Raiden
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Raiden antwortete auf Raiden's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
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Raiden antwortete auf Raiden's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Suche weiterhin und zusätzlich einen: Pistolengriff M16A1 -
Ich korrigiere mich und behaupte, dass das BKA hier nicht ganz richtig liegt. Das Einsetzen eines normalgroßen Magazins macht aus der Waffe lediglich eine Kat.A-Waffe. Kat. A heißt aber nicht automatisch verboten. Verboten laut Anlage 2 WaffG sind die Magazine und Waffen mit festem Magazin mit Kapazität über X Schuss.
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
Raiden antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Du zitierst einen über 5 Jahrzehnte alten Gesetzestext. -
Wie ist das formuliert? Ich denke, dass bei der standardmäßigen Magazin-Umgangserlaubnis die Waffe dennoch zur Kat. A würde.
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Wie meinen?
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Ist doch schon lange klar: völlig undurchdachter und unpraktikabler Behörden-Schwachsinn, bei dem auch gar nicht gewollt ist, dass es durchdacht und praktikabel ist.
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Am besten find ich die Kapazität bei Nr. 3.5: "Trommel"
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Wat? Aufsitzend heißt 10cm/11cm Hochschuss auf 25m. Die Fallscheibe hat nen Durchmesser von 20cm, also genauso groß wie das Schwarze. Wieso sollte man jetzt auf einem anderen Stand nicht wissen, wo man hinzielen soll?
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Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
Raiden antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Colt AR-15 SP1 von vor 1970 hergestellt, Schubschaft und kurzen Lauf dran. Verkürzen ist ja kein Herstellen, sondern Bearbeiten und das führende wesentliche Teil wird auch nicht ausgetauscht. Sollte machbar sein (wenn man denn solch ein frühes SP1 findet ). -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
Raiden antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Na dann lies nochmal nach. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
Raiden antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Es ist unlogisch anzunehmen, dass mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe geschossen werden sollen, wenn der überwiegende Teil der ÜK-Waffen lediglich zur Ausübung einer weiteren Disziplin und nicht für den Wettkampfsport beantragt und genehmigt werden. -
bisgaardnielsen at gmail dot com Die funktioniert.
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Der Vorteil liegt darin, dass dir übereifrige Aufsichten keine 11. Patrone ins Magazin kloppen und dich disqualifizieren wollen.
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Kürzlich ist die neue Version 3.0 des BKA-Leitfadens erschienen. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/LeitfadenWaffenteile_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Hierin ist erstmals eine Klarstellung zu 10-/20-Schuss-Magazinen enthalten: Maßgeblich ist die bestimmungsgemäße Kapazitätsangabe des Herstellers oder Konstrukteurs. Im Zusammenhamg damit wird eine Kapazitätstoleranz von einer Patrone zugestanden. "Bei der waffenrechtlichen Einstufung von Magazinen für Zentralfeuer- Munition ist bzgl. der Patronenkapazität des Magazins die bestimmungsgemäße Verwendung der Magazine zu bewerten, die sich aus der technischen Widmung des Konstrukteurs bzw. des Herstellers ergibt. Entscheidender Anhaltspunkt hierfür ist insbesondere die auf dem Magazingehäuse und der technischen Dokumentation durch den Hersteller angegebene maximal bestimmungsgemäß zulässige Patronenanzahl, welche jedoch maximal eine Patrone geringer sein darf als das tatsächliche technische, jedoch nicht bestimmungsgemäße, Fassungsvermögen." Fun fact: Im Gegensatz zum Leitfaden 2.0 hat der H&K USC nun plötzlich doch ein unteres Gehäuse 🤭
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Der Titel sagt ja schon alles!
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Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
Raiden antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Was ist in der CX4-/MX4-Geschichte abschließend entschieden worden? -
Diese "Unsicherheit" bezüglich der Wechselläufe rührt wahrscheinlich von der Unsitte her, Patronen als Kaliber zu bezeichnen. Das bekommen ja nicht einmal Hersteller auf die Kette. .223 Remington zum Beispiel ist kein Kaliber, sondern eine Patrone/Patronenbezeichnung.
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Welches Kaliber wird wohl bei "Wechselläufen gleichen oder geringeren Kalibers" gemeint sein? Hat ein Lauf etwa ein Geschosskaliber?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Raiden antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Raiden antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Causa Habeck: Es geht überhaupt nicht darum, keine Gesetze zu haben. Es geht darum, nur wirklich notwendige Gesetze zu erlassen; das Ausufern und die wachsende Übergriffigkeit ist das, was von Freiheitsfreunden kritisiert wird. Zwischen Anarchie und Autokratie gibt es dann doch noch einige Abstufungen. Dass Habecks Aussage unserem Foren-Che-Guevara-Jünger gefällt, überrascht nun wirklich nicht. -
Kannst du diese Scheißhausparole auch belegen?
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AWaffV Paragraph 9 (1) Nr. 3 bezeichnet das sogenannte Jedermann-Schießen zum Vergnügen. Der Gesetzgeber ist natürlich nicht doof und hat dieses Schießen (welches explizit kein sportliches, jagdliches oder sonstwie bedürfnisgerechtes Schießen ist) explizit auf Waffen beschränkt, die nicht unter den 6er-Paragraphen fallen, damit neunmalkluge Sportschützen das Verwendungsverbot für vom Schießsport ausgeschlossene Waffen nicht einfach unterlaufen. Wenn Heinz Dosenkohl zum Spaß mit deiner Waffe auf Dot-Drill-Scheiben schießen darf, darfst du das auch. Tatsächlich sollte man aber aufpassen, wo man die Grenze zu fragwürdigen Übungen zieht. Zum jagdlichen Übungsschießen: Bill-Drill aus dem Holster als Notfallübung für die Abgabe schneller Serien auf die überraschend auftauchende, annehmende Sau? Klingt für mich erstmal nicht gänzlich unplausibel, entscheidet am Ende aber der Richter.