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BleiHai

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  1. Danke für die Glückwünsche! Bin beim WSB. Schieße halt eigentlich nur VL bisher und das regelmäßig. Dankeschön. Ist bekannt. Bin da ja auch schon seit über einem Jahr. Habe halt bisher (fast) nur aktiv VL geschossen. Da bekommt man die Termine halt nicht zusammen. Deshalb ja auch die Frage, ob das bedeutet, dass man jetzt auch in 3 Monaten die Termine vollmachen kann.
  2. Es ist soweit. Ich habe tatsächlich die Sachkundeprüfung geschafft. Nun bin ich als aktiver VL Schütze schon länger als ein Jahr in meinem Verein aktiv, habe aber nie wirklich (3x) mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen. Kommen wir nun zu der Frage. Die 12/18 Regel besagt ja, dass entweder jeden Monat mindestens 1x oder über das Jahr verteilt 18x mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen werden muss. Bedeutet dies, dass man theoretisch seine 18 Termine auch in 3 Monaten zusammentrainieren könnte oder hat der Gesetzgeber dazu was zu sagen? Mag zwar eine dämliche Frage sein, aber sicher ist sicher, meine Freunde und hier wurde immer gut geholfen.
  3. Und leider muss man versuchen da den Durchblick zu bewahren. Bei Fehlern die ausversehen passieren ist die Erlaubnis trotzdem weg. Aber dann scheine ich ja recht gehabt zu haben: Am Transport in der Form als Papierpatrone ist nichts auszusetzen.
  4. Hallo ihr Lieben. Bei uns im Verein gab es letztens eine schöne Diskussionsrunde. Es ging hierbei um Papierpatronen für Vorderlader (wie im Amerikanischen Bürgerkrieg benutzt). Die eine Seite sagte, dass es da laut Gesetz zum Transport keine Probleme gibt, da das Gesetz hierzu ja nichts sagt und das Pulver abgefüllt zum Verein transportiert wird. Die andere Seite behauptet, dass man sein SP nicht in solchen Papierpatronen transportieren darf. Würde gerne mal eine dritte Partei fragen, was diese davon hält. Ich persönliche glaube ja nicht, dass das Gesetz die Benutzung und den Transport solcher Papierpatronen verbieten. Ist ja nichts anderes wie das Laderöhrchen. Nur aus Papier. Schöne Grüße
  5. Danke für die schnellen Antworten! Ach was. Ihr seid doch ganz nett 😁 Ja, den Wiederladelehrgang werde ich auch machen. Wurde mir auch so von den Vereinskollegen empfohlen. Aus reiner Neugier: Wie sieht es denn mit Zündnadelgewehren und deren Patronen aus? Da ist das Zündhütchen ja integriert. Ist da Herstellung, Besitz und Transport mit dem Pulver- und Wiederladeschein auch problemlos möglich? Werde dann vor dem Kauf eines Sharps hier nochmal um Rat fragen.
  6. Hallo ihr Lieben! Ich bin vor kurzem einem Verein beigetreten und schieße im Moment fleißig meinen Vorderlader um in 6 Monaten dann den Pulverschein zu machen. Der Plan ist, dass ich mir, sobald ich den Schein in den Händen halte, einen Sharps Perkussions-Hinterlader besorge (welcher ja auch frei verkäuflich ist). Ich habe mir nun schon einige Threads durchgelesen, werde jedoch aus diesen nicht ganz schlau. Wollte deshalb gerne einige Fragen stellen. Darf man, wenn man den Pulverschein hat, Papierpatronen für das Sharps selber herstellen, besitzen und transportieren, oder braucht man dafür auch den Wiederladerschein? Wie sieht es mit den Zündnadelgewehren aus? Die sind ja zwar frei ab 18 aber die Patronen haben ja das Zündhütchen schon integriert. Ist es erlaubt mit dem Pulver- und/oder Wiederladerschein diese selber herzustellen? Gruß, BleiHai
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