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Der Innenminister Reul hatte ein Einsehen und gewährt dem Bürgermeister nun Personenschutz, weil er gefährdet sei. Nur einen Waffenschein bekommt er nicht. http://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/kamp-lintfort-buergermeister-personenschutz-101.html
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Man muss nicht bei inzwischen bald jedem Posting zwanghaft kundtun, dass man ein bestimmtes Gegenüber nicht schätzt. Ich poste nicht nur für Dich und wenn Du mich nicht verstehen kannst, willst oder darfst, ist das irgendwann nur noch von beschränktem Interesse. Nicht jeder versteht sich mit jedem. Ist halt so. @Sachbearbeiter Man könnte §58,22 so verstehen, dass die Erlaubnis für die "eingetragene Anzahl" zum Stichtag gilt. Hast Du 20 Waffen eingetragen, gilt die gelbe WBK für "eine Anzahl" von 20 Waffen fort. Ansonsten hätte der Gesetzgeber doch "für die eingetragenen Waffen" schreiben können - oder " für alle zum Stichtag eingetragenen Waffen".
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@Gruger: Guter Punkt! Allerdings wurde ja nie die Besitzerlaubnis an sich in Frage gestellt. Nur: Vor dem Besitzen kommt das Erwerben. Und eben dieses ist auf 10 Vorgänge beschränkt. Was infolgedessen dann auch den Besitz auf max. 10 Waffen beschränkt - und bei Veräußerung einiger Waffen eben auf entsprechend weniger. Wenn es nicht so wäre, würde §58,22 WaffG so zu verstehen sein, dass man jetzt im Januar 2020 schaut, wieviel Waffen auf WBK gelb "mittelalt" eingetragen sind. Wenn einer 20 Waffen eingetragen hat, dürfte er dann z.B. 10 verkaufen und sich trotzdem wieder 10 neue Waffen auf diese WBK/Erlaubnis kaufen, weil "seine" Gelbe auf "20" Waffen festgesetzt wird. Ob das so als Altbesitzerregelung gemeint ist, bezweifle ich. Aber schön wär's ja!
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Erstaunlich, was man doch für schräge Phantasien entwickeln kann. Verzerrt bis zum geht nicht mehr. Leider kommen von Dir keine konstruktiven Vorschläge. Es wird sofort jede neue Idee schlecht gemacht, man versucht dabei andere auch noch reinzulegen, stellt sich mal dumm, dann wird wieder heftig beleidigt, gerne auch mal gelogen, Junge Du bist echt eine Bereicherung hier. Sowas geht offenbar nur mit Zweitnick...
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Wast ist zur Zeit auf EGUN los? Mega Preise für Magazine
Schwarzwälder antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Ein Umbau beseitigt die Verbotseigenschaft nicht unbedingt... zudem muss man berechtigt sein verbotene Waffen teile umzuarbeiten. Nur weil etwas nicht mehr ohne weiteres funktionsfähig ist, ist es deswegen trotzdem noch erlaubnispflichtig. -
Das glaube ich Dir und das ist gut so. Ich finde auch, dass es schlecht wäre, wenn man NUR wegen waffenrechtlicher Privilegien den Polizeidienst sucht. Aber dass man als Polizist schiessen total eklig finden muss und die schiesspraktischen Pflichttrainings nur miesepetrig abspulen soll, das sehe ich auch nicht. Trifft auch nicht die Realität, denn unter den Schützenkollegen sind weit überproportional viele Polizisten. Wenn unter den LWB einige tausend in D wären, die genügend Zeit und sonstige Befähigung und Motivation zum Polizeidienst haben, was spräche dann dagegen, diesen Leuten ihr Hobby weiter - und sei auf einem Polizeischiessstand - zu ermöglichen, als Dank für ihren Einsatz für unser Gemeinwesen? Ich hätte damit kein Problem. Dass das nur eine Lösung für relativ wenige sein kann, ist klar. Aber der Innenausschuss des Bundestages hat sich wegen weniger internationaler IPSC Schützen auch mit einer Bitte an das BMI gewandt, doch Ausnahmegenehmigungen für Kat A Halbautomaten mit langen Magazinen zu erteilen, dann ginge da sicher auch was auf Länderebene für Polizeifreiwillige. Blöd ist nur, dass just so eine Lösung nicht die Verbandsmacht stärkt, darum der Gegenwind hier... 😉
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Auch auf die tausende freiwilligen Polizeikräfte, die teils jahrzehntelang anstandslos und verlässlich in BW ihren Dienst geleistet haben, muss man nicht so abschätzig wie Du es tust runter spucken. Noch ist unser "System" was wert, und noch muss keiner seine Seele verkaufen, wenn er unserer FDGO dient. Dass ein Dienst als Polizeifreiwilliger nicht für jeden LWB geeignet ist, ist klar. Du aber ziehst mit Deinen Formulierungen diesen Dienst in den Dreck und dagegen wehre ich mich.
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Es war früher, vor Rot-Grün eine vierstellige Zahl freiwilliger Polizisten in BW im Dienst. Auch die LWB sind mitunter ein "überschaubares Grüppchen". Die IPSCler mit SuRT Langwaffe z.B. dürften eher noch dreistellig sein. Für die kocht man derzeit doch auch ein eigenes Süppchen. Oder auch die Armbrustschützen im DSB, die ab 30m schießen - so 150-200 Leute, auch ein kleines "Grüppchen", für die man Lösungen geschaffen hat. Was stört Dich denn, wenn es dann für andere "Grüppchen" noch andere Möglichkeiten gäbe?
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Wahrscheinlich bist Du nicht so recht orientiert, was den Leuten in Virginia jetzt waffenrechtlich unmittelbar droht - da wären die waffenrechtlichen Verhältnisse wie wir sie in der EU oder in D haben bald noch ein Waffenrechts-Paradies. Hier erklärt mal ein Händler die verschiedenen aktuellen Gesetzesvorhaben in Virginia: https://www.youtube.com/watch?v=ErieMpS_XoA Ich habe mal das von 11.26-11:50 Gesagte übersetzt: Der "Trend" Waffengesetze bewusst unklar, unscharf, offen und vielumfassend zu formulieren, findet sich also nicht nur in der EU und in D, sondern auch in den USA! Bei dermaßen harten Verboten wirkt natürlich das Angebot des Sheriffs, tausende zu Hilfssheriffs zu machen, schon um einiges verlockender. @knight In D brauchen wir derzeit keine "Verhandlungen" führen. Noch kann jeder eine GK-Pistole erwerben, der als Sportschütze oder Jäger die überschaubaren Voraussetzungen erfüllt. Wenn mal eine Verbotswelle im Ausmaß von Virginia über uns rollt (und die kommt!), werden sich vielleicht einige gerne überlegen, ob Sie einen Freiwilligen Polizeidienst wie in BW angeboten (mit scharfer 9mm Kurzwaffe) annehmen. Und wie gesagt, ganz früher hat bei WO einer mal gesagt, die frw. Polizisten in BW würde man schon auch mal an MP5 ranlassen, was natürlich auch mal Spaß machen darf, auch wenn man das in der WO-"Realität" anscheinend dann nicht zugeben darf. Analog würden manche Reservisten ja auch niemals nie zugeben, dass gewisse Munitionsvernichtungsaktionen nicht auch mal "Spaß" machen dürfen und eine Motivation sind, da beizutreten... Wobei die Hauptmotivation, einem frw. Polizeidienst beizutreten, natürlich eine andere sein sollte - und in der Realität auch ist. Aber mit Gewalt bestimmte Aspekte des Dienstes auszublenden, die vielleicht auch ansatzweise Spaß machen können, braucht man auch wiederum nicht.
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Das entscheidende ist, ob das Magazin außerhalb der Waffe geladen werden kann. Dann ist es ein Wechselmagazin. Werkzeug oder nicht ist im EU Recht nicht so entscheidend wie in manchen US Bundesstaaten.
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Wieso denn "mein Modell"?? Das Modell gibt es seit rund 50 Jahren in BW!! Das will aber anscheinend nur keiner hier wahrhaben, d.h. IHR blendet doch einen Teil der Realität aus... @Bulldog Immer entspannt bleiben! WO hab ich geschrieben, dass ich dieses Modell für mich persönlich nutzen wollte? Aufhänger für diese Diskussion war ein vielfach beklatschter Lösungsansatz in Virginia, wo ein Sheriff anbot, tausende Hilfssheriffs einzustellen, damit die Leute ihre Assault weapons weiter behalten können. Dem Sheriff wurde viel Lob für seinen Vorschlag zuteil, er bekam auch Anerkennung im Fernsehen bei Foxnews etc.
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Wast ist zur Zeit auf EGUN los? Mega Preise für Magazine
Schwarzwälder antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Genau genommen wird das dann aber ne Ausnahmegenehmigung für eine Kat. A-Waffe sein müssen. Der Halbautomat Kat. A muss dann auch so im Europ. Feuerwaffenpass und in der WBK eingetragen sein. Mit den üblichen Auflagen für verbotene Waffen. UND für die Magazine braucht es auch eine Ausnahmegenehmigung on top. Welche genauen Bedürfnisregelungen es dazu dann geben wird (nicht nur für den Erwerb, sondern auch für den Bedürfniserhalt), bleibt ebenfalls abzuwarten. Irgendwann mal nen IPSC SuRT Langwaffe gemacht zu haben, wird eher nicht reichen. -
Die Realität ist: Es gibt 2 Modelle: Das Modell in Baden-Württemberg, seit fast 50 Jahren bewährt, sieht den freiwilligen Polizist als bewaffneter Polizist in Uniform, der stets im Team mit einem Berufspolizisten tätig wird, ihn auf Streife als 2. Mann begleitet. Das Modell in Hessen sieht (nahezu) unbewaffnete Polizeihelfer in Uniform vor, die alleine Streifengang machen - ohne große Befugnisse. Das Modell Hessen gibt es noch bei weitem nicht so lange. Es basiert wohl auf der Vorstellung, dass den Deutschen quasi genetisch vorgegeben ein unglaublicher Respekt vor jedweden Uniformen innewohnt und es daher ausreichend ist, irgendwelche Freiwilligen nur in Uniform zu stecken und schon kommt die Autorität automatisch. Inzwischen gibt es aber viele neue Bürger, die mit diesem ganz besonderen Respekt vor Uniformen nicht so aufgewachsen sind. Ob daher dieses Modell noch so gut funktioniert, wenn erstmal ein paar der uniformierten Freiwilligen abgestochen etc. wurden, wird man noch sehen... Vielleicht ist das Hessen-Modell so gesehen bald wieder ein Auslaufmodell und das BW-Modell erlebt ein Revival in anderen BL. Natürlich ist das Modell Hessern derzeit für LWB nicht interessant. Inwiefern das Modell BW mal für LWB interessant werden könnte... wird man noch sehen. Mal angenommen, die EU will 2022 nur noch Kat C für die Jagd durchsetzen; die Sportschützen erwischt es über kurz oder lang sowieso (ausgenommen olympisch) . Dann darf man Altbesitz in D ggf. nur noch in den Schrank wegsperren. Wer dann bei Polizei oder BW Reserve noch die Möglichkeit hat, seine Schätzchen ab und zu auf dem Polizeischießstand auszuführen... vielleicht reicht das dann manchen schon als Anreiz? BW konnte bislang mit 2 Polizeibeamten ggf. 2 Streifen statt nur 1 Streife fahren (wenn jeweils ein Hilfspolizist mitfuhr) - das ist doch eine enorme Ersparnis. In eine ordentliche Schießausbildung (nicht nur) muss zwar investiert werden (der Polizeifreiwillige sagte ja in einem aktuellen Artikel in diesem Thread, dass er auch v.a. zur Sicherung seines Kollegen und zur Eigensicherung bewaffnet sei), aber wenn man sich die schießpraktische Ausbildung der div. Laufbahnen mal anschaut (siehe oben, Link zu einer kl. Anfrage im Landtag) , ist das ja nicht unendlich viel und eigentlich auch bei einem Freiwilligen (der sich dann ggf. länger "verpflichten" müsste) wieder schnell amortisiert. Und wer als Jäger oder Sportschütze schon Umgang mit scharfen Waffen hatte, kommt ggf. noch ein bisschen schneller zurecht: Win-win für alle!
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Naja, man will also die objektive Sicherheitslage verbessern und fragt im Bewerberformular ausdrücklich danach, ob man einen Waffenschein oder Jagdschein besitzt. Vielleicht sind auch in Hessen Pläne vorhanden, den Polizeidienst wie im südlich benachbarten Bundesland mit scharfer Waffe aufzubauen. Mehr bewaffnete Polizei in Uniform sorgt ganz objektiv für mehr Sicherheit - entsprechende Ausbildung vorausgesetzt. Für die Freiwilligen müsste eben ähnlich viel in die Schießausbildung investiert werden - das ist der Maßstab Landtag (Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2857 3) : http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/42032/schiesstraining_der_landespolizei.pdf Und den Polizeibeamten in BW (den normalen, SEK-Bestände zählen nicht mit!!!) stehen 3.920 MP5, 451 MP5 kurz, 267 Stück G3, 31 Stück G1, über 27.167 HK P2000 zur Verfügung - und das Schönste: es sind 3.000 MP7 bestellt und sukzessive werden die seit 2017 geliefert! (Info aus einer Landtagsanfrage BW) https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1095_D.pdf ==> Also man könnte - wenn man Spaß am GK-Schießen hat - bei der Polizei schon auf die Kosten kommen, jedenfalls: Die Mittel wären da!!!
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Also für ein Ruger 10/22 gibt es z.B. Wechselschäfte - da ist ein Hinterschaft mit einem Vorderschaft durch ein das Gehäuse mit umgebende Teil verbunden - je nach Interpretation wäre dieser Teil dann auch als Teil des Gehäuses anzusehen... zum Beispiel: https://www.brownells-deutschland.de/RUGER-10/22-BARRACUDA-STOCK-Ruger-10-22-Barracuda-Stock-Laminate-Pepper-BOYDS-Adjustable-100035010
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Nur ein paar Updates: Federal ist in den Markt der kurzen Flintenpatronen eingestiegen: "Federal Shorty" - die Preise fallen, die Attraktivität steigt. https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=HHtzON0qXYE&feature=emb_logo Opsol hat ne Version 2.0 ihres Adapters rausgebracht, mit dem viele Pumpen mit den superkurzen Dingern laufen. In Italien wird seit längerem die 12/60 Minibuck hergestellt und angeboten: https://www.nobelsport.it/en/component/k2/itemlist/filter?usr_f=0&searchword85=60&moduleId=201&Itemid=870 Die 12/60 steht im CIP Dokument und Italien ist CIP-Mitgliedsstaat. Die Gesamtlänge der Patrone beträgt 1,95 Zoll oder 4,95 cm.https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=qABU1LvG_Qk&feature=emb_logo ==> mit dieser Patronenlänge können wir also schon mal "rechnen". Und diese relativ kurze Patrone läuft auch in SL-Flinten, siehe z.B. Nobel Sport Italy: Und dann muss man immer bedenken, dass im WaffG ja nach dem "kleinsten" Kaliber gefragt ist. Die Herstelleraussage: "12/70 läuft" reicht also nicht aus. Und die Selbstlade-Funktionsfähigkeit muss ja nicht zwangsläufig das Kriterium für "bestimmungsgemäß" sein.
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Ein Lower zählt nach Anlage 1 WaffG zu den wesentlichen Teilen: Ein Lower ist des weiteren das führende wesentliche Teil einer Schusswaffe. siehe Waffg neu, Anlage 1: Hierbei ist laut Anlage 2 zu beachten: DU hast aber noch über 1,5 Jahre Zeit, den Lower in die WBK eintragen zu lassen: Ein Lowerwechsel stellt in Zukunft wohl eine Neuherstellung einer Waffe dar... insofern ist die Frage, ob ein "Ersatzlower" als Ersatzteil in die WBK eingetragen wird - und wenn ja, ob dieser auf das Kontingent angerechnet wird/einer Waffe gleichgestellt ist - und ob und welches Bedürfnis ggf. dafür geltend gemacht werden muss.
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Schwarzwälder antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Dass die deutsche Regierung alles mögliche will (ein weitgehendes Totalverbot halte ich inzwischen auch im Willensbereich mancher Politiker liegend), ist ihr ja unbenommen. Aber dann muss sie eben auf eine Rückwirkung verzichten - oder entschädigen. Nochmals: Die Magazinbegrenzungen gem. Anlage 2, Nr. 1.2.4.3 und Nr. 1.2.4.4 sind von der EU-FWR gedeckt. Die zusätzlichen Magazinkörperbegrenzungen gem. Anlage 2 Nr. 1.2.4.5 hingegen nicht - und kann sich daher auch nicht auf ein EU-FWR-Datum beziehen. Im Übrigen gehe ich bei 1.2.4.5 nicht von einem ausgesprochenen Wunsch nach Gründlichkeit und Klarheit aus, sondern von einer Regelung, die gerade viele neue Rechtsunsicherheiten schafft und m.E. das Bestimmtheitsgebot bei der Gesetzgebung verletzen könnte. -
Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Schwarzwälder antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Die EU-FWR hat keine Magazinkörper verboten. Nirgends. Insofern konnte man davon nun wirklich nicht ausgehen. Wer Magazine wie bei Sportschützen vielfach üblich als 20er gekauft hat und korrekt auf 10 blockiert hat, durfte bis Jahresanfang davon ausgehen, dass er diese Magazine weiter behalten + benutzen kann. Magazine >10/20 Schuss wurden von der EU Sommer 2017 verboten, nicht aber "lange" Magazingehäuse. Das Sonderverbot "Magazingehäuse" darf deshalb m.E. nicht rückwirken, weil es keine EU-Vorgabe ist und von der EU-FWR nicht zwingend erfasst ist. -
Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Schwarzwälder antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Niemand konnte 2017 voraussehen, dass "Magazingehäuse" verboten würden. Denn dieses deutsche Sonderverbot kam ja erstmals anfangs 2019 auf den Tisch. Kein anderes Land in der EU hat so ein Sonderverbot. Insofern - wenn man mit Vertrauensschutz argumentiert und insbesondere die früheren Politerbeschwichtigungen anführt, wonach das neue EU-Recht uns praktisch gar nicht tangieren würde ("allenfalls mikrochirurgische Eingriffe in das deutsche Waffenrecht" zu erwarten waren) - konnte man 2017 und 2018 sehr wohl noch billige lange Magazine einkaufen (20er/30er waren ja oft billiger als spezielle 10er) und günstig blockieren und nutzen - in der Erwartung, nach dem EU-Gesetz weiter diese blockierten Mags nutzen zu können. -
Habe mir das inzwischen angeschaut, danke für den Link. https://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=h69CU84eDl4&feature=emb_logo Das macht die Fixierung des Magazins im Magschacht ums attraktiver. Wenn man denen zuguckt, sind ja 10 Schuss schneller aufgefüllt als durch einen Magazinwechsel. Ist sowas auch im IPSC-Bereich erlaubt? So könnte man sich sogar ein Kategorie C-taugliches AR15 basteln und jeweils extrem schnell 3 Schuss nachladen - wenn Kat. B mal verboten wird.
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Aber zur "Schulterwaffe". Wenn die EU anders definiert als D, dann werden wir uns nicht auf Dauer durch "Umdefinitionen" vor anzupassenden Änderungen retten können. Wir hatten die Diskussion aber im Sommer in aller Ausführlichkeit hier bei WO https://forum.waffen-online.de/topic/456614-referenten-entwurf-änderung-waffg/page/138/?tab=comments#comment-2856979 ...und wer Rechtssicherheit will, kann ja beim BKA anfragen, ob im Zuge des neuen Waffenrechts und der Einführung der neuen EU-Verbotskategorien bestimmte Kurzwaffen mit Klappschaft/Schubschaft oder Einlegeschaft/Schaftsystem unter Anlage 1 Abschnitt 3 Punkt 1.8 fallen oder nicht. Dann hat man erstmal Ruhe (wenn das BKA das positiv bescheidet) oder kann ggf. agieren (Fixieren oder Verlängern des Schaftes oder Verschraubungen als Lösung etc.) oder natürlich klagen, falls man mit ggf. bestimmten Auflagen dann nicht einverstanden ist. Ins Ausland würde ich gleichwohl mit bestimmten Schaftsystemen nicht mehr reisen, ohne GENAU geklärt zu haben, was nun noch erlaubt ist und was nicht. In der Schweiz und in Österreich gehen halt bestimmte Konfigurationen jetzt nicht mehr. Hier in D wollte man halt keine "schlafenden Hunde" wecken, d.h. man hat gehofft, der Gesetzgeber "merkt's nicht".
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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG
Schwarzwälder antwortete auf FrankyL79's Thema in Waffenrecht
Glaubst Du ernsthaft, es gibt in absehbarer Zeit noch einen besseren Zeitpunkt? Wenn ich MarkF richtig verstehe, ist ein Erfolg vor dem BVerfG noch am ehesten dann zu realisieren, wenn das tatsächliche (Waffen-)Recht infolge des Verfassungsrichterspruchs kaum angefasst werden müsste. Urteilssprüche die ziemlich umfangreiche Gesetzesänderungen nach sich ziehen, werden gescheut. Nun stelle Dir vor, in ein paar Jahren kommt das Kat B Verbot - bestenfalls noch ein paar Reste von Besitzstandswahrung und Supersonderausnahmen, aber die großkalibrigen HA und GK-Pistolen sind dann weg. Dann würde eine Neubeachtung des Art. 20,4 GG erhebliche Umwälzungen nach sich ziehen. Das macht das BVerfG dann nicht mehr mit. Die aktuelle "in Zeiten von Nordkreuz" Geschichte ist möglicherweise auch jetzt ein Problem. Auch solche Probleme gab es schon immer und auch die werden nicht weniger, egal ob von rechts, links oder dschihadistisch etc. motiviert.