Jump to content

Raiden

WO Silber
  • Posts

    8570
  • Joined

  • Last visited

About Raiden

  • Birthday 01/01/1871

Contact Methods

  • Website URL
    http://www.waffen-online.de
  • ICQ
    0

Profile Fields

  • Zielfernrohr

Recent Profile Visitors

6012 profile views

Raiden's Achievements

Mitglied +5000

Mitglied +5000 (10/12)

8.5k

Reputation

  1. Dann setz deinen SB mal aufn Pott. Waffengesetz (WaffG) § 37h Ausstellung einer Anzeigebescheinigung (1) Über die Anzeige 3. des Besitzes eines Magazins oder Magazingehäuses nach § 58 Absatz 17 Satz 1 hat die zuständige Behörde dem Anzeigenden eine Anzeigebescheinigung auszustellen.
  2. LOL Waffengesetz (WaffG) § 37f Inhalt der Anzeigen (1) Für die Anzeige nach den §§ 37 bis 37d hat der Anzeigende folgende Daten anzugeben: 6. die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der Anzeige ist: a) Kapazität des Magazins, Aus der Gesetzesbegründung: Zu Nummer 6 Nummer 6 regelt den Inhalt der Anzeige des Besitzes von Magazinen nach § 58 Absatz 17.
  3. Man kann es gerade noch so entziffern, Quelle:https://www.facebook.com/photo?fbid=553729483659899&set=a.227755912923926 Man könnte meinen, der Gesetzesentwurf kommt vom BJV. edit: die Aufstellung stammt vom bayerischen Staatsministerium des Innern, der BJV teilt es aber fleißig.
  4. Der BJV unterstützt das Messerverbot aktiv(aus dem heutigen Newsletter): Weshalb das Messerverbot im Sicherheitspaket richtig ist: „Es schafft die Möglichkeit, nicht nur zu kontrollieren, sondern das Messer demjenigen, der damit Unfug treiben will, auch wegzunehmen. Bisher hätte das Messer behalten und ein Anschlag durchgeführt werden können. Das kann ja nicht in unserem Interesse sein.“
  5. Da wir uns hier im Rechtsbereich befinden und verbotene Waffen klar definiert sind, kommt man um eine klare Aussrucksweise halt nicht herum...hätte ja sein können, dass du wirklich von einem Verbot ausgingst und diese Lücke damit hättest füllen können. Beleidigte Leberwurst, wenn man von anderen hellseherische Fähigkeiten verlangt, ist aber auch ok. Aber hast Recht, das Forum kann echt in die Tonne, wenn hier jeder nur noch Angriffe sieht und/oder austeilt.
  6. würde ich mich einfach mal an mein Wort halten: https://www.fdp.de/waffenrecht-muss-nicht-verschaerft-werden
  7. Die Republik wäre kein Stückchen unsicherer, wenn die völlig überzogenen Bedürfnisanforderungen auf ein gesundes Maß zurechtgestutzt werden, siehe Österreich oder Schweiz, Mitgliedschaft und/oder Kreuz auf dem Formular reicht. Wieso fordert man in der Richtung nichts?
  8. Und genau das ist der Grund, warum unsere Gegner so leichtes Spiel haben. Und warum auch dieses Forum immer mehr verkommt: gegenseitiges Angewichse vor allem anderen.
  9. Nein, eben nicht. Du sagst es doch schon. Der Sportschütze führt erlaubnisfrei. Erlaubnisfrei ist was anderes als eine Erlaubnis.
  10. Ob der Zweck dann allgemein anerkannt wird vom Kommissar, kannste ja ausprobieren. Aber man man war sich ja auch nicht zu blöd, Soldaten auf dem Heimweg das Taschenmesser abzunehmen. Anlasslose Durchsuchungen der eigenen Person im Bahnhof sind dann wahrscheinlich auch nicht so schlimm.
  11. Ich lese da nur was von Inhabern einer Erlaubnis zum Führen von Waffen. Pro-Tip: WBK und Jagdschein sind keine Führerlaubnisse. Und selbst wenn es so wäre, wäre Ottonormal trotzdem gekniffen.
  12. Gibt es dazu weitere Infos oder ein Zitat?
×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.