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Die EU-Magazinbegrenzung gilt nur für GK. KK (Randfeuerpatronen) sind nicht betroffen. Diabolos und Airsoft-Kügelchen gelten eh nicht als "Munition", hier sind m.W. keine Begrenzungen vorgesehen.
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Tresore Klasse 0/N mir aushängbarer Tür und 130cm Einstellhöhe gesucht
Schwarzwälder antwortete auf Onkel's Thema in Allgemein
www.hfd-tresore.de Das Schloss ist für deren günstige Guntress-Serie gedacht, die als Leichtgewicht günstig zu haben sind. Es ist ganz neu im Angebot und im Netz noch nicht eingepflegt, folgende Infos habe ich dort erhalten: Das Schloss (wie abgebildet) kostet wohl 320 EUR Aufpreis zum einfachsten mechanischen Schloss. Das klingt nach viel, aber keinen Schlüssel (mit problematischer Aufbewahrung, wo die Waffenbehörden immer kritischer werden) zu haben und trotzdem ein mechanisches Backup zu haben, ist viel wert. Wenn der Schlüsseldienst vom Tresorhersteller nur EINMAL kommen muss, hast Du den Aufpreis mehr als drin. Und gerade das billige elektron. Schloss schreit nach Defekten. Zudem: In Notfällen, z.B. bei starken elektromagnetischen Wellen nach Atombomben, kannst Du Dein Elektronikschloss vergessen, da kann die zusätzliche Mechanik Leben retten! Ich finde dieses schlüssellose Kombischloss sehr interessant und das wird in meinen nächsten Schrank reinkommen. -
Tresore Klasse 0/N mir aushängbarer Tür und 130cm Einstellhöhe gesucht
Schwarzwälder antwortete auf Onkel's Thema in Allgemein
Ja, aber für 30% mehr (160 EUR) bekommst Du mit dem Hawk 9XL 100% mehr Rauminhalt. Die Angaben passen oft für sperrige SL mit Optiken etc. einfach nicht, d.h. man bekommt oft kratzfrei und sicher deutlich weniger Waffen unter als zunächst beworben. Für die Lastverteilung kann man notfalls eine sehr dicke Holzplatte o.ä., die eine dtl. größere Fläche hat, drunterlegen. Das Elektronikschloss des Hawk kenne ich. Qualitativ wirklich nicht so gut. Als Backup wäre ein mechanisches Zahlenschloss zusätzlich ideal. So was gibt es auch 2-in-1 sehr kompakt/klein, sieht dann so aus: -
Der BSSB scheint Recht zu haben mit der Annahme, dass Waffenrechtsverschärfungen gerade auch aus dem Bundesjustizministerium gefordert werden. Heute abend bei der Tagesschau kann man folgende Zeilen von unserer Bundesjustizministerin C. Lambrecht (SPD) lesen: https://www.tagesschau.de/inland/lambrecht-bab-101.html
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Also der BSSB schreibt folgendes: Sinnvoll wäre es daher jetzt, die 46 Abgeordneten des Innenausschusses anzumailen, da diese als nächste - im Moment - damit befasst sind. Wenn es um Lösungen geht und um "Vermittlung" zwischen BR und Regierung, könnte man ggf. auch den Vorschlag machen, dass die Vereine nach 10 Jahren WBK-Besitz einfach pauschal neben der Mitgliedschaft eine gewisse schiesssportliche Betätigung bescheinigen, die ausdrücklich keine Mindesttrainingszahlen erfordert, sondern nur eine grundsätzliche Weiterbetätigung als Sportschütze in geringer Form, bei der auch einmal jährlich Teilnahme am Vogelschiessen ausreichen würde. Nach dem Motto: "Hiermit bescheinigen wir Herrn/Frau xyz, weiterhin Mitglied in unserem Verein/Verband zu sein und sich weiter schiesssportlich zu betätigen". Der 2. Teilsatz wäre dann eine Hommage an den BR. Für die Zeit bis 10 Jahre würde hingegen der BR-Vorschlag 12/18 je 3 Jahre ausreichen, wobei ausdrücklich festgeschrieben würde, dass dies nicht für JEDE Waffe einzeln, sondern insgesamt gilt. Für den Ersterwerb würde dann 12/18 in 1 Jahr unverändert weiter gelten. Wäre das nicht ein gangbarer Kompromiss, auf den man hinarbeiten sollte?
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...und damit rutscht man in die Abhängigkeit großer Fördermittel für seine Athleten rein. Genau deswegen wird nur allzu oft stillgehalten, um ja keine Fördermittel zu gefährden. Im Prinzip wäre ein waffenrechtlicher Dachverband/Lobbyverband goldrichtig. Sowas haben wir ja: das FWR. Es ist nur dysfunktional.
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@German Bei Diskussionen macht man doch mit, um auch von anderen zu lernen. Du gehst also laut eigener Darstellung nur in die Diskussionen rein, in denen Du das absolute Wissen zu haben glaubst, um andere zu belehren. Deine Meinung steht ja schon. Dazulernen brauchst Du bei den Topics wo Du mitmachst Deiner Meinung nach ja nix! Jetzt erklärt sich natürlich, warum Du so ein "herrlicher" Diskussionspartner bist...😉 Überzeugungsarbeit lohnt sich bei Dir dann nicht. Danke, dass Du das so freimütig zugibst.
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BBF Hat Dir ja schon gesagt, dass Du die Antwort hier im Forum findest. Kurz gesagt: Fritz Gepperth hat den §6 AWaffV vorformuliert. Fairerweise ist das aber eine lange Geschichte. Anno 2002/2003 brennte nach einem Amoklauf die Hütte (mal wieder) und ein Ministerialrat Brenneke versuchte, "Beinahe-Totalverbote" in AWaffV Texte einzuschleusen. Letzten Endes sah man nur einen Ausweg: Selber einen knackigen Verbotstext zu liefern, der ungern gesehene HA wie Kaschi-Klone, MP5-Klone (jeweils über die Hülsenlänge eliminiert), "gefährlich" kurze Bullpup-Waffen (a la AUG) und kurzläufige Sturmgewehre a la M4/M16 (16 Zoll-Verbote) aus Sportschützenhänden eliminiert. Dass dann auch noch KK mit geopfert wurde, daran soll ein anderer Verband "schuld" sein, aber darüber werde ich jetzt nichts sagen. ==> Man muss Fritz Gepperth und dem BDS lassen: Die Sache klappte. Der Anscheinsparagraph 37 wurde nicht für alles ausgepackt, sportlich interessante HA wie die AR15/AR10 (zumindest die mit sportlich relevanten längeren Läufen >> 16 Zoll), die SIG 550/750-Familie, die G3-Klone und später auch MR223/308 ua. blieben für Sportschützen nutzbar, ohne "Ikea-Möbelpaket" drumrum. ==> Man muss aber fairerweise auch sagen, dass dieses "Opfer" angezweifelt wurde. Der damalige Chefredakteur der DWJ, Wolfgang Kräuslich, war z.B. gar nicht der Meinung, dass es notwendig gewesen wäre. Brenneke wäre mit seinen extremen Formulierungen auch so nicht durchgekommen. Es gab damals ein DWJ-Forum, wo es viele wertvolle Info gab, ein Pendant zu WO. Wurde leider vor langem gelöscht. Kräuslich wird natürlich von den Granden niedergemacht: Er sei kein "Insider", sondern ein Outsider, hätte quasi Null Ahnung von den Vorgängen und der Branche überhaupt, usw. Belegt wurde das nicht weiter, nur kam diese Meinung v.a. auch von Dr. Schiiller, der damals als Chefredakteur die Zeitschrift "VISIER" befehligte - ein Schwesternblatt von Caliber, aber eben ein absolutes Konkurrenzprodukt von DWJ - insofern sind solche Sprüche über Konkurrenten sicher mit Vorsicht zu genießen. Was in der damaligen Situation richtig war und was nicht, darüber muss sich jeder seine eigene Meinung bilden. Bei WO findest Du die von BBF angedeuteten Threads noch und kannst Dich reinlesen und Dir ggf. selber ne Meinung bilden: https://forum.waffen-online.de/topic/210389-anerkennung-vom-bds/page/7/?tab=comments#comment-231503 Abschließend ist es wichtig, die damaligen Zusammenhänge zu kennen, denn eine Lobby kann und wird nicht so einfach ein selbst vorformuliertes Gesetz kippen können.
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Die Wand bist Du! Man zeige mir einen, nur einen, einzigen Thread, wo der German mal einsichtig gewesen wäre und seine Meinung korrigiert hätte. 6188 Beiträge und bei allen den absoluten Anspruch immer 100% richtig zu liegen, ohne jegliche Korrektur. DAS ist die Wand, über die wir hier reden. Kritikfähig ist der German nicht, allwissend aber auch nicht. Schlechte Kombination.
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Gut, wenn das Deine Erkenntnis ist, dann lass doch unsere Seite, unsere Waffen-Lobby/Verbände auch "laut schreien". Das gehört zur Lobbyarbeit einfach dazu - massive Öffentlichkeitsarbeit. Das sollte und darf die Basis - also auch Kanne81 - einfordern. Ich finde es super, dass Du im persönlichen Bereich Leute für den Schiesssport anwirbst. Aber wenn irgendwann die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen, dann finden die Bekannten das Schiessen mit Dir zwar toll, aber werden nie zum LWB. Und nur das zählt. Und wenn man nach dem Probeschießen den Aspiranten fair vorrechnet, wieviel eine für dynamisch/Fallscheibe etc. schon taugliche 9mm Pistole kostet (ich nenn mal ne CZ von Frankonia 9mm neu ab 499,-) und wieviel Bürokratiekosten, Mitgliedsgebühren und v.a. Mindesttrainingskosten 12/18 allein in den ersten 10 Jahren dafür anfallen können (ein Vielfaches des Waffenpreises), dann kommen wir an der Stelle eben bald nicht mehr weiter. Und nur weil ein Franco A zufällig auf einem Schiessevent aufschlägt, auf dem auch BW-Soldaten waren, bekommen die Soldaten Ärger mit dem MAD? Nur mal hypothetisch gefragt: Wenn jetzt die BW-Soldaten in einem Kaufhaus A einkaufen waren und zufällig der Franco A. da auch einkaufen geht - rückt dann auch der MAD an? Nein? Dann hat der Logik folgend der MAD also kein Problem mit zufälligen Kontakten zu Franco A., sondern mit Schiessevents - sagen wir es doch wie es ist. Und was legal ist muss legal bleiben und darf nicht durch staatlichen Druck "illegalisiert" werden. NOCH leben wir in einer FREIHEITLICH-demokratischen Grundordnung. Diese MAD-Vorladung sollte vor einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden.
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Oh, da hätte ich keine Bedenken, dass ein "Armbrust-Verbot" dann im weiteren Gesetzes- und Verordnungsverfahren noch neue Definitionen bzw. Erweiterungen nach sich zöge, z.B. in der AWaffV. Es gibt ja z.B. "Armbrust-Upper", die auf einen AR15-Lower gesetzt werden, bei denen ist jetzt schon klar, dass sie erlaubnispflichtig werden. Das Untergehäuse mit Griffstück und Abzug könnte z.B. wesentlicher Gegenstand werden, die Pfeile/Bolzen ebenso - inkl. ggf. Härtedefinitionen und Verbot von "jagdlichen" Pfeilspitzen, da nur noch sortliches Bedürfnis. Ganz sicher wird man auch Regelungen finden, wie solche "wesentlichen Teile" künftig sicher verwahrt werden müssen - da es A/B-Schränke oder S1/S2-EU 14450-Schränke im deutschen Waffenrecht nicht (mehr ) gibt, ist man dann schon schnell bei 0/I-Schränken für wesentliche Teile von Armbrüsten. Wie dieses Armbrust-Verbot durch den BR geschmuggelt wurde, ist auch beachtlich. Erst klar abgelehnt und heimlich still und leise später auf "angenommen" gesetzt? Ich finde, das "unpräzise" Abstimmen im Bundesrat einer Demokratie unwürdig. Hier gehört ein elektronisches Abstimmungsverfahren rein, dass sofort Klarheit erbringt. Und wenn was nicht durchging, dann ist es eben so. Das Waffengesetz erfährt ohnehin jährliche Verschärfungsrunden, dann kann man es ja 1 Jahr später wieder probieren und muss nicht heimlich Stunden später "umabstimmen" lassen bis es passt.
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Zum Thema Magazine: Das mit dem Verbot blockierter 30er Mags bei SL-Langwaffen ist schon seit mind. 2 Jahren vorbei. Die befürchtete "Außenwirkung" ist wohl nie das große Problem gewesen. Zumal: 30er Magazine in .223 sind ähnlich lang wie manche 10er Mags bei Flinten im Kaliber 12, also dann hätte man SL-Flinten in "Open" mit Kastenmagazin auch untersagen müssen. Aber der Präsident darf bei Magazinen natürlich seine eigene Meinung haben. Dass man sich auch um Leute kümmert, die in den frühen 1970er Jahren mal was bei Quelle gekauft haben und damit bislang Gelegenheitsschützen gewesen sind, die hochambitionierte Trainingsanforderungen einfach nicht mehr leisten können, finde ich schon ein wichtiger Punkt - wie von katechont genannt. Mit jedem Legalwaffenbesitzer weniger - egal wie er aus dem Legalwaffenbesitz rausgekegelt wurde - verliert die Gesamtheit der LWBs an Gewicht. Auch 80.000 superambitionierte BDSler würden am Ende nicht vor dem Totalverbot bewahren - das ist für die Politik einfach keine Größe mehr. Man denke an die Sportschützen in GB: Noch 42.000 Kurzwaffenbesitzer haben den Kurzwaffensport dort am Ende nicht retten können: die wurden vom Totalverbot einfach überrollt.
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Und dann noch zur Frage, warum konkret der BDS nicht unternimmt. Meine *augenzwinkernde* Einschätzung/Mutmaßung dazu: 1. Warum setzt sich der BDS nicht gegen Magazinkapazitätsbegrenzungen und lange Magazinkörperverbote ein? Lest das: https://forum.waffen-online.de/topic/351025-bds-magazinfrage/?tab=comments#comment-1411456 Merke: Wenn der Präsi 10 Jahre an einem Magazinkörperverbot rummacht, dann bekommt er es irgendwann auch! 2. Warum setzt sich der BDS nicht so vehement gegen die neu drohenden Vorschriften zum Bedürfniserhalt (Training bis hin zu 12/18 für JEDE Waffe, Wettkampfteilnahmen, Mindestschüsse bei Trainings, 4h Trainingsdauer etc.) ein? Da muss man sich den BDS und seine Schützen mal angucken: Die Relation Anzahl Starts bei der DM : Mitgliederzahl ist einmalig, 1: 10 oder besser gibt es in keinem ähnlich großen Verband. Auch der GK-Munitionsverbrauch dürfte bei keinem anderen Verband ähnlich hoch sein wie beim BDS. Ein IPSC-WK mit 200-300 Schuss - kein Ding! Ein Fallplattenmatch mit 100 Schuss/Wettkampf? Da machen viele gleich 3,4,5 Starts mit! Über die beim BDMP oder DSB BB vorgeschriebene Mindestschusszahl von 15 Schuss pro anzuerkennendem Training Link SV-BB lachen die BDS-Jünger doch bloß! 12/18 für JEDE Waffe? Da stehn die BDS-Schützen locker drüber! Merke: DER Verband mit den aktivsten Schützen Deutschlands geht jede Verschärfung bei den Trainingsvorschriften zum Bedürfniserhalt mit! 3. Warum wehrt sich der BDS bislang nicht massiv gegen die vorgesehene Verfassungsschutzüberwachung der Schützen? Soweit der BDS-Präsident in einer Meldung des BDS vom 26.06.2019. Man stelle sich vor: Schlapphüte schleichen künftig auf Schützenständen und in Schützenhäusern rum. Zuerst nehmen sie den BDS-Schützen am Stand in Augenschein. Der schießt hochkonzentriert ein knackiges Trainingsprogramm durch. In der kurzen Pause sind bei ihm Editorials und Redemanuskripte seines BDS-Präsis wie Gebetsteppiche vor ihm ausgebreitet. Die lichtet der Schlapphut gleich ab und wertet sie aus: Die "BRD in ihrer heutigen Form " sei "das mit Abstand beste Staatsgebilde...seit Jahrtausenden" steht da zu lesen, daran gebe es "nicht die leisesten Zweifel", sodass man "die Interessen der Bundesrepublik Deutschland" "ohne Einschränkung wahren" wolle usw. Ganz brav also! Danach sortiert der Schlapphut die BDS-Schützen gleich ganz hinten im Karteikästchen ein und geht rüber zum Stammtisch im Schützenhaus. Dort geben sich die DSB-Kameraden die Hand, grantelnd und johlend wird bei reichlich Gerstensaft über Merkel und Co. geeifert. Da gibt es glatt Futter für den Schlapphut! Mitschnitte, Liste... wieder sind ein paar Waffen weg! Merke: Der staatstreueste Schützen-Präsi aller Zeiten hält seine Hand auch beim Verfassungsschutz über seine BDS-Schützen. Da braucht es keine politische Intervention gegen die neue Gesetzgebung! Soweit meine nicht immer ganz ernst gemeinte Analyse. 😉
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Du vergisst immer nur Eines: Mangelnde Information. Es gibt keine Rundbriefe, die über die aktuelle Waffenrechtsproblematik solide informieren. Es gibt auch keine Emails oder große Internet-Startseiten-Editorials bei DSB, BDS, BDMP... die die aktuellen Probleme solide thematisieren. Es gab nur mal etwas Aufregung vor 2-3 Jahren wegen des EU-Waffenrechts. Die ist längst abgeebbt. Ebenso die zaghaften Reaktionen vom Jahresanfang zu einem Referentenentwurf. Mehr wurde dem Otto Normalschütze von seinen Verbänden doch nie mitgeteilt. Was wir hier bei WO diskutieren ist doch nicht der Informationsstand da draussen auf den Schützenständen! Und dann zu Deinen Verbänden, die "Erfolge gehabt" haben wollen: Das neue Waffenrecht ist kein Erfolg. Für niemandem kommt da "unterm Strich" was Positives raus. Nein, auch nicht für die Jäger.
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Falsch, die 4 Stunden stehen im Rechtskommentar.
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Ich weiß, das Zitat aus dem Rechtskommentar war anspruchsvoll und lang! Daher für Dich den Teilsatz nochmal:
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Wenn die das wollen, brauchen sie sich nicht "die Finger schmutzig machen" und das reinschreiben. Ein Verweis auf den Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" genügt in der Gesetzesbegründung. Den Rest erledigt dann in 2. Instanz der VGH Hessen oder andere Gerichte. - Und nur zur Erinnerung: Die haben das am VGH JETZT schon so ausgelegt! Zu Deiner Frage wegen 4 Stunden Schießtraining hat sich @Leserschon geäußert: Zu deiner letzten Frage, wo steht, dass es für Schützen, deren WBK noch keine 10 Jahre alt ist, höhere Anforderungen an das Training geben wird: Da hat sich katechont schon geäußert. Diese Frage beantwortet sich aber selbst, wenn Du den geänderten Gesetzestext liest: Das heißt doch, nur für die älteren Schützen "genügen" 18 Trainingstage mit der Waffe innerhalb 36 Monaten. Für die jüngeren wird es mehr, sonst macht die Formulierung (Voraussetzung 10 Jahre ... "genügt") keinen Sinn.
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Katechont hat vermutlich Recht: Du musst die Begründung des BR-Ausschusses dazu lesen: Singular. Also auslegbar als "mit jeder Waffe". Man beachte: Ziel des Trainingsnachweises ist es nicht, die schiesssportlichen Leistungen von Schützen zu steigern, sondern das oberste Ziel "So wenig Waffen wie möglich" durchsetzen zu können. Dieses oberste Ziel steht gleich im ersten Begründungssatz, das ist eine Einladung für viele Gerichte wie den VGH Hessen, das in Zukunft dann auch so zu fordern/auszulegen. Zudem will man das genaue Mindestmaß jetzt definiert haben. Wenn schon bisher ein Schiesstraining laut einschlägigen Rechtskommentaren 4 Stunden dauern soll, wie lange darf dann ein "Schiesstag" sein? 8 Stunden? Und wie Katechont schrieb: Diese "gnädige" Auslegung trifft nur die, die ihre WBK schon 10 Jahre haben. Darunter wird's härter. Nur schade, dass diese Entwicklung der Verschärfung unsere Lobby bislang nicht juckt. Den BSSB mal ausgenommen. Man will es nicht wahrhaben, auch hier im Forum großteils nicht. Bis es zu spät ist.
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Die Sonderanträge bezüglich Armbrüste den Schusswaffen gleichstellen: abgelehnt Einfache Ausweitung der Waffenverbotszonen: abgelehnt Magazinmeldungen im NWR aufnehmen: angenommen (die demnächst abzugebende Meldung "großer" Altmagazine soll also im Nationalen Waffenregister mit aufgenommen werden) Ziff. 15 (neue Begrenzung der Energie bei Spielzeugwaffen): abgelehnt
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Ich habe Deinen Post mal verkürzt, dann stimmt es (im Prinzip) für alles, was wir hier diskutieren. Das Thema Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses ist allerdings das bei weitem ausschlaggebendste für die Sportschützen, so sehr mir die Magazinkörpergeschichte auch schwer auf dem Magen liegt. Es ist ganz gewiss ein ZENTRALER und besonders gefährlicher Angriffspunkt für den Legalwaffenbesitz in D. Warum Du ausgerechnet diesen Punkt im Referentenentwurf und BR-Entwurf nicht diskutiert haben möchtest, verstehe ich daher nicht. Wenn es nicht gelingt, über das BMI eine klare, präzise Mindestanforderung bezüglich Schiesstraining zum Bedürfniserhalt in das Gesetz zu bekommen, die "Zielformulierungen" des BR-Papiers aber übernommen werden, dann laufen wir LWBs ins offene Messer. Dann werden in 1-2 Jahren über VGH Hessen und Co. aus diesen "Zielformulierungen" des Bundesrats etc. Urteile gegossen, dass den Schützen die Ohren schlackern (12/18 für jede Waffe, auch auf WBK gelb etc.). ...und klar: Wenn es so schön klappen sollte, den Legalwaffenbesitz im Sportschützenbereich über den Bedürfniserhalt runterzukriegen, ohne sich von Seiten der Politik groß die Finger schmutzig machen zu müssen, dann könnte dieser Ansatz auch auf jagdlicher Seite zur Anwendung kommen. Jährliche Schießprüfungen gibt es auch in anderen EU-Ländern und wer die nicht mehr schafft, hat kein Bedürfnis mehr etc. ...
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Wenn urplötzlich hunderttausende bayrischer Schützen wegen 12/18 für JEDE Waffe einen Großteil ihrer Waffenbestände abgeben müssen, gibt es Tumult. Wenn der Schuldige dann in den eigenen Reihen sitzt und Monate vorher noch das krasse Gegenteil versprochen hat, ist er politisch am Ende. Wenn man hingegen alles treiben lässt und 1,2 Jahre später ein VGH oder höher 12/18 festschreiben lässt, kann Mayer Krokodilstränen fließen lassen und bleibt unbehelligt. War ja dann die Judikative. Dafür ist man nicht zuständig. Sich für sein Klientel Au h beim Union-dominierten Bundesrat durchzusetzen, das ist sein und Seehofers Job. Da dürfen wir sie nicht aus der Pflicht lassen.
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Ja, der Staat KÖNNTE so einiges machen. Was er aber im Moment tatsächlich macht, ist entscheidend: Es wird das Bedürfnisprinzip dazu genutzt, dem obersten Leitprinzip "So wenig Waffen wie möglich im Volk" Geltung zu verschaffen. Sprich, der BR-Ausschuss will gesetzliche Mindestanforderungen an das Training zum Bedürfniserhalt definieren, um "so wenig Waffen wie möglich im Volk" als Ziel zu erreichen. In dieser Situation die Füße still zu halten ist töricht. Es ist betrüblich, wenn Politiker sich nicht an Versprechen gebunden fühlen. Versprechen nicht halten ist eines, völlig Widersprüchliches Tun ein anderes. Letzteres bekommt auch einem Politiker nicht gut. Daher wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, über das CSU-geführte Innenministerium die vom Bundesratsausschuss geforderten "gesetzlichen Definitionen" zum Mindesttraining auch festschreiben zu lassen. Dabei werden wir glimpflich davon kommen, denn der Staatssekretär Mayer wird nicht auf dem Deutschen Schützen Tag verkünden, dass wir nach 10 Jahren gar keine Trainingsnachweise mehr brauchen und Monate später festschreiben, dass wir 12/18 für JEDE Waffe brauchen. Das überlebt er politisch nicht.
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"Panik" schüren heißt ungerichtet für Aufregung sorgen. Darum geht es bei meinen Posts doch nie. Ich versuche sehr gezielt problematische Punkte herauszugreifen und an denen im Detail zu zeigen, wo die Tücke liegt. Man muss erstmal eine Reihe der Probleme erkennen wollen und sich nicht alles schönreden lassen wollen. In diesem Punkt verstehe ich manche Verbände derzeit wirklich nicht. Wenn die Probleme erkannt sind, kann man auch agieren. Gerne gemeinsam.
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Hallo sealord37, lese doch bitte mal, was der Bundesrat-Fachausschuss in die Gesetzesvorschlagsbegründung genau reingeschrieben hat (Seite 9): Hier zeigt der "Co-Gesetzgeber" Bundesrat seine Intention auf: Das über allem stehende waffenrechtliche Prinzip "So wenig Waffen wie möglich..." soll qua Bedürfnisprinzip - konkret: ein gesetzlich definiertes "erforderliches Mindestmaß" an Schiesstraining durchgesetzt werden. Mit anderen Worten: Mindestschießtrainings werden vorgeschrieben, um so wenig Waffen wie möglich im Volk zu haben! Dieser Begründungszug von Gesetzgeberseite wird eine Steilvorlage für Gerichte wie den VGH Hessen werden! Wenn jede Mindesttrainingsvorschrift so (eng) auszulegen ist, dass das Ziel "so wenig Waffen wie möglich" erreicht wird, sind wir ganz schnell bei 12/18 für JEDE Waffe usw.!
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Diese Dinge stehen aber leider zur Debatte. Der Fachausschuss des Bundesrates will zum Trainingsumfang zum Bedürfniserhalt eine "gesetzliche Regelung"! Mit der 10-Jahresregelung ist er überhaupt nicht zufrieden. Das Problem mit dem Training "mit jeder Waffe" haben wir seit einer zweitinstanzlichen Entscheidung des VGH Hessen auch an der Backe. Die Formulierungen im Kabinettsentwurf wie in der BR- Version lösen das Problem derzeit nicht.