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Hypnodoc

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  1. Außer in Bayern! Da gibt es dieses Informationsfreiheitsgesetz (noch) nicht! Da hilft nur die Nachfrage bei der Behörde nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid mit der Begründung und den gesetzlichen Grundlagen dazu - binnen 14 Tagen. Zieht auch! 👍
  2. Hallo? Wir leben in Deutschland! Da ist das gaaaaaaaanz anders!
  3. Ich hätte da jetzt irgendwie kein Vertrauen mehr.
  4. Ein Freudenfest für den versierten Fachanwalt! Auf welcher Rechtsgrundlage? Kraft souveräner Willkür? Hab’s schon geschrieben: rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern!
  5. Lass Dir das und die gesetzlichen Grundlagen für die Entscheidung dazu vom SB als rechtsmittelfähigen Bescheid geben.
  6. Genau so, wie Du online eine Waffe bestellst.
  7. Was lange währt wird endlich wahr - nach 20 Wochen: der korrekte Eintrag: Revolver, Kat. B.
  8. Das Finale des Voreintrags naht: Montag Vormittag Termin zur Änderung/Korrektur. Es bleibt noch spannend.
  9. Ganz so einfach ist es (zum Glück) nicht. Bedürfnisnschweis entfällt, damit auch §14 und 2/6er Erwerbsstreckung. Kannst Dir das Ding vollklatschen und darüber hinaus. Benötigt wird • Sachkunde • Tresor 0/1 • ganz viel Geld für teure Munition. und unterliegst genauso der Kontrolle wie bei den großen Waffen.
  10. Ernstgemeinte Frage: Warum hast Du dann hier geschrieben? Warum bist Du überhaupt hier, wenn Du eh alles blockierst und ausblendest. Warum beteiligst Du Dich nicht am Thema, sondern trollst nur rum? Darauf kann man verzichten. Bitte ignoriere meine Beiträge Zukunft einfach wieder. Danke!
  11. Hab ich oben schon beschrieben warum!
  12. War ich und bin ich! Hab mich nur angepasst. Ich hab außerdem nicht damit angefangen! 🤪
  13. Bitte nicht - würde es hier zerschießen. Wäre mal eine Extratread wert: „Umgang mit der Waffenbehörde - erhobenen Hauptes, mit Demut oder doch devot?“
  14. Warum? Ist mit dieser Behörde weder sachlich noch fachlich möglich. Ich mache im Moment deren Job, für den sie von wem nochmal bezahlt werden? Außerdem besteht auf die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse in aller Regel ein Rechtsanspruch, und Bürger sind keine "Bittsteller". Das wird normalerweise auch innerhalb von Behörden durchweg so gewusst und auch so empfunden. Es kommt mir allerdings dort so vor als wäre ich im 17. oder 18. Jahrhundert, als man noch Serenississimus gerollte Bittschriften in die langsam fahrende Kutsche werfen musste, in der Hoffnung auf gnädige Aufnahme und allerhöchste Huld. (das hab ich mal gelesen und fand es doch sehr passend für hier)
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