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Raiden

WO Silber
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  1. Meine Güte, bis auf ein paar Ausnahmen wimmelt der Thread nur so vor Stuss. Kein Wunder, dass Deutschland bei PISA so grottenschlecht abschneidet, bei dem voller Inbrunst der Überzeugung vorgestelltem nicht vorhandenen Leseverständnis. Und dann noch die beleidigten Leberwürste, wenn auf vom Gesetzgeber nicht gewünschtes Verhalten hingewiesen wird. Göttlich! 🍿 Pro-Tip: eventuell mal die Begründung zur AWaffV lesen...
  2. Völlig egal, wen man nimmt. Bei mir kommt immer derselbe Subunternehmer.
  3. Es war damals Anno Knuk. Ich: jung (<25), dynamisch, halbwegs erfolgreich und Schießleiter in einem der größeren Verbände. Irgendwann kam die örtliche RAG auf die Idee, dass sie auch noch Schießleiter benötigen würde. Der VdRBw nahm das, nach Voranmeldung der Teilnehmer, zum Anlass, gegen seine eigenen Statuten zu verstoßen, indem er willkürlich das Mindestalter für den Lehrgang hochsetzte. Nach einigen Telefonaten teilte man mir stolz mit, dass man für mich eine Ausnahme machen könne. Habe darauf gesagt, dass sie mich am Arsch lecken können. :-)
  4. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/
  5. Weiß ja nicht, wo ihr schaut, aber das steht unter den beiden Nummern. Wenn es nur für 2. gelten würde, stünde es auch direkt hinter 2. und nicht darunter.
  6. Was ist denn da unklar? 1. Entweder man braucht eine ÜK-Waffe, weil man damit eine weitere Disziplin schießen will (z.B einen Revolver für eine Revolverdisziplin, wenn man nur zwei Selbstladepistolen hat) oder 2. für den Wettkampfsport: zur Leistungssteigerung, Reservewaffe etc. Das "und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat" gilt übrigens für 1. und 2. Man achte zum Beispiel auf die Formatierung im Waffengesetz...
  7. Die Läufe definieren sich durch die CIP-Maßblätter. Wer hat denn bitte vom Außendurchmesser gesprochen? Es gibt Geschosskaliber, Feldkaliber und Zugkaliber und das Gesetz stellt auf den Lauf ab, nicht auf das Geschoss.
  8. Glücklicherweise geht es um: "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers" und nicht um das Geschosskaliber.
  9. Deswegen steht dort ja auch Kaliber.
  10. Kaliber = Durchmesser, mehr nicht. Dass Patronen als Kaliber bezeichnet werden, ist leider eine Unsitte.
  11. Wieso das? Z.B. im Januar, wenn die Versicherungsbestätigung da ist, gemütlich die Verlängerung beantragen und wenn das OK da ist, mit dem Jadschein zum Abstempeln zur Behörde wackeln.
  12. Der Link liest sich trotzdem deutlich weniger brisant. Logisch darf man die Jagd nicht ausüben, wenn man keinen gültigen Jagdschein hat. Rechtzeitig verlängern hilft.
  13. Als Anhaltspunkt: Bei den SIG Sport 552 früher wurde der Klappschaftmechanismus durch Verkleben unbrauchbar gemacht.
  14. Dürfte stimmen. Allerdings werden 99,9% des Forums ihr Hobby auch nicht als Hauptberuf oder gesponsert ausüben.
  15. Wie unterscheiden sich denn Sportpistole, Schnellfeuerpistole und freie Pistole und warum wird die Ausübbarkeit vom Geschlecht abhängig gemacht?
  16. Die Qualifizierungsrichtlinien zur Schießstandaufsicht (Vermittlung der erforderlichen Sachkunde) sind Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes. Es wäre doch ziemlich widersinnig, wenn man einerseits spezielle Regelungen fordert, aber anderseits die normale Waffensachkunde reichen würde. Denn dann könnten die Verbände auf die Sachkunde nach Paragraph 7 verweisen, womit die explizit geforderten Qualifizierungsrichtlinien wieder überflüssig wären. Was sie aber nicht sind.
  17. Dann diskutiert das im Klima-, Energie- oder Bundesregierungsthread. Das nervt an dieser Stelle nur.
  18. Dachte, hier würde es ums Waffenrecht gehen.
  19. Sagt wer?
  20. Er hat da mit Sicherheit eher an seinen spochtlichen 6-Schuss-Revolver gedacht. Mal davon ausgehend, dass er das wirklich gesagt hat und es ihm nicht in den Mund gelegt. Kann mir gut vorstellen, dass er vielleicht etwas in der Richtung: "Unsere größte Kapazität liegt bei unseren Revolvern mit 6 Schuss" geäußert und der Schreiberling dann was passendes dazu gedichtet hat. Wäre nicht das erste Mal. Wenn er das aber wirklich so gesagt hat, jo mei, dann würde aus auch nicht wundern. In dubio pro reo.
  21. Und das Amt so: Alles in Ordnung.
  22. Jemand mit Herstellungserlaubnis.
  23. Wenn das Bedürfnis bei einem Erwerb nach 12 unbeachtlich wird und man auf einem Jägerstand verkehrt, dann soll man also als Gastschütze mit einem MP5-Klon ballern dürfen? Ich glaube nicht. Und woraus soll sich aus Nummer 1 die Einschränkung auf sportliche Waffen ergeben? Nummer 1 ist für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse gedacht. Wenn man keine Erlaubnis braucht, ist man auch kein Inhaber. Ebenso kann man keine Berechtigung nach Nummer 1 nachweisen, wenn man keine Berechtigung braucht. Die Begründung der AWaffV sagt doch eindeutig, wie die Nummern zu verstehen sind.
  24. @Hans117 Für die Teile konnte ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA gestellt werden. Kenne allerdings keinen solchen Fall oder ob dieser gar erfolgreich war.
  25. Weil ein (vollautomatischer) Lower eines HK416 wesentliches Teil einer Kriegswaffe ist. Wesentliche Teile von Kriegswaffen, die vom Kriegswaffenkontrollgesetz nicht erfasst sind, werden vom Waffengesetz erfasst. Lower im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht genannt. Lower im Waffengesetz genannt, vollautomatisch, ergo verbotenes wesentliches Teil.
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