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Schwarzwälder

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  1. Also Du vertrittst die Meinung, eine 11. Waffe auf WBK grün gehe nicht - dem widersprechen aber Politikeraussagen im GG-Verfahren (die damit beschwichtigen wollten, dass man ja für weitere Waffen diese auf "grün" beziehen könnte), die ja gerade belegen, dass dies im Willen des GG war und ist. Zudem wären diejenigen, die ihre Gelbe gerade zum Zeitpunkt des neuen WaffG-Erlasses mit >10 Waffen "voll" haben dann stark benachteiligt, denn sie könnten nichts mehr erwerben ohne (mehr) Teile ihres Besitzstandes aufzugeben (um nur 1 neue Waffe kaufen zu dürfen, müssten sie gleich mehrere alte verkaufen, bis ihr Bestand < 10 sinkt). Zudem zeigen sie Behörden doch schon vor Inkrafttreten der Regelung, wie`s gemeint ist, z.B. Bayern: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/verfassungsschutz/h%C3%A4ufig_gestellte_fragen_zum_dritten_waffen%C3%A4nderungsgesetz.pdf -Seite 9 Außerdem übersiehst Du, dass es deliktrelevantere (=gefährlichere) Waffen als die auf WBK gelb gehenden weiterhin ohne Wettkampfnachweis nach §14,2 geben wird: a) Repetierflinten Da kann ich beliebig kombinieren: mit Optik/ohne Optik - mit Komp/ ohne Komp, mal Doppelmagazinrohr erlaubt, mal nicht, mal Kastenmagazin erlaubt, mal nicht, mal Revolverflinte, mal UHR-Flinte, weitere Features wie Gewicht, Schaftform usw - also wenn ich es unter Ausnutzung unterschiedlicher SpO geschickt anstelle komme ich da schnell auf 5,6,7 Repetierflinten - alle nach §14,2 und ich muss bloß SPortschütze sein und ne neue Disziplin schiessen wollen. b) Derringer mit > 3 Zoll Lauflänge Als mehrläufige Kurzwaffe nicht auf GELB erwerbbar, aber eben auch nicht durch das "Kontingent" reguliert, weil nicht mehrschüssig. Auch da als Erwerb nach §14,2 und passender SpO. Jetzt die große Frage an Dich: Wie kann es sein, dass ich möglicherweise deliktrelevantere Waffen wie Pumpgungs "kontingentfrei" erwerben können soll, aber just bei so nem KK-Repetierer oder ner BDF dann eine harte Grenze bei 10 Stück gezogen wird?
  2. Wo steht das in der Statistik? Ich kenne nur die NWR-Eckdaten: knapp 1 Mio. Legalwaffenbesitzer in D haben rd. 6 Mio. Legalwaffen (scharfe, WBK-pflichtige). Also 1:6. Ferner kenne ich aus Bundestagsdrucksachen die Aufschlüsselung der Besitzer Kleine Anfrage AFD Bundestag NWR: Sportschützen (inkl. § 8 ) und Jäger je rd. 400.000 LWB, dann noch 100.000 Erben und dann die Kleingruppen : 7000 Sammler, 1600 Brauchtumsschützen 1900 gefährdete Personen, 1300 Sachverständige 1200 Bewacher/Personenschützer usw. Deine Relation 1:2,4 bei Sportschützen würde bedeuten: Nicht mal 1 Mio. Sportwaffen. Dann müssten die Jäger aber im Durchschnitt (!) zweistellige Waffenlager haben. Irgendwas stimmt da nicht. Einer anderen Bundestagsanfrage https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813082.pdf zufolge gab es 2017: 144.878 WBK gelb alt (bis 03.2003) und 123.095 WBK gelb neu - d.h. fast jeder Sportschütze hatte eine Gelbe - meist zusätzlich zur Grünen. Da kämen wir kaum auf mehr als 1 Waffe pro WBK-Art bei Sportschützen... das scheint mir jetzt reichlich tief gegriffen.
  3. Es wäre schön, wenn diese internat. Machenschaften ein bisschen mehr ins Licht rücken würden. Und dass die Basis ihnen mehr Aufmerksamkeit schenkt - dem FWR, dem WFSA mehr auf die Finger schaut. Im Moment haben wir leider keine so starke Lobby, als dass man unsere Politik dazu bewegen könnte, das UN ATT ganz zu kündigen wie es die USA / Trump tat. Aber jeder kann sich die legislativbe Zukunft im Waffenrecht anhand der UN MOSAIC Vorgaben selber ausmalen...
  4. @Balu der BärAlle Achtung: Als Schnell-Leser in 2 min alles gecheckt? Ich beschreibe keine persönliche Wunsch-/Traumwelt, sondern die harte Realität der UNO-Einflussnahme auf unsere Waffengesetzgebung.
  5. ICH fordere keine ISACS/UN gewollten Verbote. Die Umsetzung beruht allerdings auf internat. Verträgen und Verpflichtungen (UN ATT). Habe zu diesem Topic mal einen eigenen Thread eröffnet, das geht hier sonst unter.
  6. Inzwischen heißt ISACS bei der UNO jetzt MOSAIC: https://www.un.org/disarmament/convarms/mosaic/ Die einzelnen Module kann man auf der vorgenannten UN-Seite direkt aufrufen, das von der NRA angeprangerte Modul 3.30 ist von ISACS genau so übernommen worden: UN/MOSAIC Waffenrechtsmodul 3.30 Bereits >110 Staaten haben das Modul 3.30 komplett oder großteils umgesetzt! Müssen sie auch (um das UN ATT= Arms Trade Treaty zu erfüllen) Dieses Modul ist Blaupause für das deutsche Waffenrecht und für die EU-Waffenrechtslinien!! Wer denkt, auf dem BMI sitzen irgendwelche Beamten a la (vormals) MR Brennecke, die uns nur mit wilden eigenen Ideen piesacken wollen, der übersieht, dass sie zuallererst mal UN-Waffenrechtsstandards umsetzen MÜSSEN. Und dieses Modul wurde von der UNO beschlossen, s.o.. Natürlich gab und gibt es dazu Beratungen, bei denen seit rd. 20 Jahren unsere Lobby mit am Tisch sitzt, und zwar die WFSA http://wfsa.net/ Deren Präsident war lange Jahre Herr Keusgen, der wiederum lange Jahre das FWR geleitet hat, das auch stimmberechtigtes Gründungsmitglied der WFSA ist. BDS, BDMP und DSB sind auch Mitglieder, der BDMP immerhin stimmberechtigt: https://de.wikipedia.org/wiki/World_Forum_on_the_Future_of_Sport_Shooting_Activities Daneben sind die NRA (die den Austritt der USA aus dem UN ATT sehr begrüßt: NRA-ILA, aber dadurch auch Einfluss verlieren wird) und viele weitere Sport- und Jagdverbände Mitglieder, auch Sammler wie die FESAC. Über die WFSA werden international die Lobbyinteressen kanalisiert und an die UNO rangetragen. In die WFSA reinkommen kann man nur über Sponsorenschaft durch mind. 2 Mitgliedergesellschaften, ausdrücklich damit sichergestellt sei, dass die Interessen der WFSA gewahrt bleiben: http://wfsa.net/join-wfsa/ Also keine Chance für die GRA !! Seht es einfach ein: Über das FWR und die WFSA läuft die internationale Lobbyarbeit. Was Keusgen nicht will bzw. nicht wollte, hat(te) keine Chance! Wenn das FWR/WFSA keine SV als Bedürfnisgrund will, dann wird das auch nicht vorgetragen (jetzt wo die NRA aus den UN-Verträgen raus ist, sowieso nicht). Und wenn das FWR 2015 die zivilen Kalaschnikow-Klone "opfern" wollte, dann sicher in bester Übereinstimmung mit den UN-Gremien. Und wenn man sich auf Standards geeinigt hat und die in so nem UN/MOSAIC-Modul drinstehen, dann kann man als Lobbyorganisation auch nicht dauerhaft diese Standards torpedieren - wenn man weiter als NGO konstruktiv am Verhandlungstisch sitzen bleiben will. Lest euch mal durch, welche Gesetze der letzten Jahre wir dem Waffenrechtsmodul 3.30 der UNO zumindest teilweise schon zu verdanken haben: 1. Das NWR wurde teils in Details so schon von der UN/MOSAIC/ISACS , vgl. Punkt 11.3.2 vorgegeben! 2. Die neue Magazinbeschränkung auf 10 Schuss für Langwaffen - von der UN/MOSAIC/ISACS vorgegeben! 3. Die verschärften Waffenschrankanforderungen - von der UN(MOSAI/ISACS vorgegeben! 4. Das Mindestalter auf 21 Jahre erhöht (für Klasse B) - von der UN/MOSAIC/ISACS vorgegeben! 5. der jetzige Markierungswahnsinn - z.T. vorgegeben durch MOSAIC 5.31 usw. Oder die Einteilung - erinnert die an was(?): Und wer sich fragt, welche Änderungen turnusmäßig von der EU kommen werden, mal ein paar heiße Kandidaten (steht alles schon in MOSAIC 3.30 drin): Verbote aller Kaliber > .45 (KW+LW) zusätzliche Sicherung der B-Waffen durch Kabelschlösser IM Waffenschrank Trennung Waffe-Munition in Waffenschränken auch Klasse 0/I Verbot auch von Kurzwaffenmagazinen und KK-Mags > 10 Schuss Langwaffendefinition: 46 cm Mindestlauflänge und 66cm Mindestgesamtlänge Genderkriminalität (z.B. entsprechende Facebook-Postings) als Ausschluss für Legalwaffenbesitz etc.
  7. Ich wurde von einem WO-ler damals informiert, dass es PSM nur noch auf WBK rot oder Händler oder Umbau 6,35 Browning weiter gab. Wenn Du nen Sportschützen oder Jäger weißt, der die auf WBK grün weiternutzen durfte, dann wäre ich auf Deine Mitteilung gespannt. Und aktuell gibt es bei den Trommelmagazinen und Mags >>10/20 Schuss ab 07.2017 sicher auch viel mehr Betroffene.
  8. Das müsstest Du dann dem Chef vom FWR sagen. Der ist zugleich Präsident des BDS. Insofern hört man schon ne Menge! Man könnte das Thema Entschädigung für große Magazine, insbesondere Trommelmagazine schon mal der eigenen Lobby (und ja, einer der aktivsten ist besagter Präsi) vortragen. Bislang wurde ja gedacht, es gibt gaaanz viele Ausnahmen für fleissige Sportschützen, aber nachdem das für die Magazine ab 07/2017 wohl nichts mehr wird, wären satte Entschädigungsregelungen doch mal ein Thema, das man beim BMI etc. vorbringen kann. Und da wiederum ist dann dieser Thread hilfreich, weil es eben z.B. in Neuseeland für div. Trommelmagazine an die 200 EUR (umgerechnet) gibt. Viel mehr waren gut gebrauchte PSM Pistolen anno 2008 auch nicht wert...
  9. Aha. Welche Alternative propagierst Du denn? Illegales Handeln? Revolution?
  10. Weil ich seit 18 Jahren dort nur Fördermitglied bin und nichts zu melden habe. Das FWR braucht Druck von der Basis, z.B. von WO. Dann reagiert es manchmal. Ein bisschen.
  11. Die Waffenlobby ist ja existent. Das Forum Waffenrecht gibt es, die darin angeschlossenen Verbände führen ebenfalls Verhandlungen. Konstruktiver Vorschlag: Wenn sie die ISACS/UN Verbote umsetzen wollen, sollen sie wenigstens Entschädigungsregelungen a la NZ fordern. Hat sich das FWR damals 2008 für betroffene LWB eingesetzt, die ihre PSM-Pistolen etc. abgeben mussten, dass sie wenigstens eine gute Entschädigung bekommen? Ich glaube nicht. JETZT wäre aber die Zeit, schon mal ordentliche Entschädigungssummen für Magazine einzufordern. Wer teils wertvolle Trommelmagazine abgeben muss, bekommt in NZ eine satt dreistellige Entschädigung ausbezahlt. In D gibt's nix! Hier könnte unsere Lobby (FWR etc.) schon mal ansetzen und dann wäre dieser Thread doch hilfreich. Wenn wir als Lobby JETZT satte Entschädigungen durchsetzen, dann wirkt das auch etwas bremsend bei weiteren Verboten...
  12. Die NZ-Regierung macht einen Ansatz von 100%, der vermutlich eher einem "Listenpreis" der Waffe entspricht. Viele haben da beim Neukauf noch Rabatte oder kostenlose Zugaben ausgehandelt. Also sind 70% von einem kaum je bezahlten Listenpreis schon mal sehr ordentlich. Und bei mir gibt es keine Schrankwaffen. Mit denen wird geschossen. Mitunter von 5-6 Familienmitgliedern. Insofern stellt sich immer Verschleiß ein. Selbst der Lauf ist irgendwann (fast) ausgeschossen. Wie man da ernsthaft 100% verlangen will, entzieht sich meinem Verständnis. Ich habe diesen Thread nicht eingestellt, weil ich ein Waffenenteignungsprogramm a la Neuseeland will. Wenn aber teils die eigene Lobby schon ISACS/UN-Standards frönt, dann ist auch bei uns eine Enteignung vorprogrammiert. Und dann bekommst Du in D nicht mehr 100%, auch nicht 70%, sondern nahe 0%. Stand jetzt. Da lohnt es sich doch, zu diskutieren! Nur mal als Beispiel wie unsere Lobby 2015 beim Startschuss zur neuen EU-Waffenrechtsgesetzgebung reagiert hat: Forum Waffenrecht 2015 Das Forum Waffenrecht setzt einfach ISACS Standards um! Entsprechend wird die Enteignung kommen. Die eigene Lobby will sie ja. Und dann will ich lieber 70% statt nahe 0%. Darum geht's.
  13. Gesetz und Verordnung definieren nicht im Detail alle denkbaren Bedürfnisausgestaltungen. Warum bedarf es z.B. eines BKA-Leitfaden? Und selbst der lässt noch viele Fragen offen. Und auch der kann geändert, ergänzt,... werden. Auch sind die neuen Verwaltungsvorschriften noch nicht raus (die binden die Gerichte nicht, wie jeder ältere WO-ler weiß), die ggf. auch noch bei Behörden akzeptierte Bedürfnispraxis aufnehmen könnten. Die Leute mit vielen extra Lowern haben sich doch überwiegend schon anders angestützt: JJS, Handels-Lizenz, Rote usw. - oder sie sind ohnehin schon Grundkontingentüberschreiter und dann ist es nur ein kleiner Schritt.
  14. Habe ich ja getan. Naja, manche Bedürfnistatbestände sind alles andere als "schwachsinnig". Du denkst wieder nur an den Armbrust-Upper... Und wenn die Verbände (nicht für mich, aber für viele!) da was tun wollen, müssen/sollten sie eben jetzt verhandeln. Ich sehe Verhandlungsspielraum. Es kann nicht Sinn sein, jeden einzelnen Schützen, der z.B. einen Ruger 10/22 Tuningabzug gekauft hat, jetzt in Einzelverhandlungen mit der Behörde zu treiben. Dafür sind die Verbände da. Die Intention des Gesetzgebers ist: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk." Von daher kommend, dürfte jede Argumentation, die es ermöglicht, mit weniger Komplettwaffen auszukommen, eigentlich die Bereitschaft öffnen, Bedürfnisse für Waffenteile anzuerkennen. Oder glaubst Du ernsthaft, dass es den Gesetzgeber freut, wenn viele jetzt noch schnell ihre Lower zu Fertigwaffen komplettieren? Ich denke, eine erfolgreich durchgesetzte Entschädigung hätte schon eine Signalwirkung. Denn in Zukunft könnte es dann eben um weit mehr als "ein paar Kröten" gehen.
  15. Ohne Nummer = keine Rückverfolgbarkeit, zumindest beim Kauf gegen Cash über die Ladentheke. Da in den frühen Jahren kurz nach 2003 der Erwerb von Uppern/WS ohne Eintragungspflicht möglich war, kann man selbige (sofern nicht zwischenzeitlich ordnungsgemäß eingetragen) jetzt mit nummernlosen Lowern zu echten "ghost guns" komplettieren.
  16. Die Behörden und Politiker befassen sich dann aber auch damit. Irgendwann hängt allen alles zum Hals raus und man macht vielleicht nicht so schnell neue Fässer auf (seitens des Ministeriums), weil es dann zu viel Personal bindet. Sieh's mal so. Ansonsten, wenn Du eher dafür plädierst, möglichst Rechtsunsicherheiten bestehen zu lassen - dann geht das garantiert zu unseren Lasten. Spätestens vor Gericht. Jetzt auf Detailverhandlungen zu verzichten, schadet uns. Immer.
  17. Alles ist natürlich irgendwie ein Geben und Nehmen. Wenn wir bei den Verhandlungen erweiterte Markierungsvorschriften erdulden müssten, aber die Waffenteile als solche bedürfnisfest geregelt bekommen, wäre ich dabei. Da ich die Magazine etc. (ich werde jetzt sicherheitshalber auch die 10/22 und Uhl Abzüge etc. anmelden, ebenso die Schaftsysteme usw.) aber gerne zum 01.09. anmelden möchte, bekomme ich das mit nem Laser von Alibaba nicht mehr rechtzeitig hin. Stattdessen erstelle ich halt Fotos von den Teilen und schicke alles schön katalogisiert zur Behörde. Lasern kann ich dann immer noch und kann die Behörde ja mal anfragen, ob Sie das wünschen/begrüßen würden. Dann gibt es halt zu Weihnachten einen schönen Laser, das ist auch für vieles andere sehr praktisch.
  18. Es sollten alle aus der o.g. konträren Diskussion bemerkt haben, dass es "Bedürfnisprobleme" bei div. Waffenteilen gibt. Diese gehören verhandelt. Das Innenministerium (das nebenbei auch ein Weisungsrecht dem BKA ggü hat) wie auch einzelne Politiker wären hier Ansprechpartner für die Verbandspitzen. Es gibt durchaus noch Detaillösungen beim Bedürfnis für einzelne Teile, da ist im WaffG noch längst nicht alles "luftdicht durchreguliert", wie man bei @ASE Beiträgen manchmal denken könnte. Und selbst dem ASE ist es nicht gelungen, alle meine 8 genannten Bedürfnisgründe völlig rechtssicher zu widerlegen 😉 Insofern hoffe ich da auch wieder auf die Leute vom BSSB. Was heute mit den AR15 Lowern und gr. Magazinen läuft, kann morgen mit Wechselläufen, Abzügen, übermorgen mit allen Hinterschäften und am Ende mit Montagen/Zielmitteln, ja jeder Schraube weitergehen. Das kann selbst der DSB nicht wollen, endet es doch in einer Vergrämungspolitik, gerichtet gegen den Schützensport. Und wenn der DJV hierzu noch in die Runde steigt - bin ich wieder ziemlich optimistisch.
  19. Naja. Einen Repetierer kann man nicht durch bloßen Abzugswechsel in einen Vollautomaten verwandeln, einen Selbstlader ggf. schon. Ich glaube daher nicht, dass die Zielrichtung bloß "AR-Lower" ist. M2-Bausätze wurden früher noch völlig frei verkauft und ganz ungeniert in Waffenzeitschriften offeriert. Ich denke schon, da wollte man noch ein bisschen mehr erwischen...z.B.
  20. Den Gewerbeschein. Dann kauft man halt nen Armbrust Upper zu seinem Lower und gründet einen Verein "High-Power Armbrustschiessen für Jedermann", wo man die Leute gegen Entgelt mit seiner High-Power Armbrust auf 100m schiessen lässt- Für den Geschäftsbetrieb braucht es den Lower. Dann reicht die Gewerbeanmeldung und man braucht keine Bedürfnisbescheinigung vom DSB-Bonzen, der einem den Lower nicht gönnt.
  21. Du meinst diesen Satz (S. 15 oben): Diese Schlussfolgerung ist nett gemeint, findet ihre Stütze aber m.W. nirgendwo im WaffG oder seinen Anlagen. Was Gutachter und Gerichte daraus machen, bleibt abzuwarten. Zudem ist "auf deren Konstruktion basierend" sehr weit dehnbar. Anscheinend (vgl. M1A / M14) ist v.a. gemeint, dass es keine vollautomatischen Pendants zu den Halbautomaten geben darf. Und die gab es natürlich zuhauf - und zwar hochkommerziell in den 60er und 70er Jahren in den USA. Da wurden Ruger 10/22 kommerziell in Vollauto angeboten und seinerzeit noch in fast allen Bundesstaaten so verkauft. Pikanterweise war z.T. genau die Abzugseinheit Hauptansatzpunkt. Schon allein deshalb wird man hier kein Schlupfloch für Vollautoteile offen lassen, sondern die Abzugseinheiten zu wesentlichen Bauteilen bestimmen. Ruger 10/22 TEK Select Fire mal als Stichpunkt
  22. Weil's der Schwarzwälder schon am 01.März 2020 so gesagt hat😉: Im Ernst, das ergibt sich einfach aus den neuen Definitionen und der Systematik im BKA-Leitfaden: Ich zitiere aus dem BKA-Leitfaden BKA Wesentliche Teile: Lies mal Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 WaffG Der eigentliche Ruger-Systemkasten nimmt als Oberteil Lauf+Verschluss auf. Das Abzugsgehäuse nimmt die vollständige Abzugsmechanik auf einschließlich Abzugsbügel, der nicht am Systemkasten hängt, sondern separat am Abzugsgehäuse/Unterteil hängt. Somit wird der Ruger 10/22 Abzug als Kompletteil ein wesentliches Waffenteil und - hier wird's krass - sogar führendes wesentliches Teil.
  23. Das mit den 10/22 Abzüge habe ich bei WO vor etlichen Monaten kommen sehen, hat aber keinen gejuckt. Also müssen wir jetzt alle Austausch-Abzüge melden und ASE wird dann mitsamt dem DSB dafür sorgen, dass auch ja keiner ein Bedürfnis bekommt. Kann verlangt werden, dass wieder der grottige Originalabzug eingebaut wird und der teure Tuning Abzug einem Berechtigten überlassen wird? Ich habe für meinen Ruger Abzug fast 500 Euro ausgegeben... Oder darf gelasert werden???
  24. Weisst Du genau, dass ein voll gekapselter Uhl Abzug mit eigenem Gehäuse, welches den Abzug aufnimmt, anders behandelt wird als ein M1A Abzug m. Gehäuse? Quelle? Und wenn man für das AR15 ein erweitertes Drop-in Innengehäuse ins Spiel brächte? Dann könnte man alles drumrum wieder fröhlich swappen!?!!
  25. 2 Anmerkungen Man kann einen (ggf. voll bestückten) Lower mit Hinterschaft einfach als "Langwaffe(Lower)" eintragen. Für die kann der Verband ja ein Bedürfnis bescheinigen. Und ein Wechselsystem (Upper) könnte dann als "WS zu Nr. X, y, z" eingetragen sein, ein Upper lässt sich ja auf mehreren verschiedenen Lowern betreiben. Problem gelöst. Daneben vergisst Du aber bei Deinen Definitionen, wie ein Gehäuse definiert ist, es nimmt die Abzugseinheit auf. Es bleibt spannend, ob vollgekapselte, erweiterte Abzugsgehäuse dann nicht etwa das führende Teil darstellen ( das BKA sieht es m. W. So, etwa M1A) , der "Griff" bzw. das Griffstück von dem Du gerne schreibst, muss auch bei Langwaffen längst nicht immer führendes Teil werden.
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