Hallo Gemeinde,
ich habe da glich mehrere Anliegen.
Folgendes: Ich hatte seinerzeit zwei KK Pistolen in der WBK stehen, weshalb mir der HSV kein Bedürfnis für einen KK Revolver mehr ausstellen wollte. Damals habe ich das so gelöst, dass eben mein Onkel per Jagdschein den Revolver gekauft hat und ich ihn mir immer ausgeliehen habe und das immernoch tue.
Mittlerweile habe ich zwar nur noch eine Spopi und deshalb wohl größere Aussichten auf Gnade beim HSV, aber ich würde den Revolver wenns denn geht, gerne ohne den HSV überhaupt zu bemühen, in meine WBK übernehmen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass mir mein Onkel den Revolver zu Lebzeiten vererbt oder sonstwie das Ding in meine Kartei wandert? Ich sehe da bei meiner Behörde allgemein keine Schwierigkeiten, mit denen kann man reden. Aber irgendeine Basis für mein Anliegen wäre mir lieb.
So das wäre das eine, aber noch was anderes: Ich meine mich zu erinnern, dass in der AWaffV irgendwo steht, dass man für jede Waffe das Recht auf eine neue WBK (also das Papier) hat. Ich kenne viele Schützen, die für jede Waffe eine eigene Karte haben. Das beisst sich allerdings mit der Tatsache, dass manche Behörden zum Beispiel ein neues Bedürfnis verlangen, wenn eine gelbe Karte "voll" ist. Ich habe selbst keine passende Textstelle mehr gefunden, meine aber, da was gelesen zu haben. Ich danke für eure Auskünfte!
Und zum Schluss: Ich stehe in der WBK meines Vaters auf Seite 6 als Mitinhaber. Was passiert, sollte mein Vater das Interesse am Waffenbesitz verlieren? Ich würde dann gern alleiniger Besitzer der Waffe werden (ist nur ein 357er drauf). Bekomme ich dann einfach eine neue Karte mit der Waffe, bei der ich auf Seite 1 stehe? Oder weiss da jemand, wie das abläuft? Wenn ich Seite 6 richtig verstehe, gehört mir das Ding ja genauso wie ihm (Diese Erlaubnis gilt auch für...)