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Man könnte natürlich den Magazinkörper so permanent verändern, dass er nicht mehr > 10 Schuss fassen kann. Was absägen wäre die radikale Methode, aber evtl. geht auch Epoxidharz, Nieten, schweissen - so, dass eben der Magazinkörper(!) permanent verändert wird und nicht mehr mehr als 10 Schuss fassen kann. Die Fassungskapazität eines Magazinkörpers wird ja nicht (nur) durch seine Länge definiert - sonst hätte der Gesetzgeber gleich Maximallängen verabschieden können. Wenn der Magazinkörper geschickt mit Nieten gespickt oder mit Epoxydharz aufgefüllt wird, so dass eben nicht mehr als 10 Patronen reingehen, müsste das doch akzeptabel sein. Vielleicht reicht sogar, den Magazinboden eines blockierten Magazins mit Expoxidharz zukleben aus. Dann ist der Magazinkörper, die Blockierung und der Magazinboden eine funktionale Einheit/Magazingehäuse und fasst auch nicht mehr als 10 Schuss. Evtl. reicht auch eine Umwidmung des Magazins als echtes 10-Schuss-Magazin aus. Helfen könnten dabei gekürzte Federn wie bei den Hexmags, sodass ein Schiessen mit voller Füllung gar nicht mehr möglich ist (keine Zufuhr, wenn Blocker rausgenommen wird, da dann die Feder zu kurz ist). Es sind nur diejenigen Magazingehäuse verboten, die für Wechselmagazine > 10 Schuss (LW) gedacht sind. Man könnte auch ein KK-Insert in den (9mm oder .223 er) Magazinkörper einlassen ==> dann wird das große Magazin zum Magazin für Randfeuermuni und da ist die Kapazität unbegrenzt. Die ultimative Lösung: Man baut einen Lower auf bullet button Festmagazin um (ist ganz einfach: https://www.bulletbutton.com/ ), blockiert das 30er Magazin auf 10 Schuss und deklariert das so 10 Schuss fassende Magazin als "Festmagazin" für den Bullet button Lower. Die blöde Magazingehäusebeschränkung gilt NUR für Wechselmagazine! Nicht für fest eingebaute Mags. Hier in diesem Video wird der Einbau des neuesten Bullet Buttons erklärt: Super Sache, vor allem die legalen Hacks dazu sind sehr interessant. Damit bleibt die Waffe jederzeit rückrüstbar! https://www.youtube.com/watch?v=NPn7YKwzt_E&feature=emb_logo Alles ohne Gewähr!
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Die Stellungnahme ist gut. Ergänzen müsste man vielleicht, dass auch mit der zunehmenden Trainingsüberwachung (Prüfungen zum Bedürfniserhalt) keine Terrortaten verhindert werden und dass auch im Bereich der Magazinregelungen ein hoher bürokratischer Aufwand betrieben werden wird. Immerhin: die DSU war nicht am Deal, die WBK gelb auf 10 Erwerbsvorgänge zu begrenzen, beteiligt. Man hat die DSU offenbar gar nicht gefragt. Bin jetzt gespannt, wen (welche Verbände) man gefragt hat! Das gehört breit diskutiert, damit man auch sichere Schuldzuweisungen vornehmen kann!
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...und der, der immer "voll muttiviert" war
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Bola Wrap - neue SV aus den USA mit Lasso/Wurfseil !!
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Also (geschätzt): Das dünne Kevlarseil wiege mit seinen beiden Häkchen so 2 Gramm und fliegt (Tagesschau Angabe) 150 m/s = dann hätten wir 22,5 Joule. Dann könnte man aber eine Zivil-Version rausbringen, die nur 86 m/s fliegt, schon wäre man im von Dir gewünschten <7,5 Joule-Bereich. Dann muss man den Vergewaltiger, Hund, etc. eben statt auf 8m bis auf so 5m rankommen lassen... wäre immer noch interessant! Andererseits: Geschossen wird doch nur, wenn was durch nen Lauf getrieben wird, der wiederum muss eine Mindestlänge haben. -
Die Tagesschau berichtet dieses Wochenende über eine neue "Waffe": Bola wrap. Dabei wird aus einer gut Handy-großen Apparatur per Knopfdruck ein gespanntes Seil ausgeworfen. Das fliegt mit 150 m/s auf den Gegner zu, schlingt sich um seine Beine oder Brustkorb/Arme … und der Gegner ist weitgehend bewegungsunfähig. Es kann leichte Hautabschürfungen geben, mehr wohl nicht. Zielen kann man mit einem harmlosen grünen Laser. Weitere Wurfseile kann man leicht nachladen. Die Wirkung soll bis 8m optimal sein. Meines Wissens sind Wurfseile/Lassos vom WaffG nicht erfasst. Wäre das die neue SV-Methode (z.B. wenn eine Frau von einem einzelnen Vergewaltiger verfolgt wird)? Wenn es keine Waffe ist, dürfte es dann auch in Waffenfreien Zonen mitgeführt werden? Könnte die Zulassung ggf. auch als Hundeeinfanggerät oder Tierschutz oder Hundeabwehrgerät erwirkt werden? Die Polizisten in den USA sind auf jeden Fall wohl sehr begeistert! https://www.tagesschau.de/ausland/polizei-lasso-101~magnifier_pos-0.html https://www.youtube.com/watch?time_continue=2&v=8phtZN3aymg&feature=emb_logo
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Da steht, dass die neue gelbe WBK für "den Erwerb von insgesamt bis zu 10...(Waffen)...berechtigt" Das heißt doch: Ich darf 10 Waffen auf WBK gelb einkaufen. Wenn ich dann aber eine verkaufe, darf ich eben nicht die elfte Waffe erwerben, auch wenn ich dann isngesamt wieder nur 10 Waffen auf gelb besitzen würde. Diese 10er Regel stellt ja auf den Erwerb (nicht Besitz) ab, d.h. der Erwerb wird begrenzt (nicht nur der Besitz) . Richtig? Dann wäre es ein echter Hammer!
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Da werden die Behörden in Darmstadt und Co. aber bestimmt nachfragen, ob auch alle 10 Perkussionsrevolver weiter benötigt werden, 12/18 Training, Wettkampfeinsatz etc. bevor die Gelbe aufgeschnürt wird. Grundbedarf sind 5 halbautomatische Waffen und 10 weitere auf Gelb. Wer mehr will, hat dann richtig harte Anforderungen zu erfüllen, Wetten?? Sonst wird er auf Verkauf nicht mehr benötigter Waffen verwiesen werden...
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d. h. Das kleinste vom Hersteller dazu bestimmte Kaliber, das aus der jeweiligen Waffe verschossen werden kann. Da muss man eben beim Hersteller nachfragen. Wenn der angibt, dass alle Kaliber 12 Muni bis 12/89 aus der Waffe verschossen werden kann, dann schließt das die 12/44 und 12/60 mit ein. Vielleicht findest Du zu den Herstellerangaben auch was in der Bedienungsanleitung. Die AFD wollte das Beschusskaliber bzw. eingetragene Kaliber haben, aber die Verbände haben mit Henrichmann im Sinne der Schützen einen besseren Kompromiss gefunden...
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Manche jubeln nicht zu Unrecht über das beim Bedürfnisüberprüfungsregularium erreichte. Allerdings fehlt mir bislang: a) die Aussage von Insidern, dass der Fachausschuss des Bundesrates dazu beteiligt wurde und die wirklich dabei mitmachen b) die genauen Ausführungen, was als eine der künftig neu nachzuweisenden 48 Trainingseinheiten im Jahr 4, 5, 9 und 10 sein gelten wird Man erinnere sich: es standen bis zu 4 Stunden bzw. Trainingstage als Mindestanforderung im Raum. Dauer und Schusszahlen sowie Kombimöglichkeiten bleiben also als Knute! c) welche GENAUEN Regelungen für Altbesitzer gelten sollen: Hat man ab sofort Ruhe, wenn die erste WBK älter als 10 Jahre ist? Welche WBK gilt "als erste": Auch Erben-WBK, Jäger-WBK...? Wird es rückwirkende Prüfungen geben? Also greifen Prüfzeiträume vor dem Jahr 2020? d) Wie lange diese "Lex Mayer" Bestand haben wird. Man ist ja inzwischen an jährliche Verschärfungsrunden gewöhnt und der ganze Bundesrat hat in seiner Begründung ja dargestellt wie unerträglich er dieses Entgegenkommen ("nach 10 Jahren ist Ruhe") findet. Wenn da die Lobby nicht dauernd hochengagiert und mit Nachdruck "weitermacht" , hält diese Sonderregel nicht lange! Eigentlich hätte man heute oder gestern noch Rundmails schreiben sollen und die BT-Abgeordneten darüber informieren sollen, dass Mayer und Seehofer eine 1:1 Umsetzung der FWR und "nur minimal-invasive Einschnitte" in das deutsche Waffenrecht abliefern wollten und nun eine Verschärfungsorgie durch die Hintertür gekommen ist - und dass unsere Verbandsvertreter in sagenhafter Weise über den Tisch gezogen worden seien und man bitte dieses Gesetz zurückverweisen lassen soll an die Ausschüsse, da unsere Interessen nicht beachtet und noch zu viele Rechtsunklarheiten (Formulierungspfusch etc.) bestünden. Aber dann wären halt alle wie begossene Pudel dagestanden: Der Henrichmann, der Ausschuss, die BMI-Schreiberlinge, der Minister und sein Staatssekretär, die Verbandslobby etc. ... also sind wir mal nett und lassen uns heute mit der Abstimmung im BT lammfromm verarxxxen
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In den Verhandlungen der letzten Wochen war auch mitunter mal Thema, dass "nach 10 Jahren ist Ruhe" als Bedürfnisprüfungsregel nicht sofort beginnen soll, sondern erstmal alle die 10 Jahre neu geregelter Prüfungen über sich ergehen lassen müssten und DANN erst "Ruhe" ist, d.h. alle fangen von Null an. Insofern wäre jetzt spannend, wie die neue Gesetzesformulierung ausgelegt werden kann. Da ist nämlich von "Folgeprüfungen" die Rede, für die dann die Mitgliedskarte ausreichen soll. Das Wort "Folgeprüfungen" im neuen Gesetzestext impliziert bei mir aber, dass es erstmal "Erstprüfungen"/initiale Prüfungen geben muss/soll, wo neu nach Waffengattungen und über einen Prüfungszeitraum von je 24 Monaten (statt nur das zurückliegende Jahr) geprüft werden muss. Könnte das bedeuten, dass wirklich alle, auch die Altschützen, erstmal diese neuen Prüfungen 10 Jahre über sich ergehen lassen müssen, bevor dann bei "Folgeprüfungen" der Mitgliedsausweis reicht?
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Schwarzwälder antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Hm. Könnte man die neue Gesetzesformulierung "im Rahmen der Folgeprüfungen..." und "...genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2..." so verstehen, dass es bei jedem erstmal die erstmaligen Prüfungen nach 4+5 Jahren und nach 9+10 Jahren geben muss, bevor dann "im Rahmen der Folgeprüfungen" im weiteren die Mitgliedschaft ausreicht? Ich will ja keine Gespenster sehen, aber es war definitiv in der Diskussion, dass "alle bei Null" anfangen sollten und die Formulierung "im Rahmen der Folgeprüfungen" setzt halt eine Erstprüfung voraus. Dann wären auch die Altbesitzer "bedient" 😞 -
Ja klar. Das war der Vorschlag der AFD. Kam so aber leider nicht durch. Bitte lese selber mal die Seiten 25+26in der Ausschussempfehlung: Jetzt gilt eben der Passus mit der Herstellerangabe, wobei wie folgt erläutert wird:
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Dieser Passus geht jetzt m.W. nicht in das neue Waffg ein - oder wird über diese Ausschussdrucksache 19 (4) 415 im BT abgestimmt? Die Systematik des neuen WaffG würde aber bedingen, dass nicht (nur) für die langen Magazine eine Ausnahmegenehmigung benötigt würde, sondern die Waffe auch als Kat. A Waffe (verbotene Waffe) in WBK und Europ. Feuerwaffenpass eingetragen würde. Dies würde bedeuten, man hätte eine verbotene Waffe mit allen Einschränkungen und Pflichten (jährliche Kontrollen, Klasse I Schrank für die Waffe usw.). Das Gesetz (40,4) sieht keine ausdrückliche Ausnahmemöglichkeit für Schießsport im Ausland vor. Das beinharte Besitzstandvermehrungsverbot des BKA würde durch ständige neue Sportschützen/IPSCler mit ständig neuen Kat.A Waffen gnadenlos durchbrochen. Da bin ich aber gespannt, wie das in der Praxis dann laufen soll.
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Die Anlage 2 ist ja nun wie oben formuliert worden. Die Formulierung der AFD, dass "das Kaliber der Waffe maßgeblich (ist), das in die Waffenbesitzkarte eingetragen ist" wollte man nicht. Wenn nun der Hersteller auf Nachfrage sagt: "Ja, aus unserer SL-Flinte können Sie auch Kaliber 12/60 oder 12/45 gefahrlos verschießen; die Flinte ist für alle Kaliber 12 Munition bis 12/89 bestimmt" - hat man wieder ein Problem. Warum konnte man nicht rechtssicher und klar zugestehen, dass das Kaliber des Beschusses, das auch als Nennkaliber in der WBK eingetragen und auf der Waffe aufgetragen ist, zählt? Man hat den Eindruck, die Politik WILL so viel Rechtsunsicherheit wie möglich schaffen!
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Naja, der Artikel vom BSSB ist vom 06.12., also relativ aktuell. Es macht natürlich Katja Triebels "Super-GAU" Darstellungen umso glaubwürdiger. Dann sind eben in den letzten Wochen auch Mengenbegrenzungen diskutiert und verhandelt worden - wieder mal ist der BSSB der einzige Verband gewesen, der uns darüber im Ansatz informiert hat. Von den anderen Verbänden kam nix. Dann kann man auch nicht reagieren! Vielleicht wäre uns da auch die Jägerschaft beigesprungen, denn wenn man schon über Begrenzungen der GELBEN wegen Waffenhortens diskutiert, dann ist man natürlich auch ganz schnell bei den jagdgrünen WBKs und Begrenzungen der Langwaffen, wie sie im europ. Ausland ja teils schon Realität sind (für Jäger!).
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Ja, wer seine Waffen behalten will, muss dann halt denunzieren. Da geht es dann künftig STASI-mäßig zu in den Vereinen. Insofern verstehe ich nicht, warum sich unsere Lobby nicht massiv gegen die Verfassungsschutzgeschichte gewehrt hat und jetzt sogar noch im Kompromiss akzeptiert, dass nachgelegt wird. Dieser Verfassungsschutz-Krampf verhindert keine einzige Terrortat, aber wird Vereine und Verbände zersetzen und Mißtrauen unter "Schützenbrüder" bringen. Massiv.
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Ja, nur wird es halt schwierig werden, sich gegen geheimdienstliche Erkenntnisse zu wehren. Die Erkenntnisse sind ja geheim und werden nicht auf den Tisch gelegt. "Isso!" Und dann wird der Behörde eine Nulltoleranzpolitik gegen RECHTS verordnet, Diskussionsende, Waffen weg!
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Je nach Definition könnte es aber ausreichen, wenn ein Mitglied sich in einem vom Verfassungsschutz beobachteten politischen Umfeld aktiv beteiligt. Z.B. gemeinsame politische Arbeit zusammen mit einem dem "Flügel" zugeordneten Mitglied leistet... "offizielle Mitgliedschaft" ist womöglich nicht gefordert, zumal viele Gruppierungen sowas auch nicht kennen/haben...
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Wie im Nachbarthread geäußert: M.E. gilt das Bestimmtheitsgebot bei der Gesetzgebung doch auch hier. "Beobachten" kann der Verfassungsschutz Viele(s), mitunter erfährt man das dann bis zu 1,5 Jahre später im Verfassungsschutzbericht oder eben auch nicht. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/afd-verfassungsschutz-beobachtung-faq Teile von Parteien: DIE LINKE aber auch AFD stehen ja schon unter "Beobachtung". Manche Religionsgemeinschaften (Scientology, bestimmte Islamische etc.) auch. Auch manche Chatgruppen sind in den letzten 5 Jahren beobachtet worden. Nordkreuz zum Beispiel. Diejenigen, die da in den letzten 5 Jahren mitgetchattet haben, sollen, ja müssen jetzt also alle ihre Waffen abgeben. Wer nicht abgeben muss, muss das nicht, weil er zum IM/Spitzel des Verfassungsschutzes berufen wurde, dieser Umkehrschluss kann dann auch getroffen werden. Künftig wird der politische Gegner nicht mehr nur auf Steuerzahlerkosten "beobachtet", sondern gleich (teilweise) entrechtet und darf Teile seines Besitzes (defacto Eigentum) abgeben. ==> Das Waffengesetz wird zum Repressionsgesetz! Und weil man eben nie wissen kann, welche Vereinigung innerhalb der nächsten 5 Jahre "beobachtet" werden wird, hält man sich als LWB künftig lieber komplett zurück. Nicht, dass man mal ein Artikelchen für die "Junge Freiheit" verfasst oder in irgendeinem zu konservativ ausgerichteten CSU Ortsverband tätig war und RRG diese dann 5 Jahre später beobachten lässt und man alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verliert. Immer schön im linken Mainstream bleiben!!
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Also Grundtenor bei WO war doch: Jubel. Dieser Mann wurde doch voll umjubelt hier. Gut, er hat im technischen Bereich definitiv Ahnung. Schon beim Thema Verfassungsschutz kann ich nicht mehr mit. Und wer Schockzahlen in den Raum wirft, von 100 und mehr Waffen, der sollte auch auf die heutzutage geltenden Aufbewahrungsvorschriften verweisen. Waffenschränke Klasse 0, dann Alarmanlagen, ab bestimmten Anzahlen Waffen auch auf die Polizeistelle aufgeschaltet usw. - also da sollte man den Abgeordneten nicht vorgaukeln, dass man mit ner Gelben "einfach so" 170 Waffen einkaufen kann. Zudem gilt jetzt auch das Erwerbsstreckungsgebot - diese Massenansammlungen sind einfach kein relevantes Problem, als das man sie völlig übereilt und rechtsunsicher "über Nacht" noch in ein Gesetzeswerk hätte einschleusen müssen. Es kann aber natürlich sein, dass diese Forderung aus dem Ausschuss des Bundesrates gekommen ist - und um die zu besänftigen jetzt reingewandert ist.
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Ja, hier der Link zu Katja Triebels Zusammenfassung des neuen Waffg-Entwurfs: https://www.facebook.com/notes/german-rifle-association/supergau-am-freitag-den-13/2309031329201363/
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Schwarzwälder antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Henrichmann kann am 13. abends bestenfalls noch "erklären", aber da ist das Kind ja dann in den Brunnen gefallen. Warum ermöglicht man es uns LWB nicht, den Gesetzesentwurf heute noch VOR der Abstimmung zu lesen, damit man die Abgeordneten noch ein letztes Mal mit Email + Fax kontaktieren kann und diese dann noch rechtzeitig Anträge stellen oder Redebeiträge anmelden können und abstimmen, ggf. in unserem Sinne? Kennt wirklich niemand den Änderungsantrag und die Endversion und kann ihn einstellen? -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Schwarzwälder antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Hier ein informativer Artikel zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz - was/wen und wie er beobachtet. Dabei kann auch jeder AFD-Anhänger abschätzen, inwiefern er künftig seine Waffen verlieren könnte: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/afd-verfassungsschutz-beobachtung-faq -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Schwarzwälder antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
https://www.facebook.com/notes/german-rifle-association/supergau-am-freitag-den-13/2309031329201363/ -
Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
Schwarzwälder antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Das war ja Teil meiner Frage - heißt das, dass ALLE Mitglieder der LINKEN nun ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren? Oder nur ein Teil der Mitglieder? Woran macht man das fest? Ferner finde ich in dem Verfassungsschutzbericht viele Auflistungen nicht. Z.B. werden ja bestimmt Chartgruppen beobachtet - wie Nordkreuz. Kann man davon ausgehen, dass alle Chatmitglieder ihre Waffen verlieren - und im Umkehrschluss die, die sie behalten zu Spitzeln aufgerückt sind? Also dieser Teil der Gesetzgebung unterliegt auch dem Bestimmtheitsgebot!!! Es muss klar sein, wenn ich irgendwo (ggf. passives) Mitglied werde und mitchatte, was für waffenrechtliche Konsequenzen das jeweils hat.