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Raiden

WO Silber
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  1. es gelten die letzten 24 Monate, nicht das Kalenderjahr
  2. Und wenn man nur Wettkämpfe mit den Waffen im Grundkontingent schießt? Muss man dann das Überkontingent veräußern und beantragt es sofort danach mit den Wettkampfnachweisen der Grundkontingentwaffen neu?
  3. Das Wort Kontingent oder gar Überkontingent taucht im Waffengesetz überhaupt nicht auf. Grundsätzlich geht jede Sport-Waffe auf grün, auch Repetier-LW mit gezogenen Läufen oder Einzelladerflinten. Die gelbe WBK ist eine Erleichterung, die man nicht in Anspruch nehmen muss. Lediglich, wenn man mehr als zwei mehrschüssige KWn mehr als drei HA-LWn haben möchte, werden daran gesteigerte Anforderungen gestellt. Alles andere ist Phantasie und klar rechtswidrig. Zu denken, die Basis seien 2/3 KW/LW und alles andere sei schärfer zu handhaben, ist völlig absurd.
  4. Was es nicht gibt, kann man auch nicht finden.
  5. Eben. Wenn wir uns schon an der Bestimmung aufhängen: (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; Anlage 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Keine Waffe ist ihrem Wesen nach dazu bestimmt, nur gesammelt zu werden.
  6. Von privat zu privat können dir die NWR-IDs völlig egal sein; musst du nicht angeben.
  7. @Schwarzwälder Es kommt halt auch drauf an, ob man einen labberigen, besseren Schuhkarton mit drei Streifen Tesa oder einen vernünftigen Karton ausgestopft mit Luftpolsterfolie (Inhalt der Sendung ebenfalls komplett mit Polsterfolie unwickelt) und anschließend mit reichlich Panzerband unwickelt verwendet
  8. Fänd ich als optionale Dienstleistung gar nicht schlecht.
  9. 1:15, bist du es??
  10. Was wäre das WO bloß ohne das ständige Angewichse.
  11. Ja, wäre es. Ist aber nicht gewollt. Weil wegen isso.
  12. "Zur jetzt beschafften Waffe FN SCAR-SC gehört ein FALKE Germany (Marke der Waffen Schumacher GmbH) S D-POL Rotpunktvisier ohne Vergrößerung." Da sind sie, die Behördenaufträge
  13. Stichwort: schießen auf einer Schießstätte
  14. Macht auch den Anschein eines Intranets.
  15. Den ganzen Themenkomplex hat man früher™ wohl an anderer Stelle durchaus etwas lockerer gesehen. Die ehemalige Frage 2.14 aus dem BVA-Sachkundefragenkatalog: Frage 2.14 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? [x] a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. [x]b) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht. [ ]c) Jeder, der die Waffe im Beisein des Besitzers in der Hand hält. Wenn nach damaliger Ansicht jeder In-der-Hand-Halter auch die tatsächliche Gewalt ausübt, hätte die Antwortmöglichkeit ebenso wie die Möglichkeit a) angekreuzt gehört Jedenfalls ist die Frage sang- und klanglos aus dem Katalog verschwunden. Vermutlich hat jemand festgestellt oder festgelegt, dass die Frage/Antwort sachlich falsch ist.
  16. Gut, dann kann man deine Sachkunde also bedenkenlos anzweifeln.
  17. Interessant! Wie bekommst du denn deine Kniften auf den Schießstand?
  18. Habe mich in dem Magazin-Thread genügend ausgelassen.
  19. Das hieße im Umkehrschluss, dass verbotene Waffen nicht besonders aufbewahrt werden müssten, wenn man eine Umgangserlaubnis hat, wenn es doch nur über den Umgang definiert wird. Analog dazu: Wenn ich von der Erlaubnispflicht zum Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen freigestellt bin, ändert das nichts daran, dass die Waffe an sich weiter erlaubnispflichtig ist, mit entsprechenden Folgen für Aufbewahrung etc. Im Zweifel stelle ich fest: Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht.
  20. Sehe ich anders. Faustmesser stehen in Anlage 2 unter "Verbotene Waffen", sind somit also immer als verbotene Waffe eingestuft. Die Umgangserlaubnis wird für Jäger für Faustmesser in Paragraph 40 erteilt. Die Ausnahme für die genannten Springmesser wird jedoch direkt in der Liste der verbotenen Waffen Anlage 2 genannt, womit das Springmesser tatsächlich je nach Besitzer mal verboten und mal nicht verboten ist. Also genau die Grütze, die bei Alt-Alt-Besitz von Magazinen rauf und runter dekliniert wuede.
  21. "Auf Drängen der FDP", aber zum Glück hat sie schlimmeres verhindert!
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