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Raiden

WO Silber
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  1. In dem Zusammenhang: Was für eine Kammer hatten eigentlich das M16 und M16A1? Denke, dass hier die .223 Rem im SAAMI-Sinn nicht verkehrt ist. Letzten Endes war das AR-15 in der Entwicklung ja für die .223 Remington eingerichtet, die von der SAAMI mit dem entsprechenden Patronenlager zunächst als "Caliber .223 Remington (5.64mm HV)" geführt und die auch so von der Air Force eingeführt wurde. Diese mündete schließlich in der 5.56 M193, welche laut persönlicher Notizen von Eugene Stoner der .222 Remington Special/.223 Remington entsprach. Die 5.56x45 NATO gab es ja erst rund 18 Jahre später.
  2. Selbstverständlich kennt die CIP Synonyme. a-3-1-de.pdf
  3. @Cannon Balls Edit:Software spackt
  4. Das mit dem "CIP kennt 5,56x45 nicht" ist auch glatt gelogen. Wobei ich mich sowieso frage, warum die Bezeichnung so ultraböse und militärisch sein soll und bei 5,45x39, 7,62x39 oder 7,62x54R juckt es keine Sau
  5. Kannst die Kiste in meine Bude stellen und bist damit das Schild los. Win-Win.
  6. Da ich den Aufwand gering halten möchte, ist dies im Moment keine Option.
  7. PS: Muss nicht dieses sein, bitte alles anbieten, was die Spezifikationen erfüllt.
  8. Moin! Ich suche für die Gasblockbauhöhe ein fixes AR-15-Korn. am liebsten wäre mir so etwas wie das längst vergriffene Yankee Hill YHM-9495. Hat jemand was über?
  9. Du siehst keinen Unterschied zwischen Waffen, die auf einem Schießstand (vereinfacht gesagt) jeder besitzen darf und verbotenen Waffen, mit denen der Umgang pauschal erstmal jedem verboten ist?
  10. Dann hab ich wohl den lange verschollenen Director's Cut des Waffengesetzes vor mir liegen.
  11. Wie ist denn "führen" im Waffengesetz definiert?
  12. Und kannst du Schlauberger mir verraten, warum das für den Threadersteller, der fragt, was bei einer Überlassung zur Reparatur zu beachten ist, nicht von eventuellem Belang sein sollte? Und richtig zitieren bzw. auf den richtigen Paragraphen kann ich schon verweisen.
  13. Sofern ein wesentliches Teil im Zuge der Instandsetzung getauscht wird, ist der Wiedererwerb anzeigepflichtig, siehe Paragraph 37e (4) Nr.1.
  14. Normalerweise bieten die Verbände günstige Lehrgänge an. Aus dem Verband wirst du ja nicht ausgtreten sein?
  15. Jetzt weiß ich auch, warum wir schon im Kindergarten Kartoffelstempel geschnitzt haben!
  16. Steht hier auch anders: https://www.bdmp-bayern.de/fileadmin/user_upload/Landesverband/bayern/Dokumente/Vordrucke/Befuerwortung/Infoblatt_OBwrB_2022.pdf
  17. Oder nach Slang für "kleiner Mutter...liebhaber"
  18. Habe gerade die 12,04 Lilmufu kennengelernt
  19. Ich darf die Pakete immer aus dem Auto holen, weil "zu schwer!"
  20. Vielleicht hätte man sich eher Gedanken müssen, warum nur ein paar "richtige" VdRBwler dabei waren und zum angeblichen Großteil andere.
  21. Dann gibt es da immer noch den Spagat zwischen "militärischem Inübunghalten" und dem Schießen eines zivilen Schießsportvereins/-verbands, dem jegliches defensive oder kampfmäßige Schießen untersagt ist. Dass der VdRBW in seiner Funktion als Schießsportverband ein Zivilist ist, ist wohl einigen nicht so richtig bewusst.
  22. Die kannst du doch über Jagdschein erwerben! Wenn es aber mal passieren sollte, dass dein Jagdschein, aus welchem Grund auch immer, nicht verlängert wurde, bist du durch diesen Eintrag automatisch vor unerlaubtem Munitionsbesitz geschützt, falls du für eine (zukünftige) Waffe keinen Mun-Stempel haben solltest(und das ist auch der Grund für die Eintragung, tatsächlich mal Service am Bürger). Somit kannst du dir den Mun-Stempel für weitere Waffen sparen.
  23. Ist doch top, besser geht es nicht! Du hast kein Problem, sondern die Lösung
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