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Raiden

WO Silber
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  1. Bin natürlich nur Rechtslaie, aber ist das nicht eher so zu verstehen? Nehme ich ein AR15 als Abbild einer vollautomatischen Kriegswaffe und beseitige (fast) alle Anscheinskriterien nach dem Katalog des alten Anscheinsparagraphen, hat es keinen Anschein mehr. Nehme ich eine Thompson ist das nicht nötig, da die Waffe eh keine Kriegswaffe ist. Im Urteill stand doch sogar, dass es nicht soweit gehen darf, dass sogar die Technik mit überprüft wird und in die Anscheinsbeurteilung einfließt. ("den die Waffe bei objektiver und nicht durch entsprechende Fachkunde beeinflusster Betrachtung erweckt")
  2. Ich hoffe ja, dass der Antragssteller dieses Bescheides: http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Dow...PantherArms.pdf auch Widerspruch eingelegt hat, da das BKA hier (in Zusammenhang mit dem aktuellen Gerichtsurteil) eindeutig Fehlfeststellungen getroffen hat.
  3. Raiden

    WaffVordruckVwV

    Ganz genauso ist es, sinnvolle Änderung!
  4. Meiner Laienmeinung nach ja - schließlich bekommt man die leere Karte ja auch nur, wenn man das Bedürfnis, also die regelmäßige Schießsportausübung, nachgewiesen hat.
  5. Quelle: Anlage 1 WaffG
  6. Da (Repetier-)Flinten mit "speziellen Laufprofilen" rechtlich nicht zu den Waffen mit gezogenen Läufen gehören (ansonsten würden sie nämlich Triebspiegelmunition verschießen), existiert hier keine Grauzone. Die gehören auf "grün" und damit hat's sich.
  7. und wie fast immer im Leben: wer billig kauft, kauft zweimal.
  8. Raiden

    Was denn nun alles?

    Ich würde mich an den CIP-Tafeln orientierren, da werden Pistolen- und Revolverpatronen abgegrenzt.
  9. eheh 2. September 1945
  10. Hallo Tyr13, das stimmt ganz und gar nicht, der §6 AWaffV unterscheidet nicht zwischen Kurz- und Langwaffe. Es wird lediglich von vollautomatischen Kriegswaffen geredet.
  11. Hallo Webster, die USC ist keine Waffe die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe (gemäß §6 AWaffV) hervorruft. Dies hat das BKA festgestellt und die Waffe zum sportlichen Schießen freigegeben. Das BKA verneint den Anschein vermutlich dadurch (der Bescheid liegt uns ja nicht vor), dass die USC einen langen Lauf sowie eine andere Schäftung hat. Würde sie den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, wäre sie aufgrund der zu kurzen Hülsenlänge und des zu kurzen Laufes (406mm) nicht zum sportlichen Schießen zugelassen.
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