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hunter-leo

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  1. In dem geposteten Kaufvertrag steht: " Für Jagdscheininhaber genügt für Jagdlangwaffen (ausgenommen: Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann) die Vorlage eines gültigen Jahresjagdscheins. Ansonsten ist ein gültiger Voreintrag in der Waffenbesitzkarte des Käufers erforderlich." Ist das ein Fehler oder ist das beim Gebrauchtwaffenverkauf anders, denn Jäger brauchen für Selbstlade Langwaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, keinen Voreintrag, sondern nur für Kurzwaffen.
  2. Hallo, Hallo, Ich bin Jäger und habe vor eine Selbstladebüchse im Kaliber .308 Win bei AUCTRONIA als Privatperson zu versteigern und habe folgende Fragen: 1. Muss der Käufer mir Jagdschein und/oder WBK in original zusenden bevor ich die Ware versende? 2. Welche Daten muss ich meiner, bzw. dem Käufer seiner, zuständigen Waffenbehörde zusenden? 3. Als ich an ein Jagdgeschäft eine Waffe verkauft habe, füllte ich einen Kaufvertrag für Waffen aus. Ist es möglich solch eine Mustervorlage zu erhalten. viele Grüße
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