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Raiden

WO Silber
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  1. Die Läufe definieren sich durch die CIP-Maßblätter. Wer hat denn bitte vom Außendurchmesser gesprochen? Es gibt Geschosskaliber, Feldkaliber und Zugkaliber und das Gesetz stellt auf den Lauf ab, nicht auf das Geschoss.
  2. Glücklicherweise geht es um: "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers" und nicht um das Geschosskaliber.
  3. Deswegen steht dort ja auch Kaliber.
  4. Kaliber = Durchmesser, mehr nicht. Dass Patronen als Kaliber bezeichnet werden, ist leider eine Unsitte.
  5. Wieso das? Z.B. im Januar, wenn die Versicherungsbestätigung da ist, gemütlich die Verlängerung beantragen und wenn das OK da ist, mit dem Jadschein zum Abstempeln zur Behörde wackeln.
  6. Der Link liest sich trotzdem deutlich weniger brisant. Logisch darf man die Jagd nicht ausüben, wenn man keinen gültigen Jagdschein hat. Rechtzeitig verlängern hilft.
  7. Als Anhaltspunkt: Bei den SIG Sport 552 früher wurde der Klappschaftmechanismus durch Verkleben unbrauchbar gemacht.
  8. Dürfte stimmen. Allerdings werden 99,9% des Forums ihr Hobby auch nicht als Hauptberuf oder gesponsert ausüben.
  9. Wie unterscheiden sich denn Sportpistole, Schnellfeuerpistole und freie Pistole und warum wird die Ausübbarkeit vom Geschlecht abhängig gemacht?
  10. Die Qualifizierungsrichtlinien zur Schießstandaufsicht (Vermittlung der erforderlichen Sachkunde) sind Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes. Es wäre doch ziemlich widersinnig, wenn man einerseits spezielle Regelungen fordert, aber anderseits die normale Waffensachkunde reichen würde. Denn dann könnten die Verbände auf die Sachkunde nach Paragraph 7 verweisen, womit die explizit geforderten Qualifizierungsrichtlinien wieder überflüssig wären. Was sie aber nicht sind.
  11. Dann diskutiert das im Klima-, Energie- oder Bundesregierungsthread. Das nervt an dieser Stelle nur.
  12. Dachte, hier würde es ums Waffenrecht gehen.
  13. Sagt wer?
  14. Er hat da mit Sicherheit eher an seinen spochtlichen 6-Schuss-Revolver gedacht. Mal davon ausgehend, dass er das wirklich gesagt hat und es ihm nicht in den Mund gelegt. Kann mir gut vorstellen, dass er vielleicht etwas in der Richtung: "Unsere größte Kapazität liegt bei unseren Revolvern mit 6 Schuss" geäußert und der Schreiberling dann was passendes dazu gedichtet hat. Wäre nicht das erste Mal. Wenn er das aber wirklich so gesagt hat, jo mei, dann würde aus auch nicht wundern. In dubio pro reo.
  15. Und das Amt so: Alles in Ordnung.
  16. Jemand mit Herstellungserlaubnis.
  17. Wenn das Bedürfnis bei einem Erwerb nach 12 unbeachtlich wird und man auf einem Jägerstand verkehrt, dann soll man also als Gastschütze mit einem MP5-Klon ballern dürfen? Ich glaube nicht. Und woraus soll sich aus Nummer 1 die Einschränkung auf sportliche Waffen ergeben? Nummer 1 ist für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse gedacht. Wenn man keine Erlaubnis braucht, ist man auch kein Inhaber. Ebenso kann man keine Berechtigung nach Nummer 1 nachweisen, wenn man keine Berechtigung braucht. Die Begründung der AWaffV sagt doch eindeutig, wie die Nummern zu verstehen sind.
  18. @Hans117 Für die Teile konnte ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA gestellt werden. Kenne allerdings keinen solchen Fall oder ob dieser gar erfolgreich war.
  19. Weil ein (vollautomatischer) Lower eines HK416 wesentliches Teil einer Kriegswaffe ist. Wesentliche Teile von Kriegswaffen, die vom Kriegswaffenkontrollgesetz nicht erfasst sind, werden vom Waffengesetz erfasst. Lower im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht genannt. Lower im Waffengesetz genannt, vollautomatisch, ergo verbotenes wesentliches Teil.
  20. An die ganzen "Fachwisser": Wenn ihr schon alle meint, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, dann lernt erstmal, zwischen 'Anmeldung' und 'Besitzerlaubnis beantragen' zu unterscheiden. Denn schlicht angemeldet hat seine wesentlichen Teile garantiert niemand, denn das war nach Paragraph 58 überhaupt nicht vorgesehen. Wenn schon klugscheißen, dann richtig! Und meine Fresse, da hat der TE mal Upper und Lower verwechselt - Weltuntergang! Dann hat der verbotene Lower eben ein Auto Sear Pin Hole. Jeder weiß, was gemeint ist und wirum es prinzipiell im Thread geht, aber stattdessen muss man wieder seitenlang drauf rumhacken. Und nur weil man ein AR15 besitzt oder schonmal damit geschossen hat, heißt das nicht, dass man davon auch Ahnung hat.
  21. Die entbehrliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz, damit man damit auf der Schießstätte schießen kann, ist aber immer noch etwas anderes als das Schießen nach Paragraph 9 AWaffV selbst. Denn ein Bedürfnis kann derjenige (wir gehen im Thread von jemandem ohne eigene Erlaubnis aus) nicht nachweisen. Nummer 1 verlangt aber zum einen den Nachweis der Berechtigung zum Erwerb und Besitz (wäre über den 12er gedeckt) und dass das Schießen innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt. Dem Schützen mit nicht nötiger Erlaubnis nach Paragraph 12 bleiben zum Schießen also die Nummern 2 und 3. Zugegebenermaßen könnte zu man Nunmer 1 jetzt auch sagen, dass eine entbehrliche Erlaubnis auch eine Bedürfnisgrundlage entbehrlich macht. Dem gegenüber steht aber, dass ein "Spaßschießen" mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen seitens des Gesetzgebers nicht gewünscht ist. Würde man zum Schießen nach Nunmer 1 nur die Ausnahme nach dem 12er WaffG benötigen, könnte man das damit umgehen. Deswegen ist die Nummer 3 auch so formuliert, wie sie formuliert ist Jedenfalls ist Nummer 1 primär für die oben beschriebenen Fälle gedacht, für Gastschützen die Nummern 2 und 3, siehe dazu und zur nicht gewünschten Umgehung des Schießens mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen die Begründung zur AWaffV.
  22. Es ist zu beachten, dass zwischen den Nummern 1, 2 und 3 ein ODER steht. Edit: Der Seeherr war schneller. Nach Nummer 1 können grundsätzlich alle Erlaubnisinhaber schießen, wenn es innerhalb des eigenen Bedürfnisses geschieht. Zum Beispiel Einschießen oder Munitionstest eines Sportschützen( denn das ist kein sportliches Schießen nach einer SpoO nach Nummer 2, es liegt aber dennoch eine durch das Bedürfnis gedeckte Tätigkeit vor). Oder das Schießen eines Büchsenmachers, eines Jägers oder eines Sachverständigen auf einer Schießstätte.
  23. Steven, dass das alles merkwürdig und absurd ist: da sind wir uns einig
  24. Würde gerne meinen alten Enfield in standesgemäßer und zeitgenössicher Dienstkleidung schießen, analog zum CAS. Würde im Verband der Reservisten oder im Bund der Militär- und Polizeischützen aber sicher als militant wahrgenommen werden.
  25. Ich weiß nicht, welche Paragraphen du gelesen hast, aber in diesem Fall, betreffend Alt-Deko, sind sie überdeutlich und klar.
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