Kürzlich ist die neue Version 3.0 des BKA-Leitfadens erschienen.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/LeitfadenWaffenteile_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Hierin ist erstmals eine Klarstellung zu 10-/20-Schuss-Magazinen enthalten:
Maßgeblich ist die bestimmungsgemäße Kapazitätsangabe des Herstellers oder Konstrukteurs.
Im Zusammenhamg damit wird eine Kapazitätstoleranz von einer Patrone zugestanden.
"Bei der waffenrechtlichen Einstufung von Magazinen für Zentralfeuer-
Munition ist bzgl. der Patronenkapazität des Magazins die
bestimmungsgemäße Verwendung der Magazine zu bewerten, die sich aus
der technischen Widmung des Konstrukteurs bzw. des Herstellers
ergibt.
Entscheidender Anhaltspunkt hierfür ist insbesondere die auf dem
Magazingehäuse und der technischen Dokumentation durch den Hersteller
angegebene maximal bestimmungsgemäß zulässige Patronenanzahl, welche
jedoch maximal eine Patrone geringer sein darf als das tatsächliche
technische, jedoch nicht bestimmungsgemäße, Fassungsvermögen."
Fun fact:
Im Gegensatz zum Leitfaden 2.0 hat der H&K USC nun plötzlich doch ein unteres Gehäuse 🤭