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sundance

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  1. .. leider nein - die bedürfnisfreie Regelung gilt nur für Feuerwaffen bis 7,5 Joule. Beste Grüße sundance
  2. .. Walther M16 von Umarex - optisch nett, schlecht zu zerlegen und extrem munitionsfühlig - habe inzwischen die Tippmann M4. Viele Erma-Pistolen taugen eigentlich auch nur zum Sammeln. Ansonsten: Verschenken will ich nichts und sie fressen kein Brot - wenn ich mich von Waffen trennen würde, die ich in den letzten 5 Jahren nicht geschossen habe, wäre endlich wieder Platz in den Schränken. Beste Grüße sundance
  3. .. erstaunlicherweise doch ! Mit vielen der Winzlinge ist auf 25m der Bierdeckel zu halten - mit einigen geht es sogar deutlich besser 👍. Sehr gut gehen die Walther TP und TPH und die Berettas 950 und 20/21. Beste Grüße Sundance Wer schießen kann, kann mit allem schießen - wer nicht, mit nichts 😏
  4. .. immer wieder erstaunlich, was die kleinen Pistolen leisten (für Präzision sind sie ja eigentlich nicht gemacht!). Auf meiner Seite (www.waffenseminare.de) eine Beretta 20 in 6,35mm. Mit meiner .45er Les Baer bin ich nicht besser . Beste Grüße sundance
  5. .. einen 4mm-Sammler hatten wir vor Jahren auch einmal im Sachkundelehrgang - jetzt hat er u.a. einen .500 S&W . Beste Grüße Sundance P.S. Ein interessantes Sammelgebiet wäre auch "Irrungen und Wirrungen im deutschen Waffenrecht"
  6. .. hilfreich wäre zu wissen, ob für Sportschützen oder Bewacher und wo Du herkommst ?? Beste Grüße sundance
  7. .. der besondere Charme liegt gerade in der übersichtlichen Besucherzahl - ein Gedränge, wie auf der Jagd & Hund brauche ich wirklich nicht. Viele namhafte Unternehmen fehlen tatsächlich - dagegen nehmen türkische Unternehmen immer mehr Raum ein (warum auch nicht, aber Preis/Leistung müssen schon sehr genau verglichen werden). Wirkliche Innovationen gibt es kaum - eine Dentler für 5K muss ich auch nicht haben - bei den Markchancen der R8 habe ich allerdings auch falsch gelegen. Als Begegnungsstätte für sympathische Menschen sicher okay ! Viele Grüße sundance
  8. .. so langsam gehts wieder „typisch WO“ - ab Seite 2 nüchtern nicht mehr zu ertragen. 🙈 Frohes Fest - Sundance
  9. .. bin zu 100% bei ASE. Leider gehen die zuständigen Behörden meistens in eine andere Richtung. Phantasievoll teleologische Auslegungen der Sachbearbeiter haben in der Regel eine andere Zielsetzung. „Wir gehen mal kurz die Welt retten“. Es wäre ja auch ein Unding, dem Bürger auch nur ein minimales Vertrauen entgegen zu bringen. Konkret hilft wirklich nur ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Bei uns würde sehr wahrscheinlich der Voreintrag für die.45er gestrichen und natürlich kostenpflichtig einer für eine 9mm ausgestellt - als besondere Gnade ohne erneuten Bedürfnisnachweis. Beste Grüße Sundance
  10. .. ich bin auch bei Homi im 3. Beitrag. Andererseits muss man nicht alles tun, was man tun darf. Bei uns darf man z.B. Böcke ab dem 1.April erlegen - nur - wir müssen es nicht. Wäre es wirklich ein so großes Problem, eine Waffe im Koffer zu verstauen? Beste Grüße und Waidmannsheil - Sundance
  11. ... das wird auch in 30 Jahren noch dort liegen (weil nie angemeldet). Im Januar 1973 ging man von 10% angemeldeten Waffen aus - nach Aufhebung der ursprünglichen 5-Jahres-Befristung der WBKs wurden insgesamt ca. 25% geschätzt, d.h. 75% der "im Volk" vorhandenen Waffen waren illegal - viele sind es heute noch ! Nach Öffnung der Grenze zu den neuen Bundesländern wurden sehr zeitnah Waffen angeboten - keiner wusste so recht, woher die stammten. "Es dürfte kaum ein Gesetz häufiger missachtet werden als das Waffengesetz. Bei einer so geringen Akzeptanz beim Normadressaten sollte sich der Normgeber fragen, ob das Gesetz jetzt schon an der Wirklichkeit vorbeigeht." Oberstaatsanwalt Rainer Hofius "Stellungnahme für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages v. 18.05.2012 Der VDB ist schon auf dem richtigen Weg ! Beste Grüße sundance
  12. .. ich habe den Standbetreiber auf die Gefahren hingewiesen - bevor mit Stahl auf Stahl geschossen wird, würde ich das Schrotschiessen eher komplett einstellen. Wahrscheinlich wird das Missverständnis sehr zeitnah aufgeklärt. Wir können uns keine Unfälle erlauben. Beste Grüße Sundance
  13. .. heute Aushang in einer Raumschiessanlage : „Das Blei-Verbot gilt auch für Schrotmunition“. Damit sind die nächsten Unfälle beim Beschuss der Stahlziele vorprogrammiert. Das kann doch wohl alles nicht wahr sein! Sundance
  14. .. wir erhielten heute von einem Schießstandsachverständigen die Mitteilung, dass aufgrund eines schweren Unfalls in einer Schießanlage (lebensbedrohliche Verletzungen verursacht durch rückprallende Geschossfragmente eines bleifreien Geschosses) die Verwendung bleifreier Munition auf unserer Schießanlage ausgeschlossen werden soll. Sind andere Schießstände auch von der Problematik betroffen ? Beste Grüße sundance
  15. ..inzwischen wird es hier immer absurder - die Bedürfnisgrundlage ist in der WBK-Grün nicht ersichtlich (warum auch ? - der Vermerk auf Spalte 4 ist völlig unsinnig). Grundsätzlich : Personen haben Bedürfnisse - und die können durchaus vielfältig sein ! Für die Verwendung ist es völlig egal, unter welcher Bedürfnisgrundlage die Waffen erworben wurden - die Jagdwaffen dürfen nach §13 WaffG für die Jagd nicht verboten sein (natürlich gelten auch die sachlichen Verbote des BJagdG bzw. der LJagdG). Also - warum eine Waffe, die auf der gelben Sportschützen-Waffenbesitzkarte eingetragen ist, nicht jagdlich nutzen ? (der in dem Zusammenhang oft erwähnte Leihschein entbehrt hier jeder rechtlichen Grundlage). Die sportlich genutzten Waffen dürfen nicht nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein. Zur Leihe : Bei Langwaffen steht der Jagdschein in Bezug auf Langwaffen einer WBK gleich (§13 Abs.4). Für Kurzwaffen ist der Besitz irgendeiner WBK erforderlich (§12 Abs.1 Nr.1). Natürlich kann ein Jäger auch Kurzwaffen leihen (nur eben als WBK-Inhaber, der Jagdschein allein reicht nicht). Natürlich wird ein Leihschein benötigt (§38, Ausweispflichten). Zum Erwerb : Nach §13 Abs.2 hat für den Erwerb von zwei Kurzwaffen eine Bedürfnisprüfung nicht zu erfolgen. Es spielt keine Rolle, ob evtl. (sogar gleiche) Kurzwaffen bereits im "sportlichen" Besitz sind. Alles recht einfach nachzulesen im WaffG, in der AWaffV bzw. in den WaffVwV. Eine sinnige Bemerkung fand ich (in einem anderen Zusammenhang) in der vorletzten DJZ : Die deutscheste aller Disziplinen : Ein Dreisprung aus Übereifer, Bestrafungsdrang und völliger Ahnungslosigkeit. Gut Schuss und Waidmannsheil sundance
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