Hallo,
ich habe jetzt echt lange im Forum gesucht, aber leider nichts dazu gefunden....
Das man für den Erwerb eines Upper oder Lower Recievers ab 01.09.2020 erwerbsberechtigt sein muss ist mir klar.
zB. man besitzt bereits ein AR15 auf die Grüne WBK, ist man dann berechtigt einen weitern Upper oder Lower zu erwerben?
und.... wenn ja, muss dann dieser Upper / Lower bei der Behörde in die WBK eingetragen werden?
.... ich sage euch, ich blick nicht mehr durch....
Vielen Dank für eure Antworten!
Beste Grüße
Gerhard