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Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Schwarzwälder antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Noch als Nachtrag zum WFSA-Selbstverständnis: https://www.wfsa.net/ Mit diesem Vertretungsanspruch geht man zur UNO, als zugelassene NGO. Ganz ehrlich: Meine Frau und ich sind seit über 20 Jahren treue und brav zahlende (Förder-)Mitglieder im FWR, der wiederum auf der IWA 1996 den WFSA gegründet hat und dessen alter Chef jahrelang Präsident der WFSA war. Wählen durften wir weder den WFSA-Präsidenten noch den FWR-Präsidenten. Das geschah alles im kleinen Kreis. Und was dann bei BMI, EU-Kommission und UNO jeweils verhandelt wurde, ist nicht selten "Geheimdiplomatie" gewesen und entzog sich dann ebenfalls jeglicher demokratischer Kontrolle (z.B. Abwählen war ja nicht möglich, selbst wenn die Verhandlungsergebnisse der Mehrheit der 100 Millionen Mitglieder nicht gepasst hatten). Also: Vertretungsanspruch über 100 Millionen Sportschützen erheben - aber weitgehend an demokratischer Kontrolle vorbei?? -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Schwarzwälder antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
@Friedrich GepperthEs freut mich zu hören, dass das FWR sich auch für Schreckschusswaffen einsetzt. Neu ist für mich, dass also der Vorschlag eines Kleinen Waffenscheines vom damaligen FWR 2001 gekommen ist. Seit Einführung des KWS in 2003 hat das bei derzeit 824.188 KWS-Besitzern Link BVA und Antragsgebühren von 30-150 EUR sowie ggf. Regelüberprüfungsgebühren von 30 EUR alle 3 Jahre wohl schon um die 100 Mio. EUR Gebühren eingebracht. Die kleinen Waffenscheine entwickeln sich zahlenmäßig rasant; KWS-Besitzer werden zahlenmäßig in Kürze an den echten Legalwaffenbesitzern (derzeit 942.569) vorbei ziehen. Dabei ist das nur die Spitze des Eisbergs, Ende 2004 ging die GdP von 15 Mio. Gaspistolen aus, wovon 2004 nur 2,5% der Besitzer einen KWS beantragt hätten. https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/p41204 Bei solchen Zahlen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man als Interessenvertretung des Legalwaffenbesitzes hier auch einen weiteren Schwerpunkt setzt - angesichts der schieren Zahlen wäre das doch eine Selbstverständlichkeit! Das FWR mag sich als waffenrechtlicher "Vollsortimenter" geben, aber ganz klarer Schwerpunkt sind die Sport- und Jagdwaffen. Das ist schon am internationalen Engagement des FWR ersichtlich; Herr Keusgen als Altpräsident des FWR war ja lange Zeit auch Vorsitzender des WFSA und hat so "100 Millionen Sportschützen" weltweit bei den UN vertreten. Die 30.000 Fördermitglieder des FWR haben ihn nie wählen dürfen. Ohne jemals von einer größeren Anzahl Mitglieder der Basis gewählt worden zu sein, durfte er mal eben 100 Millionen Sportschützen bei den Vereinten Nationen vertreten und weltweit gültige Standards des Waffenrechts etablieren. Beispiel: die 10-Schuss-Begrenzung ergibt sich aus MOSAIC 3.30 der UNO, wonach Magazine mit mehr als 10 Schuss genau wie Vollautomaten als "intolerable risk" klassifiziert sind. Dies hat die UNO 2015 so festgelegt und daraus sind dann die EU-Waffenrechtsvorgaben erwachsen, die wir seit ein paar Jahren an der Backe haben und die nun in D noch schärfer (Beispiel Magazinkörper darf auch nicht länger sein) umgesetzt wurden. Näheres dazu habe ich hier mal geschrieben: Merke: Die echte Lobbyarbeit läuft bei der UNO und wirkt sich als nächstes bei der EU aus. Insofern braucht der VDB gar kein eigenes Waffenrecht vorlegen, sofern es nicht mit EU-Vorgaben und den Waffenrechtsbausteinen der UNO ("MOSAIC") kompatibel ist. -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Schwarzwälder antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Demgegenüber ist der VDB von seiner Satzung her viel eher in der Lage das Waffenrecht in seiner ganzen Breite, auch inkl. Bürgerrechts-Aspekten, zu vertreten. Die Satzung des VDB gestattet im Prinzip alles, was den Absatz seiner Mitglieder fördert. Also natürlich auch Schreckschuss usw.: https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/k7s5uw_de.pdf "Endverbraucher" sind potentiell alle Bürger und damit sind die aktionsmöglichkeiten des VDB von der Satzung her wesentlich weniger eingeschränkt, als es bei einem Sportschützenverband (oder Jagdverband) wäre und auch weniger selbstbeschränkend als beim FWR, das zuvorderst Jagd+Schiesssport als primäres Interessenfeld vertritt. -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Schwarzwälder antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Ja, ganz so breit ist das FWR sowieso nicht aufgestellt. M.W. reden im Vorstand auch keine berufllichen zivilen Waffenträger mit wie z.B. der BVWSW, der eindeutige Satzungsziele hat https://bvwsw.de/mitgliedschaft/satzung.html Das Forum Waffenrecht ist ein Interessenverband, der thematisch nicht soo breit aufgestellt ist, wie manche denken. Und: Es ist KEINE Bürgerrechtsvereinigung! Waffenbesitzrecht als Grundrecht ist ganz sicher nicht deren Thema, ein "second amendment" - auch in reduzierter Form - schon im Ansatz undenkbar und niemals das Ziel des FWR. -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Schwarzwälder antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Wenn man sich mal die Satzungen der div. Sportschützenverbändeund des VDB anschaut, dann ist auch klar, dass z.B. beim BDS dem Vorstand auch die Hände gebunden sind, Großaktionen für allgemeine(!) Liberalisierung des Waffenrechts zu starten. Alles muss eben dem Zweck der Förderung des Leistungs- und des Breitensports im Schiesssport dienen. "Home defence" oder auch die Frage, ob Schreckschusswaffen (die per se keine Sportwaffen sind) jetzt frei oder nur mit kleinem Waffenschein erworben werden sollen, ist für den BDS keine Aufgabe, die von der Satzung gedeckt wäre:https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/satzung 2018.pdf Eine Mitwirkung an der Waffengesetzgebung ist nur "Mittel zum Zweck", um eben das große Ziel, den Schießsport zu fördern, erreichen zu können. Mit anderen Worten: Dem BDS sind halt satzungsmäßig beim Einsatz für ein liberales Waffenrecht und v.a. bei der Bereitstellung von Geldmitteln für solche Aktionen auch die Hände gebunden! Wer jetzt meint, dafür gibt es ja dann das Forum Waffenrecht (FWR), der sollte sich mal deren Satzung anschauen: https://www.fwr.de/fileadmin/Dokumente/Beschlossene-Satzung-des-Vereins-Forum-Waffenrecht-2018.pdf Wie schon oft bemerkt, ist auch das FWR verengend für "Jagd- und Sportwaffen" tätig, Selbstverteidigung, Schreckschuss etc. ist nicht das Thema. Zudem wird schon in der Satzung klar, dass das FWR nicht konfrontativ ein Bürgerrecht auf möglichst freien Waffenbesitz verteidigt, sondern a priori "berechtigte Sicherheitsinteresse des Staates" als gegeben hinnimmt, nicht hinterfragen will, inwiefern berechtigt und schon per Satzung sehr auf einen Interessensausgleich bedacht ist. ==> Das öffnet einer Salamitaktik bestimmter Politiker Tür und Tor, die die Sicherheitsinteressen des Staates stetig aufblasen und "als Augleich" die Interessen der Legalwaffenbesitzer und Bürger stetig weiter zurückweichen müssen. Es werden keine Grundlinien definiert, hinter die man nicht weiter zurückweichen kann, prinzipiell stellt das FWR mit dieser Formulierung immer alles zur Disposition! -
Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
Schwarzwälder antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Der BDS hatte 2008 auch die 12 Punkte Aktion, die hier bei Wo losgetreten wurde, nicht unterstützt. Ich sage damit nicht, dass der BDS permanent unglücklich agiert in Sachen Waffenrecht. Aber ggf. wäre bei mehr Kooperation das eine oder andere mehr gelungen. Im Prinzip führt unsere Waffenlobby, namentlich das Forum Waffenrecht, vornehmlich Rückzugsgefechte. Der VDB will das ändern, deswegen bin ich da inzwischen auch Fördermitglied geworden. -
Behördliche Einträge in die WBK - was ist formal erforderlich? Welche Gebühr?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Hm, Tippex ist natürlich eine noch erstaunlichere Variante. Aber ich kenne es wirklich in > 20 Jahren WBK-Besitz nur so, dass immer Dienststempel+Unterschriftskürzel+Datum dazu angebracht wurden, und diesmal eben nur Dienstsiegel. Blöd ist halt, dass der unterste Stempel das Datum von 2017 trägt und das Wechselsystem, um das es geht (Nr. 7) überhaupt erst 2019 eingetragen wurde... -
In die Grüne WBK werden ja gerne behördlicherseits Einträge vorgenommen. Die werden dann mit Dienstsiegel, Datum und Unterschriftskürzel bekräftigt. Was ist dabei als Mindestmaß der Form halber erforderlich - und was geht nicht mehr? Hintergrund: In meine WBK von 2016 wurde 2017 auch meine Frau als Berechtigte eingetragen - für die lfd. Nummern 1 und 2. 2019 habe ich ein kaliberkleineres Wechselsystem (zu lfd. Nr. 1 - dieses ist unter lfd. Nr. 7 in derselben WBK eingetragen) angeschafft, für das wir 2020 beantragt hatten, dass meine Frau auch als Berechtigte eingetragen wird. Der neue Behördenmitarbeiter wollte aber über 3 Jahre lang nicht, trotz BKA-Bescheid für das Wechselsystem. Als der BDS-Landesverband dann bescheinigte, dass das Wechselsystem gem. BDS-Sportordnung zugelassen ist, gab es dann endlich den Stempel. Allerdings überschrieb der neue Mitarbeiter dabei die alte Berechtigung "für folgende Waffen Nr. 1 und 2 der WBK" derart, dass er aus der alten 1 eine 2 machte, aus der 2 eine 7 und vor die ursprüngliche 1 eine neue 1 einflickte, sodass die Berechtigung " für folgende Waffen Nr. 1, 2 und 7 der WBK" lautete. Das Ganze erhielt dann noch den Dienststempel, aber keine Unterschriftskürzel und kein neues Datum. Ist diese Vorgehensweise so noch rechtskonform (also: Hauptsache Dienstsiegel), oder MUSS ein Unterschriftskürzel und ein Datum dazu her? Dürfen Zahlen überschrieben werden in der WBK oder muss nicht ggf. durchgestrichen, abgestempelt und dann neu geschrieben werden? Ein Gebührenbescheid kam bislang nicht, nun haben wir einen solchen erbeten - oder sind solche kleinen Ergänzungen inzwischen tatsächlich kostenlos? Kann ich mir nicht vorstellen - was ist die übliche Gebühr für die Eintragung einer zusätzlichen Berechtigung für eine 2. Person in der WBK?
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Schwarzwälder antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die VDMA Norm A/B war 2003 ausgelaufen. Nachfolgenorm war S1/S2 nach EN 14450. https://www.ecb-s.com/_data/PNO_2003_06_30_1_DE_DMA_024992.pdf Es ist verständlich, dass man 2002 keine auslaufende/veraltete Norm "auf Dauer" waffenrechtlich festschreiben wollte. Man hätte aber 2017 konsequenterweise dann die Nachfolgenormen S1 und S2 im WaffG festschreiben können. Dann hätten wir noch heute sehr günstige (es gab seinerzeit S1-Langwaffenschränke mit S2-Innenfach für um die 250 EUR) und auch relativ leichte Waffenschränke, die von einer neuen, europaweiten Norm überwacht sind und die gerade Einsteigern das Hobby etwas erleichtert hätten. Leider gab es in der Diskussion und den Verhandlungen fast nur die Sicht "A/B forever" oder "0/I muss sein". -
Ich werde keine mehrere hundert bis 2500 EUR Kongressgebühr aufwenden, um rauszufinden, wie das mit staatenlos werden und Impfpflicht vermeiden genau funktioniert. Allerdings kann ich mir denken, dass das evtl. mit der Haftungsfreistellung der Hersteller der "bedingt" zugelassenen Impfstoffe zu tun haben könnte. Die Regierungen haben ja vielfach ausführliche Verträge geschlossen, die BioNTech/Pfizer und Co. weitgehend freistellen. Ein Staatenloser ist aber möglicherweise nicht immer von diesen Vereinbarungen umfasst. Entsprechend ist man ja auch mancherorts auf der Welt auffallend zurückhaltend mit COVID19-Impfungen von Flüchtlingen.
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Zum einen ist manchen schon die bloße Frage nach legalen Schlupflöchern beim Waffenrecht ein Dorn im Auge - auch und gerade hier bei WO, oft genug erlebt. Zum anderen kann ich beim plumpen "Ärmel hoch!" leider oft erstaunlich wenig Nachdenken erkennen, während man bei denjenigen, die sich mit den aktuellen mRNA-Impfstoffen kritisch auseinandersetzen, oft sehr viel mehr Intelligenz erkennen kann. Am Ende (bzw. eigentlich zunehmend schon jetzt) werden wir ja sehen, welche der Gruppen die richtigere Entscheidung getroffen hat. Also ich kann das jetzt nicht beurteilen, aber was man *kostenlos* als Einleitung geboten bekommt, macht vielleicht keinen hochseriösen Eindruck, aber hat mit Reichsbürgern wohl nix zu tun. Es wird mit der Not der Leute halt versucht - wie überall - ein Geschäft zu machen. Ansonsten - zurück zum Threadthema; statt den "zivilisierten" Panzern wäre ggf. eher ein "Tiny Haus" eine Lösung: Kleine isolierte und komplett ausgestattete Holzhäuser auf Fahrgestellen mit TÜV, die von (stärkeren) PKWs gezogen werden können. Das Haus Malmö kostet in Deutschland im Grundpreis 39.000 EUR (made in Brandenburg an der Havel): Anscheinend bekommt man auch vielerorts seit 2015 befristete "Abstellgenehmigungen" für solche Kleinsthäuser und bleibt mobil. Heizbedarf ist extrem niedrig (wenn man nicht sowieso im Süden überwintert). Und bei der respektablen Grundfläche von oft 20 qm und mehr findet sich dann sicher auch noch der Platz für einen kleinen Ier Schrank nebst Muni.
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Ausgangsfrage war nicht die Impfpflicht, sondern allgemein, inwiefern ein mobiles Leben (Wohnmobil u.ä.) und WBK zusammenpassen könnten. Personen, die gegen eine Impfpflicht sind, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkennen zu wollen, ist aber schon arg daneben. Im Umkehrschluss - wenn die Impfpflicht als nicht verfassungskonform vom Verfassungsgericht beurteilt würde - müsste man dann denen, die sich in diesen letzten Monaten massiv für eine dann verfassungsfeindliche Idee eingesetzt und massiv die Impfpflicht gefordert haben, die im letzten Jahr "Ungeimpfte" ausgegrenzt (StGB 130,1), beleidigt und mit Häme überzogen haben, dann allen ihre WBKs abnehmen. Wäre doch fair, oder? Ansonsten, wenn man es doch etwas entspannter sehen möchte: Es gibt viele Steuervermeidungsfanatiker, die bisweilen auch skurile Ideen und Handlungen entwickeln; es gibt selbst Legalwaffenbesitzer, die einen ziemlichen Affentanz wegen ihrer Bedürfnisse aufführen, selbst tausende Wohnzimmerhändler, die den Händlerschein primär wegen eigener waffenrechtlicher Vorteile machen usw., also dass sich manche Leute Gedanken machen, wie sie um eine aus ihrer ggf. auch wissenschaftlichen Sicht potentiell eher schädlichen/wenig nützlichen Impfung - drum herum kommen, sollte da bei weitem nicht so abartig sein, wie manche hier wieder tun. Allerdings habe ich selber keine Kongresse besucht und auch keinen Kongress abgehalten. Von einer Bekannten habe ich aber von einem Kongress erfahren, bei dem die Wohnmobil-Lösung wohl recht stark empfohlen wird: https://rette-sich-wer-kann-kongress.de/ Auch über Staatenlosigkeit wird da gesprochen, als ergänzende Lösung. Es gibt unterschiedlich abgestufte Online-Teilnahmegebühren bis rd. 2500 EUR (wenn man alles wissen will), von daher werde ich selber nicht teilnehmen. Also beim Vorwurf Gelddruckmaschine hast Du Recht...
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Das sagt keiner, aber Heizung+Strom sind in einem Wohnmobil schon ne andere Nummer, als in einem großen Haus, womöglich Altbau. Ich kenne 2 kleine Haushalte in alten EFH, die verbrauchen jeweils 4000 Liter/Jahr, das kratzt aktuell an 10.000 EUR, die man vom Nettogehalt nur fürs Öl hinlegen muss, Tendenz weiter sehr stark steigend, weil der Wirtschaftssanktionskrieg auf dem Rücken der kleinen Leute ausgetragen wird und Putins Öl (36% Marktanteil) und Gas (50% Marktanteil) jetzt auch noch gekappt werden sollen. Wenn dann mal ein voller Heizöltank mit 20.000 EUR zu Buche schlagen sollte, kommt noch so mancher auf unkonventionelle Lösungen a la Wohnmobil. Denn dann überwintert man gerne mit dem Womo in Südspanien und spart sich das (größtenteils).
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Womit ja immer noch nicht geklärt wäre, ob eine Jagdhütte auch für Personen, die keinen festen Wohnsitz in D haben, zulässig zur Lagerung von 3 Langwaffen in einem Ier Schrank ist. M.E. müssten z.B. ausländische Jäger durchaus darin lagern dürfen, wenn sie öfter wiederkehrend Tagesjagdscheine nutzen. Dann wiederum müsste das auch für deutsche Wohnmobilisten eine Möglichkeit sein.
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Was wirklich "krank" ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Aber Wohnmobilisten gibt es ja sicher viele, auch Langzeitreisende. In den USA wohl noch mehr, aber kann ja auch in D kommen. Deswegen finde ich die Frage schon interessant und allemal nicht so abstrakt und an den Haaren herbeigezogen, als dass man nicht mal unter LWBs das andiskutieren könnte. Manchen könnte ja auch die aktuelle Teuerung aus seinem Häusle treiben. Wer die Raten nicht mehr schafft oder seinen Heizöltank nicht mehr füllen kann (mancher braucht für seinen Altbau 4000 Liter/Jahr, was fast 10.000 EUR kostet - zzgl. Strom, der irre teuer wird etc.), der steigt dann ggf. notgedrungen in sein WoMo und nächtigt in Carinthia 6 Schlafsäcken...
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Also in Kursen als Vorbereitung auf die Impfpflicht in D, falls die nächsten Monat beschlossen werden wird, wird das Vorgehen (phasenweise Umzug ins Wohnmobil) empfohlen. Es geht dabei nicht um plumpes "Wegfahren vor der Spritze" (eher vielleicht um ein Umfahren von "roten" Warnstufe-Zonen/Hot-Spots), sondern um die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, die eben sowohl in Österreich als auch in D nur Personen mit festem Wohnsitz > 6 Monate als von der Impfpflicht erfasst ansehen. Insofern wird es noch zu einem Run auf Wohnmobile kommen, wenn mich nicht alles täuscht. Und dass darunter auch etliche LWB sein werden, ist dann stark anzunehmen.
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In einen Kofferraum nicht (außer auf Reisen, was ja hier der Fall wäre). Vergleichen könnte man die Lagerung mit einer unbewohnten Jagdhütte. Da dürfen 3 Selbstladegewehre in einem Ier Schrank dauerhaft gelagert werden. Und eine Jagdhütte ist ja auch kein "fester Wohnsitz". Da ist die Unterbringung in nem fest eingebauten Ier Schrank in einem Wohnmobil doch allemal sicherer.
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Was passiert eigentlich, wenn man seinen festen Wohnsitz abmeldet und sich "reisend" meldet, also in ein robustes Wohnmobil zieht und dort (natürlich) einen kleinen 0er oder Ier Schrank vorhält, um seine WBK-pflichtigen Waffen unterzubringen. Ist das innerhalb Deutschlands erlaubt (wenn man weiter trainiert/Schießbuch führt) - und wenn ja, für wie lange? Hier kommt das Bundesverwaltungsamt ja noch nicht ins Spiel (oder doch), weil man im Inland bleibt, nur eben mal da mal dort. Wie ist das, wenn man mit seinem WoMo dann auch zeitweise ins europ. Ausland zieht und dort einen (ggf. auch festen) Wohnsitz für einige Monate einnehme, aber vor Jahresfrist wieder nach D zurückziehe und wieder einen festen Wohnsitz in D einnehme. Selbst ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland ist ja bedürfnisrechtlich unkritisch.
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https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-ukraine-samstag-101.html#Waffen Erstaunlich, wie kritiklos und fast wohlwollend das von der Tagesschau berichtet wird. Eine vollautomatische Feuerwaffe mit 400 Schuss Muni dazu und das für gleich 25.000 Bürger? Bei jedem anderen Krisenherd wäre das SEHR kritisiert worden, aber offenbar glaubt man am Ende doch an die Wirkung solcher Maßnahmen...
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Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Es geht mir jetzt zunächst darum, dass die Behörde entscheidet. Untersagt die bestimmte Handlungen, hat sich alles andere erübrigt und wir brauchen dann auch nicht weiter diskutieren, schon gar nicht bei WO.. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@Bounty Danke für den Hinweis. Sollte die Gesundheitsbehörde meine Anfrage negativ bescheiden, bringe ich Einverständniserklärungen mit. -
Landesmeisterschaften unter 2Gplus - was geht, was nicht?
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
@PetMan: Lege mir nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe. Es gibt einzelne Leute, die den Effekt der Impfung "ein bisschen" überbewerten. Ein Beispiel haben wir hier im Thread. Dass 75% "impfgläubig" sind, habe ich nicht gesagt. Sodann wünsche ich dem LV in der Tat nicht, dass das Gesundheitsamt vorbeikommt (die sind in erster Linie für Pandemie-Fragen zuständig, nicht das Ordnungsamt). Und nein, ich werde gegen keine Regeln verstossen und will hier auch nicht mitschiessen. Dass mein Sohn es nun darf, genügt mir. Fragen ist allerdings nicht verboten. Und die zuständige Gesundheitsbehörde entscheidet was geht, also frage ich da jetzt auch nach, damit so Schlaumeier wie Du nicht meinen, sie wüssten es besser als die Behörde. @Fyodor: Da mein Sohn auch bei der LM ein paar Disziplinen und mit Lang- und Kurzwaffen schiessen wird, gleichzeitig durch die Pandemie-Vorgabe, dass nie mehr als 15 Personen zugleich Indoor sein dürfen, ist es sicher sinnvoll, wenn der Jugendliche einen Betreuer hat, der für einen zügigen und reibungslosen Ablauf sorgt, die div. Waffen zu den div. Ständen verbringt, bei Waffenumbau und Muniauswahl hilft etc., und bei alledem auch dem Sohn als Betreuer Ruhe + Sicherheit vermittelt. Wie gesagt: Die Behörde entscheidet. Nicht Du. Und an die Vorgaben der Behörde werde ich mich 1:1 halten, zumal ich in deren Landkreis/Zuständigkeit auch noch vertretungsärztlich tätig bin. @Katechont: Ja, es besteht ein Unterschied, ob die Pandemie-Regelungen im Schützensport vollumfänglich in Anspruch genommen werden oder übertreten werden. Ersteres ist legitim und möchte ich schon. Letzteres will ich definitiv nicht, man muss aber fragen dürfen, wenn Grenzen unklar sind. Leider aber sind einige hier unterwegs, denen die Pandemie-Regeln nicht scharf genug sind und nach Mehr rufen: Wenn Ehrenamtler mit 3G tätig werden dürfen, muss man nicht nach "2G plus für alle" rufen. Und wenn Jugendliche noch mit 3G mitmachen dürfen, sollte man das nicht zähneknirschend hinnehmen, sondern sich für die Jugend freuen. Aber mir wird langsam klar, dass die Umfragen, wonach die Mehrheit in D für Lockdown, Beibehaltung der Maskenpflichten und Einführung einer totalen Impfpflicht sind, offenbar gar nicht so gefaked sind, sondern der Realität recht nahe kommen.