Raiden
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Interessant wird es bei Punkt a) und b). Streng nach Wortlaut muss bei z.B. einer LW in 9x19 Para beim Schuss auf Schalenwild keine E100 beachtet werden, da es sich nicht um eine Büchsenpatrone handelt. Wenn man dann wiederum argumentiert, eine KW-Patrone würde in einer Büchse zur Büchsenpatrone, dürfte man zwar mit einer KW in 9x19 Para einen Fangschuss auf Schalenwild antragen, mit einer LW für die gleiche Patrone aber nicht, da bei Büchsenpatronen eine Mindest-E100 zu beachten ist. Hier kann höchstens der Wille des Gesetzgebers gedeutet werden und ob man mit der Deutung richtig liegt, sagt einem am Ende der Richter.
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Vor allem auch reversibel.
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Seit handelt es sich bei Slugs um Büchsenpatronen?
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VG Cottus: wer eine „Lebenderklärung“ mitunterzeichnet, verliert WBK
Raiden antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Wie langweilig muss einem sein, jeder Reissackmeldung betreffend irgendwelcher Spinner hinterherzuhecheln? -
Das Problem des VdRBw bzw. dessen Funktionern ist es ja gerade, dass man nicht verstanden hat, dass man nur ein ziviler Sportverband ist. Bei einem Schießen war der aufsichtführende Kreisschießsportbeauftragte der Meinung, dass gewisse Disziplinen eigentlich nur von beorderten Reservisten geschossen werde dürfen. Er würde aber mal eine Ausnahme machen. Ja, vielen Dank auch, lmaA. Der Schießleiterlehrgang (VdRBw-Name für die qualifizierte Standaufsicht, siehe Sportordnung) ist aufgrund der Rechtslage tatsächlich notwendig für die Aufsichtsausübung. Damals, als ich mich dafür angemeldet hatte, galt ein Mindestalter von 21 Jahren für den Schießleiter. Der Lehrgangsleiter war dann plötzlich der Meinung, das Alter auf 25 Jahre hochsetzen zu müssen, welches ich damals noch nicht erreicht hatte. Man würde aber eine Ausnahme machen, da ich ja ein erfahrener Schütze sei. LmaA, hab mich wieder abgemeldet. Meiner Erfahrung nach wimmelt gerade dieser Verband nur so vor Wichtigtuern, Möchtegerns und Halbwissenden.
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Auf rechtliche - oder jegliche andere - Bewertungen des VdRBw muss man nun wirklich nichts geben.
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Dessen Bedeutung ist für alle Jäger gegeben, die nicht Inhaber eines Jahresjagdscheins sind. Das wird jetzt vielleicht rabulistisch, aber wie sollen denn überhaupt Zweifel aufkommen, wenn erst gar keine Prüfung erfolgen darf? Eine Prüfung kann ja, nein oder vielleicht als Ergebnis haben. Woher kommt das Ergebnis 'vielleicht(Zweifel)', wenn gar keine Prüfung erfolgt ist?
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Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen. Was ist daran nicht zu verstehen?
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@BrownellsDeutschland Kommen die BR-10 eigentlich noch auf den deutschen Markt? Bekommen die neue Läufe? Oder macht ihr den HK-Move und lasst im Ausland beschießen? Oder ist das Projekt ganz tot?
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Mein Lob für die Sendung wird ja komplett ignoriert 🤷♂️ Der Rest war nur eine persönliche Anmerkung, wie ich das sehe. Ich hab aber auch keine Angst vor "ganz schlimmen" geschlossenen Waffen. Soll jeder machen, wie er meint, aber dann auch nicht auf mich zielen.
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Frag mal Alec Baldwin. Wenn euch das Vorgehen glücklich macht, bitteschön. Meine Welt ist das nicht. Müsst euch ja nicht gleich so getriggert fühlen.
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Ab jetzt bitte nur noch lobhudeln.
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Circa bei 08:20.
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Ein paar Aussagen fand ich nicht so prall. "Eine geschlossene Waffe ist ganz schlimm!" (typisch deutsche Schießstandsicherheitsmentalität), sagte sie und ließ sich 10 Sekunden später ins Gesicht zielen. Ich weiß schon, dass man das beim Flintenschießen wohl so macht, richtig finde ich es trotzdem nicht. Ansonsten war es tatsächlich eine erstaunlich sachliche, aber auch nicht besonders kurzweilige Reportage.
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Das ist doch schon heute Gesetz.
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Merke: nächstes Mal 2x nachbessern lassen und erst danach vom Kaufvertrag zurücktreten. Und nicht mehr bei diesem Schrotthändler kaufen.
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Wenn dabei auf der Standortschießanlage so etwas rauskommt wie "0 Ziele bekämpft!" oder man zwei Polizistinnen hat, die weglaufen und auch noch ein Zivilfahrzeug kapern, schon irgendwie.
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Erste Eintragung.
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Das verstehe ich ja gerade an dem Fall nicht: bereits zum Erwerb musste begründet werden bzw. es musste offensichtlich sein, dass die vorhandenen Waffen nicht ausreichen. Der Verband hat es bescheinigt. Was soll sich daran beim weiteren Besitz geändert haben?
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Ihr habt sie doch nicht mehr alle.
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Selbst bei fortwährender Mitgliedschaft würden Termine von vor zwei Jahren nichts bringen. Die Nachweise sind für die letzten 12 Monate vor der Antragstellung zu erbringen.
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Zusammengefasst: nicht mehr alle Latten am Zaun.
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We told you so...aber wir haben ja alle keine Ahnung.
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Da gehe ich d'accord, Wettkämpfe müssen zum Erhalt geschossen werden. Kam vielleicht nicht so rüber. Meiner Meinung nach aber überhaupt, nicht unbedingt mit der dritten Waffe. Diese wird nämlich, um den Normalfall abzubilden, zur Ausübung einer weiteren Disziplin benötigt (§14(5) Nr.1). Nicht zur Ausübung einer weiteren Disziplin auf Wettkampfebene. Die Nummer 2 in §14(5) spricht nicht umsonst erst dort explizit die Wettkampfebene an. Sofern der Schütze also z.B. mit den Kontingentswaffen weiterhin Wettkämpfe schießt und mit der dritten eine weitere Disziplin im Training liegen doch genau die Erwerbsbedingungen vor.
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Hier liegt ein Denkfehler vor. Es geht bei/für die dritte Waffe nur darum, dass Wettkämpfe geschossen werden, nicht, dass mit der dritten Waffe Wettkämpfe geschossen werden müssen. Schließlich kann sie ja einfach nur für eine weitere Disziplin erworben worden sein. Nirgends verlangt das Gesetz eine Teilnahme mit gerade dieser Waffe.