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Raiden

WO Silber
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Alle Inhalte von Raiden

  1. Ausschlaggebend ist die Zweckwidmung der Geräte. Die Behördenversion ist für den Einsatz gegen Menschen gedacht, daher fällt sie unter das Waffengesetz und das ist der Grund, warum das Ding mit Laser für Zivis pfui ist. Die andere Version ist ein Gerät, welches als Tierabwehrgerät konzipiert ist. Darum fällt es nicht unter das Waffengesetz. Und was nicht unter das Waffengesetz fällt, kann auch mit nem Laser nicht verpfuit werden. Total gaga, ist aber so.
  2. Hallo Steinpilz, anbei das Schreiben des BKA zum Laser. Hierbei geht es dem Antragssteller um ein Laserdistanzmessgerät, im Verlauf beschreibt das BKA die rechtliche Lage aber sehr allgemein. Zitat "Da Ihr Produkt „JPX Jet Protector“ nicht unter das WaffG fällt und daher auch keine Schusswaffe ist, sind Laservorrichtungen an dem „JPX Jet Protector“ waffenrechtlich unbedenklich." BKA Einstufung Laservorrichtung.pdf
  3. Raiden

    SIG Sauer Web ?

    http://www.shz.de/schleswig-holstein/wirtschaft/sig-sauer-leere-waffenkammern-und-entlassungen-id8107391.html
  4. Gibt es eigentlich einen aktuellen Stand, wie es um SwissArms steht? Die Firma hatte ja massiv Stellen abgebaut.
  5. Wäre einer der Besucher so freundlich und bringt mir SwissArms/SG55x-Artikel (Kataloge, Flyer, Goodies usw.) mit? Porto usw. würde ich natürlich erstatten. Würde mich sehr freuen
  6. Offtopic: gerade ein bisschen gegooglet...Die "Behördenversion" des JPX Protector Reizstoffgerätes hat einen integrierten Ziellaser und ist aufgrund dessen und wegen der angedachten Verwendungsform eine verbotene Waffe. Das gleiche Gerät ohne Laser ist zur Tierabwehr gedacht und fällt laut BKA nicht unter das WaffG. An dieses darf laut weiterem Schreiben des BKA nachträglich ein Laser angebracht werden, da diese ja nur verboten sind, wenn diese für Schusswaffen bestimmt oder an diesen angebracht sind. WIE schizophren ist das bitte? Ich meine, wie bescheuert muss sich bitte der Urheber der entsprechenden Zeilen vorkommen? Dieser ganze Zweckwidmungsquatsch, auch in anderen tangierenden Bereichen, gehört ganz, ganz dringend revidiert und entbürokratisiert. So, genug Aufregung für heute.
  7. Nein, es geht tatsächlich um einen "Zielpunktprojektor" mit sichtbarem Laser und die "Freigabe" desselben.
  8. Tag zusammen, habe eine alte Visierausgabe von 1990 gelesen. Darin ist ein Artikel über ein Laserzielgerät, das angeblich vom BKA freigegeben wurde. Das BKA wurde bei einer Vorführung dahingehend überzeugt, dass das Gerät (sprich Laserzielgeräte im Allgemeinen) dem Wilderer keinen Vorteil verschafft, da, obwohl das Ziel (Wild) ja angeleuchtet wird, die typische Wirkung einer Taschenlampe fehle und es eher mit einem Leuchtpunktvisier vergleichbar ist. Daher falle es nicht unter das Verbot. (Hoffe ich habe den Sachverhalt richtig aus dem Gedächtnis heraus wieder gegeben) Offenbar wurde diese Haltung revidiert. Kennt jemand die genauen Hintergründe?
  9. Bin mal gespannt, wie HK wieder darauf reagiert. Oder auch die Hofberichterstatter a.k.a. "Fachzeitschriften".
  10. Raiden

    Optik für IPSC

    Welchen Rand? Vom Alubügel oder von der Linse? Da muss die Hülse aber schon sehr unglücklich geflogen sein. Oder wurde ein abgeklappter Magnifier geschrottet?
  11. Raiden

    Pulverentsorgung

    Einfach die Richtlinie lesen.
  12. Raiden

    Pulverentsorgung

    Einfach mal nachlesen
  13. Raiden

    Pulverentsorgung

    Gemäß aktueller Schießstandrichtlinie benötigt man dafür nen Pulverschein. Es sei denn, es handelt sich um Reste von .22 lfB Patronen.
  14. http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Stellenabbau-bei-SIG-Sauer-geplant,sigsauer180.html Erst die SwissArms-Belegschaft um die Hälfte(?) verringert, jetzt die Schwesterfirma. Mal gucken, wie es weiter geht.
  15. Hi wollte dir gerade auf deine letzte PN bzgl. der SIG-Teile antworten, iwie kann ich dir keine Nachricht mehr schicken
  16. Sorry, jetzt erst gesehen. Aber ja, auch Vorderschaft
  17. Außerdem such ich noch den weniger abgewinkelten/geraden Ladegriff von Swiss Arms.
  18. Der Schaftadapter ist hier ersichtlich: http://www.swissarms.ch/img/zubehoer/Zubehoer1.png
  19. Die Idee hatte ich auch schon xD Auf der anderen Seite wird das Logo lizenzmäßig für billigsten Ramsch (Holster, Optiken usw.), der höchstens für Airsofts taugt, hergegeben. Das passt nicht zum Image. Swiss Arms muss auch mal mehr dem Markt folgen. Eine verstellbare Schulterstütze mit verstellbarer Wangenauflage a la Magpul Massada wäre mal was. Oder auch mal darauf hinweisen, dass es verschieden gewinkelte Ladegriffe gibt. Verschiedene Pisolengriffe herstellen (das Nill-Ding mal außen vor) Das Marketing erscheint mir, sofern existent, eher bescheiden.
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