

Raiden
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Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wird zeitgleich legalisiert, anders erträgt man den ganzen Chaiz ja nicht mehr. -
Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Eben. 200% fordern, damit 100% umgesetzt werden. Macht die Gegenseite ja auch. -
Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Raiden antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Kleine Forderungen wurden schon eingebracht. Im Bereich der Aufsichten sollten mehrere Aufsichtsberechtigte auch ohne zusätzlichen Aufpasser gleichzeitig schießen dürfen. Aber das war so klein, dass davon fast niemand was weiß. -
Bundeswehr: Pumpguns sind keine Waffen nur Werkzeuge!
Raiden antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ist das noch waidgerecht?🤔 -
Jedenfalls war das mal so.
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Da geht noch was.
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§ 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme (1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, in Besitz nimmt 1. beim Tod eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, 2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. (2) Die zuständige Behörde kann 1. die Waffen oder Munition sicherstellen oder 2. anordnen, dass die Waffen oder Munition innerhalb angemessener Frist a) unbrauchbar gemacht werden oder b) einem Berechtigten überlassen werden, c) und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. (3) Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.
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Ein Schloss ist nichts weiter als "dann auf jeden Fall nicht zugriffsbereit". Es vermeidet Diskussionen. Aber gefordert ist es nicht.
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Natürlich reicht der Kabelbinder. Ein Schloss oder gar der Zustand 'abgeschlossen' ist nicht vorgeschrieben.
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Ist bei PP1 mit den hammerharten Schussfolgen aber absolut notwendig.
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Ich würde mich einfach daran orientieren, was beim Erwerb galt bzw. was der Verband in seinen Richtlinien schreibt. Wenn es z.B. für die dritte KW heißt: 2x KM oder 1x LM mit einer der vorhandenen Waffen in den letzten 12 Monaten, dann würd ich es zum Fortbestehen des Bedürfnisses so beibehalten. Das Besitzbedürfnis kann ja nicht schärfer ausfallen als das Erwerbsbedürfnis. (Dass laut WaffVwV auch Vereinsmeisterschaften reichen, ist eine andere Baustelle...)
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Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
Raiden antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
Beispiel: Du hast zwei Waffen. Eine Waffe 1 passt in Disziplin A und C und eine Waffe 2 passt in Disziplin B und C. Du möchtest nun eine Waffe 3, die nur in Disziplin C passt. Dummerweise passen die anderen beiden auch in Disziplin C, also ist die dritte Waffe nicht erforderlich, da du ja schon zwei Waffen hast, mit der du Disziplin C ausüben könntest. Hättest du dir zuerst die Waffe 3 für Disziplin C geholt, bekämst du trotzdem noch die beiden anderen für Disziplinen A und B genehmigt, da du dafür ja nichts passendes hättest. -
@Harry CallahanDie Einschränkung folgt in Abs.5 Das Bedürfnis zum Besitz für Überkontingentswaffen ist ebenso nachzuweisen, wie das Bedürfnis für den Erwerb. "Bedürfnis für Erwerb und Besitz"
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Überkontingent erfordert auch bei >10-Jährigen Wettkämpfe. Siehe Struktur des Paragraphen 14: Abs.3 Bedürfnis für Erwerb Abs.4 Bedürfnis fur Besitz (hier auch die 10-Jahres-Regelung) Abs. 5 Bedürfnis für Erwerb und Besitz von Überkontingentswaffen Das ist so klar, dass ich mich sowieso frage, warum da immer vehement gegen angeschrieben wurde.
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Warum Wettkampf für jede Überkontingentwaffe? Schließlich ist es der 'Normalfall', dass Überkontingentwaffen zur Ausübung einer weiteren Disziplin erworben wurden, nicht, um zwangsläufig in Wettkämpfen verwendet zu werden. Damit wäre ja das Besitzbedürfnis schärfer als das Erwerbsbedürfnis. Auch wird in Abs. 5 Wettkampfteilnahme des Schützen gefordert, Wettkampfteilnahme mit jeder Waffe kann ich nicht herauslesen.
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Dirty Harry kehrt zurück - Deutsche Polizei mit Revolvern!
Raiden antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Gehe davon aus, dass das Bild gestellt ist. Bis auf ein Romancover findet sich nichts brauchbares in der Rückwärtssuche bei Google. -
Dirty Harry kehrt zurück - Deutsche Polizei mit Revolvern!
Raiden antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
686 Security Special, interessant. -
https://www.cheaperthandirt.com/promag-ar-15-magazine-.223-5.56-10-rounds-steel-black-col-08/FC-708279000133.html Wäre zu klären, ob diese D-legal wären (und ob sie was taugen).
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"Te....istenmagazin" Muss man solch einen Quatsch schreiben?
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Langwaffen, Ordonnanzgewehre, Vereinsschießen
Raiden antwortete auf jöerg brandenburg's Thema in Allgemein
Von solch einem hab ich irgendwann keine Einladung mehr bekommen. -
Langwaffen, Ordonnanzgewehre, Vereinsschießen
Raiden antwortete auf jöerg brandenburg's Thema in Allgemein
Unsinn. Eine Kopfbedeckung ist nur erforderlich, wenn die Schutzbrille keine obere Augenabdeckung hat. -
Langwaffen, Ordonnanzgewehre, Vereinsschießen
Raiden antwortete auf jöerg brandenburg's Thema in Allgemein
Ohne den Text der Ausschreibung zu kennen, ist das hier doch eh alles Kaffeesatzleserei. -
Langwaffen, Ordonnanzgewehre, Vereinsschießen
Raiden antwortete auf jöerg brandenburg's Thema in Allgemein
Ui, die ganzen harten Kerle hier Schießt mal neben ner .408, aber kettet vorher eure Ausrüstung fest. -
Langwaffen, Ordonnanzgewehre, Vereinsschießen
Raiden antwortete auf jöerg brandenburg's Thema in Allgemein
Was soll man dazu sagen? Wenn ihr die "zugelassenen" Waffen nicht näher eingrenzt, ist das eher ein Organisationsproblem. Wobei ich es schon unsportlich finde, mit Präzisionshalbautomaten zu schießen, wenn traditionell und gewohnheitsmäßig alte Ordonnanzgewehre eingesetzt werden. Mündungsbremsen finde ich mittlerweile auch etwas nervig.