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Raiden

WO Silber
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  1. Ich vermute, es ging einfach nur darum, den Kundenkreis zu erweitern. https://www.oberlandarms.com/waffen/premium-series/579/oa-15-xm177-sport-lauf-16.5-fest-montierter-xm-mfd-lothar-walther-lw50-stainless-steel...?c=19
  2. Warum sollte man eine 16" auf 16,75" verkleben, wenn insgesamt 15,75" reichen?
  3. Offenbar hat sich die Rechtsauffassung geändert: https://oberlandarms.com/media/pdf/5f/8e/38/BKA-statement.pdf
  4. Pro-Tip: der Dad hat ein Impressum in seinem Kanal hinterlegt.
  5. Der VDB schreibt Lötzinn. Erstens muss Altdeko wie Salut aufbewahrt werden. Salut wie von der erlaubnispflicht freigestellte Waffen. Ergo: verschlossenes Behältnis. Zum Überlassen und Erwerb von Altdeko. Überlassen ist erlaubnisfrei (Anzeigefrist beachten). Für den Erwerb benötigt man einen Voreintrag. Sachkunde und Bedürfnis müssen nicht nachgewiesen werden.
  6. Das ist doch absurd. Das eigene Bedürfnis spielt beim Verleihen überhaupt keine Rolle. Aus welcher Rechtsgrundlage diese Ansicht folgen soll, ist mir ein Räsel.
  7. Zum Glück setzt die Bundeswehr nicht manipulierte Waffen und Hammer & Durchschlag im Einsatz ein.
  8. Raiden

    Erste Pistolen

    Du darfst das Wechselsystem erst in Besitz nehmen, wenn die Pistole eingetragen wurde. Vorher darf es dir nicht erlaubnisfrei überlassen werden.
  9. Raiden

    Erste Pistolen

    Vorsicht beim Wechselsystem. In Anlage 2 heißt es: Erlaubnisfeier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. Der gleichzeitige Erwerb von Pistole und Wechselsystem widerspricht dem.
  10. Vorsicht: bei übermäßigen Bratwurst- und Bierkonsum kann die amtlich zugelassene Fußbodenheizungskleinflächenlast von 115kg überschritten werden. Zuwiderhandlungen sind als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt.
  11. Das ist dann eher ein Du-Problem als ein generelles Problem.
  12. Würde ich nicht als beispiellos sehen, eigentlich gibt es ständig einen Rückruf. Mal als Beispiel die Beretta Holding (Marken RWS, Sako, Geco und Rottweil. Ein paar Marken wurden von der RUAG gekauft) 2025: GAME EDITION "Ente" (in 12/70 und 20/70) und GAME EDITION "Gans" (in 12/76) 2024: 8x57 IS Cineshot 2023. .222 Rem 2019: .357 Magnum 2019: 9 mm R Knall (Nitro RB) 2018: RWS .243 Win. Kegelspitz Ca.2017-2018: Geco 9x19, zahlreiche Sprengungen, auch im Forum nachlesbar, aber kein Rückruf 2015: Sako .308 Win Hammerhead
  13. Wie erklärt es sich, dass mehrere andere Hersteller Rückrufe hatten, nachdem sie schon Rückrufe hatten? Meinst du, wenn man einmal einen Fehler behebt, passieren nie wieder welche?
  14. Und? Der Hersteller wird ja mittlerweile davon wissen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben. Vor ein paar Jahren wurden reihenweise Kurzwaffen durch Geco-Munition made in Hungary gesprengt. Geco verkauft auch heute noch fleißig und es kräht kein Hahn mehr danach. Aber eine trockene Betrachtungsweise generiert halt keine Klicks.
  15. Steht doch noch gar nicht fest, ist nur eine Vermutung.
  16. Kann dir leider nicht folgen. Warum sollen die "verboten" sein?
  17. Spielt keine Rolle, Waffen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können aussehen wie sie wollen. Inklusive der optischen Magazinlänge.
  18. Komisch, laut dem Sachverständigen Täcticäl Däd ist die P320 doch eine sooo tolle Pistole und eine eine Glock das letzte Gelumpe.
  19. Um Rahmenverträge zu besprechen, braucht man allerdings auch keine Messe und Büchsenmachermeister Pengschmidt macht das dort garantiert auch nicht.
  20. Hast du irgendwelche Ausfallerscheinungen an den Glock-Griffstücken selbst (z.B. Führungschienen) festgestellt?
  21. Mucken ist auch nicht grundsätzlich schlimm. Nur, wenn es zum falschen Zeitpunkt erfolgt.
  22. Warum müssen Schießsportverbände dann vom Bundesverwaltungsamt genehmigte, separate Qualifizierungsrichtlinien für Standaufsichten erstellen? Ist doch schon alles im §1.
  23. Nein, das ist ein "Problem" von Paragraph 10 AWaffV, der schreibt das vor.
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