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Raiden

WO Silber
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  1. Geht doch! Auch das Anscheinsverbot wird als nichtsnützig beschrieben. Von daher braucht sich auch niemand mit einem AK-Verbot anbiedern.
  2. Entschieden ist nichts, der Opferungsvorschlag wurde in der Form aber von unseren "Vertretern" eingebracht.
  3. Das ist ja das Problem. Unsere Gegner stellen Maximalforderungen, um das durch zu bekommen, was sie wirklich wollen. Anstatt, dass wir ebenfalls Maximalforderungen stellen, befinden wir uns in einem permanenten, "realitätsnahen" Schadensbegrenzungs-Rückzu...äh ich meine -Nachschubwegeverkürzungsgefecht.
  4. Jeder davon segelnden Salamischeibe freudig hinterher zu jubeln ist natürlich die Lösung!Wie wär's einfach mal, massiv nein zu Änderungen zu sagen? So was funktioniert, siehe das Verbot des SIG55x in Kanada. Dieses war dort eigentlich schon immer per Namen verboten, Zivilversionen jedoch trotzdem erhältlich, da man sagte, dass diese vom SG541 (das nicht auf der Liste steht) abstammen. Nicht ganz falsch, aber eben auch nicht die ganze Wahrheit. In Folge dessen verbot die RCMP alle Waffen. Daraufhin folgte massiver Widerstand auf allen Ebenen. Ergebnis: die Waffen wurden wieder komplett, nicht nur im Sinne einer Amnestie, erlaubt, obwohl diese laut Liste verboten sein müssten. So kann es gehen! Der blöde Deutsche denkt sich nur: "so schlimm ist's ja nicht, wenn es mich nicht selbst trifft." Kann man schwarz auf weiß nachlesen.Ansonsten spare dir deinen Zynismus, du Schnösel.
  5. Natürlich ist der Vorschlag vom FWR. Eine Zustimmung wäre es, ein Verbot von allen Anscheins-HAen zu unterstützen. Woher weißt du eigentlich so genau, was der IM will?
  6. Ihr seid schon 1A Untertanen.
  7. Viel Spaß mit Kompromissen und der Salamitaktik. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
  8. Waren es nicht sogar die Jagdverbände, die damals WBK-Pflicht für Langwaffen gefordert haben? Ich meine, da irgendwas im Hinterkopf zu haben, kriege es aber nicht mehr auf den Schirm.
  9. Welchen Manfred meinst du? Manfred Breidbach? Der ist vom FvLW (wird manchmal verwechselt)!
  10. Vor allem: wer bestimmt denn, was eine AK ist und was nicht? Auch Waffen, die eine eindeutige Verwandtschaft mit der AK aufweisen? Auch Waffen, die Designelemente aufweisen, die Herrn Kalaschnikow inspiriert haben? (Für alle Helden: nein, ich meine nicht Stgw44 vs. AK) Die AK hat in der waffentechnischen Welt keinen Sonderstatus, sondern ist eine Ansammlung von bewährten Designentscheidungen. Das macht die Waffe weder gefährlicher als andere, noch ist daher dieses ideologische Verbot zu unterstützen. Es wäre einzig und allein irrationaler Schwachsinn! Zumal die verwendeten Waffen eh schon verboten waren, aber wem erzähl ich das...
  11. "Ihr gebt uns zwar das Recht, eure Vertreter zu sein, aber wissen dürft ihr nix, ätsch!Über die Klinge springen dürfen übrigens folgende, sehr verehrte Unterstützer: 1. böse Besitzer böser Sportkalaschnikows 2. andere, die bestimmt auch angepisst sind, aber ein gutes Bauernopfer mimen. Das alles haben wir wie immer in gemütlicher, sachlicher Hinterzimmeratmosphäre ausgedealt. Ob euch das jetzt passt oder nicht. Bezahlt bitte eure Beiträge und haltet ansonsten die Klappe.Danke."
  12. Selbst wenn man den Anschein beseitigt, haben sie immer noch die Option: kann "große" Magazine aufnehmen.
  13. @Dave: Verbotene Waffen können ohne weiteres auf Halbauto kastriert werden. Die M16, Hk33 usw. die du meinst sind keine Umbauten, sondern rechtlich Neufertigungen. Grundlage hierfür sind Dekowaffen, die mit neu gefertigten Läufen und Verschlussköpfen komplettiert wurden.
  14. Das gilt nicht für verbotene Waffen. Umgebaute Thompsons, C96, Stechkins usw. sind nach wie vor legal herstellbar und erhältlich.Und soweit ich mich erinnere, konnten auch damals keine VA-Kriegswaffen demilitarisiert werden.
  15. Gravuren und Schaftholzklasse 11. Alles andere ist für Ballerköppe.
  16. Wäre zu vermuten (aber das ist ja bekannt): "Ziel ist die AK 47 Kalaschnikow Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs „Kalaschnikow“. Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen (AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter. Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16“) eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen."
  17. "Sie können 100%ig davon ausgehen, dass wir auch jetzt alles tun werden, um die Überlebensfähigkeit des Schießsportes zu verteidigen und zu erhalten. Und wir werden dies mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten zu tun wissen, auch mit den Mitteln der Diplomatie, ob das dem einen oder anderen passt oder nicht." - Hans-Herbert Keusgen
  18. Lol, das ist dem Typen doch scheißegal, seine Meinung steht.
  19. @Fyodor: OK, dann sehen wir es gleich!
  20. Zusammenhang? Die verwendete Patronen ändert doch nichts am Kriegswaffenanschein.
  21. Soll das wirklich der finale Vorschlag sein oder behandelt der nur eine begleitende Maßnahme zum ursprünglichen Proposal?
  22. Das weiß niemand so genau.
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