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Schwarzwälder

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  1. Wer eine MPU mit 21 macht und dafür viele Stunden und einen stramm dreistelligen Betrag hinblättert, sollte sich sputen und das Gutachten sofort zum Amt tragen. Es verliert sonst automatisch seine Gültigkeit. So zumindest die Vorstellung der Waffenbehörde, siehe Anhang. Die Behörde hat nicht dargelegt, warum die persönliche Eignung für GK-Waffen plötzlich nicht mehr vorliegen sollte, obwohl sie 11,5 Monate zuvor gutachterlich zweifelsfrei vorgelegen hatte. Vielmehr wurde mit allen bisher besessenen Waffen auf WBK gelb und WBKK grün sorgsam umgegangen und auch die Bedürfnisprüfung bestanden. Im Verkehrsrecht gibt es auch kein gesetzlich festgeschriebenes Ablaufdatum einer MPU. Wieviele Monate soll die denn im WaffG gültig sein? Das Gutachten wurde erstellt und vom GG gefordert, um die geistige Reife/Entwicklung Heranwachsender zu überprüfen. Das war doch die Grundintention. Ist diese einmal erreicht ist es vernünftigerweise kaum denkbar, dass eine Rückentwicklung stattgefunden haben sollte. Wenn das Gutachten ein paar Monate früher vorgelegt worden wäre, so wäre der Stempel in der WBK auch ohne weitere Prüfung erfolgt. Der Gesetzgeber hat bei GK-Waffenbesitzern nicht MPUs im Jahrestakt vorgeschrieben, um etwaige Rück-/Fehlentwicklungen behördlich überprüfen zu lassen. Wie würdet ihr vorgehen? WaffG-MPU-Gültigkeitsdauer-Bescheid_geschwärzt-k.pdf
  2. Auf so was kommt man, wenn man andere absichtlich falsch verstehen will. Wurde nicht gesagt. Jedenfalls nicht von mir. Die Schweiz ist übrigens kein EU-Land, aber via EWR und Schengen muss die Schweiz die EU-Waffenrichtlinie eben genauso umsetzen. Die von @weyland genannte Verbotsliste für Staatsangehörige bestimmter Länder: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und die Türkei beinhaltet KEIN EU-Land und hat von daher bezüglich Diskriminierungsverboten bei EU-/EWR-/Schweiz-Abkommen keine Bedeutung. Für EU-/EWR-/Schweiz-Bürger gilt aber prinzipiell (Prof. Dr.Dr. Rainer Hofmann, Europarecht I - Seite 7 https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679976/Skript_13.pdf ): Altbesitz gem. EU-Waffen-Richtlinie muss daher eigentlich unabhängig vom Wohnsitz und Nationalität für alle Deutschen wie EU-Bürger auf deutschem Boden gleich gehandhabt werden. IPSC-Schützen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz müssten eigentlich ihre Altmagazine genauso blockiert in D weiterbenutzen dürfen wie ihre deutschen Konkurrenten - auf nem deutschen Wettkampf. Nur als Beispiel. Und umgekehrt eben auch.
  3. "nichtexistente" Probleme ? Die Probleme existieren ja, wie man immer wieder - eben auch in diesem Thread - sieht. Und "anpreisen" wollen manche Händler vielleicht ihre großen Mags - ich will nix verkaufen 😉 und preise daher auch nix an. Trotzdem ist natürlich die Frage berechtigt, ob bei der Umsetzung von EU-Richtlinien EU-Bürger ggü. jeweiligen Inländern benachteiligt werden dürfen. In der Schweiz ist es m.W. so, dass Leute nach Umzug aus D ziemlich gleichgestellt werden. Wer in D einen Schalli hatte, darf den per Ausnahmegenehmigung auch in CH weiter behalten, weil Schweizer Schallis auch auf Ausnahmebewilligung haben dürfen. Und da wäre ich mal gespannt, ob Leute, die mit ihren alten SL oder Kurzwaffen aus D (vor 6.2017 gekauft), nicht auch weiter in CH gr. Magazine erwerben dürfen. Die Schweiz ist da fair - und dass man sonstwo (leider offenbar auch in D) EU-Ausländer bei Altbesitzerregelungen benachteiligen will, finde ich nicht ok.
  4. Wenn die Waffe als Kat. A im EFP eingetragen/geändert würde, dann müsste diese Änderung gleichlautend auch in der WBK vorgenommen werden. Und dann fangen die Probleme halt an. Im Ausland gab es ja teils großzügige Altbesitzerregelungen. Die Schweizer können m.W. auf ihre alten Kat.B Halbautomaten immer noch große Mags neu einkaufen. Möglicherweise gelten Altbesitzerregelungen im EU-Waffenrecht eben auch EU-weit? Oder dürfen da die jeweiligen Inländer gegenüber EU-Bürgern tatsächlich bevorzugt werden? Das Problem mit dem Magazin selbst ließe sich ja ggf. lindern, wenn 10+10 oder 20+20 Lösungen (Magazinbodenerweiterungen für AR15 oder Kurzwaffen, die innerhalb D's natürlich nicht montiert/benutzt werden dürfen) für IPSC-Auslandsschützen etc. erlaubt würden.
  5. Nochmal: Du kaperst hier einen alten Thread aus dem Vorjahr und unterstellst mir, ich wünsche, dass Hilfspolizisten eine bestimmte Aufgabe übernehmen (Corona-Überwachungsmaßnahmen/Kontrollen). Kaum habe ich das richtiggestellt, unterstellst Du (mit highlower) mir, völlig lächerlich-bescheuerte Vorstellungen von Polizeidienst zu haben... Nur mal so: WO genau habe ich in diesem Thread geschrieben, dass ich selber Hilfspolizist werden möchte? Interessant wäre doch, wenn Du (zusammen mit highlower) Dich mal zu Deinem eigenen Artikel, den Du jetzt schon 2 mal verlinkt hast, positionierst: Wie sollen die derzeitigen knapp 700 Hilfspolizisten in BaWü verwendet werden: CDU: HiPos bleiben bewaffnet, helfen mit, die Coronamassnahmen durchzusetzen SPD: HiPos werden abgeschafft GRÜNE: HiPos werden entwaffnet, Uniform wird abgekommen und bekommen neue Aufgaben im Präventionsdienst Nicht immer anderen irgendwelche Meinungen + Ansichten unterstellen, um zu provozieren (Spezialgebiet vom @highlower), sondern selber mal mutig klare Stellung beziehen, das wäre mal was!
  6. Es war mir schon klar, dass Du mir eine weitere Falschvorstellung unterstellst. Einmal reicht ja nicht, wenn man Streit sucht, nicht wahr?
  7. 1. Dieser Thread wurde von mir erstellt als es bei uns noch keine Corona-Pandemie gab. Ich habe nirgends "gewünscht", dass Hilfspolizisten Corona-Maßnahmen durchsetzen sollen. 2. In dem von Dir referenzierten Artikel bzw. kostenfreien Begleitartikeln werden 2 unterschiedliche Richtungen dargestellt: a) Konservative Kreise - vorwiegend die CDU - wollen weiter bewaffnete Hilfspolizisten, die u.a. nun auch Corona-Massnahmen überwachen sollen. b) Linke Kreise wollen die Hilfspolizisten ganz weghaben (SPD) oder ihnen zumindest die Schusswaffen wegnehmen (GRÜNE) und sie im Präventionsbereich "unbewaffnet und ohne Uniform" einsetzen. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/hilfssheriffs-in-corona-krise-100.html Letzten Endes gibt es durch die jetzige Gesundheitsnotlage und von der Politik heute geäußerten Wünschen erheblichen Personalbedarf, nur 2 Beispiele von heute: https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-mittwoch-147.html#Seehofer-will-Schleierfahndung-verstaerken https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-mittwoch-147.html#Lauterbach-will-Kontrolle-in-privaten-Wohnungen-ermoeglichen Massnahmen wie verstärkte Schleierfahndungen und Hauskontrollen erfordern mehr Personal. Manche der möglichen Corona-Massnahmen werden sich künftig womöglich nicht mehr mit Trillerpfeife und Pfefferspray durchsetzen lassen. Also redet die Politik mal über bewaffnete Hilfspolizisten, mal über den Einsatz der Bundeswehr. Ist jetzt halt *überspitzt* die Frage, was besser ist: Die Kontrolle eines Familienfestes durch Soldaten mit G36 oder durch Hilfspolizisten mit einer 7,65mm Pistole...
  8. Du kannst über www.gunbroker auch als Deutscher Artikel ersteigern und Dir an einen FFL-Händler in den USA liefern lassen, der dann den Export abwickelt. ETSS USA https://www.etss-usa.com/produkte ist so ein FFL-Händler, der das macht. Habe vor vielen Jahren über den mal eine bei gunbroker ersteigerte Repetierflinte importiert, die es so in D nicht gab. ETSS hat damals solide agiert, hatte aber auch seinen Preis... Natürlich benötigt man vorher (!)= eine Importerlaubnis vom Amt!
  9. Gem. FWR darfst Du die Altmagazine sehr wohl noch benutzen - im Schießsportbereich eben blockiert! Das ist für mich ein gewichtiger Vorteil!
  10. Es ist sogar so, dass auch "echte" Altmagazine verboten sind und bleiben. Nur für die anzeigenden Altbesitzer wirkt sich das Verbot nicht aus. Das ist beim Vererben dann evtl. mal entscheidend. Und m.E. auch beim evtl. Verleih etc.
  11. Wenn er den neuen Lower eingetragen bekommen hat - manche wie @ASE behaupten ja, das ginge eigentlich nicht - dann kann er den auch prinzipiell nutzen. Allerdings ist der Lower das führende wesentliche Teil beim AR15. Ganz prinzipiell gilt: Austausch des führenden wesentlichen Teils = neue Waffe.
  12. VdS Klasse 1 Schloss ist klar, aber das Schloss muss auch in einer zugelassenen Schlossliste für den jeweiligen Tresor mit jeweiliger Zertifizierung stehen. Und da kommt es anscheinend auch auf die Einbauweise an, weshalb nicht jedes Schloß, das irgendwie passt, auch für Klasse I genau so geeignet ist wie für die Klasse 0. Wenn ich meinen Händler, der zugleich auch Tresorsachverständiger vor Gericht ist, da richtig verstanden habe.
  13. Bei den Schlössern kann es schon Unterschiede geben. Nicht jedes, das für einen 0er Schrank ausreicht, kann auch im (ansonsten fast baugleichen) Ier Schrank zugelassen werden. Ich wollte in einem meiner Schränke z.B. unbedingt ein elektron. Zahlenschloss mit mechan. Zahlenschloss als Revision. Der Tresorsachverständige baute das ein, meinte aber, das könne er nur in der 0er Version einbauen. Für I gehe das nicht.
  14. Könnte daran liegen, dass bislang überwiegend die Meinung galt: abwarten, noch nix melden. Ich habe übrigens "nachgebessert" und eingeschickt und melde natürlich gern, wenn es im 2. Anlauf klappen sollte. "Mein" Problem betrifft aber letztlich alle, die eine gemeinsame WBK haben: Ab 01.09.2021 wird das Verbot für alle wirksam, die keine Magazinmeldung gemacht haben. Wenn also ein Ehepaar oder ein Verein eine Sportwaffe (z.B. eine Schmeisser 9mm AR mit per BKA-Bescheid/Sabre zugelassenen 20er blockierten UZI-Magazinen) besitzt, dann sind diese blockierten 20er ja verboten - mit Ausnahme für den Anzeigenden/Meldenden. Und eben da wird es haarig. Denn die Waffe steht ja weiter auf der "gemeinsamen WBK", nur die zugehörigen Magazine sollen dann nicht mehr für alle Inhaber der WBK, sondern nur noch für einen nutzbar sein - für die anderen ist dann schon der Besitz laut EU-FW RL Grund, einem alle B-Waffen wegzunehmen. Das wäre eine böse Falle!
  15. Aktuell gerade reingekommen: https://german-rifle-association.de/degunban-neues-zum-magazinverbot/ Für "neuere" Altmagazine ab 13.06.2017 hört es sich nicht so erfreulich an: Also fassen wir Deine Thesen zusammen: Wer Magazine meldet und dabei über Probleme berichtet ist ein Verschwörungstheoretiker. Und wer die Formulare aus XWaffe benutzt, weil seine Behörde noch keine eigenen Formulare hat, "tut alles, dass es auch ein Problem wird". Alles klar... @Katechont Vielen Dank für Deine Tipps. Genau so wird's gemacht. @JägermitHut Darfst Du Deine beim BKA gemeldeten Magazine auch alle weiter nutzen? Auf dem Schießstand und ggf. zur Jagd? Blockiert oder unblockiert?
  16. Das einfachste ist, die Anbieter selber bitten beim BKA um einen ergänzenden Bescheid/Änderung/Nachbescheid. Wenn eine neue Waffenserie aufgelegt wird, kann man auch einfach einen komplett neuen Bescheid oder aber eine Anscheinsbeurteilung beantragen. Das wäre die einfachste, sicherste und kundenfreundlichste Vorgehensweise.
  17. Das habe ich versäumt 😀 Aber richtig geärgert hat es mich schon. Zumal alles dann auch noch handschriftlich und nicht immer schön leserlich übertragen wurde...
  18. Das ist leider nicht überall so. Ich habe etliche hundert Euro in meine EFWPs versenkt. Auch als ich ihn nur verlängern wollte, gab es ein neues Formular und für jede in selber Antragssitzung übertragene. Waffe musste ein Bedürfnis für das Ausland vorgelegt werden und für jede übertragene Waffe wurden 25 Euro fällig.
  19. Ich weiß, vielen Dank @Georg Allerdings beharren in der Regel die Gerichte darauf, das letzte Wort zu haben. So wurden die aktuellen Anscheinsmerkmale auch vom BKA variierend ausgelegt. Bis dann der Hessische VGH festlegte, welchen Kriterien genau anzuwenden sind. Gesetze auszulegen ist immer ein Prozess, der in D der gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Vollumfänglich. Hinzu kommt auch im Falle der 10/22, dass es auch noch in den 70er Jahren vollautomatisch angeboten wurde. Die Konstruktion läßt teils denkbar einfache VA-Modifikationen zu. Und nun?
  20. Also hier im Thread war ja der Grundtenor, dass noch kaum jemand Magazinanmeldungen gemacht hat. Von Deinen "vielen Bekannten" höre ich jetzt zum ersten Mal. Habe mich heute auf nem Wettkampf ausgetauscht, mir ist noch keiner über den Weg gelaufen, der Magazinanmeldungen gemacht hat. Die richtigen Formulare zu finden, ist nicht die Lösung, das allein rettet nicht. Magazinanmeldungen sammeln, dann nicht bearbeiten und nicht bestätigen - das würde (wenn es Schule macht), die Meldebereitschaft wie bei früheren Erstregistrierungen in den Keller schicken. Von daher dachte ich, man ist am Anfang eher sogar großzügig, um weitere Bürger zu Magazinanmeldungen zu ermutigen.
  21. Weil es die detaillierte Anleitung in XWaffe gibt. Wenn man einfach nur ne Anleitung selber lesen muss, ist das meist effizienter als statt Behörden mit Anrufen behelligen. Das Problem ist ja, dass "so wie es die Behörde will" eben nicht geht. Jedenfalls nicht, ohne dass ab 01.,09.2021 die Zuverlässigkeit weg ist, oder alle Magazine verloren sind.
  22. Die EU-Kategorie steht bei uns erst seit so 4-5 Jahren in der WBK. Bei allen früheren Einträgen steht nach wie vor keine Kategorie drin.
  23. Heute bekam ich alles von der Behörde "zur Entlastung" zurück. Die Magazinanzeigen wurden nicht angenommen, sie könnten "nicht bearbeitet und daher nicht bestätigt werden". Die Behörde will eine "getrennte Anzeige mit einer jeweiligen Auflistung der anzuzeigenden Magazine bzw. Magazingehäuse". Genauer begründet (mit Bezug auf Gesetzestextes/Verordnungstexte) wurde nichts. Das Ganze kam auch nicht als rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den Widerspruch oder sonstige Rechtsmittel möglich wären. Zum Glück haben wir noch vor dem 1. September sicherheitshalber einen > 200 kg schweren Waffenschrank nach neuer Norm gekauft, in dem jetzt nur allein die Magazine ruhen, solange die Behörde nicht geneigt ist, die Magazinanmeldungen zu bearbeiten und zu bestätigen. Das Problem ist: Wir besitzen die Waffen fast alle auf "Gemeinsame WBK" (steht idR so aufgedruckt) als Ehepaar. Das ging immer seit 18 Jahren so. Die zusätzlichen Gebühren dafür hat die Behörde auch immer schön erhoben und wurde von uns brav bezahlt. Die Magazine sind ausnahmslos für von uns besessene Waffen angeschafft worden und wie die zugehörigen Waffen in gemeinschaftlichem Besitz. Am gemeinschaftlichen Besitz ändert die Weigerung der Behörde, eine gemeinschaftliche Magazinanmeldung zu bearbeiten gar nichts. Allerdings gibt es einige fiese Fallstricke im neuen WaffG. Wer eine Waffe (z.B. Halbautomat in 9mm) auf WBK besitzt und gleichzeitig dazu passende Magazine mit > 10 Schuss Magazinkörper (die Masse der Mags sind auf 10 Schuss blockierte 20er) mitbesitzt, der bekommt ein Zuverlässigkeitsproblem. Wenn ich also nur einen Teil der Mags auf mich melde, einen anderen auf meine Frau, bekommen wir am Ende trotzdem Zuverlässigkeitsprobleme, wenn wir ab 01.09.21 noch jeweils Mitbesitz an den anderen Mags haben. Auch das Nutzen geht dann nicht mehr ohne weiteres und ggf, auch nicht gemeinsames lagern, weil das Verbot zwar auf den Melder/Anzeigenden keine Wirkung entfaltet, aber halt nicht auf den Ehepartner. Das Problem könnte sich auch z.B. bei Vater/Sohn und gemeinsamem Waffenbesitz, oder Vereins-WBKs oder juristische Personen erstrecken. Ich muss also meinen Thread-Titel eigentlich ändern: Melden macht NICHT frei. Erst wenn die Behörde geneigt ist, die Magazinanmeldung anzunehmen, zu bearbeiten und zu bestätigen, ist man frei.
  24. drüber reden ist die Therapie!
  25. @CZM52 sprach von einer Anleitung des BKA, mir liegt die leider nicht vor.
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