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Raiden

WO Silber
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Alle Inhalte von Raiden

  1. Prassekönig, lass es einfach. Wenn du keine Verbindung siehst, wie man etwas angehen kann, anstatt ne bittere Pille einfach zu schlucken, dann sei es so. Dann halt dich aber auch raus und stör nicht, wenn es dich sonst nicht interessiert.
  2. Wat? Wer ist denn "wir?
  3. Jetzt muss man sich schon rechtfertigen, wenn irgendwo anders was tolles passiert...Mann Mann Mann
  4. Raiden

    K98 gefunden

    Dekowaffen sind, mit Ausnahme des Führverbotes, von den Bestimmungen des WaffG ausgenommen.
  5. CM hat's verstanden.
  6. Habe hierzulande nur mitbekommen, dass einzelne Personen ne Ausnahmegenehmigung beantragt haben, aber da nix bei rum kam. Im großen und ganzen wurde die Salamischeibe ohne Murren abgeschnitten.
  7. Vor ca. 2 Jahren wurden verschiedene Waffen in Kanada verboten (CZ 858 sowie SwissArms-Gewehre). Dies ließen die Besitzer und Händler aber nicht auf sich sitzen und gingen stark dagegen an, kontaktierten Ihre Minister usw usf. Ergebnis der Bemühungen: Der vormalige Rechtsstatus dieser Waffen wurde wiederhergestellt! Wenn ich da an deutsche Verbotsgeschichten ("Panzerbrecherpistolen", kurze Flinten) denke.... Link: http://www.rcmp-grc.gc.ca/cfp-pcaf/index-eng.htm
  8. Hallo? Wir sind in Deutschland! Pragmatische Lösungen? Wo kämen wir denn da hin?!
  9. Beantragt, bestätigt, geprüft für Disziplin XY!
  10. Die, die du wiederladen willst Kannste mir auch schicken. Ich lade zwar nicht, aber der Schrotti freut sich auch.
  11. Raiden

    P08 Problem

    Da sich dass WaffG nicht allzu präzise darüber auslässt, was unter Herstellen und Bearbeiten verstanden wird, hilft ein Blick in die Verwaltungsvorschrift. "21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusammenfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen. Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen. " Ich würde solch abenteuerliche Vorschläge tunlichst unterlassen, falls du keine Herstellungserlaubnis besitzt.
  12. Raiden

    P08 Problem

    Nein, darfst du nicht. Ab zum Büchser, der entsorgt auch das Altteil. Melden musst du nichts.
  13. Raiden

    SIG Sauer Web ?

    http://www.sigsauer.de/deutsch/sport/selbstladeb%C3%BCchsen/sig-sport-55x-serie.html Das 751 ist die Ausführung in .308 Win
  14. Bezüglich des Durchladehebels: wenn er beim Rücklauf Öl, Wasser, Dreck etc. auf die ZF-Linse schlonzt, ist das aber auch nicht das Wahre. Ob der Sicherungshebel oder der Magazinlöser jetzt super duper erreichbar sind (was zweifellos gut gelöst ist) , dürfte jetzt auch nicht unbedingt kriegsentscheidend sein.
  15. Raiden

    SIG Sauer Web ?

    Freunde, SigSauer erhöht mal wieder die Preise. Wurde ja so selten gemacht. Neue Preisliste, gültig ab 01.08.2015: Listenpreis 55x: 3149 Euro Listenpreis 751: 4199 Euro Quelle: Matthias Horner
  16. Ohne die TL im Ganzen zu kennen, ist das auch meine Lesart.
  17. Danke für die Klarstellung. Wieder mal haben Medien halbe Wahrheiten als Enthüllung vermarktet.
  18. Die LWB-Kommentatoren sind jedenfalls zu dämlich, um zu erkennen, dass das Satire ist.
  19. In Mazar-i-Sharif sind's gerade 35°C
  20. Und weiter geht es: http://www.br.de/nachrichten/heckler-koch-g36-temperatur-100.html laut den TL hat die Bundeswehr ausdrücklich (Umgebungs-)Hitzebeständigkeit gefordert, und zwar bis 336 Kelvin
  21. Waffe und Munition müssen beim sogenannten Transport nicht getrennt sein.
  22. Also dürfen auf einer Indoorbahn auch die Scheiben nicht mehr von der Deckenleuchte erhellt werden? Dann müsste man ja im Dunkeln schießen. Andererseits sind auch ungezielte Schüsse zumindest im Schießsport verboten. Also darf man gar nichts! Sapperlott! Ein Komplott gegen jeden Indoorschützen!
  23. und was ist, wenn ich von einem Jägerschrank das B-Fach überhaupt nicht nutze? Darf ich dann nicht zu den Langwaffen gehörige Munition zusammen mit diesen im A-Fach lagern? Wenn nein, warum darf ich dann in einem A-Schrank mit oder ohne unklassiziertem Innenfach nicht passende Munition zusammen mit den Langwaffen lagern? Wichtig ist die Passage: "und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden." Was in einem B-Schrank sonst nicht möglich ist. Erst dann folgt der 2. "Sonderfall" mit der Überkreuzlagerung.
  24. Ich lese den §13 (4) Allgemeine Waffengesetzverordnung eher so: Überkreuzlagerung ist grundsätzlich erlaubt. Beim Jägerschrank ist der Sonderfall der, dass Waffen zusammen mit der dazugehörigen Munition in einem B-Innenfach gelagert werden dürfen, was bei B sonst nicht möglich wäre und nicht der, dass nicht zugehörige Munition grundsätzlich ins Innenfach muss. Wieso sollte folgendes erlaubt sein: A-Schrank mit unklassifiziertem Innenfach: A-Fach: Waffe im Kaliber X mit Munition Kaliber Y. Innenfach: Munition X aber folgender Fall nicht: A-Schrank mit B-Innenfach: A-Fach: Waffe im Kaliber X mit Munition Kaliber Y. B-Innenfach: Waffe im Kaliber Y mit Munition X ? In beiden Fällen muss ich 2 Sicherheitsvorkehrungen überwinden, um an eine schussbereite Waffe zu kommen, zumal es im 2. Fall ja noch schwieriger ist, da man 2 klassifizierte Fächer knacken muss.
  25. Ja, ist so zulässig, wie von dir vorgeschlagen, wobei nur die Gewehrmunition in die Kassette muss; die Pistolenmunition kann "lose" ins A-Abteil.. Allerdings: was willst du mit so wenig Munition in der Geldkassette? Tipp für deinen Zukunftsschrank: A-Schrank mit 7 Waffenhalterungen mit B-Innenfach. Der bietet genug Platz für deine angestrebten Waffen. Munition in nen extra Schrank, denn du willst nicht mit so wenig Munition auskommen müssen. Für beide am besten ein Zahlenschloss ohne Notschlüssel, dann musst du dir um das leidige Thema auch keine Gedanken machen.
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