf
  15. Vielleicht liegt das Problem am §6 AWaffV selber. Eine Umsetzung durch die Verbände ist schwierig. Ich hatte mal hier bei WO einen Flowchart als Hilfe für Aufsichten kreiert. Derjenige, der am massivsten dagegen war, warst Du - die Einarbeitung der Kriterien des "epochalen" Urteils des VGH Hessen haben Dir mal gar nicht gepasst, warum auch immer. Wenn es keine klare Anleitung für die Aufsichten gibt, fordern die halt lieber einmal zu oft einen BKA-Bescheid, siehe DM BDS. Das kann man aber nicht den Aufsichten vorwerfen. Und auch nicht den Schützen, die ob dieser Forderungen dann halt lieber einmal zu oft zum BKA rennen - nicht "weil is ja so billig", sondern weil man keinen Stress vor/beim Wettkampf haben möchte. Zudem gibt es viele kaum nachvollziehbare Entscheidungen. Ein MKE 94 Sport mit 42 cm Lauf, Festschaft ohne MFD/Comp ohne Lüftungsschlitze, ohne Quadrail oder sonstige Pica-Schienen und keinem einzigen Anscheinsmerkmal gem. Urteil VGH Hessen (außer dem freistehenden Pistolengriff) wird für Sportschützen verboten, während viele andere 9er HA selbst mit kürzerem Lauf und/oder Comp und/oder div. anderem Tactical Gedöns locker als SPortwaffe durchgehen. Selbst bei Dir bestehen Unsicherheiten, eine Garantie, dass eine Triarii mit Schub-/Klappschaft absolut §6 AWaff konform für Sportschützen ist, wolltest Du mir seinerzeit nicht geben... Aber bei der Prognose "Preiserhöhung" hattest Du recht. Es sollen sich aber auch Händler über lange BKA-Bearbeitungszeiten geärgert haben und hier bei WO schon vor längerem eine drastische Gebührenerhöhung für die Endkunden-Deppen gefordert haben. Auch das könnte ein Grund sein...
  16. Also im Innenausschuss sitzen 2 Vorsitzende: Frau Lindholz (CSU) und Herr Haug (AFD) als Stellvertreter. Ferner gibt es 2 Sprecher des Innenausschusses: Herr Stephan Mayer (CSU) und Konstantin Kuhle (FDP). Also rein von der Parteizugehörigkeit müsste diese "4er Schaltzentrale" den Sportschützen relativ gewogen sein, oder sehe ich das falsch?
  17. Zwischenzeitlich war der BSSB wieder aktiv: Ich finde das Engagement des BSSB absolut super. Es erstaunt mich immer mehr, dass andere Verbände anscheinend keinerlei "Dramatik" sehen, ja teilweise die waffenrechtlichen Vorgänge derzeit noch nichtmal thematisieren. Immerhin will die Ausschußvorsitzende "praxisgerechte" Lösungen. Da kann man ja mal einhaken - was praxisgerecht ist und was nicht. Die massive Erhöhung der Gebühren des BKA für Anscheinsbeurteilungen nach §6 AWaffV von 50 EUR auf 232 EUR seit dem 01.10.2019 sind übrigens auch nicht "praxisgerecht"...
  18. Das relativiert sich leider gar nicht, weil die nächste Instanz des VG Darmstadt schon dieses Jahr entschieden hat: ...und dann gibt es halt noch die zweite Schiene, den WBK-Entzug einzuleiten, wegen nicht ausreichend intensivem Training (4 Stunden laut Waffenrechtskommentaren): User "SLG-Leiter" vom waffenforum.gun-forum.de Last not least stellt der Gesetzgeber - namentlich auch der Bundesrat - im neuen Gesetz einmal mehr einen engen Bezug zwischen Trainingsaufwand zum Bedürfniserhalt und dem Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich" her, d.h. die Gerichte können später gar nicht anders, als Regelungslücken bei den Trainingsvorschriften so auszulegen, dass dadurch "so wenig Waffen wie möglich im Volk" rauskommen! Dementsprechend zieht sich die Schlinge zu. Vor allem, wenn man sich noch als LWB GEGEN eine zu präzise Regelung zum Schiesstraining im Gesetz wehrt und sich Vorteile erhofft, wenn alles ein bisschen unklar bleibt. Die Unklarheit geht ob des Leitsatzes "so wenig Waffen wie möglich im Volk" immer zu Lasten der Schützen!!!
  19. Indiens Bezirk Punjab sei verrückt nach Waffen. Daher wurde jetzt beschlossen, dass jeder Antragsteller auf eine Waffenlizenz erstmal 10 Bäume pflanzen muss, davon Selfies machen muss und 1 Monat später nochmals als Doku, dass die Bäume auch anwachsen und gedeihen und gegossen werden. Von 300 Antragstellern werden am Ende nur 100 eine Waffenlizenz erhalten... immerhin gibt es Pistolen, Revolver, Pumpguns und Gewehre. Siehe Report bei der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/ausland/waffenlizenz-punjab-101.html
  20. Die EU-Magazinbegrenzung gilt nur für GK. KK (Randfeuerpatronen) sind nicht betroffen. Diabolos und Airsoft-Kügelchen gelten eh nicht als "Munition", hier sind m.W. keine Begrenzungen vorgesehen.
  21. www.hfd-tresore.de Das Schloss ist für deren günstige Guntress-Serie gedacht, die als Leichtgewicht günstig zu haben sind. Es ist ganz neu im Angebot und im Netz noch nicht eingepflegt, folgende Infos habe ich dort erhalten: Das Schloss (wie abgebildet) kostet wohl 320 EUR Aufpreis zum einfachsten mechanischen Schloss. Das klingt nach viel, aber keinen Schlüssel (mit problematischer Aufbewahrung, wo die Waffenbehörden immer kritischer werden) zu haben und trotzdem ein mechanisches Backup zu haben, ist viel wert. Wenn der Schlüsseldienst vom Tresorhersteller nur EINMAL kommen muss, hast Du den Aufpreis mehr als drin. Und gerade das billige elektron. Schloss schreit nach Defekten. Zudem: In Notfällen, z.B. bei starken elektromagnetischen Wellen nach Atombomben, kannst Du Dein Elektronikschloss vergessen, da kann die zusätzliche Mechanik Leben retten! Ich finde dieses schlüssellose Kombischloss sehr interessant und das wird in meinen nächsten Schrank reinkommen.
  22. Ja, aber für 30% mehr (160 EUR) bekommst Du mit dem Hawk 9XL 100% mehr Rauminhalt. Die Angaben passen oft für sperrige SL mit Optiken etc. einfach nicht, d.h. man bekommt oft kratzfrei und sicher deutlich weniger Waffen unter als zunächst beworben. Für die Lastverteilung kann man notfalls eine sehr dicke Holzplatte o.ä., die eine dtl. größere Fläche hat, drunterlegen. Das Elektronikschloss des Hawk kenne ich. Qualitativ wirklich nicht so gut. Als Backup wäre ein mechanisches Zahlenschloss zusätzlich ideal. So was gibt es auch 2-in-1 sehr kompakt/klein, sieht dann so aus:
  23. Der BSSB scheint Recht zu haben mit der Annahme, dass Waffenrechtsverschärfungen gerade auch aus dem Bundesjustizministerium gefordert werden. Heute abend bei der Tagesschau kann man folgende Zeilen von unserer Bundesjustizministerin C. Lambrecht (SPD) lesen: https://www.tagesschau.de/inland/lambrecht-bab-101.html
  24. Also der BSSB schreibt folgendes: Sinnvoll wäre es daher jetzt, die 46 Abgeordneten des Innenausschusses anzumailen, da diese als nächste - im Moment - damit befasst sind. Wenn es um Lösungen geht und um "Vermittlung" zwischen BR und Regierung, könnte man ggf. auch den Vorschlag machen, dass die Vereine nach 10 Jahren WBK-Besitz einfach pauschal neben der Mitgliedschaft eine gewisse schiesssportliche Betätigung bescheinigen, die ausdrücklich keine Mindesttrainingszahlen erfordert, sondern nur eine grundsätzliche Weiterbetätigung als Sportschütze in geringer Form, bei der auch einmal jährlich Teilnahme am Vogelschiessen ausreichen würde. Nach dem Motto: "Hiermit bescheinigen wir Herrn/Frau xyz, weiterhin Mitglied in unserem Verein/Verband zu sein und sich weiter schiesssportlich zu betätigen". Der 2. Teilsatz wäre dann eine Hommage an den BR. Für die Zeit bis 10 Jahre würde hingegen der BR-Vorschlag 12/18 je 3 Jahre ausreichen, wobei ausdrücklich festgeschrieben würde, dass dies nicht für JEDE Waffe einzeln, sondern insgesamt gilt. Für den Ersterwerb würde dann 12/18 in 1 Jahr unverändert weiter gelten. Wäre das nicht ein gangbarer Kompromiss, auf den man hinarbeiten sollte?
  25. ...und damit rutscht man in die Abhängigkeit großer Fördermittel für seine Athleten rein. Genau deswegen wird nur allzu oft stillgehalten, um ja keine Fördermittel zu gefährden. Im Prinzip wäre ein waffenrechtlicher Dachverband/Lobbyverband goldrichtig. Sowas haben wir ja: das FWR. Es ist nur dysfunktional.
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