Zum Inhalt springen
Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!

Schwarzwälder

WO Sponsoren
  • Gesamte Inhalte

    8.434
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Schwarzwälder

  1. Das stimmt. Ich habe sogar vor fast 2 Jahren den ersten Thread eröffnet und bei WO im März 2020 (!!) schon die ersten Schnelltests (damals noch mit IgM-AK) vorgeschlagen und Monate später die ersten Antigen-Schnelltests als Konzept z.B. zur Durchführung der DM vorgeschlagen. Link Mir wurde gänzlich unverantwortliches Verhalten und pure Pokalsucht unterstellt - von zahlreichen Seiten!!
  2. Beides ist komplett falsch, wenn wir - wie ich geschrieben habe - die vergleichen, deren letzte Impfung 6 Monate oder länger her ist. Und die dürfen ja aber starten. Das wiederum ist teilweise richtig, aber Du kannst damit nicht punkten. Denn 2G plus beinhaltet ja ein Testkonzept - zumindest bei Altgeimpften. Wenn Du den Test bei den einen akzeptierst, bei anderen nicht, ist das Willkür. Wenn Du das kapiert hast, lösen sich alle weiteren "Herdenimmunitätsargumente" auf. Gesetzlich vorgegebene Ausnahmen sind keine Umgehung von Regeln. Hier liegt ein Missverständnis vor. Der Landesverband will im Hygienekonzept keine Masken: Link (letzte Seite) Habe ich mich irgendwo gegen das Tragen von Masken gewehrt? Ich habe mir inzwischen sogar FFP3-Masken (sogar ohne Ausatemventil) besorgt, zumal ich die im Heißlabor ohnehin schon früher tragen musste. Würde ich Dir zuliebe auf dem Wettkampf machen! Wenn es Dich beruhigt. Aber ich empfinde mich nach wie vor mit ständigen (!) Tests (arbeitstäglich bei mir!!) weniger als ein potentielles Fyodor-Killer-Risiko als so mancher voll Geboosterte es für Dich wäre!
  3. Div. Studien zufolge hast Du als doppelt Geimpfter nach 6-8 Monaten einen Immunschutz vergleichbar mit einem Ungeimpften. Wenn Du auch getestete(!) Ungeimpfte pauschal als "Hochrisikoquelle" bezeichnest, sind dies nüchtern betrachtet auch alle anderen. Auch die frisch Geboosterten. Deine IgA AK auf den Schleimhäuten fehlen Dir da genauso. Und keiner redet davon, dass Ungeimpfte ungetestet kommen dürfen. Wenn man Reihenuntersuchungen machen würde, würde man vermutlich öfter Corona-verkeimte Nasenschleimhäute bei Geimpften und Geboosterten vorfinden als bei Ungeimpften, schon allein, weil letztere zu einem "risikoarmen" Freizeitverhalten gezwungen werden... Insofern ist Deine pauschale Behauptung, Ungeimpfte wären eine "Hochrisikoquelle" krass falsch. Ich bin 2 Jahre ungeimpft in der Corona-Pandemie unterwegs. Klinisch nie krank und laborchemisch laut Antikörpertest auch keine Infektion gehabt, also habe ich nie jemanden anstecken können im Gegensatz zu vielen Geimpften und Geboosterten. Du wirst also auch im Waffenrecht nur streng nach Gesetz handeln? Eigenverantwortlich auch nur ein kleines bisschen mehr zu tun ist für Dich nicht drin? Darum geht es nämlich. Auch bei Gesundheitsschutz ist vor allem Eigenverantwortlichkeit gefragt. Nicht krasse Grundrechtsbeschneidungen aller, weil einige eigenverantwortlich auch nicht das Geringste für Ihre Gesundheit tun wollen.
  4. Ich habe großes Verständnis für ältere Teilnehmer, die sich um ihre Gesundheit ängstigen. Statt dem Aussperren Jugendlicher, gibt es da aber Alternativen: 1. Man wartet als Veranstalter generell, bis die Inzidenzen wieder runterkommen. Ein auch noch aufgebohrtes Indoor-Event bei Warnstufe ROT und lokaler Inzidenz von 1000-2000, dazu "sparsame" Hygieneregeln etc. ohne Mundschutz usw. - das ist alles per se nicht optimal auf die Gesundheit der "nicht jugendlichen Teilnehmer", um die es Dir besonders geht, ausgerichtet, oder? 2. Man geht als Hochrisikopatient dann selber nicht hin. Sorry, das Aussperren einiger getesteter(!) Ungeimpfter macht eine solche Landesmeisterschaft unter den o.g. Voraussetzungen nicht zum Corona-Gesundheitsevent, das ist Augenwischerei. Auch als x-fach Geimpfter Hochrisikopatient kann man sich bei solchen Veranstaltungen leider was holen, selbst wenn da nur Geimpfte+Geboosterte rumlaufen. Das ist ja das Problem! 3. Man minimiert sein persönliches Risiko, indem man eigenverantwortlich (!), auch wenn es die Hygieneregeln des Veranstalters und die Corona-VO nicht hergeben, Maßnahmen wie FFP3-Masken, Meidung von Gesprächen, Halten von besonders großen Abständen, kein Abstecher in die ggf. angeschlossene Gastronomie oder das Einzelhandelsgeschäft etc. macht und z.B. eine medikamentöse Prophylaxe und im Bedarfsfall Paxlovid nimmt. Von letzterem hat unser Gesundheitsminister 1 Mio. Behandlungsdosen gekauft, ist bedingt zugelassen, muss nur ambulant 5 Tage lang geschluckt werden und senkt bei Hochrisikopatienten die Hospitalisierungsrate um fast 90%. Die Amis haben gleich 20 Mio. Dosen davon gekauft. Es ist m.E. das mildere Mittel für Hochrisikopatienten als die ewige Grundrechtebeschneiderei - künftig womöglich mit Impfpflicht - aller. https://rumble.com/vrlcgr-paxlovid-ein-gamechanger.html
  5. Nur mal so: Mein Jüngster, um den es hier vornehmlich geht, hat 2017 auf der DM des BDS als 12jähriger (mit Sondererlaubnis) bei KK Fertigkeit 298 von 300 möglichen Ringen geschossen. Über alle Klassen hinweg war das das zweitbeste Ergebnis (2402) auf der DM. Er hält auch Landesrekorde beim BDS, ebenso seine älteren Brüder, meine Frau und ich. Das ist also keine bloße "Rechnerei" - die Titel sind schon auch real erbracht. Nun hat er in den letzten Wochen auf einem Outdoor-Stand bei Kälte und schlechten Lichtverhältnissen mit billiger Trainingsmuni wiederholt bei BDMP ZG6 100 von 100 Ringen gestanzt und sich sehr gefreut, zuletzt sogar 18 von 20 Xern. Da ist es doch verständlich, dass man auch gerne bei LM und DM teilnehmen möchte. Wenn man ggf. als Verein oder Verband jetzt auch noch anfangen würde, die Coronaregeln für Jugendliche (die je nach Alter oft noch gar keine Empfehlung für Booster Nr. X etc. haben und bei denen die Impfung nochmals kritischer zu sehen ist), maximal eng auszulegen, dann signalisiert man damit am Ende nur mangelndes Interesse am Nachwuchs und schafft seinen Sport umso schneller ab. Glückwunsch!
  6. Klar, so mancher wird sich seinen Sieg erimpfen. Wobei: die mRNA gehört eh auf die Dopingliste. Wenn die Impf-Spikes sich in der Oberarmmuskulatur verhaken, kannst Du ruhiger anhalten und hast als Schütze unfaire Vorteile 😉
  7. Mit ersterem hast Du vollkommen Recht und das möchte ich an der Stelle auch sagen: Wer sich nach einer Abwägung von Risiken und Nutzen für eine Impfung entscheidet, der soll dies natürlich tun dürfen. Wer sich nach einer ebensolchen Abwägung dagegen entscheidet, der soll dies ebenso tun dürfen. Die Gesetzeslage erlaubt derzeit beides. Wer seine Impfentscheidung hingegen primär nur auf Bequemlichkeit und vermeintliche Vorteile nicht gesundheitlicher Art ausrichtet, hat wie Du sagst ein "Rückgrat"-Problem. Allerdings eines, das möglicherweise den Abbau unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beflügeln könnte. Und nur mal so: Wer als höchstbesorgter Schütze, der furchtbar Angst vor einer Corona-Infektion hat, sich dennoch bei Warnstufe ROT und vierstelligen Inzidenzzahlen trotzdem zu einem Indoor(!)-Großwettkampf begibt, wo die allermeisten ungetestet, ohne jeglichen Mundschutz etc. den ganzen Tag rumrennen, der akzeptiert ein nicht unerhebliches Risiko und bräuchte sich über ein paar ausnahmslos getestete gesunde(!) weitere Schützen eigentlich nicht so mokieren...
  8. Da hast Du vermutlich recht. Die Klage wäre dann gegen das Bundesland zu richten. Warum aber auch gegen den Landesverband des betreffenden Sportschützenverbandes?
  9. @maehbo Falsch. Lies die verlinkten Ausnahmeregelungen. Kinder/Jugendliche, Bedienstete/Helfer, nicht Impffähige, Genesene usw. ... es gibt schon etliche Ausnahmen auch bei 2G plus, die man kennen sollte.
  10. Das ist doch überhaupt nichts Ungewöhnliches: Wenn Dein Landesverband in bestimmten Disziplinen keine LM ausrichtet, so kannst Du in anderen Landesverbänden bei deren Landesmeisterschaft mitmachen. Dein Ergebnis steht dann auf den Ergebnislisten, aber Du wirst halt nicht platziert, da "außer Konkurrenz" mitgeschossen und kein offizieller Teilnehmer, weil Du ja nicht dem ausrichtenden Landesverband angehörst und damit auch nicht Landesmeister werden darfst. Der Gesetzgeber will eine Bestrafung Ungeimpfter. Dieser teleologischen Auslegung folgend, würde man eben mit seinem Ergebnis nicht platziert und bekommt kein Sieger-Geschenk. Infektiologisch-teleologisch gäbe es aber keinen Grund für das mitschiessen an sich, wenn man sich als Helfer ohnehin schon auf dem Stand befindet und 3G befolgt. Das Ergebnis wird aber natürlich für die DM-Quali akzeptiert werden. War m.W. bisher immer so.
  11. @maehbo Die Regeln gelten - auch bei Corona. Da halte ich mich auch absolut dran. Allerdings gehören zu den Regeln auch die o.g. Ausnahmen. Auch daran sollte man sich halten, oder? Wenn allerdings bestimmte Aussagen getroffen werden, wie: "Wer sich nicht impfen lässt, ist unsozial" - dann darf ich dem durchaus widersprechen. Dieser Passus steht nicht im Gesetztestext. Und da wir in einer Demokratie leben herrscht durchaus Meinungsfreiheit, sich äußern zu dürfen, ob bzw. wie gut ein Gesetz oder eine Verordnung seinen Zweck erreicht. Dein Verkehrsschildvergleich hinkt auch: Vor Schulen, Kindergärten u.ä. findest Du oft auch eine zeitliche Beschränkung des Tempolimits, sodass man außerhalb des Betriebs tatsächlich schneller fahren kann. Solche zielgenauen Regelungen sind also sehr wohl möglich. Und Dein2Gplus-Restaurant Vergleich verstehe ich nicht ganz: Das Schützenhaus hat in dem Fall KEIN angeschlossenes Restaurant. Insofern ist es kein Problem, dass sich "Ungeimpfte" da rein verirren würden. Und ungeimpfte Bedienstete dürften sowieso rein.
  12. Das eine schließt das andere nicht aus und obliegt nicht Deiner Beurteilung. Es gibt in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Handhabungen. Schiessleiter sind überwiegend Bediensteten gleichgestellt und damit gilt 3G. Wettkampfhelfer und Jugendschiessleiter müssten m.E. auch darunter fallen. Und statt offizieller Wettkampfteilnahme könnte ja ein Mitschiessen außerhalb der Wertung erfolgen, d.h. man darf - da ungeimpft - nur außer Konkurrenz mitschiessen, aber das Ergebnis wird dann für die Qualifikation zur DM gewertet.
  13. "Unsozial" kann es auch sein, wenn man einen erheblichen Teil der Bevölkerung (25% - Ungeimpfte) ausschließt und einen nicht unerheblichen weiteren Teil der Bevölkerung (20% - Ungeboosterte) schikaniert ohne in der Gesamtschau vernünftige Gründe zu haben. Ganz allgemein gesprochen muss man natürlich fragen - wenn der Gesundheitsschutz so exorbitant im Vordergrund steht - ob dann überhaupt große Wettkampfveranstaltungen bei Warnstufe ROT stattfinden müssen. Im hier konkreten Fall sind auch fast keine sonstigen Maßnahmen vorgesehen, indoor keine Maskenpflicht und vom Gesetzgeber aus darf auch bei 2G plus jeder ungetestet rein, der nur 2x geimpft (zuletzt vor 90 Tagen!) oder beliebig irgendwann letzten Sommer das 3. und letzte Mal geimpft wurde. Es gibt etliche Studien, die in diesen Fällen den Schutz vor Ansteckung als kaum noch gegeben ansehen. Die Virenlast im Nasen-Rachenraum ist bei infizierten Geimpften praktisch gleich hoch wie bei infizierten Ungeimpften. Ein getesteter Ungeimpfter schützt sein Umfeld besser als ungetestet Immunisierte. Ungeimpft sein ist bei Corona und den derzeit vorhandenen Impfstoffen sicher nicht unsozial.
  14. Die "Schlupflöcher" sind nicht eingebildet, die Ausnahmen für Jugendliche < 18, für Personen die sich (ggf. vorübergehend) nicht impfen lassen können und und für Beschäftigte stehen so in den Vorschriftstexten und Gesetzestexten drin, ich zitiere im Wortlaut: Auf die Verordnung/Regelung verweist die Ausschreibung per Link: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_3163_1.PDF Kann also jeder selber nachlesen, ist nix vom Schwarzwälder Erfundenes, bei dem es einem "die Zehnägel hochrollt"...
  15. Wenn der Richter erkennen würde, dass die Vorschriften "schikanös" sind, dann müsste er ja die Rechtmäßigkeit der Vorschrift an sich in Frage stellen, bzw. die "Vorschrift an der Stelle verwerfen. Die Grundrechte-beschränkenden Hygieneregeln und Coronavorschriften sind ja nicht erlassen worden, weil ein Gesetzgeber mal einfach beliebig "schikanieren" darf, sondern genau und NUR wegen dem Zweck des Gesundheitsschutzes.
  16. Wir haben als Familie im Januar+Februar jeweils ZG6 trainiert und selbst im Halbdunkel outdoor hatten 4 Mann "full-house" (100 Punkte, 3 mit je 18 "Xer") geschossen und uns riesig gefreut auf die kommende LM und den Durchstart zur DM (die deutsche Meistermannschaft hatte 297) gefreut. Nun gelten Ende Februar plötzlich 2Gplus auf der LM, die das m.W. in 18 Jahren größte Megaevent indoor werden wird, mit den meisten Disziplinen, die jemals auf einer LM des LV angeboten wurden. Wir sind alle ungeimpft, aber es gibt Möglichkeiten: Für Schüler < 18 reicht immer 3G, auch wenn für die Erwachsenen 2G plus gilt. Das ist in der Landesverordnung so bis 30.04.2022 geregelt. Statt Testnachweis reicht dann auch der Schülerausweis. Nun die Fragen: Kann ich unserem Jüngsten an der Tür zum Schützenhaus den Koffer mit KK-Gewehr in die Hand drücken und er geht ohne mich rein und nimmt teil? Ist das waffenrechtlich etc. ok? Oder darf ich ihn begleiten als Betreuer und Jugendaufsicht (Jugendleiter-Ausweis vorhanden)? Zuschauern ist bei Warnstufe ROT das Betreten (egal ob geimpft, geboostert oder ungeimpft) zwar untersagt, aber als Betreuer/Jugendschiessleiter ist man ja kein gewöhnlicher Zuschauer. Für Bedienstete gilt auch weiter 3G in den Schützenhäusern - wäre das ein Ausweg? Wenn ich als Bediensteter den Zutritt bekäme, darf ich dann auch mitschiessen? Evtl. einen "Testlauf" zur Testung des Standequipments machen, der unter Sportregeln erfolgt und nachher halt einfach gewertet wird für die DM-Teilnahme? Gilt für mich als "Bediensteter" dann die Maskenpflicht (für die Teilnehmer der LM gilt sie definitiv nicht!)? Wie ist es, wenn man eine vorübergehende Impfunfähigkeitsbescheinigung beibringt (per Mausklick oder vom Hausarzt), wonach man erst noch allergologisch abgeklärt werden muss. Reicht dann ein Test zur Teilnahme, d.h. müssen das die Veranstalter anerkennen? Wäre bei dem sehr schnellen ZG4-ZG6-Carbine D29 Wettkampf eigentlich auch eine "online" Handhabung denkbar oder eben ein Vorgehen, sodass jeder Schütze einzeln den jeweiligen Schiessstand betritt, rein über Monitor überwacht wird und Kommandos per Mikrofon bekommt, den Wettkampf also quasi "online" abspult, den Stand räumt und der nächste Schütze erst reingeht, wenn der alte über einen separaten Ausgang verschwunden ist? Es wäre toll, wenn es für 25% Ungeimpfte und weitere 20% Ungeboosterte innovative Lösungen geben könnte, weiter am Schützensport und an Wettkämpfen zu partizipieren!
  17. https://www.linkedin.com/in/maria-zaric-42107967/?originalSubdomain=au Eine selbstbewußte, unabhängige australische Journalistin also.
  18. Australien gilt ja als Vorbild in der Coronabekämpfung. In der gestrigen Stew Peters Show (27.01.2022) erklärt Maria Zeee ab Minute 09.00-10.00: https://www.redvoicemedia.com/stew-peters-show/ "Die Polizei erklärt: Sie haben eine Maskenbefreiung wegen "anxiety"/(Angst, keine Luft zu bekommen), es ist also nicht sicher für Sie, wenn Sie Waffen besitzen." Dann wird die "licence" eingezogen und alle Waffen abgeholt. Also aufpassen, was man sich warum bescheinigen lässt (Maskenbefreiung, Befreiung von der Impfpflicht etc.). Australien ist Vorbild!!!
  19. Nun, die Waffe war auf jeden Fall legal + registriert in Paraguay. Das hat der Besitzer glaubhaft per Leserbrief betont: Link Ich denke das war auch so. Laut Facebook hat er auch 2018 noch eine neue Schießstandzulassung auch für gr. Sportevents bekommen. Leider wurde er 2019 erschossen - von einem österreichischen Nachbarn mit nem 38er Revolver: 2 Schuss in die Extremitäten, 1 Schuss in den Thorax. Da er hätte überleben können, aber er nicht schnell ins Krankenhaus verstarb er unglücklich. Der Österreicher bekam 2 Jahre Hausarrest und musste eine lange Liste Dinge kaufen/spenden. Jetzt ist er wieder frei: https://wochenblatt.cc/tatort-gartenzaun-oesterreicher-nach-knapp-2-jahren-hausarrest-wieder-auf-freiem-fuss/ Irgendwie traurig+tragisch.
  20. ...und hier ist wieder einer Deiner krampfhaften Versuche, "Querdenker/Impfgegner" wenigstens textlich in die Nähe von "einschlägig vorbestraften Nazi" zu rücken, muss Dir diebische Freude bereiten. Etwas nüchtern betrachtet hält deine Theorie auch sonst nicht stand: Glaubst Du wirklich, der Verfassungsschutz bekommt nicht mit, wenn sich um einen LWB 19 "einschlägig vorbestrafte Nazi" versammeln? Da reicht heutzutage schon EINE falsche Email an EINEN Nazi und schon bist Du Deine Waffen los! Daneben nützt die Weitergabe an irgendwelche Querdenker kaum, wenn sie keine ordentliche Waffenbedienung erlernt haben. Vom Querdenken allein erschließt sich diese nicht und hältst Du regelmäßig Trainings für Deine 19 Querdenker-Freunde ab, dann weckt das garantiert das Interesse des Verfassungsschutzes... Last not least: "einschlägig vorbestrafte Nazis" dürften tatsächlich keine unüberwindbaren Probleme haben, an Schusswaffen zu gelangen. Ebensolche werden ja regelmäßig bei denen aufgefunden.
  21. Interessanter Film bei Youtube, wie man es (vielleicht besser nicht) macht:
  22. Naja, es gibt schon ein paar Ausnahmen: Also in o.g. Fällen dürfen Ungeimpfte schon den Schießplatz betreten. Womöglich auch: Waffenhändler (=Selbständige), die Funktionstests machen wollen (die Waffenhandelslizenz bringt halt doch Vorteile!) Vereinsmitglieder, die zugleich als Handwerker was auf dem Platz reparieren müssen. Womöglich ungeimpfte Vorstandsmitglieder in Arbeitgeberfunktion evtl. auch (bestimmte) Jäger
  23. Das stimmt und an dem Punkt hat die Behörde doch schon genug Ansatzpunkte/Hebel, sodass weitergehende Beschränkungen unnötig wären. Ich denke an §9,2 WaffG: iVm. Punkt 9.1 WaffVwV: oder natürlich auch §36,6 WaffG: Da kann die Behörde also einiges draufsatteln, wenn sie bei besonders großen "Waffensammlungen" Bedenken für die öSuO sieht. Statt diese Möglichkeiten überhaupt zu nutzen, will man von vorneherein alles runterregeln, was einer freiheitlichen Grundordnung nicht eben sehr gerecht wird.
  24. Prinzipiell steht einer schiesssportlichen Verwendung eines jagdlich angeschafften Gewehres nichts im Wege, wenn man für das jagdlich angeschaffte Gewehr im Nachhinein noch ein schiesssportliches Bedürfnis ausstellen lässt und der Behörde vorlegt. Schade, dass der BdMP auf diese Möglichkeit im Artikel nicht verweist. Allerdings - und das ist der Haken - werden im Waffenregister nur 1 Bedürfnis pro Waffe gelistet. Diffiziler wird es, wenn auf Sportwaffen-Lower vom Schießsport ausgeschlossene Upper auf JJS erworben werden. Z.B. ein Sportschütze mit 20-Zoll MR308, der dann noch ein 13,5 Zoll Upper für die Jagd dazu erwarb. Sowas dürfte ja dann nach Auslegung in der V0 des BdMP gar nie möglich sein 😉
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.