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Du hast Recht, es geht nicht um amerikanisches und speziell bei den Magazingehäusen auch nicht um europäisches Recht, sondern um deutsches Waffenrecht, denn nur in D haben wir die Magazingehäuseregelung als weltweites Spezialbonbon drinstehen. So einfach ist die Sache nicht - v.a. wenn man die fest verschraubten Magazinböden als 1 Einheit sieht. Komisch nur, wenn bei den Flinten 4 Magazinröhren drehbar eingebracht werden und ne Kal. 12 Flinte plötzlich 28schüssig wird, dann bekommen viele Bedenken wegen dem Magazinbegrenzungsgesetz. Ob man an der Röhre dreht und das Mag flippt, ist aber kein großer Unterschied... Wie auch immer: Der Egun-Anbieter schmeisst gleich mal 100 Stück seiner Koppler bei egun rein - da hätte er bei unserem Supersondermagazingehäuse-Gesetz doch noch einen BKA-Bescheid einholen können, ob das so ok ist. Wenn der Bescheid wie die Anscheinsbeurteilungen 232 EUR gekostet hätte, wären das gerade mal gut 2 EUR Aufpreis für die ersten 100 Koppler gewesen. Statt gut 55 EUR dann gut 57 EUR zu zahlen, hätte die Interessenten jetzt nicht weggetrieben. Dein Hinweis zur Reinigung teile ich voll. Dies bezüglich ist der Koppler im Rahmen des möglichen eine gute Lösung.
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Hm, nur der Koppler kostet inkl. Versand 55,59 EUR! Dafür bekommt man bei HERA schon 3 lange 10er Magazine (Wenn es um die Grifflänge geht). Und die HERA Lösung ist wenigstens rechtssicher. Nochmals: Der Koppler verbindet mit 4 Schrauben 2 Magazinböden zu einer Einheit, die dann auch nicht mehr werkzeuglos zu trennen ist (Spezialwerkzeug wird mitgeliefert). Magazinböden sind aber klarer Bestandteil der Magazingehäuse. Letzteres ist der im neuen Waffenrecht entscheidende Begriff. Und ein Magazingehäuse darf eben alles in allem nicht mehr als 10 Patronen fassen. Nicht 10+10. Wenn der Koppler 2 Magazinteile (ohne orig. Böden) so fest miteinander verbindet, dass die Einheit nicht mehr werkzeuglos (in dem Fall sogar: Spezialwerkzeug) auftrennbar ist, könnte sie als eine Magazingehäuseeinheit betrachtet werden und wäre dann verboten , da >10 Patronen fassend. In den USA wird diese Problematik sehr konträr diskutiert, z.B. hier: https://www.calguns.net/calgunforum/showthread.php?t=916098 Bestimmte Waffenhandelsketten liefern inzwischen bestimmte Magkoppler auch in manchen Bundesstaaten nicht mehr aus. Da Tückische bei uns: Dass die EU oder in Teilen die USA bei den Mag-Kopplern noch ein Auge zudrücken, heißt nmicht, dass dies auch in D so sein wird. Denn wir haben ja ein separates Magazingehäuseverbot, da geht es um die Fassungskapazität, nicht allein darum, dass nach 10 Schuss nachgeladen werden muss... Abschließend für die Freunde kurzer, sportlich nutzbarer AR's, die mit Lauflängen mit 14,5 Zoll oder weniger unter die Anscheinsbeurteilungen fallen: Ein langes Magazin, das den Pistolengriff nach unten überragt, könnte die Waffe vom sportlichen Schiessen ausschließen!
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Wenn Du das Reichswaffengesetz + Durchführungsverordnung suchst - siehe Anlage. Das Reichsgesetzblatt ist online bei der Österreichischen Nationalbibliothek zugänglich: http://alex.onb.ac.at/tab_dra.htm Reichswaffengesetz-ALEX-Österreichische.Nationalbibliothek-opt.pdf
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Ja klar, hab ich. WO-Inhalte sind auch bei Suchmaschinen gut gelistet. So wurde ich zu diesem Thread verlinkt. Zufällig hatte ich den Link, den der Fragesteller damals begehrte, zur Hand und dachte: Dann antworte ich eben. Der nächste, der bei Google und Co. auf WO-Threads stößt und eben dieses Thema recherchiert, ist vielleicht dankbar dafür (für den Link). Rechtsgeschichte finde ich immer irgendwie interessant.
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"So wenig Waffen wie möglich" klang erstmals in der Präambel zum RWaffG 1938 an (und bezog sich eher auf Kurzwaffen). Der Satz hält sich jedenfalls seit den frühen 70ern in der Rechtssprechung, ohne dass kaufwütige Sportschützen dafür verantwortlich gemacht werden könnten: https://research.wolterskluwer-online.de/document/1c44c657-a292-4afb-9bc9-2e9c9197fe1e In 2002 ist der Satz aus braunen Zeiten dann in die Bundestagsdrucksache zur Gesetzesbegründung des neuen WaffG gerutscht und seither müssen die Gerichte dann nicht mehr das Reichswaffengesetz bzw. den damaligen Gesetzgeber bemühen, sondern eben den aktuelleren Bundestag als Gesetzgeberwille. Jedenfalls sind daran keine kaufwütigen Sportschützen schuld, nein, nichtmal P. Beitler oder ähnlichen Gestalten kann man das anhängen. Wenn Schalldämpfer fast versteckt werden müssen, werden auch keine Begehrlichkeiten geweckt - die wiederum bräuchte es aber, damit in künftigen Gesetzgebungsprozessen dieser Wunsch nach SD aufgegriffen würde. Wenn Jäger mit ihren SD bei Sportwettkämpfen teilnehmen dürften und alle Sportschützen mit großen Augen zusehen, dann würden Begehrlichkeiten geweckt. Wenn Jäger ihre Jagdbüchsen am Stand noch dazu verleihen dürften und andere Sportschützen mit deren SD-Leihwaffe bestimmte Wettkämpfe mitschiessen dürften, dann würde es noch mehr "Druck" geben. Wenn es aber für einen Nichtjäger leichter ist, Vollauto zu schiessen, als eine Langwaffe mit SD - wo soll dann je das Bedürfnis herkommen, diese SD auch für Sportschützen verfügbar zu machen?
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Findest Du hier online (kompletter Begründungstext zum Reichswaffengesetz 1938): https://digi.bib.uni-mannheim.de/viewer/reichsanzeiger/film/022-8463/0205.jp2
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Wo habe ich geschrieben, dass Sportschützen SD erwerben dürfen? Eben, nirgends. Insofern kann ein "Außenstehender" da auch kein Urteil a la "SD sind für Sportschützen verboten" entwickeln. Das wäre "Thema verfehlt"! Es ging nur um die Frage, ob erst mit der Unterschrift bei einer Jagdschule ein jadliches Übungsschiessen/Ausbildungsschiessen möglich sei - oder ob Situationen vorstellbar sind, bei denen die Jagdausbildung schon unter anderen Bedingungen via erfahrene Jäger (an)laufen kann. Und wenn wir bei Fantasien sind: "in ein paar Jahren" (wie Du meinst) wird es keine SD auf WBK gelb geben, weil es dann schlicht keine WBK gelb mehr geben wird. Womöglich (Wahlprogramm GRÜNE) wird es dann gar keine GK-Waffen mehr für Sportschützen geben und KK darf ja eh nicht gedämpft werden.
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"vor der Ausbildung" setzt voraus, dass man den Beginn der Ausbildung richtig definieren kann. Wenn Du meinst: "vor der Ausbildung" = "vor der Vertragsunterschrift bei einer Jagdschule", dann denkst Du deutlich zu kurz. Ein erfahrener Jäger kann und darf durchaus selber als Ausbilder tätig werden. Wann und wie und mit wem bliebe dann zu definieren. Und eine Ausbildung kann auch wieder abgebrochen werden - das ist dann kein per se verbotenes "ausprobieren". Und eine Ausbildung kann auch mehrfach begonnen werden... also es gibt da im Moment schon noch viele Möglichkeiten, auch wenn Raiden gleich wieder sagen wird: "Der Krug geht solange zum Brunnen bis er zerbricht" 😉
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Demnach ist "Ausbildungsschiessen" eben auch "jagdliches Schiessen". Die Ausbildung darf nicht jeder Jäger durchführen, aber erfahrenere Jäger dürfen alle prinzipiell ausbilden (nach x Jahren JJS). Bestimmte Jagdschulen haben demnach kein Monopol für "Ausbildungsschiessen", das können eben auch andere DJV-Jäger. Und wenn dann noch eine Bockscheibe vorne hängt, kann und wird da kaum einer was gegen sagen können, wenn sich ein Sportschütze unter Aufsicht eines erfahrenen DJV-Jägers mal auf 100m Bockscheibe mit der SD-Jagdwaffe versucht.
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Also lügt Deiner Meinung nach nur Foxnews, denn sonst hättest Du doch offener formulieren können. Erstaunlich... Falschmeldungen bringt jeder mal, da muss man nicht isoliert auf Foxnews rumhauen. Wobei es keine Falschmeldungen ist. Auch in Deutschland mündet nicht jede Insolvenzanmeldung im Bankrott. Aber es ist der Anfang und insofern eine Nachricht wert. Ich würde jetzt jedenfalls mal abwarten mit dem Kauf einer Remington. Da wäre mir die Ersatzteileversorgung zu unsicher. Es sei denn natürlich, es gibt nen suuuper Remington Rabatt!! 😉
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Remington hat Insolvenz angemeldet. Laut Foxnews werden jetzt Käufer gesucht, ggf. auch getrennt für die Waffen - und die Munitionssparte. Leider haben die Waffengegner Remington laut Foxnews auch damit fertig gemacht, dass sie Investoren in der Waffenbranche generell angeprangert haben. Derzeit boomt der Waffenverkauf in den USA zwar enorm, wegen der unsicheren Lage gibt es auch viele Erstkäufer, aber bis die Profite davon beim Hersteller ankommen, dauert es halt. Zudem klemmt es für die Hersteller teilweise auch beim Zulieferer... Wer mag, kann es hier bei Foxnews nachlesen https://www.foxbusiness.com/lifestyle/remington-arms-bankruptcy-surging-gun-demand
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SD sind in der Deutschen IPSC Sportordnung zugelassen. Ansonsten müsste man über die Definition jagdliches Übungsschießen arbeiten. Vielleicht geht auch Hilfe beim Einschiessen, wenn der Sportschütze nur Gehilfe des Jägers ist, weil der das Schussverhalten seiner Jagdbüchse mit Schalli mal von außen begutachten können will und der Sportschütze rein auftragsgemäss auf Kommando handelt?
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Ich habe nirgends geschrieben, dass man die Magazine vor 2017 benutzen musste. Wer allerdings aktuell (!) noch ein neues Lang-Magazin kauft und es nach dem 01.09. benutzt, könnte Probleme bekommen.
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Die Weiterveräußerung ab 01.09. sollte man dann aber besser unterlassen (oder nur an explizit Berechtigte). Und wenn ein verbotener Gegenstand "kaputtgegangen" ist, sollte man die Behörde tunlichst zeitnah informieren, nicht erst Jahre später beim Hausbesuch. Das Unangenehme beim Glock Feuerwahlhebel war z.T der SEK-Einsatz. Das ist risikoloses Einsatztraining fürs SEK... und eine Megabelastung für die eigene Familie. Beim Glock Feuerwahlhebel wurde zudem untersucht, ob er benutzt wurde. Und wenn Du ein langes Magazin jetzt noch ladenneu kaufst, dann gibt es mit Sicherheit Mittel, festzustellen, ob das Magazin schon mal eingesetzt oder gar benutzt worden war (Gebrauchsspuren). Das wäre dann immerhin das Herstellen einer verbotenen Waffe...
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Solche Fälle gibt es, ja. Nur: Wenn ein Italiener mit seiner AR15, die er igrendwie eingetragen bekam, aber auf dessen ital. FWP "Kat. A" steht, damit nach D einreisen will, wird er sicher trotzdem Probleme bekommen... es gibt halt nun mal nur einen FWP und wenn da "A" draufsteht, hat man erstmal Probleme...
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Offenbar ist Dir folgender Sachverhalt neu: Norwegen unterliegt ebenso der EU FWR und stellt EU-Feuerwaffenpässe nach diesen Regelungen aus...
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Die V0 (BDMP-Verbandszeitschrift) ist raus - in deren neuesten Ausgabe 02/2020, Seite 16, steht in einer offenbar vom Forum Waffenrecht "aus dem Präsidium" mitgetragenen Analyse des neuen Waffengesetzes folgendes: Also bisher war in DP1 das unblockierte 33-Schuss Glock-Magazin nicht verboten - also darf ich weiter damit DP1 schiessen!? Und in DG3 waren auf 10 Schuss blockierte 20er oder 30er im SIG, AR15, G3 etc. auch erlaubt - also dürfen wir weiter damit schiessen, Magazinkörper hin oder her!?
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Die EU-Waffenkategorien gelten ja EU-weit. Insofern gelten auch die Einstufungen EU-weit. Man kann auch keine 2 EU-Feuerwaffenpässe aus 2 versch. Ländern für ein und dieselbe Waffe haben, wie mir eine norwegische Behörde mal ausführlich erklärte. Allerdings steht es natürlich einzelnen Ländern frei, bestimmte EU-Waffenkategorien (auch Kat. B oder Kat. C wie teils in England ) zu verbieten.
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WBK gelb eingezogen, weil kein Erwerb erfolgt ?
Schwarzwälder antwortete auf MING's Thema in Waffenrecht
Hm, er hat aber bisher nur 3 Kurzwaffen angeschafft. Keine Langwaffe, für die man ja extra Training zum Bedürfniserhalt nachweisen muss. Dann könnte das Bedürfnis für Langwaffen fürs erste wegfallen und man müsste sich die Gelbe ggf. einschränken lassen (nur noch für Einzellader Kurzwaffen und evtl. Perkussionsrevolver gültig). Vielleicht hat er der Behörde auch gar keinen Waffenschrank für Langwaffen gemeldet, sondern nur einen kleinen Würfel für die 3 KW? -
@mühli Super Preis! Habe den Händler schon früher wegen einer anderen Pistole mal nett in Französisch angeschrieben, aber leider kam nie ne Antwort. An ausländischen Kunden ist er möglicherweise nicht so interessiert... Was mich aber überrascht: SIG Neuhausen scheint in keinster Weise betroffen. Die haben als Reaktion (so scheint es) ihre Preise erstmal weiter erhöht. Das SIG SAPR 751 als HA in .308 Win kostete vor wenigen Jahren bei Frankonia noch rd. 2500 EUR, aktuell kostet es 6405,00 EUR! Und Gebrauchtpreise in der Schweiz (mit etwas Zubehör) überschreiten mittlerweile die 10.000 SFr. Grenze! Wenn SIG solche Preise verlangen kann, warum muss dann SIG Sauer seine Waffen verramschen? Ist doch ein und dieselbe Firmengruppe!
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Gibt es denn schon Ausverkaufspreise für SIG Sauer Modelle?
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Welcher Waffenschrank Kl. 1 zweitürig möglichst groß?
Schwarzwälder antwortete auf xamoel's Thema in Allgemein
@xamoel2türig gibt es m. W. nicht, aber die nutzbare Innengrundfläche ist trotzdem größer. Die 48 Langwaffen werden bei Bedarf mehrreihig eingestellt. Dein Schrank und noch ein paar andere zweitürige gibt es aber deutlich günstiger bei www.shop-eibi.de gut 200 Euro weniger für Dein Modell -
Welcher Waffenschrank Kl. 1 zweitürig möglichst groß?
Schwarzwälder antwortete auf xamoel's Thema in Allgemein
Die Anlieferung auf das Grundstück kostet nur 189.95 Euro. Ggf. kann man dann noch ein Unternehmen vor Ort kontaktieren, dass dann den Transport an die Verwendungsstelle bewerkstelligt. Die können sich das dann auch besser anschauen, was an Werkzeug bzw. Maschinen und manpower notwendig ist. Kommt wahrscheinlich billiger, als die 681 Euro...