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Raiden

WO Silber
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  1. Hallo, die Forderung ist rechtens. Die Aufsichten des BDMP werden vom BDS anerkannt, so die Aussage des Landesausbildungsleiters des LV3.
  2. bekenne mich schuldig, depperten Abkürzungen immer
  3. Zitat AWaffV-Entwurf: Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Über-prüfung des Fortbestehen des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Ver-band durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Ver-band als Mitglied gemeldet ist. Zitat Ende. Wo ist jetzt das Problem?
  4. hö offizieller als von der CIP geht's doch gar nicht. Gibt ja auch genug Waffen, die mit Synonymbezeichnungen gestempelt sind und von einem Beschussamt abgenommen wurden(zig Pistolen sind mit 9x19 gestempelt, Mosin-Nagants oft mit "7,62mm russ." usw.). Wären die nicht offiziell, müssten die Ämter die Waffen wohl aufgrund fehlender/falscher Kennzeichnung von der Prüfung zurückweisen.
  5. Selbst die CIP ist da falsch informert! CIP-Tabellen? Eigentor und so... Schreibt Sie doch in Ihrer Kaliber-Synonym-Liste: .22 long rifle Synonyme: .22 lfb .22 l.r. .22 lfB .22 L.R.
  6. Raiden

    Was denn nun alles?

    Ich würde mich an den CIP-Tafeln orientierren, da werden Pistolen- und Revolverpatronen abgegrenzt.
  7. Hallo Tyr13, das stimmt ganz und gar nicht, der §6 AWaffV unterscheidet nicht zwischen Kurz- und Langwaffe. Es wird lediglich von vollautomatischen Kriegswaffen geredet.
  8. Hallo Webster, die USC ist keine Waffe die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe (gemäß §6 AWaffV) hervorruft. Dies hat das BKA festgestellt und die Waffe zum sportlichen Schießen freigegeben. Das BKA verneint den Anschein vermutlich dadurch (der Bescheid liegt uns ja nicht vor), dass die USC einen langen Lauf sowie eine andere Schäftung hat. Würde sie den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, wäre sie aufgrund der zu kurzen Hülsenlänge und des zu kurzen Laufes (406mm) nicht zum sportlichen Schießen zugelassen.
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