

Raiden
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Raiden antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Zitat zur Information, ohne Wertung! "Grundsätzlich besteht kein Recht auf Waffenbesitz. Niemand hat daher einen Anspruch auf Mitwirkung am Erwerb von Waffen. Die anerkannten Schießsportverbände sind daher nicht verpflichtet, selbst bei Vorliegen des gesetzlichen Voraussetzungen, Bedürfnisse zu bestätigen. Ein Ermessensfehlgebrauch bei der Ablehnung der Bedürfnisbestätigung ist nicht zu erkennen. Auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wurde bereits eingegangen. Die Möglichkeit, mehrere Kurzwaffen zu erwerben, rechtfertigt sich allein daraus, dass auf diese Weise verschiedene schießsportliche Disziplinen ausgeübt werden können. Dieses Ausüben findet, wie in jeder Sportart, regelmäßig auf Wettkämpfen statt. Daraus folgt, dass allgemein anerkannter Zweck sportlicher Betätigung, neben der körperlichen Ertüchtigung, der sportliche Wettstreit ist. Bei den meisten Schießsportarten liegt der Fokus allerdings nicht auf der körperlichen Ertüchtigung. Dies bedeutet, dass ein Sportschütze, der nicht an Wettkämpfen teilnimmt, sich nicht darauf berufen kann, mehrere Disziplinen ausüben zu wollen. Wer bestimmte Waffen zu brauchen glaubt, um verschiedene Disziplinen ausüben zu können, tut dies, um diese Disziplinen auf Wettkämpfen mit Erfolg auszuüben. Andernfalls kann man mit jeder Schusswaffe im heimischen Schießstand auf jegliche erdenkliche Art (Entfernung, Kadenz, Stehend/Liegend/in Bewegung, …) schießen, ohne das es auf besondere Eigenschaften der Waffe ankommt. Diese sind nur im Wettkampf von Bedeutung. Dies rückt den Schießsport keineswegs in die Nähe des Leistungssports. Denn andernfalls wäre jeder Ruderer oder Reiter, der ins einer Freizeit an Regatten und Turnieren teilnimmt, als Leistungssportler zu qualifizieren, was evident unrichtig ist." https://www.bdmp.de/fileadmin/user_upload/BDMP/informationen/bestehende/schiedsgericht/schiedssprueche/D2082-schwarz.pdf -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Raiden antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Wäre es möglich, den Infobrief hier einzustellen? -
Bitte noch den DSB darauf hinweisen, dass die olympische Schnellfeuerpistole mal so gar nicht woke ist.
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Bei WBK gelb neu.
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Mit 50 shades of FDE oder OD könnte ich mich noch anfreunden.
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Seit wann kann man Stahl eloxieren?
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Wer soll denn auf diese angebliche Idee gekommen sein? Der Gesetzgeber? Oder die Verbände in vorauseilendem Gehorsam?
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Kopfschuss gegen Straftäter im Rahmen der Nothilfe
Raiden antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Jahrgang 1900? Hast dich echt gut gehalten! -
Seine Jagdgeräte sind dir wohl egal!
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Der Besitz ist nicht strafbar. Nicht einmal bußgeldbewährt.
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Magazinbegrenzung bei Selbstladeflinten für Jäger rechtlich notwendig?
Raiden antwortete auf Hans117's Thema in Waffenrecht
WO in a nutshell: "Du bist doof!" -"Ne, du!" "Ne, du!" -"Ne, du!" -
Haben die Omas gegen rechts wieder zugeschlagen?
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Und was soll dann der Vorteil zur 5,6 mm lfB sein?
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Da fällt mir noch ein Fall mit einem Schweden ein. Schütze schießt und packt irgendwann schleunig zusammen und macht die Biege. Später fanden man auf der Schießbahn die vorderen ca. 15cm seines Laufes, die er sich - wie auch immer - abgesprengt hat.
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Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr
Raiden antwortete auf Ostro4's Thema in Waffenrecht
Da von Läufen gleichen oder geringeren Kalibers die Rede ist (und nicht von Geschossen), denke ich, dass es nicht weit hergeholt ist, wenn man sich auf die Feld- und Zugkaliber bezieht. -
Mitbekommen habe ich auch einen gehimmelten Schweden. Teile davon dürften immer noch in der Deckenverkleidung stecken. Kann mir jemand deppensicher erklären, warum eine reduzierte Ladung zu Waffensprengungen führen kann?
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Eintragung Schmeisser Lower von M5FL 223 mit Nordic Componets Upper Wechselsystem auf 22lfr
Raiden antwortete auf Ostro4's Thema in Waffenrecht
Deine Behörde geht anscheinend von dem Irrglauben aus, dass eine Anscheinsbeurteilung oder ein Feststellungsbescheid zwingend notwendig ist. Das ist aber falsch, diese/r soll nur Rechtssicherheit bei Zweifelsfällen geben. Das Theater kommt wohl daher, dass die ganze Welt immer von "zugelassen" oder "BKA-Zulassung" faselt. Man kann sich natürlich an der beschiedenen Variante WS+Windham-Lower optisch orientieren und wenn deine eigene Kombination gleich aussieht, kann es da logischerweise kein anderes Ergebnis geben. Entweder etwas sieht wie etwas aus oder nicht. Herstellerschriftzüge spielen keine Rolle. (Von der Kaliber-Frage mal abgesehen) -
Das waren schon damals (vor dem Magazinverbot) begrenzte 20er und 30er.
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Satirische Beiträge bitte als solche kennzeichnen!
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Wichtig sind nur Haltung und der Brustton der Überzeugung.
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Sorry, das ist kompletter Stuss durch Vermischung unterschiedlicher Dinge.
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Darum geht es nicht. Wenn das Magazin auf 10 Schuss blockiert ist, kann man mit der Waffe nicht mehr als 10 bzw. 11 Schüsse abgeben und dies ist der für Sportschützen relevante Punkt.
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So sieht ein neutraler Bericht zu Sportwaffen aus
Raiden antwortete auf 6ppc-gunner's Thema in Waffenlobby
Cool, Verstoß gegen Paragraph 9 AWaffV beim Eventschießen inklusive 👍 -
Man könnte so argumentieren, dass der Muneintrag für die Grundwaffe für alle zugelassen Patronen für die Waffe gilt (siehe klassisches Beispiel .357 Magnum/.38 Spec. und Erläuterung in der WaffVwW). Insofern ist der Austauschlauf/das Wechselsystem ja lediglich Teil der Grundwaffe, welches das Spektrum u.U. erweitert. In dem Zusammenhang muss man auch hinterfragen, warum der Gesetzgeber den Erwerb und Besitz dieser Teile erheblich vereinfachen sollte, nur um die praktische Nutzungsmöglichkeit wieder auf das ursprüngliche Aufwandsniveau hochzuhieven (sprich Bedürfnisnachweis für den Munitionserwerb).
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Autistische Aufreger des Tages: -Die Verwendung des Wortes Kaliber, wenn eine Patrone/Patronenbezeichnung gemeint ist. .38 ist ein Kaliber .38 Special ist eine Patronenbezeichnung Aber das kriegen selbst deutsche Hersteller nicht auf die Kette. -Der Begriff Ladehebel, wenn ein Lade-/Spanngriff oder ein Spannschieber gemeint ist. Z.B. ein AR spannt man ganz sicher nicht per Kraftwandler, der um einen Drehpunkt bewegt wird. Bei ner Winchester 1895 sieht das wieder anders aus...