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Raiden

WO Silber
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  1. Wie ist denn "führen" im Waffengesetz definiert?
  2. Und kannst du Schlauberger mir verraten, warum das für den Threadersteller, der fragt, was bei einer Überlassung zur Reparatur zu beachten ist, nicht von eventuellem Belang sein sollte? Und richtig zitieren bzw. auf den richtigen Paragraphen kann ich schon verweisen.
  3. Sofern ein wesentliches Teil im Zuge der Instandsetzung getauscht wird, ist der Wiedererwerb anzeigepflichtig, siehe Paragraph 37e (4) Nr.1.
  4. Normalerweise bieten die Verbände günstige Lehrgänge an. Aus dem Verband wirst du ja nicht ausgtreten sein?
  5. Jetzt weiß ich auch, warum wir schon im Kindergarten Kartoffelstempel geschnitzt haben!
  6. Steht hier auch anders: https://www.bdmp-bayern.de/fileadmin/user_upload/Landesverband/bayern/Dokumente/Vordrucke/Befuerwortung/Infoblatt_OBwrB_2022.pdf
  7. Oder nach Slang für "kleiner Mutter...liebhaber"
  8. Habe gerade die 12,04 Lilmufu kennengelernt
  9. Ich darf die Pakete immer aus dem Auto holen, weil "zu schwer!"
  10. Vielleicht hätte man sich eher Gedanken müssen, warum nur ein paar "richtige" VdRBwler dabei waren und zum angeblichen Großteil andere.
  11. Dann gibt es da immer noch den Spagat zwischen "militärischem Inübunghalten" und dem Schießen eines zivilen Schießsportvereins/-verbands, dem jegliches defensive oder kampfmäßige Schießen untersagt ist. Dass der VdRBW in seiner Funktion als Schießsportverband ein Zivilist ist, ist wohl einigen nicht so richtig bewusst.
  12. Die kannst du doch über Jagdschein erwerben! Wenn es aber mal passieren sollte, dass dein Jagdschein, aus welchem Grund auch immer, nicht verlängert wurde, bist du durch diesen Eintrag automatisch vor unerlaubtem Munitionsbesitz geschützt, falls du für eine (zukünftige) Waffe keinen Mun-Stempel haben solltest(und das ist auch der Grund für die Eintragung, tatsächlich mal Service am Bürger). Somit kannst du dir den Mun-Stempel für weitere Waffen sparen.
  13. Ist doch top, besser geht es nicht! Du hast kein Problem, sondern die Lösung
  14. Allgemein: Damit sich der Betreiber der Anlage davon überzeugen kann, dass ein Schütze berechtigt ist, gemäß seinem Vorhaben zu schießen. Siehe AWaffV Paragraph 9. Bei einem Sportwettkampf ist das einfacher, aber es gibt ja noch andere Arten des Schießens. Das mit dem "Pulverschein" für wiedergeladene Munition ist natürlich Humbug...
  15. Ach ja, das gute, alte MHD. Am besten find ich ja Leute, die Sachen, bei denen das MHD abgelaufen ist, ungesehen wegwerfen. Ich frage solche Leute dann immer, wie sie sich davon überzeugen, ob ein Apfel noch genießbar ist. Das heißt 'mindestens haltbar bis' und nicht 'tödlich ab'.
  16. Wessen Sockenpuppe bist du denn? Immer locker durch die Hose atmen...
  17. Warte darauf, dass irgendwer mit CIP um die Ecke kommt 🍿
  18. Wow, mehr kann man dazu nicht sagen. Dem TE wird illegaler Waffenerwerb vorgeworfen und er soll sich keinen Rechtsbeistand dazuholen dürfen. Stattdessen fantasierst du über Schikanen. Geht's noch? Sagt einiges über deinen Charakter aus...
  19. Auch LM, ein Schütze senst mindestens 20x in eine Seitenblende, weil er eine Kornschutzbacke mit dem Korn verwechselt hat.
  20. Bei der Bundeswehr haben wir damals bei einer Ausbildung als Roleplayer teilgenommen, ich hatte mit ein paar Kameraden einen illegalen Checkpoint aufgebaut. Es war etwas kälter und ich hatte den langen, grauen BW-Mantel an, darunter hatte ich eine Full-Size-Uzi versteckt. Vorbei kommt eine Bundeswehrpatrouille und durchsucht und entwaffnet meine Truppe. Problem ist: sie haben meine Uzi nicht gefunden. Patrouille zieht weiter, ich zieh die MP und rufe "Peng, peng, tot" zur Gruppenführerin. Die Ausbildungsleitung attestierte mir später ein gewisses "Überengagement"
  21. PS: Jeder, auch jemand ohne WBK, kann eine Erwerbsberechtigung für Altdeko (also auf WBK beantragen), man muss dazu weder Bedürfnis noch Sachkunde nachweisen. Lediglich Mindestalter 18 Jahre sowie Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind Voraussetzung. In dem Zusammenhang muss dann auch die Aufbewahrung dargelegt werden.
  22. Der Gesetzgeber, in seiner unendlichen Weisheit, hat sie deswegen ja auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen genannt. Altedekos gelten rechtlich übrigens explizit als Schusswaffen nach Paragraph 1 WaffG.
  23. Verschlossenes Behältnis muss sein. Ein Behältnis ist nicht dazu bestimmt, durch Menschen betreten zu werden. Ein verschlossener Raum reicht also nicht. Siehe auch hier: https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-diebstahl-im-besonders-schweren-fall-243-stgb/ Du könntest versuchen eine Ausnahme bei deinem für dich zuständigen Amt zu beantragen: AWaffV Paragrap 13 (6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen. Welche Vorbehalte hat denn deine Frau? So, wie die Waffe jetzt ist, entspricht sie gültigem Recht und kann nicht einfach mit ner Bohrmaschine und etwas Spucke reaktiviert werden. Vielleicht können wir etwas Schützenhilfe leisten.
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