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Qnkel

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  1. In dem Büchlein steht "erhält (...) die Erlaubnis zum". Singular.
  2. Das ergibt überhaupt keinen Sinn. Es bleibt eine Erlaubnis.
  3. EuroArms 1873 UHR - war nagelneu, aber lief sehr straff und ich habs nie richtig zum laufen bekommen. Wieder verkauft.
  4. Hab ich auch eben gesehen. Spannend ist, dass die FAQ PDF aber immer noch die alte ist
  5. Bis jetzt legen die meisten Verwaltungsgerichte das WaffG streng aus. Was willst denn genau exemplarisch durchklagen?? Das auf eine Überprüfung verzichtet wird, weil vor 6 Monaten schon eine war?? Weil sie dir nicht vier Voreinträge gleichzeitig geben?? Welcher Richter würde da wohl seine Karriere riskieren und liberal entscheiden, bis was passiert?? Wie oft kam in letzter Zeit raus, dass bei Waffenmissbrauch zumindest Behördenversagen beigetragen hat... da wird keiner entscheiden, das die Behörden jetzt unvorsichtiger handeln sollen.
  6. Pff, die Waffenbehörde im Landkreis Goslar ist seit März 2022 praktisch nicht mehr besetzt. Zwischendurch wurde ein Rentner sogar zurück geholt um zumindest die Jagdscheine zu verlängern. Seit März 2024 werden WBK-Angelegenheiten gar nicht mehr bearbeitet, nur Jagdschein-Verlängerung und KWS...
  7. In dem Vordruck der alten gelben WBK stand das so. Hab auch noch den Vordruck einer alten gelben WBK bekommen, die zur "neuen gelben" auf Seite 6 umgeschrieben wurde. Bei mir steht also vorne auch noch "sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben". Im Vordruck der neuen gelben steht aber nur noch: Munition für die eingetragenen Waffen. Vor Gericht will ich das aber auch nicht diskutieren.
  8. Stempelkarte wie beim Lieferdienst
  9. Gut, dann nimm halt das normale Kino...
  10. Kenne keine Paintball-Range, wo man eigene Munition verschießen darf... Bringt auch keiner sein Schnitzel ins Restaurant...
  11. Äh ja klar... Das steht wo genau? Weder im WaffG noch in der EU-Waffenrichtlinie steht das! Der EFP hat nix mit der WBK zu tun sondern ist eine reine Mitnahme-Erlaubnis, aus der nichts weiter hervor geht außer dass Person X die eingetragene Waffe Y mitnehmen darf. Der EFP regelt kein Erwerb, Besitz oder sonstwas und ist auch kein Indiz dafür.
  12. Und der EFP bringt was? Achso, gar nix...
  13. Warum auf das NWR pochen... NWR sollte einen nicht jucken. Das hat die Behörde für mich zu tun und nichts anderes, nur weil deren Daten falsch sind...
  14. @A-9 Du hast die Eintragung anscheinend schriftlich beantragt? Wenn im Antrag alles richtig fest gehalten ist, dann kann die Behörde den Antrag entweder umsetzen oder ablehnen, aber nicht eigenmächtig ändern. Bestehe darauf, das dein Antrag korrekt bearbeitet wird und fertig. Was im NWR steht ist für Privatbesitzer komplett unerheblich. Für uns gilt das WaffG und darin kommt das NWR nicht vor. Verstehe nicht, warum sich Privatleute mit dem NWR rumschlagen... aber das habe ich schon mal hier geschrieben.
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