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Raiden

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  1. Das ist dann eher ein Du-Problem als ein generelles Problem.
  2. Würde ich nicht als beispiellos sehen, eigentlich gibt es ständig einen Rückruf. Mal als Beispiel die Beretta Holding (Marken RWS, Sako, Geco und Rottweil. Ein paar Marken wurden von der RUAG gekauft) 2025: GAME EDITION "Ente" (in 12/70 und 20/70) und GAME EDITION "Gans" (in 12/76) 2024: 8x57 IS Cineshot 2023. .222 Rem 2019: .357 Magnum 2019: 9 mm R Knall (Nitro RB) 2018: RWS .243 Win. Kegelspitz Ca.2017-2018: Geco 9x19, zahlreiche Sprengungen, auch im Forum nachlesbar, aber kein Rückruf 2015: Sako .308 Win Hammerhead
  3. Wie erklärt es sich, dass mehrere andere Hersteller Rückrufe hatten, nachdem sie schon Rückrufe hatten? Meinst du, wenn man einmal einen Fehler behebt, passieren nie wieder welche?
  4. Und? Der Hersteller wird ja mittlerweile davon wissen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben. Vor ein paar Jahren wurden reihenweise Kurzwaffen durch Geco-Munition made in Hungary gesprengt. Geco verkauft auch heute noch fleißig und es kräht kein Hahn mehr danach. Aber eine trockene Betrachtungsweise generiert halt keine Klicks.
  5. Steht doch noch gar nicht fest, ist nur eine Vermutung.
  6. Kann dir leider nicht folgen. Warum sollen die "verboten" sein?
  7. Spielt keine Rolle, Waffen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können aussehen wie sie wollen. Inklusive der optischen Magazinlänge.
  8. Komisch, laut dem Sachverständigen Täcticäl Däd ist die P320 doch eine sooo tolle Pistole und eine eine Glock das letzte Gelumpe.
  9. Um Rahmenverträge zu besprechen, braucht man allerdings auch keine Messe und Büchsenmachermeister Pengschmidt macht das dort garantiert auch nicht.
  10. Hast du irgendwelche Ausfallerscheinungen an den Glock-Griffstücken selbst (z.B. Führungschienen) festgestellt?
  11. Mucken ist auch nicht grundsätzlich schlimm. Nur, wenn es zum falschen Zeitpunkt erfolgt.
  12. Warum müssen Schießsportverbände dann vom Bundesverwaltungsamt genehmigte, separate Qualifizierungsrichtlinien für Standaufsichten erstellen? Ist doch schon alles im §1.
  13. Nein, das ist ein "Problem" von Paragraph 10 AWaffV, der schreibt das vor.
  14. So ist es nicht richtig. Die für die Aufsichtsführung erforderliche Sachkunde ist nicht deckungsgleich mit der Sachkunde nach Paragraph 7 WaffG. Nicht umsonst sind gesonderte Qualifizierungsrichtlinen zur Standaufsicht integraler Bestandteil und Voraussetzung, damit ein Schießsportverband seine Anerkennung nach Paragraph 15 WaffG bekommt. Wäre ziemlich redundant, wenn "Sachkunde" gleich "Sachkunde" ist. Es gibt natürlich auch Kombikurse Sachkunde + Sachkunde Standaufsicht, steht dann auf dem Zeugnis
  15. Weil die verwendete Patrone (die auch kein Kaliber ist, sondern nur eines hat) keine Rolle spielt. 2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. Es geht hier also um das Laufkaliber, nicht um das Geschosskaliber. .22 lr Feldkaliber 5,38mm Zugkaliber 5,58mm .223 Rem Feldkaliber 5,56mm Zugkaliber 5,69mm
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