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Raiden

WO Silber
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  1. Tag zusammen, verkaufe einen T-Series Quadrail-Handschutz von Midwest Industries in 12-Komma-Quetsch-Zoll-Länge. Dieser hat einen kleinen, durch unsanfte physikalische Gegebenheiten erlittenen kosmetischen Schaden, siehe Bild. Die Barrel Nut sowie das De-/Montagetool wurden bei der Demontage durch einen sogenannten Premiumhersteller übelst vergewaltigt. Sieht auch beides scheiße aus, ist aber immer noch funktionabel. Da Quadrails mittlerweile out sind, bietet sich dieses Set für alle an, die basteln wollen oder die einen auf Retro- oder Battle-Worn-Look machen wollen. Perfekt also für alle LARPer, die sonst nur in Mamas Keller tacticool operaten. Preis: keine Ahnung, aber 100€ sollten wohl drin sein. Tausche auch gegen Waffen-Fach(!)literatur (Themenbereich Ende 19. Jahrhundert bis heute) oder Garand-/Carbine-Zubehör.
  2. Ne, die Angaben auf WBKen sind immer nur unverbindliche Empfehlungen.
  3. Ach, weiß nicht, ist nur so ne Eingebung :- ) Aber ja, gesucht wird was für einen Gasblock mit Picatinnyschine, sprich ein Korn das etwas höher baut als die, die auf einem Handschutz montiert werden. Danke schonmal fürs Gucken!
  4. I-Tüpferl-Klugschiss: Sogar Kriegswaffe, das ist nochmal schlimmer als verboten.
  5. Moin, ich bräuchte ein AR15-Flip-Up-Korn in der Gasblockbauhöhe. Am besten schlank und werkzeuglos einstellbar, aber kein Muss. Hat jemand was über? Bitte keinen UTG-, Schmeisser- oder Alibaba-Rotz anbieten!
  6. @hellbert Das musst du auch nicht verstehen, es handelt sich hier schlicht um Willkür. Gibt noch ein paar Dinge mehr darin, die durch nichts gedeckt sind, beispielsweise die Aussage: CIP kennt 5,56x45 nicht.
  7. Raiden

    Schieß-SPORT

    Jo, hier kann man die WBK gleich abgeben. Überwinden Hindernis nach dem ersten Schuss = kampfmäßiges Schießen.
  8. in § 37e (4) Nr. 1 steht nichts von führendes wesentliches Teil.
  9. Bei einer meiner Waffen muss der Verschlussträger getauscht werden. Dieser ist ja nun leider ein wesentliches Teil. Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise? Bei den ganzen neuen Paragraphen steige ich ehrlich gesagt noch nicht so ganz durch. -Verschlussträger zum Hersteller? -Überlassen des wesentliches Teils anzeigen? -Hersteller schickt einen neuen Verschlussträger? -Anzeige gemäß § 37a Satz 1 Nummer 2? Oder nach Nummer 3? Aber andererseits hat der Ottonormalverbraucher ja eh keine Bearbeitungserlaubnis Oder, was ich eher glaube: -Waffe zur Instandsetzung zum Hersteller schicken -Anzeige des Überlassens entfällt, da es sich um ein Überlassen zum Zwecke der Instandsetzung gemäß § 37e (3) Nr. 2 handelt -Hersteller setzt die Waffe instand/tauscht den Verschlussträger aus -Anzeige des Wiedererwerbs muss gemäß § 37e (4) Nr. 1 erfolgen, da ein wesentliches Teil getauscht wurde So richtig? Wer kann mir hier fundiert weiterhelfen?
  10. Bin grundsätzlich bei dir, kann dir aber versichern, dass solche Kandidaten grundsätzlich etstmal den kompletten Stand überschwenken. "Ist doch nicht geladen!"
  11. Und was fängt ein Sportschütze mit einem einzelnen Gehäuse an, welches er unter Umständen nirgends anbauen darf?
  12. Ich glaube, du verstehst hier so einiges nicht...
  13. Ne, der Grund für den Stahlupper waren idiotische Prazisionsanforderungen für MG-Munition aus einem eigentlich als DMR gedachten Gewehr. Das M110A1 hat keinen Stahlupper.
  14. Es handelt sich um einen verlangsamten Verschluss, nicht um einen verzögerten.
  15. AR10 verriegelt im Lauf(in der barrel extension), die SG55x/75x-Serie verriegelt im Gehäuse. Dass die SGs ein Stahlgehäuse verwenden ist daher kein Premiumupgrade, sondern schlicht notwendig. Herr Stoner hat sich bei seiner Konstruktion, die ich im Übrigen schlicht genial finde, schon was gedacht.
  16. Das Ami-G28 hat einen Alu-Upper... Die Konstruktion gibt es seit über 60 Jahren und das war noch nie ein Problem.
  17. Weil er aufgrund der Konstruktion nötig ist.
  18. Wichtig ist hier doch vor allem eins: Deutschland ist endlich wieder sicher.
  19. Hol dir einfach ein normales MR308. Da haste dann Geld für 10000 Schuss .308 über und musst nicht diesen Krampf mit dem Stahlupper eingehen.
  20. Erzähl das mal dem WaffG. "Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen nach Erwerb einer Langwaffe bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen."
  21. Achtung, die gemeinsame Aufbewahrung ist nur dann gestattet, wenn ihr eine häusliche Gemeinschaft seid und du eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit (Hausschlüssel) hast. WaffVwV "36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z.B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z.B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen)." Ansonsten würd ich es mit Paragraph 12 (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; halten.
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