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Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Klar, so mancher wird sich seinen Sieg erimpfen. Wobei: die mRNA gehört eh auf die Dopingliste. Wenn die Impf-Spikes sich in der Oberarmmuskulatur verhaken, kannst Du ruhiger anhalten und hast als Schütze unfaire Vorteile 😉 -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Mit ersterem hast Du vollkommen Recht und das möchte ich an der Stelle auch sagen: Wer sich nach einer Abwägung von Risiken und Nutzen für eine Impfung entscheidet, der soll dies natürlich tun dürfen. Wer sich nach einer ebensolchen Abwägung dagegen entscheidet, der soll dies ebenso tun dürfen. Die Gesetzeslage erlaubt derzeit beides. Wer seine Impfentscheidung hingegen primär nur auf Bequemlichkeit und vermeintliche Vorteile nicht gesundheitlicher Art ausrichtet, hat wie Du sagst ein "Rückgrat"-Problem. Allerdings eines, das möglicherweise den Abbau unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beflügeln könnte. Und nur mal so: Wer als höchstbesorgter Schütze, der furchtbar Angst vor einer Corona-Infektion hat, sich dennoch bei Warnstufe ROT und vierstelligen Inzidenzzahlen trotzdem zu einem Indoor(!)-Großwettkampf begibt, wo die allermeisten ungetestet, ohne jeglichen Mundschutz etc. den ganzen Tag rumrennen, der akzeptiert ein nicht unerhebliches Risiko und bräuchte sich über ein paar ausnahmslos getestete gesunde(!) weitere Schützen eigentlich nicht so mokieren... -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Da hast Du vermutlich recht. Die Klage wäre dann gegen das Bundesland zu richten. Warum aber auch gegen den Landesverband des betreffenden Sportschützenverbandes? -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@maehbo Falsch. Lies die verlinkten Ausnahmeregelungen. Kinder/Jugendliche, Bedienstete/Helfer, nicht Impffähige, Genesene usw. ... es gibt schon etliche Ausnahmen auch bei 2G plus, die man kennen sollte. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das ist doch überhaupt nichts Ungewöhnliches: Wenn Dein Landesverband in bestimmten Disziplinen keine LM ausrichtet, so kannst Du in anderen Landesverbänden bei deren Landesmeisterschaft mitmachen. Dein Ergebnis steht dann auf den Ergebnislisten, aber Du wirst halt nicht platziert, da "außer Konkurrenz" mitgeschossen und kein offizieller Teilnehmer, weil Du ja nicht dem ausrichtenden Landesverband angehörst und damit auch nicht Landesmeister werden darfst. Der Gesetzgeber will eine Bestrafung Ungeimpfter. Dieser teleologischen Auslegung folgend, würde man eben mit seinem Ergebnis nicht platziert und bekommt kein Sieger-Geschenk. Infektiologisch-teleologisch gäbe es aber keinen Grund für das mitschiessen an sich, wenn man sich als Helfer ohnehin schon auf dem Stand befindet und 3G befolgt. Das Ergebnis wird aber natürlich für die DM-Quali akzeptiert werden. War m.W. bisher immer so. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@maehbo Die Regeln gelten - auch bei Corona. Da halte ich mich auch absolut dran. Allerdings gehören zu den Regeln auch die o.g. Ausnahmen. Auch daran sollte man sich halten, oder? Wenn allerdings bestimmte Aussagen getroffen werden, wie: "Wer sich nicht impfen lässt, ist unsozial" - dann darf ich dem durchaus widersprechen. Dieser Passus steht nicht im Gesetztestext. Und da wir in einer Demokratie leben herrscht durchaus Meinungsfreiheit, sich äußern zu dürfen, ob bzw. wie gut ein Gesetz oder eine Verordnung seinen Zweck erreicht. Dein Verkehrsschildvergleich hinkt auch: Vor Schulen, Kindergärten u.ä. findest Du oft auch eine zeitliche Beschränkung des Tempolimits, sodass man außerhalb des Betriebs tatsächlich schneller fahren kann. Solche zielgenauen Regelungen sind also sehr wohl möglich. Und Dein2Gplus-Restaurant Vergleich verstehe ich nicht ganz: Das Schützenhaus hat in dem Fall KEIN angeschlossenes Restaurant. Insofern ist es kein Problem, dass sich "Ungeimpfte" da rein verirren würden. Und ungeimpfte Bedienstete dürften sowieso rein. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das eine schließt das andere nicht aus und obliegt nicht Deiner Beurteilung. Es gibt in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Handhabungen. Schiessleiter sind überwiegend Bediensteten gleichgestellt und damit gilt 3G. Wettkampfhelfer und Jugendschiessleiter müssten m.E. auch darunter fallen. Und statt offizieller Wettkampfteilnahme könnte ja ein Mitschiessen außerhalb der Wertung erfolgen, d.h. man darf - da ungeimpft - nur außer Konkurrenz mitschiessen, aber das Ergebnis wird dann für die Qualifikation zur DM gewertet. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
"Unsozial" kann es auch sein, wenn man einen erheblichen Teil der Bevölkerung (25% - Ungeimpfte) ausschließt und einen nicht unerheblichen weiteren Teil der Bevölkerung (20% - Ungeboosterte) schikaniert ohne in der Gesamtschau vernünftige Gründe zu haben. Ganz allgemein gesprochen muss man natürlich fragen - wenn der Gesundheitsschutz so exorbitant im Vordergrund steht - ob dann überhaupt große Wettkampfveranstaltungen bei Warnstufe ROT stattfinden müssen. Im hier konkreten Fall sind auch fast keine sonstigen Maßnahmen vorgesehen, indoor keine Maskenpflicht und vom Gesetzgeber aus darf auch bei 2G plus jeder ungetestet rein, der nur 2x geimpft (zuletzt vor 90 Tagen!) oder beliebig irgendwann letzten Sommer das 3. und letzte Mal geimpft wurde. Es gibt etliche Studien, die in diesen Fällen den Schutz vor Ansteckung als kaum noch gegeben ansehen. Die Virenlast im Nasen-Rachenraum ist bei infizierten Geimpften praktisch gleich hoch wie bei infizierten Ungeimpften. Ein getesteter Ungeimpfter schützt sein Umfeld besser als ungetestet Immunisierte. Ungeimpft sein ist bei Corona und den derzeit vorhandenen Impfstoffen sicher nicht unsozial. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Die "Schlupflöcher" sind nicht eingebildet, die Ausnahmen für Jugendliche < 18, für Personen die sich (ggf. vorübergehend) nicht impfen lassen können und und für Beschäftigte stehen so in den Vorschriftstexten und Gesetzestexten drin, ich zitiere im Wortlaut: Auf die Verordnung/Regelung verweist die Ausschreibung per Link: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_3163_1.PDF Kann also jeder selber nachlesen, ist nix vom Schwarzwälder Erfundenes, bei dem es einem "die Zehnägel hochrollt"... -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wenn der Richter erkennen würde, dass die Vorschriften "schikanös" sind, dann müsste er ja die Rechtmäßigkeit der Vorschrift an sich in Frage stellen, bzw. die "Vorschrift an der Stelle verwerfen. Die Grundrechte-beschränkenden Hygieneregeln und Coronavorschriften sind ja nicht erlassen worden, weil ein Gesetzgeber mal einfach beliebig "schikanieren" darf, sondern genau und NUR wegen dem Zweck des Gesundheitsschutzes. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder erstellte Thema in Allgemein
Wir haben als Familie im Januar+Februar jeweils ZG6 trainiert und selbst im Halbdunkel outdoor hatten 4 Mann "full-house" (100 Punkte, 3 mit je 18 "Xer") geschossen und uns riesig gefreut auf die kommende LM und den Durchstart zur DM (die deutsche Meistermannschaft hatte 297) gefreut. Nun gelten Ende Februar plötzlich 2Gplus auf der LM, die das m.W. in 18 Jahren größte Megaevent indoor werden wird, mit den meisten Disziplinen, die jemals auf einer LM des LV angeboten wurden. Wir sind alle ungeimpft, aber es gibt Möglichkeiten: Für Schüler < 18 reicht immer 3G, auch wenn für die Erwachsenen 2G plus gilt. Das ist in der Landesverordnung so bis 30.04.2022 geregelt. Statt Testnachweis reicht dann auch der Schülerausweis. Nun die Fragen: Kann ich unserem Jüngsten an der Tür zum Schützenhaus den Koffer mit KK-Gewehr in die Hand drücken und er geht ohne mich rein und nimmt teil? Ist das waffenrechtlich etc. ok? Oder darf ich ihn begleiten als Betreuer und Jugendaufsicht (Jugendleiter-Ausweis vorhanden)? Zuschauern ist bei Warnstufe ROT das Betreten (egal ob geimpft, geboostert oder ungeimpft) zwar untersagt, aber als Betreuer/Jugendschiessleiter ist man ja kein gewöhnlicher Zuschauer. Für Bedienstete gilt auch weiter 3G in den Schützenhäusern - wäre das ein Ausweg? Wenn ich als Bediensteter den Zutritt bekäme, darf ich dann auch mitschiessen? Evtl. einen "Testlauf" zur Testung des Standequipments machen, der unter Sportregeln erfolgt und nachher halt einfach gewertet wird für die DM-Teilnahme? Gilt für mich als "Bediensteter" dann die Maskenpflicht (für die Teilnehmer der LM gilt sie definitiv nicht!)? Wie ist es, wenn man eine vorübergehende Impfunfähigkeitsbescheinigung beibringt (per Mausklick oder vom Hausarzt), wonach man erst noch allergologisch abgeklärt werden muss. Reicht dann ein Test zur Teilnahme, d.h. müssen das die Veranstalter anerkennen? Wäre bei dem sehr schnellen ZG4-ZG6-Carbine D29 Wettkampf eigentlich auch eine "online" Handhabung denkbar oder eben ein Vorgehen, sodass jeder Schütze einzeln den jeweiligen Schiessstand betritt, rein über Monitor überwacht wird und Kommandos per Mikrofon bekommt, den Wettkampf also quasi "online" abspult, den Stand räumt und der nächste Schütze erst reingeht, wenn der alte über einen separaten Ausgang verschwunden ist? Es wäre toll, wenn es für 25% Ungeimpfte und weitere 20% Ungeboosterte innovative Lösungen geben könnte, weiter am Schützensport und an Wettkämpfen zu partizipieren! -
Australien gilt ja als Vorbild in der Coronabekämpfung. In der gestrigen Stew Peters Show (27.01.2022) erklärt Maria Zeee ab Minute 09.00-10.00: https://www.redvoicemedia.com/stew-peters-show/ "Die Polizei erklärt: Sie haben eine Maskenbefreiung wegen "anxiety"/(Angst, keine Luft zu bekommen), es ist also nicht sicher für Sie, wenn Sie Waffen besitzen." Dann wird die "licence" eingezogen und alle Waffen abgeholt. Also aufpassen, was man sich warum bescheinigen lässt (Maskenbefreiung, Befreiung von der Impfpflicht etc.). Australien ist Vorbild!!!
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Wenn Anfänger im Schwarzwalddörfle vollautomatisch schiessen dürfen...
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nun, die Waffe war auf jeden Fall legal + registriert in Paraguay. Das hat der Besitzer glaubhaft per Leserbrief betont: Link Ich denke das war auch so. Laut Facebook hat er auch 2018 noch eine neue Schießstandzulassung auch für gr. Sportevents bekommen. Leider wurde er 2019 erschossen - von einem österreichischen Nachbarn mit nem 38er Revolver: 2 Schuss in die Extremitäten, 1 Schuss in den Thorax. Da er hätte überleben können, aber er nicht schnell ins Krankenhaus verstarb er unglücklich. Der Österreicher bekam 2 Jahre Hausarrest und musste eine lange Liste Dinge kaufen/spenden. Jetzt ist er wieder frei: https://wochenblatt.cc/tatort-gartenzaun-oesterreicher-nach-knapp-2-jahren-hausarrest-wieder-auf-freiem-fuss/ Irgendwie traurig+tragisch. -
10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?
Schwarzwälder antwortete auf grizzly45's Thema in Allgemein
...und hier ist wieder einer Deiner krampfhaften Versuche, "Querdenker/Impfgegner" wenigstens textlich in die Nähe von "einschlägig vorbestraften Nazi" zu rücken, muss Dir diebische Freude bereiten. Etwas nüchtern betrachtet hält deine Theorie auch sonst nicht stand: Glaubst Du wirklich, der Verfassungsschutz bekommt nicht mit, wenn sich um einen LWB 19 "einschlägig vorbestrafte Nazi" versammeln? Da reicht heutzutage schon EINE falsche Email an EINEN Nazi und schon bist Du Deine Waffen los! Daneben nützt die Weitergabe an irgendwelche Querdenker kaum, wenn sie keine ordentliche Waffenbedienung erlernt haben. Vom Querdenken allein erschließt sich diese nicht und hältst Du regelmäßig Trainings für Deine 19 Querdenker-Freunde ab, dann weckt das garantiert das Interesse des Verfassungsschutzes... Last not least: "einschlägig vorbestrafte Nazis" dürften tatsächlich keine unüberwindbaren Probleme haben, an Schusswaffen zu gelangen. Ebensolche werden ja regelmäßig bei denen aufgefunden. -
Corona: Alleine im offenen KK-Stand trainieren
Schwarzwälder antwortete auf Shortcut's Thema in Allgemein
Naja, es gibt schon ein paar Ausnahmen: Also in o.g. Fällen dürfen Ungeimpfte schon den Schießplatz betreten. Womöglich auch: Waffenhändler (=Selbständige), die Funktionstests machen wollen (die Waffenhandelslizenz bringt halt doch Vorteile!) Vereinsmitglieder, die zugleich als Handwerker was auf dem Platz reparieren müssen. Womöglich ungeimpfte Vorstandsmitglieder in Arbeitgeberfunktion evtl. auch (bestimmte) Jäger -
10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?
Schwarzwälder antwortete auf grizzly45's Thema in Allgemein
Das stimmt und an dem Punkt hat die Behörde doch schon genug Ansatzpunkte/Hebel, sodass weitergehende Beschränkungen unnötig wären. Ich denke an §9,2 WaffG: iVm. Punkt 9.1 WaffVwV: oder natürlich auch §36,6 WaffG: Da kann die Behörde also einiges draufsatteln, wenn sie bei besonders großen "Waffensammlungen" Bedenken für die öSuO sieht. Statt diese Möglichkeiten überhaupt zu nutzen, will man von vorneherein alles runterregeln, was einer freiheitlichen Grundordnung nicht eben sehr gerecht wird. -
10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?
Schwarzwälder antwortete auf grizzly45's Thema in Allgemein
Prinzipiell steht einer schiesssportlichen Verwendung eines jagdlich angeschafften Gewehres nichts im Wege, wenn man für das jagdlich angeschaffte Gewehr im Nachhinein noch ein schiesssportliches Bedürfnis ausstellen lässt und der Behörde vorlegt. Schade, dass der BdMP auf diese Möglichkeit im Artikel nicht verweist. Allerdings - und das ist der Haken - werden im Waffenregister nur 1 Bedürfnis pro Waffe gelistet. Diffiziler wird es, wenn auf Sportwaffen-Lower vom Schießsport ausgeschlossene Upper auf JJS erworben werden. Z.B. ein Sportschütze mit 20-Zoll MR308, der dann noch ein 13,5 Zoll Upper für die Jagd dazu erwarb. Sowas dürfte ja dann nach Auslegung in der V0 des BdMP gar nie möglich sein 😉 -
Gültigkeit Trainingsnachweise aus dem Ausland
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Gegenfrage: Wieso äußerst Du Dich laufend so detailliert zum HK MR308, obwohl Du vor gut 10 Jahren im Forum hierzu die grandiose Fehleinschätzung abgegeben hast, es handle sich bloß um ein "Freizeitgewehr" und sei für ernsthafte Sportschützen ungeeignet? Und als Antwort auf Deine Frage: Mein BDMP Landesverband hat bis heute trotz meiner Bitten keine LM in ZG4mod angeboten, somit konnte ich mich nie qualifizieren. Dafür bin ich mit dem HK MR308 u.a. Deutscher Meister in Zeitserie BDS geworden. -
Gültigkeit Trainingsnachweise aus dem Ausland
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Querlesen in anderen Threads. @Bounty argumentiert in dem Sinne, dass Ungeimpfte und Legalwaffenbesitz künftig unvereinbar seien und hängt das am Bedürfniserfordernis auf. Man kann die Bedürfnisdefinition natürlich überstrapazieren und jeglichen Bedürfnisnachweis aus dem Ausland negieren. Dann trifft es aber auch andere (eben z.B. Leute, die im Ausland an IPSC- oder sonstigen Events teilnehmen), weil die dann mit einer derart überstrapazierten Bedürfnissicht auch Probleme bekommen. Am besten wäre es, wir würden internationale Trainings und Wettkämpfe bedürfnisrechtlich nicht abwerten, dann haben alle was davon: Ungeimpfte wie Spitzenschützen und internat. IPSCler/BDMPler etc.👍 -
Gültigkeit Trainingsnachweise aus dem Ausland
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Mitnichten. Wenn ein anerkannter Sport-Wettkampf in D als Trainingstermin gewertet wird, dann ist ein ausländischer Wettkampf, der für Kontingentüberschreiter gem. WaffG anerkannt wird, auch ein anerkannter Trainingstermin. Man kann diese Schiessevents nicht bedürfnisrechtlich unterschiedlich werten. Wenn diese Schiessevents hingegen alle vom Bedürfnis nicht gedeckt sein sollen, weil sie Deiner Meinung nicht genügend dem "Schiessen nach Sportordnung" dienen, dann wäre auch ein Transport zur Grenze nicht mehr vom Bedürfnis umfasst. Selbe Problematik wie bei Verteidigungs-Schiessevents im Ausland... Du kannst die Bedürfnisdefinitionen nicht je nach Gusto auslegen, konkret geht es Dir darum, Ungeimpfte vom Sportschützentum auszuschliessen, aber gleichzeitig international aktiven geimpften IPSCler etc. mit Deiner Bedürfnisauslegung streng nach deutscher Sportordnung auf deutschem Boden usw. nicht zu schaden. Darum verbiegst Du Dich hier so 😉 -
Gültigkeit Trainingsnachweise aus dem Ausland
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Gut, dann gründet man halt einen Miniverein oder SLG mit Gleichgesinnten im grenznahen Ausland, schließt sich dem BDMP oder BDS als Grenzgängerverein an und hält eigene Trainings + Vereinsmeisterschaften streng nach Sportordnung ab. Wenn der Druck groß genug wird, wird es da etliche geben, die mitmachen. Was Du mir jetzt nicht erklärt hast: Wenn ein IPSC-Schütze im Ausland nach etwas anderer (nämlich internationaler) Sportordnung schießt, dann zählt das also Deinen Ausführungen zufolge nicht als Training und auch nicht als Wettkampf für Kontingentüberschreiter. Wenn das alles gem. BVA so furchtbar unsportlich ist, dass es gar nicht zählt, wie kann man dann auch noch ein extra Bedürfnis für lange Mags dafür begründen? Und wie kann man überhaupt ein Bedürfnis zum Transport der Waffen quer durch D bis zur Landesgrenze auf der Fahrt zu solch furchtbar unsportlichen Veranstaltungen bekommen? -
Gültigkeit Trainingsnachweise aus dem Ausland
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Im Ausland kann man nach internat. Sportordnungen (die ja teils in D ausdrücklich übernommen wurden) od. ggf. olympische Disziplinen trainieren. Wenn ich auf einen Tontaubenstand in Norwegen gehe, dann liegt auf der Hand, dass hier (auch) nach deutscher SpO trainiert wurde, zumal, wenn mit der eigenen (in D sportlich zugelassenen) Waffe trainiert wurde. Auch sollten internat. Wettkämpfe, die in D eine Sportordnungsentsprechung haben, als Wettkampf für Kontingentüberschreiter gelten (z.B. IPSC). Insofern sehe ich jetzt kein besonderes Problem, Trainings oder Wettkämpfe im Ausland zur Erfüllung der Mindestnachweise für Sportschützen +/- Kontingentüberschreiter aufzuführen. Die Sportschützenbetätigung ist zudem durch EU-Richtlinien weiter vereinheitlicht worden, eine Nichtanerkennung wäre insofern auch eine nach EU-Recht verbotene Diskriminierung oder auch Benachteiligung grenznaher Schiessstände. Letztlich, wenn das mit der "deutschen" Sportordnung so supereng wie von @Bounty gesehen würde - wieso sollen dann IPSC-Schützen für Wettkämpfe im Ausland lange Magazine als Bedürfnis haben? -
Training als Nichtgespritzer > reopen ? Begründung im Post
Schwarzwälder antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Ein "Zweck der Schikane" wäre aber nicht verfassungskonform. Die Grundrechte dürfen vielleicht aus medizinisch notwendigen Gründen eingeschränkt werden, aber nicht um Andersdenkende zu schikanieren.