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Frechdachz

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  1. Also ich als Jäger habe an allen Petitionen und Briefaktionen usw. mitgemacht, um eine Verschärfung zu verhindern und versucht, noch weitere Leute zu gewinnen. Wir reden über eine Verschärfung, die komplett schwachsinnig argumentiert ist UND keinen Sicherheitsgewinn bringen wird. Angeführte ursprüngliche Gründe für Verschärfung: Reichsbürger Razzia --> Die Entwaffnung von Reichsbürgern oder Verfassungsfeinden ist schon lange per WaffG möglich Silvester Krawalle, wo junge Männer mit Migrationshintergrund mit Schreckschussknarren rumballern --> Mit einer Schreckschussknarre rumzuballern ist außerhalb von Verteidigungssituation im öffentlichen Raum immer verboten. Auch zu Silvester. Wo waren unsere Polizei Kräfte um die Leute auf kleine Waffenscheine zu kontrollieren und die rumballernden Chaoten in Gewahrsam zu nehmen? Das WaffG hat das alles schon lang geregelt, es fehlt einzig an der Durchsetzung dieser Regeln. Im Prinzip wird die Unfähigkeit unserer Obrigkeit, ein bereits sehr scharfes und größtenteils gut geregeltes Waffengesetz zu vollziehen einfach unfairerweise auf die Legalwaffenbesitzer projeziert indem man sagt: "Diese ganzen schlimmen Sachen passieren, weil dass Gesetz zu weich ist. Lasst uns das Gesetz verschärfen!" Die freche Lüge in dieser Aussage erkennen leider nur Leute, die ein bisschen Ahnung vom Waffengesetz haben, also hauptsächlich sachkundige Personen, aka Legalwaffenbesitzer. Ich habe das meinen Freunden erklärt. Die haben auch alle verstanden dass diese Maßnahmen auf Basis der angeführten Gründe Quatsch sind. Trotzdem haben sie alle gesagt, dass es sie nicht interessiert, da sie ja eh keine LWB sind. Sprich geht mich nichts an, dann kann ja ruhig Unrecht gesprochen werden. Dann habe ich natürlich auch alle mir bekannten LWB angehauen und um Unterstützung gebeten. Nur ein einziger (der Jüngste) von denen war genau so motiviert wie ich und hat was getan. Die anderen waren hauptsächlich alte Jäger die Ihren Hintern und wahrscheinlich auch sonst nichts anderes mehr hochbekommen. Ich befürchte der durchschnittliche deutsche LWB ist einfach satt, desinteressiert, schlecht informiert und inaktiv. Besonders die Jägerschaft wirkt auf mich komplett apathisch und desinteressiert. Das hängt natürlich auch mit dem Altersdurchschnitt und den komplett überholten Glaubenssätzen dieser Bevölkerungsgruppe zusammen, denn Selbstladebüchsen mit schwarzem Kunstoffschaft und Pistolengriff sind ja die Ausgeburt der Hölle. Betrifft die nicht, also ist es ihnen scheissegal. Ich habe als gesetzestreuer und zuverlässiger Bürger halbautomatische Waffen auf Basis seit Jahrzehnten geltender Gesetze für viele tausend Euro angeschafft, und ich sehe es überhaupt nicht ein, dass ich die im schlimmsten Fall abgeben muss oder dass die komplett entwertet werden durch ein Verbot mit Altbesitzregelung. Der 30er-Magazin Quatsch hat mir schon gereicht. Grüße
  2. Anträge für kleine Waffenscheine müllen meine Waffenrechtsstelle mit tausenden Anträgen pro Jahr zu und ich muss deswegen mehrere Monate warten um ne Langwaffe aus meiner WBK ausgetragen/eingetragen zu bekommen. Deswegen hasse ich grundsätzlich alle Leute die diesen unnützen Scheiss beantragen 🤪. Schreckschusswaffen bieten nicht mehr Sicherheit als ein Pfefferspray mit Jetstrahl (natürlich NUR zur Hundeabwehr). Ganz im Gegenteil sie könnten von Polizisten oder anderen Waffenträgern (zum Beispiel Kriminellen) für ne echte Kanone gehalten werden. Außerdem darf man sie nicht überall hin mitnehmen, ein Pfefferspray schon. Weiterhin ist ein Jet-Pfefferspray handlich und leicht, eine Schreckschusspistole nicht. Aus meiner Sicht gibt es keinen objektiven Grund sich für die Selbstverteidigung eine Schreckschusswaffe + kleine Waffenschein zuzulegen, wenn ich mir eine viel bessere Lösung für 25 Euro im Onlineversand kaufen kann. Wie gesagt, natürlich nur gegen Hunde vor denen ich ganz doll Angst habe.
  3. Apropos Koalitionsvertrag: Was ist denn mit der Cannabislegalisierung vs. Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes? Theoretisch müsste das WaffG auch angefasst werden, wenn Cannabis legal wird. Denn wenn Cannabis ein legales Betäubungsmittel, ähnlich dem Alkohol ist, ist m. E. nach die Argumentation, dass der Konsum sofort die waffenrechtliche Zuverlässigkeit negiert, nur schwer nachvollziehbar. Was denkt Ihr?
  4. Nochmal @alle: Ich habe das gesagt, weil ich schon mehrfach auf dem besagten Schiessstand war und ich wusste, dass die immer den WBK Eintrag sehen wollen.
  5. Die Erwerbsanzeige lief per Email, weil die Behörde wegen der Corona Pandemie bis auf Weiteres kein Publikum mehr empfängt. Eine schriftliche Empfangsbestätigung der Erwerbsanzeige habe ich JETZT gerade noch nicht, aber wahrscheinlich am Dienstag wenn ich nochmal telefonisch/per Email nachfrage (hatte ich natürlich in meiner Erwerbsanzeige drum gebeten, aber kam noch nichts). Sprich: Ich werde alles nachweisen können, wenn ich schiessen gehe. Tja, ich fürchte so sieht das aus. Ich habs extra gesagt, weil ich da schon ein paar mal war und die immer den WBK-Eintrag sehen wollten. War in der Vergangenheit nie ein Problem, weil alle Waffen eingetragen waren. Hat mir auf jeden Fall zwei Autofahrten und ne Menge Frustration erspart.
  6. Mahlzeit, meine Situation ist folgende: Ich habe eine brandneue Büchse auf Jagdschein erworben (vor drei Tagen). Selbstverständlich habe ich als lieber Legalwaffenbesitzer die Erwerbsanzeige noch am Tag des Erwerbs bei der zuständigen Behörde gemacht. Die Behörde ist notorisch überlastet ODER einfach unglaublich langsam, auf jeden Fall muss ich mit einer Wartezeit von mehreren Monaten rechnen, bis die Büchse sauber in meiner WBK steht. Nun würde ich als stolzer Neubesitzer die Büchse gerne möglichst zeitnah ausprobieren und einschiessen, und zwar auf einem Schiessstand. Zu diesem Zweck wollte ich bei einem Schiessstand eine Schiessbahn anmieten, und erwähnte dass die Büchse brandneu ist und noch nicht in der WBK steht. Aber: Ich wurde abgelehnt. --> Begründung: Büchse steht nicht in der WBK, und das ist hier nicht erlaubt. Fragen an das Forum: 1. Ist das eine offizielle Regel in irgendeinem Gesetz oder Schiesssportverband Regularium? Oder einfach nur eine eigene Regel des Schiessstandbetreibers? 2. Kann ich diese Waffe uneingeschränkt zur Jagd transportieren und nutzen? Als Jäger kaufe ich Langwaffen auf Jagdschein, ich kann sie erwerben auch ohne WBK. Ich habe die Erwerbsanzeige bei der Behörde gemacht und somit alle meine Pflichten gemäß WaffG erfüllt. Es steht nur der bürokratische Akt seitens der Behörde aus. Muss ich auf den Abschluss dieses Verwaltungsaktes warten oder kann ich die Büchse sofort uneingeschränkt "für den vom Bedürfnis umfassten Zweck" benutzen? EIGENTLICH sollte man ja mit einer Erwerbsanzeige für ne Büchse auf Jagdschein zur Behörde gehen und nach 10min mit einem neuen WBK Eintrag rausgehen können. Früher war das so und ich kannte es nicht anders. ABER: Leider benötigt meine Behörde zur Eintragung einer Langwaffe heutzutage Monate oder gar halbe Jahre. Traurig aber wahr. Danke für Eure Antworten.
  7. Ein reizendes Kerlchen ;)

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