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Bumbum. Immer immer wieder bumbum: Schiesserei in Stade
Frechdachz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Ok Leute, bleibt eigentlich nur noch die Frage offen, wie hart der Deutsche Staat anlässlich dieses 6-fach Mordes mit einer illegalen Waffe nun die Legalwaffenbesitzer ficken wird. Wie, Ihr seht da keine Verbindung? Vorsicht, Satire! Lasst mich raten, es wird blitzschnell ein neues "Sicherheitspaket" auf den Weg gebracht, in dem das Morden mit Schwarzmarktwaffen verboten wird, weils illegal ist. Halbautomatische Pistolen werden auf 2 Schuss begrenzt, es sei denn es ist Vollmond, dann darf man nur einen Schuss haben. Das Führen von Buttermessern in anderen Räumen als der Küche ist von nun an eine Straftat, Bestecksets sind bei der lokalen Waffenbehörde anzuzeigen. Zusätzlich wird eine Sicherheitsgebühr von 1000% auf Munition und Magazine eingeführt, damit die nicht jeder Hanswurst hat. Ein Waffentresor muss dann ab Ende der Sommerpause mindestens 2 metrische Tonnen wiegen, wenn er verankert ist, ansonsten 3 Tonnen. Vielleicht sollte ich auch einfach die Fresse halten, nicht dass ich noch jemanden auf Ideen bringe... -
Bumbum. Immer immer wieder bumbum: Schiesserei in Stade
Frechdachz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Allgemein
Der Täter war offensichtlich zurecht polizeilich bekannt für Bedrohung. Überlegt mal, die Leute der Jugendeinrichtung sind da zu einem Schlichtungsgespräch im Interesse der Familie/ des Kindes und der Grund des Schlichtungsgesprächs, der Vater, ermordet einfach alle. Ich hoffe der Bastard kommt nicht mehr in Freiheit. Jedes Mal wenn von den Medien über "Waffenscheine" etc. geredet wird, ist mir klar dass keiner von denen auch nur ansatzweise Ahnung hat, was es für waffenrechtliche Erlaubnisse gibt und was denn nun ein Waffenschein ist. Es gab die Aussage seitens der Pressekonferenz, dass der Täter "keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen" hatte: Er hatte also keinen großen Waffenschein? Das kommt jetzt nicht wirklich überraschend. Aber hatte er denn eine anderweitige waffenrechtliche Erlaubnis? Woher kam die Waffe und was für eine Waffe war es? -
Wichtig ist zunächst es, die eigene laienhafte Rechtsauslegung über alles stellen. Dann, wenn das Jahr Übergangszeit abgelaufen ist, einfach zum zuständigen Sachbearbeiter Deiner Waffenbehörde gehen und stolz das Springmesser aus der Tasche ziehen. Dann gucken was passiert.
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Die Dezibel Skala ist logarithmisch. Eine Reduzierung des initialen Schalldrucks um 30 Dezibel ist daher ein gewaltiger Unterschied in der wahrgenommenen Lautstärke. Als Jäger gehe ich immer auf halboffenen Schießständen schießen, die immer, aber auch wirklich immer, am Arsch der Heide liegen. Wenn die Geräusche von diesen Schießständen generell 30 Dezibel niedriger wären, gäbe es vielleicht auch mehr Schießstände näher an der Stadt und ich müsste nicht immer ewig weit fahren. Aber Ihr müsst keine Angst haben dass sich etwas ändert, schließlich haben alle Sachbearbeiter schon einmal einen James Bond Film gesehen und denken ein Schalldämpfer auf einer Waffe bedeutet dass es nur noch "Plöpp, plöpp" macht, wenn man schießt.
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Hat sich das geändert? Kriegen bayerische Jäger keine .22lfb Dämpfer mehr?
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EDC nach der neuen gesetzlichen Regelung zum Führen von Messern.
Frechdachz antwortete auf duck's Thema in Survival
Ist das so? Gibt es dazu Gerichtsurteile, irgendwelche zitierfähigen Quellen? Weil unter Waffen fallen ja auch Gegenstände, deren Verwendungszweck ein anderer ist, die man aber als Waffe zweckentfremden könnte, z.B. Werkzeug. Und Pfefferspray, wenn es nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, ist eine Waffe. Da würde es ja naheliegen, dass bei maximal negativer Auslegung vor Gericht ein Pfefferspray, das klar als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet ist, ebenfalls als Waffe gezählt wird. Letztendlich ist der einzige physische Unterschied zwischen Tierabwehrspray-Pfefferspray und Defense-Pfefferspray der Aufdruck und damit der vom Hersteller definierte Zweck des Produkts. Soweit ich weiß sind auch "Tierabwehr-Pfeffersprays" in Waffenverbotszonen verboten, und Fernverkehr+Fernverkehr-Gebäude (z.B. Hauptbahnhof) sowie öffentliche Veranstaltungen sind ja auch Orte, an denen Waffen verboten sind. Was passiert also nun mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, wenn man mit einem "Tierabwehr-Pfefferspray" im Fernverkehr-Gebäude Hauptbahnhof kontrolliert wird? Da kann man sich von seinen Kniften verabschieden, oder? "(2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. -
EDC nach der neuen gesetzlichen Regelung zum Führen von Messern.
Frechdachz antwortete auf duck's Thema in Survival
Ich habe mir ernsthaft ein Victorinox Jetsetter gekauft, da ich regelmäßig im Hauptbahnhof umsteige und nicht für ne 3cm lange Mini-Klinge meine Zuverlässigkeit verlieren will. Außerdem kann man jederzeit in versehentlich in eine "öffentliche Veranstaltung" hineingeraten, z.B. Demos, Kundgebungen, Märkte, Straßenfeste. Das ist die kleine "Taschenmesser"-Größe, OHNE Messerklinge, nur Multitool und Schere sowie Pinzette und Zahnstocher. So kann ich wenigstens Pakete und Plastikverpackungen öffnen. Während ich es bestellte schüttelte ich ungläubig den Kopf und murmelte so Sachen wie "Darf doch nicht wahr sein" "Das ist komplett bescheuert" "Wie konnte es so weit kommen"... Ich nehme mal an dass Pfefferspray als EDC auch ausfällt weil Bahnhöfe und "öffentliche Veranstaltungen" ja jetzt "quasi"-Waffenverbotszonen sind? -
Ich sehe keinen Grund, warum gelegentliche Cannabiskonsumenten nach der Einführung des CanG als weniger zuverlässig eingeordnet werden sollten als gelegentliche Alkoholkonsumenten. Ich nehme an dass der überwiegende Anteil der Schreiber in diesem Forum (mich eingeschlossen) zumindest gelegentliche Alkoholkonsumenten sind. Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr und wird nicht mehr durch das BtmG erfasst. Man verstößt gegen keinerlei Gesetze, wenn man innerhalb des Rahmens des CanG selbst anbaut und dann im stillen Kämmerlein oder an einem erlaubten Ort in der Öffentlichkeit konsumiert. Da bleibt ja eigentlich nur noch die Sucht Argumentation. Wenn die aber nicht zutrifft weil jemand nur ab zu und einen kifft und nicht breit mit den Kanonen umgeht, wo ist da jetzt das Problem? Ich bin gespannt auf die ersten Gerichtsurteile zum Thema, ich wette sie werden triefen vor Heuchelei und mit zweierlei Maß messen.
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Wenn das vor Gericht ginge, wo per se bei Schusswaffen eh maximal negativ ausgelegt werden wird, würde eine behandlunsgbedürftige, schwere Depression mit Sicherheit als "psychisch krank" gewertet werden. Wenn ich als Verein da haftungsmäßig mit drin stecken würde, wäre ich sehr vorsichtig.
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Ich greife jetzt mal ganz tief in die grammatikalische Trickkiste und ziehe heraus das Futur II: Die Springmesser werden verboten worden sein.
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Frechdachz hat das Profilbild geändert
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Ich habe mich von meinem Springmesser schon getrennt. Es war ganz klein und putzig, und hatte nur eine 3cm lange Klinge. Allerdings tue ich das gerne, weiß ich doch dass dies den nächsten islamistischen Terroranschlag mit Küchenmesser verhindern wird. Danke Nancy!
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„Selbstverteidigung und Notwehr“ von Jörg Sprave
Frechdachz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Jörg Sprave propagiert doch schon lange auf seinem Youtubechannel, dass es es nur einen Weg gibt, sich zu verteidigen: Irgendein Luftgewehr von GoGun besorgen, dass dann illegalerweise mit dem sogenannten "Exportkit" in eine EWB-pflichtige Waffe umzubauen die so viel E0 hat, dass man damit tatsächlich Leute erschiessen könnte. Natürlich distanziert er sich immer vom illegalen Umbau seiner Handelsware, preist es aber als zentrales Feature an und stellt sogar Anleitungsvideos ein, die den illegalen Umbau zeigen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt... Was soll dieser Typ Sinnvolles über Selbstverteidigung erzählen? Spendet Euer Geld lieber einer guten Sache als es diesem Typen in den Rachen zu werfen. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Frechdachz antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich habe keine Zweifel dass Du richtig mit Deiner Einschätzung liegst, auch das Urteil zeigt die extra negative Auslegung durch die Gerichte. Das Problem ist wie so oft mein gesunder Menschenverstand: Er kann diesen sinnlosen Bullshit im WaffG einfach so schwer ertragen. Ein Waffenschrank-Altbesitzer darf seine Selbstladebüchse im A-Schrank lagern. Die für die Selbstladebüchse bestimmten Altbesitz-Magazine, die bis vor 2020/21 völlig unreguliert im Rahmen des WaffG und frei verkäuflich waren und von denen für sich allein keinerlei Gefahr ausgeht, müssen aber in einem krasseren Behältnis als die tatsächliche Waffe verwahrt werden. Bitte stell Dir mal vor Du erklärst diesen Quatsch einem Außenstehenden, der noch nicht das Vergnügen mit dem Deutschen WaffG hatte. Der würde doch auch sagen dass wir hier in Deutschland leicht ein Rad ab haben. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Frechdachz antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Was ich immer noch nicht verstanden habe, ist was bei der Kombi Alt-Altbesitz Magazine und Altbesitz A- und B-Schrank gilt. Können in diesem Fall die Magazine im B-Würfel gelagert werden? Oder gilt die Regel "Magazine in Klasse 1" ausnahmslos und absolut? Das erscheint mir alles so absurd... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Frechdachz antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das Mitführen jeglicher Art von Messer im ÖPNV ist nun eine Straftat?! Denn ein Messer ist auch ein Plastik-Einmal-Messer als Essbesteck von der Frittenbude. Oder ein Bundeswehrbesteck was ich mit zum Grillen in den Park nehme. Oder Gott bewahre ein Buttermesser oder Fischmesser gänzlich ohne Schneide. Oder ich kaufe ein schlecht verpacktes Besteckset bei Ikea, wage es mit der Bahn nach Hause zu fahren und ich komme an das Messer ran mit nur zwei Handgriffen. Wie soll man diesen Bullshit einem Nicht-DE-Legalwaffenbesitzer erklären? Heutzutage verliert man seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit schneller als man gucken kann.