Zum Inhalt springen

Raiden

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    8.478
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Raiden

  1. Richtig, deshalb ich habe betreffend der Fragestellung explizit nur auf die Aufsicht abgestellt
  2. Für die Mitleser betreffend Aufsicht: Der Betreiberverein A muss selbstverständlich keine Aufsicht stellen, wenn er an Verein B vermietet und B eigene Aufsichten mitbringt. § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugend (1) Der Inhaber der Erlaubnis für die Schießstätte (Erlaubnisinhaber) hat unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen, soweit er nicht selbst die Aufsicht wahrnimmt oder eine schießsportliche oder jagdliche Vereinigung oder ein Veranstalter im Sinne des § 22 durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt.
  3. Altnernativ gäbe es immer noch AWaffV Paragraph 9 (1) Nr.3.
  4. Dann würde ich vorschlagen, dass jeder Waffenbesitzer mindestens einen Büchsenmachermeisterbrief nachweisen muss.
  5. Äähm, du hättest die Prüfer auch auf ihr Fehlverhalten hinweisen und darum bitten können, eine sichere Richtung einzuhalten. Denn die Sachbearbeiter vom Amt müssen nicht sachkundig sein. Wer soll den Job denn machen, wenn als Einstiegsvoraussetzung die bestandene Büchsenmacherprüfung gelten soll (LOL?)? Davon ab würd ich mir alles weitere sparen, denn ihr habt Schaize gebaut. Lebt damit, auch wenn's blöd ist.
  6. Nö, ich find das nicht geil. Aber warum sollte ich meine Zuverlässigkeit auf's Spiel setzen, nur um jemandem, den ich vielleicht auch gar nicht oder nur flüchtig kenne, einen Gefallen zu tun? Nicht nur ich wäre im dümmsten Fall am Arsch, sondern auch der andere sowie der Schießstandbetreiber, der das nicht unterbindet. Wenn jemand unbedingt mit einem MP5-Klon o.ä. schießen will, steht es ihm ja frei, auch die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Oder man stampft im WO trotzig mit dem Fuß auf und schreibt öffentlich, was man so vom Gesetzestext hält (Paragraph 5 (2), Nr. 5 WaffG, hust hust). 🤦
  7. Ja genau, der Gesetzgeber schreibt extra in die Begründung der AWaffV, dass die (1) Nr. 3 auf die nicht vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen beschränkt ist, damit sich Sportschützen nicht einfach um den 6er AWaffV rummogeln können und das WO deklariert einfach jegliches Schießen als jagdliches Training und jagdliche Ausbildung. Genial!
  8. Meine Güte, bis auf ein paar Ausnahmen wimmelt der Thread nur so vor Stuss. Kein Wunder, dass Deutschland bei PISA so grottenschlecht abschneidet, bei dem voller Inbrunst der Überzeugung vorgestelltem nicht vorhandenen Leseverständnis. Und dann noch die beleidigten Leberwürste, wenn auf vom Gesetzgeber nicht gewünschtes Verhalten hingewiesen wird. Göttlich! 🍿 Pro-Tip: eventuell mal die Begründung zur AWaffV lesen...
  9. Völlig egal, wen man nimmt. Bei mir kommt immer derselbe Subunternehmer.
  10. Es war damals Anno Knuk. Ich: jung (<25), dynamisch, halbwegs erfolgreich und Schießleiter in einem der größeren Verbände. Irgendwann kam die örtliche RAG auf die Idee, dass sie auch noch Schießleiter benötigen würde. Der VdRBw nahm das, nach Voranmeldung der Teilnehmer, zum Anlass, gegen seine eigenen Statuten zu verstoßen, indem er willkürlich das Mindestalter für den Lehrgang hochsetzte. Nach einigen Telefonaten teilte man mir stolz mit, dass man für mich eine Ausnahme machen könne. Habe darauf gesagt, dass sie mich am Arsch lecken können. :-)
  11. Weiß ja nicht, wo ihr schaut, aber das steht unter den beiden Nummern. Wenn es nur für 2. gelten würde, stünde es auch direkt hinter 2. und nicht darunter.
  12. Was ist denn da unklar? 1. Entweder man braucht eine ÜK-Waffe, weil man damit eine weitere Disziplin schießen will (z.B einen Revolver für eine Revolverdisziplin, wenn man nur zwei Selbstladepistolen hat) oder 2. für den Wettkampfsport: zur Leistungssteigerung, Reservewaffe etc. Das "und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat" gilt übrigens für 1. und 2. Man achte zum Beispiel auf die Formatierung im Waffengesetz...
  13. Die Läufe definieren sich durch die CIP-Maßblätter. Wer hat denn bitte vom Außendurchmesser gesprochen? Es gibt Geschosskaliber, Feldkaliber und Zugkaliber und das Gesetz stellt auf den Lauf ab, nicht auf das Geschoss.
  14. Glücklicherweise geht es um: "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers" und nicht um das Geschosskaliber.
  15. Deswegen steht dort ja auch Kaliber.
  16. Kaliber = Durchmesser, mehr nicht. Dass Patronen als Kaliber bezeichnet werden, ist leider eine Unsitte.
  17. Wieso das? Z.B. im Januar, wenn die Versicherungsbestätigung da ist, gemütlich die Verlängerung beantragen und wenn das OK da ist, mit dem Jadschein zum Abstempeln zur Behörde wackeln.
  18. Der Link liest sich trotzdem deutlich weniger brisant. Logisch darf man die Jagd nicht ausüben, wenn man keinen gültigen Jagdschein hat. Rechtzeitig verlängern hilft.
  19. Als Anhaltspunkt: Bei den SIG Sport 552 früher wurde der Klappschaftmechanismus durch Verkleben unbrauchbar gemacht.
  20. Dürfte stimmen. Allerdings werden 99,9% des Forums ihr Hobby auch nicht als Hauptberuf oder gesponsert ausüben.
  21. Wie unterscheiden sich denn Sportpistole, Schnellfeuerpistole und freie Pistole und warum wird die Ausübbarkeit vom Geschlecht abhängig gemacht?
  22. Die Qualifizierungsrichtlinien zur Schießstandaufsicht (Vermittlung der erforderlichen Sachkunde) sind Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes. Es wäre doch ziemlich widersinnig, wenn man einerseits spezielle Regelungen fordert, aber anderseits die normale Waffensachkunde reichen würde. Denn dann könnten die Verbände auf die Sachkunde nach Paragraph 7 verweisen, womit die explizit geforderten Qualifizierungsrichtlinien wieder überflüssig wären. Was sie aber nicht sind.
  23. Dann diskutiert das im Klima-, Energie- oder Bundesregierungsthread. Das nervt an dieser Stelle nur.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.