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Gastgast

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  1. Evtl. war es das. Es hat ja wie gesagt schon einmal so funktioniert, ohne, dass es Ärger gab. Noch kurz Zusatzinfo, weil es vielleicht etwas undeutlich war, oder fehlte. EWB war in dem Fall der JJS, heißt ich habe ohne Voreintrag etwas auf die Grüne kaufen können. Habe in der Erwerbsanzeige eine WBK angegeben, in der das eingetragen werden sollte. Tja, wenn ich mir das so überlege, hätte ich einfach "neue WBK" angekreuzt, wäre nichts passiert. Bin Mitglied im FWR, könnte mir das helfen? Ansonsten werde ich wohl besser zu einem Anwalt gehen. Nie Probleme mit der Behörde gehabt, da hätte es eine Mahnung auch getan. Wie gesagt, das Bußgeld ist blöd, kann man sich ärgern. Ich habe nur absolut keine Lust auf einen Eintrag...und hier nochmal die Frage (ich glaube bisher hat keiner was dazu geschrieben): Verjährt so eine Ordnungswidrigkeit? Danke an jeden in der Runde
  2. Tach zusammen Ich schreibe mal lieber anonym...der eine mag es feige nennen, der andere blöd. Egal, hab meine Gründe. Habe Post von der Polizei bekommen, wegen einer Ordnungswidrigkeit. Sachverhalt ist folgender: -EWB Artikel erworben -innerhalb von 14 Tagen per Mail bei der Behörde angemeldet -Ausgedruckte Anzeige und WBK erst nach einiger Zeit vorbeigebracht, mache das nicht mehr per Post, da schonmal eine WBK abhanden gekommen ist (so habe ich das schonmal gemacht, bin mir aber nicht mehr sicher, ob der selbe Zeitraum dazwischen war) -3Monate später die oben erwähnte Post gehabt, die besagt: Ordnungswidrigkeit, und die Frage, ob ich diese zugebe, oder halt nicht -Einen Tag nach dem Brief kam dann auch meine ausgefüllte WBK an -Dann mal telefonisch nachgefragt...die Ordnungswidrigkeit würde in meiner Akte stehen bleiben, Bußgeld ca. 200,- bei einem zweiten Fall dieser Art ist meine Zuverlässigkeit gefährdet Zuerst habe ich mich nur geärgert und geohrfeigt, wie blöd man doch ist. Habe jetzt sehr viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand die zwei wichtigsten beantworten: 1. Gibt es außer der 14tägigen Meldefrist eine Frist, wann die WBK vorgelegt sein muss? (wie gesagt, das ging schonmal ohne dass ich Ärger bekommen habe) 2. Ist es richtig, dass so ein Eintrag ewig in der Akte steht? Habe schon irgendwo gelesen, dass Ordnungswidrigkeiten auch verjähren? Noch was, von manchen höre ich, dass sie bei Erwerb mit WBK zur Behörde gehen und darauf warten können. Bei uns ist es Gang und Gäbe, dass es mal gerne 3-4 Monate dauert, bis man alles zurück hat. Unter einen Monat ist extrem selten. Nun habe ich mich darüber auch noch nie beschwert und wäre in meiner Sache auch gerne so behandelt worden, also ganz ehrlich eine Verwarnung hätte auch gereicht. Bisher nie irgendeinen Ärger mit der Behörde gehabt, das die Bearbeitung so lange dauert ist mir eigentlich auch Wurst, hab immer ne Kopie dabei. Ganz herzlichen Dank von einem LWB mit bisher 20 Jahren weißer Weste...
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