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Schwarzwälder

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  1. Ich habe mich mit Ron Siderius sehr wenig beschäftigt. Soviel ich weiß, setzt er v.a. auf das Argument Selbstverteidigung, um waffenrechtlich voranzukommen. Tatsächlich haben wir in D ein relativ starkes Notwehrrecht, was aber von der Waffenlobby nicht genutzt wird. Allerdings setzt in Virginia das VCDL als Waffenlobby-Hauptorganisator auch nicht mehr hauptsächlich auf dieses Argument. Dr. Susan Gratia wurde extrem deutlich, worum es bei den Verfassungsartikeln eigentlich geht (Man schaue sich die letzten 20 Sekunden Videoclip von der Anhörung im texanischen Abgeordnetenhaus mal an): https://www.youtube.com/watch?v=DEJFAvA-ZUE Ist hart und so konkret und unmittelbar sicher überzogen, erst recht in D, aber das abstrakte Recht in Art. 20,4 braucht auch Mittel. "Das Beste, was die deutsche Waffenlobby so zu bieten hat" sind doch so Argumente wie "IPSC". Deswegen brauchen wir längere Magazine (komisch, IPSC ist in den USA viel verbreiterter, aber kaum je ein Thema bei gun rallies - also ein Erfolgsrezept aus den USA ist es mal gar nicht). Und ich wette, dass irrsinnig viele in 2020 IPSC-SURTs machen werden und sogar im Ausland auf Matches mitmachen werden, nur um 2-3 lange Magazine weiter nutzen zu dürfen. Auch werden hunderte, wenn nicht tausende wie in den letzten Jahren schon den "Händlerschein" machen und als Wohnzimmerhändler gequält ein paar Sachen rüberschieben, um div. Privilegien zu behalten - wenn nicht die Lizenzen für das NRWII zu teuer würden. Vom Run auf Jagdscheine ganz zu schweigen. Und auch bei 12/18 oder 2x(4/6) machen wir uns zum Affen, incl. vieler anderer Vorschriften, die wir alle (zurecht) brav befolgen. Wer soviel schluckt, der kann auch noch 8 Stunden/Monat freiwilligen Dienst schieben, die Aufregung just darüber verstehe ich nicht. Und wer halt "zuviel Rückgrat" für all dieses hat, sollte sich die Sache mit Art. 20,4 und einer Klage vor dem BVerfG mal überlegen. @highlower Was ist denn Dein Lösungsansatz? Motzen kann jeder.
  2. Vielleicht ist es für Dich schwer zu verstehen, aber in dem Thread geht es um 2 Lösungsansätze aus Virginia, die gerade waffenrechtlich einem schweren (deutlich schwerer als die EU) Angriff ausgesetzt sind. Diese beiden Lösungsansätze habe ich auf Deutschland übertragen: a) Tausende Legalwaffenbesitzer sollen "deputized" werden, also zu Hilfssheriffs ernannt werden. Als solche gehören sie "Law enforcement" an und sind von den harten gun control laws in Virginia künftig ausgenommen. ==> Analog fände sich in Baden-Württemberg die Möglichkeit beim freiwilligen Polizeidienst mitzumachen, man bekommt ne 9mm Pistole, darf unter bestimmten Umständen führen und an Schießtrainings (ggf. inkl. MP5) teilnehmen, die vom WaffG ausgenommen sind. Die Politik, jedenfalls die CDU, will diese frw. Dienste erweitern, ausdrücklich auch mit modernen scharfen Waffen ausstatten und spricht von 50 Jahren guter Erfahrung mit bewaffneten Hilfspolizisten, selbst eine große Polizeigewerkschaft unterstützt diesen Dienst. Wir würden also auf offene Ohren stoßen. Wenn unsere Lobby noch aushandeln könnte, dass man als Hilfspolizist auch wirklich alle Kat. B-Waffen behalten darf (diesbezüglich privilegiert wird), wäre das eine interessante Lösung für manche. Während eine Verschärfungswelle nach der anderen das Land überzieht und die Schützenkumpels auf Geheiß der EU alle nach und nach abgeben dürfen, bleibt man selber cool vom WaffG ausgenommen, behält seine Sachen und schiebt dafür 8h Dienst/Monat (8h/Monat ist in Virginia vorgeschrieben und zufällig auch der statistische Schnitt in BW). b) Die Virginia Citizens Defense League propagiert derzeit v.a. ein Argument: Großzügiges Waffenrecht auch zur Abwehr evtl. künftiger Tyrannei und zum Demokratieerhalt, wie es sich aus den div. Verfassungsartikeln der USA und Virginias ergibt. ==> Analog findet sich in unserem Grundgesetz Art. 20,4 GG, ein Recht auf Widerstand "gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen" Das schließt nicht nur eine evtl. korrupte Regierung, sondern auch Umstürzler von außen ein. Dieser Grundgesetzartikel wurde ausdrücklich (Bundestagsdrucksachen liegen vor) auch unter Berufung auf US Verfassungsrechte 1968 eingeführt. Er kam "als Ausgleich" für eine Notstandsgesetzgebung, die auch erlaubte, das Militär gegen "militärisch bewaffnete Bevölkerungsteile" einzusetzen. Damals, 1968, herrschten in D aber äußerst liberale Waffenrechte. Eine Pistole konnte mit Jagdschein frei geführt werden, auch fernab vom Revier, einfach so. Reihenfeuerpistolen waren nicht verboten. GK-Waffen waren frei ab 18 bei Neckermann und Co. zu erwerben. Es gab lt. BKA-Schätzungen etwa 20-30 Mio. scharfe Schusswaffen in D. Heute sind diese Mittel vielfach nicht mehr verfügbar. Der Legalwaffenbestand ist auf 5,5 Mio. zusammengeschrumpft und erklärtes Dogma der Politik ist: "so wenig Waffen wie möglich im Volk". Wie erklärt sich das politische Ziel der Volksentwaffnung mit Art. 20,4? Verschieben sich da nicht Kräfteverhältnisse ganz gewaltig zuungunsten des Volkes, dem man Art. 20,4 "als Ausgleich" anno 1968 zugestanden hatte? Es geht nicht um die Diskussion wann und wie man jemals ein Widerstandsrecht geltend machen könnte und welche Myriaden von Dingen vorher abgearbeitet werden müssten (inkl. Klagen vor dem EuGH etc.), sondern allein um die Mittel im Volk, in einer solchen fiktiven Widerstandssituation begegnen zu können, d.h. sein Recht hypothetisch wahrnehmen zu können. Es geht NICHT um einen Aufruf zum Widerstand hier und jetzt, um das nochmals ganz klar zu sagen. Nur um ein grundgesetzlich verbrieftes Recht für eine evtl. hypothetische Situation in einer fernen Zukunft. Hier wäre eine Klage vor dem BVerfG eine Aktion für diejenigen, deren Rückgrat bei a) nicht mitmachen will. Und es wäre eine Riesenchance. Schon wenn das BVerfG nur lapidar feststellen würde, dass der Rechtsgrundsatz "So wenig Waffen wie möglich im Volk" nicht mit Art. 20,4 verträglich ist, hätten wir einen Riesenerfolg!
  3. @highlower Ich weiß nicht, was genau für ein Problem Du mit Ron Siderius hast. Erzähl mal. @erstezw Das sind Zusammenhänge, die man ggf. EINMAL vor dem BVerfG klären kann, nicht mit der Politik. Im Juraforum.de wurde auch schon gesagt, dass bei Art.20,4 GG ein eher angelsächsisches Rechtsverständnis durchblitze, aber das in einem namhaften GG-Kommentar bestätigt zu lesen ist doch schön. Da könnte man ggf. was draus machen. Anno 1968, als der Art. 20,4 GG verfasst und auch die Notstandsgesetzgebung verabschiedet wurde, hatte die deutsche Bevölkerung noch sehr leichten Zugriff auf viele Schusswaffen. Es gab kein scharfes bundesweites WaffG, bei Neckermann und Co. konnte jeder ab 18 GK-Waffen bestellen, Munition war ähnlich frei verkäuflich usw. Terroristen mit Automatwaffen gab es damals wie heute, aber die Bevölkerung hat heute längst nicht mehr den Zugriff zu scharfen Waffen wie damals, als dass ein Recht auf Widerstand (das sich ja nicht nur gegen eine korrupte Regierung, sondern auch gegen Umstürzler richtet) nutzbar wäre. Man muss sich gar nicht auf die Diskussion, WANN genau das Recht auf Widerstand gegeben wäre, welche Voraussetzungen für den Widerstandsfall, was man vorher alles probiert haben muss etc., einlassen. Es reicht eine (theoretische) Diskussion für den Fall dass... und welche Mittel dann in der Bevölkerung prinzipiell verfügbar sein müssen/sollten, damit das Recht nicht vollends zum Papiertiger verkommt. Damals (1968) gab es laut BKA 20-30 Mio. Legalwaffen (BKA-Schätzung), als Art 20,4 GG verabschiedet wurde. Heute gibt es noch 5,5 Mio., torpediert von einem somit grundgesetzwidrigen Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk". Art. 20,4 soll auch eine Warnung sein an alle "Umstürzler". Nur: wenn dem Volk die Mittel genommen werden, systematisch und gründlich, dann wird das Recht gem. Art. 20,4 GG zum zahnlosen Papiertiger.
  4. Eine Klage vor dem BVerfG macht einen wohl kaum zum Verfassungsfeind. Im Übrigen ist bei der Gesetzesinterpretation immer zu berücksichtigen, was dem Wille des Gesetzgebers entsprochen hat. Insbesondere Bundestagsdrucksachen helfen da weiter. Und in dem GG-Kommentar von Prof. Dr. Hermann von Mangoldt, Verlag Franz Vahlen (Beck Shop online) zu Art. 20,4 GG steht doch tatsächlich: http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/von-Mangoldt-Artikel-20-82-9783800637324_0305201208360809_lp.pdf (letzte Seite der Leseprobe) Belegt wird dies durch: "Vgl. den Redebeitrag des FDP-Abgeordneten Bucher, Verhandlungen des Deutschen Bundestages 5/9364, sowie die Stellungnahme des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 5/2873, S. 9." http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/05/028/0502873.pdf Leute, wir haben gerade das 2nd Amendment für deutsche Legalwaffenbesitzer ausgegraben! Sensationell!!
  5. @Alex: Es waren ja früher viel mehr. Nur Rotgrün hat seit 2011 gebremst. Doch die Union hat unlängst beschlossen: https://www.mannheimer-nachrichten.de/cdu-baden-wuerttemberg-will-freiwilligen-polizeidienst-reaktivieren/ Letztlich werden auch die Grünen aus Budgetgründen und weil der steigende Bedarf nicht zu decken ist, da nachgeben!
  6. Das ist so einfach nicht korrekt. Der CDU-Landtagsfraktionschef hat das letztes Jahr in einer renommierten Zeitung ganz anders dargestellt: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Streit-in-der-Landesregierung-Freiwilliger-Polizeidienst-mit-oder-ohne-Waffe;art417930,9706616# Also: Die Bereitschaft bei der Politik ist schon da, den Freiwilligen Polizeidienst auszubauen und wie bisher mit scharfen Waffen auszustatten. Wenn da unsere Lobby ein Angebot machen würde ("Bufdis und FSJler kosten Geld, wir LWBs machen das gratis") ginge da was!
  7. Das Problem beim Bedürfnisprinzip ist halt, dass es nicht nur dem Staat, sondern auch den "Bedürfnisbescheinigern" Macht verschafft (und diese Macht gibt niemand freiwillig her) und jetzt EU-weit gilt, wenn auch nicht so ausgeweitet wie in D. 1983/84 gab es unter Helmut Kohl aber eine Gesetzesinitiative im Bundestag, bei der Langwaffen (EL+Repetierer, auch GK) bedürfnisfrei gestellt worden wären, weil man erkannt hat: Die scharfen Regelungen von 1972 sind nicht wirklich nötig. Hier bei WO gibt es einen guten Thread dazu: https://forum.waffen-online.de/topic/82593-gebt-die-langwaffen-frei-bundesregierung-1983/
  8. Ja, leider sehen es die meisten so wie Du, keine Ewigkeitsgarantie. Es würde aber eine interessante öffentliche Diskussion auslösen! Und WENN das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass hier ein (gewisses) Recht auf Waffen ableitbar ist... (immerhin gibt es so ein Grundrecht auf Widerstand gem. Art. 20,4 nur ganz selten sonstwo auf der Welt, da dürfen die Deutschen stolz sein), dann ist gleichzeitig der Leitsatz "So wenig Waffen wie möglich" nicht mehr haltbar (und der macht uns ja fast am meisten zu schaffen!!!) dann müsste der Art. 20,4 GG erstmal mit 2/3 Mehrheit abgeschafft werden. In Zeiten, in denen es Parlamenten zunehmend schwer fällt, überhaupt stabile 50% Mehrheiten für ne Regierungsbildung zu organisieren, wäre das schon eine Hürde! Also ich finde, wenn man schon wegen dem Waffenrecht wieder vor das BVerfG ziehen will, sollte dieser Punkt unbedingt mit rein. Ein wohl vorbereiteter Versuch wäre es wert!
  9. Also da muss ich Dich enttäuschen. Seit 1,5 Jahren gilt ein neuer Assault weapon Ban in California und in div. anderen Bundesstaaten geht es teils noch happiger zu (NY etc.). Wenn Du Dir anguckst, wie die Amis ihre eigenen AR15 dort verunstalten müssen, um sie noch behalten zu dürfen, da kommen einem fast die Tränen. Da haben wir es noch richtig gut! Nur mal 1 Beispiel: "Flossen" /Platten am Pistolengriff, nur damit man mit dem Daumen den Griff nicht mehr fest umgreifen kann: https://cdn0.thetruthaboutguns.com/wp-content/uploads/2019/02/12055_05_lg.jpg
  10. Also die freiwilligen Polizeikräfte in BW dürfen m.W. immerhin von und zum Dienst ihre Walther P5 tragen - und selbstredend auch zuhause aufbewahren. In anderen westlichen Nationen werden/wurden die freiwilligen Polizeikräfte ermächtigt, einfach ihre persönliche Pistole (auf WBK) führen zu dürfen. Das wäre ein Recht, das viele LWB motivieren dürfte. In BW (MP5) und in anderen Ländern (HA, VA) werden die freiwilligen Polizeidienste teils auch an Langwaffen ausgebildet. Dann kann man ihnen auch gestatten, ihre eigene SIG516 oder so weiter behalten zu dürfen, wenn sie damit erwiesenermaßen gut und treffsicher umgehen können. Auch das wäre ein Recht, das viele LWB motivieren dürfte. Andererseits wären solche LWB eben unter besonderer behördlicher Aufsicht, weil sie ja regelmäßig mit Beamten gemeinsam Dienst schieben müssen etc. Das wiederum könnte man zur "Beruhigung" der Totalverbotsfetischisten anführen. Die Vorteile auf Seiten des Staates (man spart immense öffentliche Gelder und hat auf einen Schlag viel weniger Nachwuchssorgen) und auf Seiten des LWB (er bekommt eine waffenrechtliche Privilegierung bzw. ist teilweise vom WaffG ausgenommen und schafft für sich persönlich ein Mehr an Sicherheit) wären eigentlich die Grundlage für einen Lösungsansatz. Auch viele Schiesssportarten, die mehr aus der praktischen Ecke kommen, wären plötzlich wieder möglich, natürlich auf Polizeischiessständen oder entsprechenden Events (Special Forces Workshops etc.).
  11. @knight Unsere Lobby versucht es mit Argumenten (was ja per se nicht falsch ist) und mit dem Bedürfnis Sport + Jagd. Dass das nicht hinhaut, sondern bestenfalls ein bisschen Besitzstandswahrung für eine begrenzte Zeit rausspringt, ist absehbar. Sinn dieses Threads ist es gewesen - trotz aller Glühweinunterstellungen - mal einen Blick auf das zu werfen, was waffenrechtlich in Virginia abgeht. Die Lösungsansätze: Hilfspolizei (für den Erhalt waffenrechtlicher Privilegierung, wie auch in Baden-Württemberg schon möglich) Verfassungsrecht (NICHT SV, sondern ein Schutzrecht vor Tyrannei wie auch in Art. 20,4 GG) sind durchaus auch in D interessant, wenn unsere Argumente auch in Zukunft nicht verfangen.
  12. … ach ja, und wenn das mit der IPSC Sportordnung in Virginia und sonstwo nicht wirklich hinhaut, dann müsste man eben mal vor unserem BVerfG austesten, was der §20,4 GG wirklich wert ist und das von seiner Entwicklung her aufarbeiten (rechtsgeschichtlich bei den alten Römern anfangen) und mal nachhaken wie genau unter den anschwellenden Überwachungsinstrumentarien einerseits und der Komplettentwaffnung der Bevölkerung andererseits ein Schutzrecht über Art. 20,4 GG noch realisiert werden könnte. Und wenn man das nicht will, dann ist eben statt Kampf vor den Gerichten die "Umarmung" angesagt, d.h. die Alternativlösung "deputize them" bzw. freiwilliger Polizeidienst. Was aber einfach nicht passieren darf, ist, dass man die Rechte für seine Nachkommen aufgibt - gesättigt mit schönen Altbesitzerregelungen wie in D/EU üblich.
  13. Aber mal zurück zu Virginia: Wir sollten vom Kampf gegen Waffenrechtsbeschränkungen in anderen Ländern lernen. In Virginia tobt ein echter Kampf: Der demokratische Governeur Ralph Northam, ein demokratischer Senator Richard Saslaw und andere Liberals/Dems/Linke fahren die ganz schweren Geschütze auf. Verboten werden sollen in Virginia u.a. https://americanmilitarynews.com/2019/12/va-govs-assault-weapons-proposal-would-ban-new-ar-15s-force-registration-or-surrender-of-all-existing/: Verbote halbautomatischer "Schusswaffen-Designs" wie die AR-15 bestimmte Magazinverbote (in den USA gelten in manchen Bundesstaaten weit strengere Regeln als in der EU, z.B. max. 7-Schuss) Schalldämpferverbote Klapp-/Schubschaftverbote Verbot von freistehenden Pistolengriffen Verbot von Daumenlochschäften (!!) Bajonettwarzen bestimmte Schienensysteme Saslaw wollte keine "grandfather"/Altbesitzerregelung, aber das einzige, was die massiven Proteste bisher bewirken konnten, war eine Altbesitzerregelung, wenn man dann alles brav registriert. Wie man sieht, sind die Leute in Virginia bald von WEIT härteren Verboten bedroht, als wir sie in der EU und in D kennen. Da nützt deren 2nd amendment erstmal gar nichts. Dass über 90% der Landkreise in Virginia ein "Sanctuary", so ne Art Kirchenasyl für LWBs ausgerufen haben, nutzt ihnen auch nix, denn der Generalbundesanwalt Mark Herring hat schon ganz kühl verkündet, diese hätten allesamt keinen "legal effect". ==> Sie müssen also kämpfen. Dabei setzt die Virginia Citizens Defense League * gar nicht * auf Sport- und Jagdzwecke wie in Deutschland üblich. Sie setzen aber auch nicht allein auf das Argument Selbstverteidigung (!!). Sie setzen zunehmend auf das Prinzip Gewaltenteilung: nicht nur zwischen Exekutive, Legislative und Judikative (und vielleicht den Medien als 4. Element), sondern ultimativ auch durch Zwangmittel in des Bürgers Hand selbst zur Bewahrung von Freiheit und Demokratie. Punkt 3 ist natürlich ein fast obszöner Gedanke in D, aber jedes unveräußerliche Grundrecht wie Art. 20,4 GG (= mit deutscher Ewigkeitsgarantie!) muss im äußersten Fall auch durchgesetzt werden können. Und die VCDL beruft sich nicht nur auf ihr 2nd amendment dabei, sondern Brief vom 26.12.2019 VCDL+GOA auf die alten Römer, z.B. Kaiser Trajan: "Nimm dieses Schwert und verwende es für mich, wenn ich gut regiere; andernfalls gegen mich." auf die Magna Carta auf Gründungsväter wie z.B. Thomas Jefferson (Thomas Jefferson to James Madison, Dec. 20, 1787, in Papers of Jefferson, ed. Boyd et al.) Insofern bleibt es spannend, ob und wie die LWBs in Virginia die massive Attacke auf ihr Waffenrecht aushebeln können, welche Argumente verfangen und welche nicht. Wenn die auch in Virginia geltende IPSC-Sportordnung als Begründung gegen den assault weapon ban ausreicht, wär's ja ein super Signal an das FWR: Weiter so!
  14. @karlyman: Du hast doch damit argumentiert, dass Rotrotgrün GEGEN jedwede freiwillige Polizei agieren würde, d.h. dass man denen diese Idee nicht schmackhaft machen könnte. Nun stellen wir alle fest, dass es selbst in dunkelrotesten Regionen sowas gab+gibt... also kann das kein Gegenargument sein. Andererseits, wer Nordkorea trommeln hört, sollte mal in meinen o.g. Link bei wikipedia reinklicken https://en.wikipedia.org/wiki/Auxiliary_police . Da sind sehr viele des Kommunismus unverdächtige Regierungen auf dieser Welt aufgelistet, die freiwillige Polizeidienstleistende haben und hatten: USA, Israel, Kanada, Australien, Holland, Polen, baltische Staaten usw. ...und Baden-Württemberg hatte das System ja schon unter Jahrzehnten Unions-Regierungen gut etabliert.
  15. Zum freiwilligen Polizeidienst: In BW sind trotz Verbotsversuchen noch 1201 frw. Polizisten aktiv: https://en.wikipedia.org/wiki/Auxiliary_police#Baden-Württemberg Weltweit ist sowas vielerorts üblich und nicht immer, aber oft auch mit dem Tragen scharfer Waffen verbunden, selbst Maschinenwaffen werden den Freiwilligen mancherorts in die Hände gedrückt. Was weltweit funktioniert, kann so falsch nicht sein! Obendrein gab es freiwillige Polizeien auch in der DDR (Helfer der VoPo) und sogar im Grenzschutz; die Stasi hat die leider gerne eingesetzt, um sonst undurchdringliche Strukturen bei VoPo und NVA zu unterwandern. Hier müsste man allerdings sicherstellen, dass keine V-Leute in den freiwilligen Polizeidienst gelangen, was aber dank "Spiegelung" div. Datenbanken, gemeinsamen Datenzugriffen und gestellten Probeanfragen ja vermieden werden könnte.
  16. Waffentragen im Dienst ist die Regel - für den freiwilligen Polizeidienst in Baden-Württemberg. Die müssen nicht davon träumen. Bedienstete im freiwilligen Polizeidienst sind ja letztlich Staatsdiener - da ist die Hemmschwelle, denen Waffen zuzugestehen, naturgemäß niedrig. Und zudem gab es in D für besonders Staatstreue bzw. Regierungstreue schon immer waffenrechtliche Privilegien. So träumerisch ist der Vorschlag also nicht. Und wenn damit die leeren öffentlichen Kassen geschont werden - umso mehr. Win-Win für alle!
  17. Prinzipiell dürfen Leute vom Freiwilligen Polizeidienst vieles, was Polizeibeamte dürfen+müssen: Insofern könnte ich mir auch vorstellen, dass ein Angehöriger des freiwilligen Polizeidienstes in BW auf dem Weg zum Dienst und wieder nach Hause, ggf. auch sonst, seine Dienstwaffe führen darf. Das könnte man aber erfragen bzw. regulieren. Letztlich ginge es ja aber nur um eine Privilegierung, da es sonst künftig so aussehen könnte: Sportschützen: KK + Einzelladerflinte (olympische Disziplinen) Jäger: Kat. C-Waffen (keine Kurzwaffen, keine SL etc.) LWB, die 8h/Monat Dienst leisten: Kat. B-Waffen, Dienstschiessen, ggf. Waffentragen (im Dienst und Arbeitsweg)
  18. Nur zur Info: Hilfspolizisten sind in div. Bundesländern auch früher und teils noch heute im Einsatz. In BW bekommen sie 2 Wochen Grundschulung, angeblich wurden sie auch am MP5 ausgebildet, jedenfalls gab und gibt es da Schusswaffentraining und auch einen fairen Stundenlohn. Sie führen eine scharfe Schusswaffe (Walther P5). https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst
  19. In Virginia (USA) will der Governeur das Waffenrecht massiv verschärfen: Verbot großer Magazine, Verbot halbautomatischer Anscheinswaffen u.v.m. Der Sheriff von Culpeper hat bislang einige Dutzend Hilfspolizisten. In Zukunft will er "tausenden" vom Verbot sonst betroffenen Waffenliebhabern seiner Gemeinde anbieten, sie zu freiwilligen Hilfssheriffs zu machen ("deputize them"). Die Details hat er jetzt bei Foxnews erklärt: https://www.foxnews.com/opinion/walter-williams-the-second-amendment-is-under-attack-in-virginia Die Leute werden überprüft, auch psychologisch und in Kursen geschult. Sie erhalten sodann eine Dienstmarke und werden zu "auxiliary deputies" ernannt. Sie müssen regelmäßig an Schulungen teilnehmen und 8 Stunden Dienst/Monat schieben - ohne (!) dass dafür Kosten für die Gemeinde entstehen. Eigentlich eine super Idee, die wir auch der Partei "Die Grünen" schmackhaft machen sollten. Der Deal: Wenn etwa 100.000 Legalwaffenbesitzer in D ihre halbautomatischen Schusswaffen behalten möchten und ab und zu dienstlich überwacht (Polizeischiessstände o.ä.) schiessen möchten, müssen sie im Gegenzug einen freiwilligen Polizeidienst (gibt es in div. BL ohnehin schon) oder Gemeindedienst leisten, für den Staat bzw. das Bundesland kostenlos. Wenn 100.000 LWB monatlich 8 h Dienst leisten, der ansonsten die öffentliche Hand 30 EUR/h (Beamtenversorgung!) kosten würde, so spült dies jährlich 288 Millionen EUR in die maroden öffentlichen Kassen! Zudem können die LWBs ihre besondere Loyalität bei Ihrem Dienst unter Beweis stellen, indem Sie "grüne" Regierungsbeschlüsse durchsetzen helfen. Last not least wäre die Gefahr gering, da nur noch dienstlich überwacht mit den Waffen geschossen werden könnte. Was meint ihr zu dem Virginia Modell? Wäre das nicht - auch gegenüber den GRÜNEN - die erfolgversprechendere Taktik, statt immer nur um ein bisschen Restrechte für Sport und Jagd zu betteln?
  20. Es geht natürlich auch noch sehr viel schlechter für die etablierten Parteien. Um mal die SPD zu nehmen: Lange geht es nicht mehr, dann wird sie aus den ersten Landtagen rausfliegen. Und im Bundestag kann es schon nächstes Mal einstellig werden. Die große Volkspartei, die jahrzehntelang Deutschland mitgestaltet hat, ist bald am Ende. Warum man es sich da mit > 1 Mio. Legalwaffenbesitzern ohne Not noch zusätzlich verscherzen muss, bleibt deren Geheimnis. INSA ist übrigens ein sehr zuverlässiges Meinungsumfrageinstitut. Die lagen vor der letzten BT-Wahl am besten dran. Hier kann man die Entwicklung sehen: https://www.wahlrecht.de/umfragen/insa.htm Die SPD hat in der Phase der Expertenanhörung noch 15,5% über Wochen bundesweit halten können. Nach den Verbotstiraden von Helge Lindh/SPD und der Verabschiedung des WaffG im Bundestag und dann von des SPD-geführten Ländern im Bundesrat fiel sie schrittweise auf 13,0% ab. Die Union mit Marc Henrichmann als Frontfigur wurde vom DSB, BDS und FWR als Retter des deutschen Waffenrechts inszeniert und gewann dementsprechend im selben Zeitraum von 25% auf 28% ordentlich dazu. Bevor jetzt wieder jemand von statistischen Zufällen spricht: Wer kann denn das Gegenteil beweisen? Dass 1 Mio. Legalwaffenbesitzer die Nase voll haben und ihr Umfeld bearbeitet haben - und sich das eben doch und irgendwie in den Umfragen niederschlägt? Was also, wenn da was dran wäre?
  21. Die regelmäßigen Überprüfungen des Waffenrechts kennen wir. Da gibt es aber keinen Automatismus für Verschärfungen. Es liegt an uns, jetzt schon Lockerungswünsche in bestimmten schwachsinnig überregulierten Bereichen zu fordern. Genau jetzt wäre die Zeit, damit anzufangen. So kann man auch alle 5 Jahre das Rad ein bisschen zurückdrehen. Sowas geht tatsächlich: USA, Brasilien, Russland... sind nur einige Beispiele wo es merkliche Lockerungen gab und gibt! Dann haben die EU-Kommissare irgendwann auch keinen Bock mehr, das Thema auf den Tisch zu holen, wenn sie sich jedesmal mit lautstark vorgetragenen Lockerungswünschen rumärgern müssen.
  22. Eines der wenigen Versprechen - die "nach 10 Jahre ist Ruhe" - Bedürfnisnachweisregelung, dieses Versprechen hat Mayer ja nun gehalten. Alle haben hier gelacht und gegrölt, aber das hat er geliefert. Dass jetzt noch einige Verschärfungen reingerutscht sind, haben wir dem Innenausschuss im Bundestag (z.B. die Sache mit der Begrenzung der WBK gelb auf 10 ist ja via Anhörung im Innenausschuss des BT auf den Tisch gekommen) und dem Bundesrat (der wollte ja die große Regelabfrage bei Verfassungsschutz, über die sich ja aber hier auch kaum jemand aufregt) zu verdanken. Summarisch wird der Staatssekretär Mayer zwar zugeben müssen, dass sein Ausgangsversprechen eines "minimalinvasien Eingriffs in das deutsche Waffenrecht" jetzt zwar niemals haltbar ist, aber das eben nicht von ihm, sondern vom Innenausschuss und Bundesrat (und nicht zu vergessen: von der EU) zu verantworten ist. Ich glaube, da muss man dann auch mal fair bleiben. Schuldige gibt es, aber eben längst nicht nur im Innenministerium. PS Upps, Katechont war schneller.
  23. Der Bundestag hat vor ein paar Jahren ja die Verfassungsschutzanfragen für Piloten und bestimmte Flughafenmitarbeiter eingeführt. ZÜP nennt sich das: ein Ablehnungsbescheid kostet 110 EUR und ein Widerspruch dagegen nochmals 110 EUR. https://lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/190214_Flyer_Gebuehrenerhoehung.pdf So wurden vor Jahren einige zehntausend Bundesbürger (Piloten etc.) mit Verfassungsschutz-Prüfungen überzogen. Jetzt mit den LWB kommt eine satte Million Bundesbürger als Legalwaffenbesitzer dazu. Wahrscheinlich mehr (Angestellte in der Waffenindustrie, beim Handel etc.) M.E. wird eine der nächsten Gruppen diejenigen mit Führerschein Klasse 2 / CE / C1E / D usw. sein - das wären dann rund 22 Mio. Bundesbürger: Fahrerlaubnisbestand in D 2019 In der 4. Stufe ist dann der ganze Rest der Bundesbürger fällig: Wer einen neuen Perso braucht, kriegt erst mal ne Prüfung durch den Verfassungsschutz Die meisten werden sich wahrscheinlich nur über steigende Gebühren und drastisch verlängerte Bearbeitungszeiten aufregen. Tatsächlich aber wird unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, das Recht auf freie Meinungsäußerung etc. durch solchen geheimdienstlichen Überwachungsdruck ausgehöhlt und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten in bester Manier wie anno 1933 und anno 1949-1989 aufgehoben mit allen Folgen für unsere Gesellschaft. Infos einer Kanzlei gibt es hier: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/regelabfrage/ Leider sehen die wenigsten seiner Anwaltskollegen diese Problematik; auch hier bei WO schweigt man lieber und auch die FDP fand die neue Regelabfrage klasse.
  24. So wie es aussieht erwischt die neue EU-Normgrenze sogar die 0,08 J Airsoftwaffen, die batteriebetrieben vollautomatisch die Kügelchen rausschießen... Die 0,08er haben > 2800 J/m² Energie, liegen also über der EU-Grenze von 2500J/m²...
  25. Das stimmt so sicher nicht: Klar, ein Jäger darf bislang auch z.B. ein 20-Schuss-Mag in seine Waffe stecken - solange er es auf der Jagd nur mit max. 3 Schuss füllt. Diese Verwendung ist nun untersagt, dann somit würde er seinen Halbautomaten zur verbotenen Waffe (Kat. A) machen. Diskutiert wird allenfalls, ob as 20er Magazin blockiert auf max 10 Schuss weiter verwendbar bleibt...
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