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Raiden

WO Silber
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  1. Es ist unlogisch anzunehmen, dass mit jeder ÜK-Waffe Wettkämpfe geschossen werden sollen, wenn der überwiegende Teil der ÜK-Waffen lediglich zur Ausübung einer weiteren Disziplin und nicht für den Wettkampfsport beantragt und genehmigt werden.
  2. Raiden

    Biesgaart&Nielsen

    bisgaardnielsen at gmail dot com Die funktioniert.
  3. Der Vorteil liegt darin, dass dir übereifrige Aufsichten keine 11. Patrone ins Magazin kloppen und dich disqualifizieren wollen.
  4. Kürzlich ist die neue Version 3.0 des BKA-Leitfadens erschienen. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/LeitfadenWaffenteile_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Hierin ist erstmals eine Klarstellung zu 10-/20-Schuss-Magazinen enthalten: Maßgeblich ist die bestimmungsgemäße Kapazitätsangabe des Herstellers oder Konstrukteurs. Im Zusammenhamg damit wird eine Kapazitätstoleranz von einer Patrone zugestanden. "Bei der waffenrechtlichen Einstufung von Magazinen für Zentralfeuer- Munition ist bzgl. der Patronenkapazität des Magazins die bestimmungsgemäße Verwendung der Magazine zu bewerten, die sich aus der technischen Widmung des Konstrukteurs bzw. des Herstellers ergibt. Entscheidender Anhaltspunkt hierfür ist insbesondere die auf dem Magazingehäuse und der technischen Dokumentation durch den Hersteller angegebene maximal bestimmungsgemäß zulässige Patronenanzahl, welche jedoch maximal eine Patrone geringer sein darf als das tatsächliche technische, jedoch nicht bestimmungsgemäße, Fassungsvermögen." Fun fact: Im Gegensatz zum Leitfaden 2.0 hat der H&K USC nun plötzlich doch ein unteres Gehäuse 🤭
  5. Der Titel sagt ja schon alles!
  6. Was ist in der CX4-/MX4-Geschichte abschließend entschieden worden?
  7. Diese "Unsicherheit" bezüglich der Wechselläufe rührt wahrscheinlich von der Unsitte her, Patronen als Kaliber zu bezeichnen. Das bekommen ja nicht einmal Hersteller auf die Kette. .223 Remington zum Beispiel ist kein Kaliber, sondern eine Patrone/Patronenbezeichnung.
  8. Welches Kaliber wird wohl bei "Wechselläufen gleichen oder geringeren Kalibers" gemeint sein? Hat ein Lauf etwa ein Geschosskaliber?
  9. Interessant, dass diese Frage/Antwort nicht mehr im aktuellen Fragenkatalog enthalten ist.
  10. Causa Habeck: Es geht überhaupt nicht darum, keine Gesetze zu haben. Es geht darum, nur wirklich notwendige Gesetze zu erlassen; das Ausufern und die wachsende Übergriffigkeit ist das, was von Freiheitsfreunden kritisiert wird. Zwischen Anarchie und Autokratie gibt es dann doch noch einige Abstufungen. Dass Habecks Aussage unserem Foren-Che-Guevara-Jünger gefällt, überrascht nun wirklich nicht.
  11. Kannst du diese Scheißhausparole auch belegen?
  12. AWaffV Paragraph 9 (1) Nr. 3 bezeichnet das sogenannte Jedermann-Schießen zum Vergnügen. Der Gesetzgeber ist natürlich nicht doof und hat dieses Schießen (welches explizit kein sportliches, jagdliches oder sonstwie bedürfnisgerechtes Schießen ist) explizit auf Waffen beschränkt, die nicht unter den 6er-Paragraphen fallen, damit neunmalkluge Sportschützen das Verwendungsverbot für vom Schießsport ausgeschlossene Waffen nicht einfach unterlaufen. Wenn Heinz Dosenkohl zum Spaß mit deiner Waffe auf Dot-Drill-Scheiben schießen darf, darfst du das auch. Tatsächlich sollte man aber aufpassen, wo man die Grenze zu fragwürdigen Übungen zieht. Zum jagdlichen Übungsschießen: Bill-Drill aus dem Holster als Notfallübung für die Abgabe schneller Serien auf die überraschend auftauchende, annehmende Sau? Klingt für mich erstmal nicht gänzlich unplausibel, entscheidet am Ende aber der Richter.
  13. Richtig, deshalb ich habe betreffend der Fragestellung explizit nur auf die Aufsicht abgestellt
  14. Für die Mitleser betreffend Aufsicht: Der Betreiberverein A muss selbstverständlich keine Aufsicht stellen, wenn er an Verein B vermietet und B eigene Aufsichten mitbringt. § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend (1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt.
  15. Altnernativ gäbe es immer noch AWaffV Paragraph 9 (1) Nr.3.
  16. Dann würde ich vorschlagen, dass jeder Waffenbesitzer mindestens einen Büchsenmachermeisterbrief nachweisen muss.
  17. Äähm, du hättest die Prüfer auch auf ihr Fehlverhalten hinweisen und darum bitten können, eine sichere Richtung einzuhalten. Denn die Sachbearbeiter vom Amt müssen nicht sachkundig sein. Wer soll den Job denn machen, wenn als Einstiegsvoraussetzung die bestandene Büchsenmacherprüfung gelten soll (LOL?)? Davon ab würd ich mir alles weitere sparen, denn ihr habt Schaize gebaut. Lebt damit, auch wenn's blöd ist.
  18. Nö, ich find das nicht geil. Aber warum sollte ich meine Zuverlässigkeit auf's Spiel setzen, nur um jemandem, den ich vielleicht auch gar nicht oder nur flüchtig kenne, einen Gefallen zu tun? Nicht nur ich wäre im dümmsten Fall am Arsch, sondern auch der andere sowie der Schießstandbetreiber, der das nicht unterbindet. Wenn jemand unbedingt mit einem MP5-Klon o.ä. schießen will, steht es ihm ja frei, auch die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Oder man stampft im WO trotzig mit dem Fuß auf und schreibt öffentlich, was man so vom Gesetzestext hält (Paragraph 5 (2), Nr. 5 WaffG, hust hust). 🤦
  19. Ja genau, der Gesetzgeber schreibt extra in die Begründung der AWaffV, dass die (1) Nr. 3 auf die nicht vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen beschränkt ist, damit sich Sportschützen nicht einfach um den 6er AWaffV rummogeln können und das WO deklariert einfach jegliches Schießen als jagdliches Training und jagdliche Ausbildung. Genial!
  20. Meine Güte, bis auf ein paar Ausnahmen wimmelt der Thread nur so vor Stuss. Kein Wunder, dass Deutschland bei PISA so grottenschlecht abschneidet, bei dem voller Inbrunst der Überzeugung vorgestelltem nicht vorhandenen Leseverständnis. Und dann noch die beleidigten Leberwürste, wenn auf vom Gesetzgeber nicht gewünschtes Verhalten hingewiesen wird. Göttlich! 🍿 Pro-Tip: eventuell mal die Begründung zur AWaffV lesen...
  21. Völlig egal, wen man nimmt. Bei mir kommt immer derselbe Subunternehmer.
  22. Es war damals Anno Knuk. Ich: jung (<25), dynamisch, halbwegs erfolgreich und Schießleiter in einem der größeren Verbände. Irgendwann kam die örtliche RAG auf die Idee, dass sie auch noch Schießleiter benötigen würde. Der VdRBw nahm das, nach Voranmeldung der Teilnehmer, zum Anlass, gegen seine eigenen Statuten zu verstoßen, indem er willkürlich das Mindestalter für den Lehrgang hochsetzte. Nach einigen Telefonaten teilte man mir stolz mit, dass man für mich eine Ausnahme machen könne. Habe darauf gesagt, dass sie mich am Arsch lecken können. :-)
  23. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
  24. Weiß ja nicht, wo ihr schaut, aber das steht unter den beiden Nummern. Wenn es nur für 2. gelten würde, stünde es auch direkt hinter 2. und nicht darunter.
  25. Was ist denn da unklar? 1. Entweder man braucht eine ÜK-Waffe, weil man damit eine weitere Disziplin schießen will (z.B einen Revolver für eine Revolverdisziplin, wenn man nur zwei Selbstladepistolen hat) oder 2. für den Wettkampfsport: zur Leistungssteigerung, Reservewaffe etc. Das "und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat" gilt übrigens für 1. und 2. Man achte zum Beispiel auf die Formatierung im Waffengesetz...
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