Raiden
WO Silber-
Gesamte Inhalte
8.928 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Raiden
-
Verschlossenes Behältnis muss sein. Ein Behältnis ist nicht dazu bestimmt, durch Menschen betreten zu werden. Ein verschlossener Raum reicht also nicht. Siehe auch hier: https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-diebstahl-im-besonders-schweren-fall-243-stgb/ Du könntest versuchen eine Ausnahme bei deinem für dich zuständigen Amt zu beantragen: AWaffV Paragrap 13 (6) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen. Welche Vorbehalte hat denn deine Frau? So, wie die Waffe jetzt ist, entspricht sie gültigem Recht und kann nicht einfach mit ner Bohrmaschine und etwas Spucke reaktiviert werden. Vielleicht können wir etwas Schützenhilfe leisten.
-
1.a) Nachweis ist nicht notwendig, wäre aber sicherlich hilfreich. 1.b) Wenn du jetzt eine Altsammlung kaufst und das kommt irgendwie raus, hast du halt eine gewaltige Arschkarte gezogen. Kann man nur von abraten. 2.) Ein Umbau auf die aktuellen Vorgaben ist durchaus möglich. Der zukünftige Erwerber hat aber auch die Möglichkeit, die Altedeko auf WBK zu erwerben, siehe AWaffV Paragraph 25c (3) 3.) Es gibt umfangreiche Anzeigepflichten, siehe WaffG Paragraph 37d 4.) Geh mal von mindestens ein paar hundert Euro aus. PS: Altedkowaffen müssen wie Salutwaffen und erlaubnisfreie Waffen aufbewahrt werden, das heißt mindestens ein festes, verschlossenes Behältnis, siehe AWaffV Paragraph 25c (4) Setz dich am besten mit der Fa. Niedermeier in München in Verbindung, die sind auf sowas spezialisiert.
-
Meine Güte, ist das sackdoof hier geworden.
-
Macht teilweise fleißig mit.
-
Hatte gerade meinen dritten Termin als Sportschütze, ein Kamerad hatte seinen Revolver dabei und streut recht über die Scheibe. "Kannste gerne mal ausprobieren, ist aber noch nicht eingeschossen." Ich schieße, er beobachtet am Spektiv. "10, 10, 10, 10, 9. Streber."
-
Scheibe getroffen?
-
Mit dem M1 Carbine geschossen, plötzlich fingen die Treffer an, in der Seite zu wandern, also etwas nachgestellt. Nach ein paar Schuss wieder das gleiche. Großes Rätselraten, schon an den eigenen Schießkünsten gezweifelt. Auf einmal stand die Kimme dann komplett schräg, das Blechteil ist an einer Biegestelle einfach abgerissen.
-
Gewisse Dinge muss man einfach mal gemacht haben. Wenn schon jeder Dahergelaufene Räubergeschichten erzählt, dass man mit der P1 nix trifft, muss man das schließlich überprüfen
-
Tatsächlich noch nie und ich schäme mich ein bisschen mehr!
-
Da sich in jedem zweiten Thread die Leute an die Gurgel gehen und mir das ständige Gekeife derbe auf den Sack geht, dachte ich, dass ein Thread der anderen Sorte mal ganz gut tut. Die meisten im Forum sind ja schon länger aktiv, da sammelt sich einiges an lustigen, kuriosen oder merkwürdigen Geschichten im Zusammenhang mit Waffen/Jagd/Sport an. Aber auch andere Sachen sind vielleicht erwähneswert, ich fange mit einem Geständnis an: Ich habe noch nie mit den Klassikern P38/P1, 08 oder einer C96 geschossen und schäme mich ein bisschen 😞
-
Dritte Kurzwaffe - Bedürfnis Erwerb und Besitz
Raiden antwortete auf Max Musculo's Thema in Waffenrecht
Sollte keine Rolle spielen. Die gesteigerte Hürde für den Erwerb ist ja die Teilnahme an einem/an Wettkampf/Wettkämpfen. Beim BDMP heißt es zum Beispiel: Für die 3. KW Teilnahme mit einer der vorhandenen KW an einer Landesmeisterschaft oder an zwei "niedrigeren" Wettkämpfen. Der Grund allerdings für die dritte Kurzwaffe ist in der Regel: Zur Ausübung einer weiteren Disziplin. Es ist also nirgends gefordert oder festgeschrieben, dass die dritte KW eine Wettkampfwaffe ist oder sein soll. Für das Bedürfnis zum Besitz (siehe Paragraph 14(5) "Erwerb und Besitz" heißt es dort) würde ich also die gleichen Maßstäbe wie zum Erwerb anlegen, ergo Teilnahme mit einer der Waffen an einer Landesmeisterschaft oder zwei anderen Wettkämpfen. Das Besitzbedürfnis kann ja aus der Logik und Handhabung des WaffG nicht strengere Maßstäbe anlegen als das Bedürfnis zum Erwerb. (Die zweite Möglichkeit (für den Wettkampfsport, also Ersatzwaffen, zur Leistungssteigerung etc.) dürfte auf die wenigsten Überkontingentler zutreffen und Bedarf einer ganz anderen und aufwendigeren Begründung). edit: Formatierung spinnt rum... -
Welche Disziplin?
-
Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Raiden antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Schön und gut, aber fürdas Thema hast du deinen eigenen Thread, das muss nicht überall sonst durchgekaut werden. Da gebe ich CZM52 schon Recht.- 71 Antworten
-
- 10
-
-
-
Und wieso muss man dann in (4) das Bedürfnis für die Überkontingentwaffen noch einmal nachweisen, obwohl das Bedürfnis für den Besitz bereits in (5) geregelt ist?
-
Präzession, Nutation, Magnus-Effekt
-
Ich weiß ja nicht, irgendwie wirkt das für mich wie das Prestige-Projekt "M14-Desaster, Teil 2" irgendeines Zwei-Sterne-Generals. Alternativ entschied man sich für die suboptimalste Option, um das Projekt am Ende einzustampfen und beim M4 bleiben zu können.
-
Meine persönliche Meinung: Jeder Legalwaffenbesitzer soll so viel erwerben können, wie sein Geldbeutel hergibt. Aber erkläre doch mal, im Rahmen des deutschen Waffengesetzes und im Sinne des Bedürfnisprinzips, wie 6 Waffen für eine Disziplin erforderlich sein sollen.
-
In den letzten Beiträgen gönnt dir nur ein Schreiber deinen Bestand nicht. Davon ab ist deine Bemerkung zu "ein oder zwei Waffen besitzen und nicht einmal an Wettkämpfen teilnehmen" auch eher fragwürdig...
-
Der Post war nicht an Dich gerichtet.
-
Und erst diese ganzen GK-Ballerköppe! Das Abendland geht unter! Übrigens befürworten Vereine keine Bedürfnisse. Wozu brauchst du eigentlich gleich drei Selbstlader in .308 Win.? Reicht nicht einer?
-
https://www.army.mil/article/255827/army_awards_next_generation_squad_weapon_contract "The XM5 Rifle will replace the M4/M4A1 carbine within the close combat force, and the XM250 Automatic Rifle is the planned replacement for the M249 Squad Automatic Weapon." Ich weiß ja nicht. Teure Hybridhülse, 80000 psi/5500 bar Gasdruck, starker Rückschlag. Zwei Spannschieber am XM5. 🤪
-
Erst letztens ist mir ein Scheibenwagen voll an den Endanachlag gekracht, weil Sensor defekt Ach naja, bei 25m funktioniert das ja auch. Muss man sich eben absprechen und nicht trödeln.
-
Meine Erfahrung mit verschiedensten Zuganlagen auf verschiedensten Ständen ist die, dass diese nie zuverlässig funktionieren und/oder defekt sind. Ich persönlich würde also ganz darauf verzichten und Scheibenkameras installieren. So viel sind 100m nicht zum Laufen. Wenn ein Fußlahmer dabei ist, kann man ja einfach kameradschaftlich die Scheibe mitwechseln.