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Leistungen von wilmes
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Ich hab jetzt nur das verlinkte Foto gesehen und weiß nix über die Konstruktion, aber könnte es sein, dass es eben keine Schusswaffe ist, weil kein Lauf vorhanden ist? (Laut Anlage WaffG Lauflänge >= Kaliber*2)
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Da es noch keiner geschrieben hat: Sein Drängeln und nicht-mitwirken alleine ist schon verdächtig..
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Behalte die 9mm einfach bis du die neue kaufst. Dann gibt's kein Munitionsproblem.
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welche Munitions - Menge darf ich privat transportieren ?
wilmes antwortete auf Handgunner's Thema in Allgemein
Ist nur der Begriff, dass Du einige Auflagen nicht machen musst, Du bist von ihnen freigestellt: Ab oder über 50 kg sind die Gefahrgutvorschriften (ADR) die relevanten Vorschriften. Danach muss man eigentlich viel mehr machen (z.B. ausgebildete, zertifizierte Fahrer, draussen am Fahrzeug die Gefahrgutkennzeichnung, ....) Und hier gibt es eben Ausnahmen, so dass dann unter gewissen Bedingungen Privatpersonen die meisten ADR-Auflagen doch nicht erfüllen müssen (die, die verbleiben, sind oben genannt). Du bist dann als Privatperson von den anderen Auflagen "freigestellt". -
Optionen für 22lfb auf dem AR15 als Sportschütze
wilmes antwortete auf Kaminari's Thema in Waffenrecht
Die KK-Wechselsysteme kannst Du üblicherweise recht problemlos auf einem AR nutzen. Bei vorhandenem AR-15 hättest Du den Vorteil, keinen Voreintrag zu benötigen und ein WS zählt nicht auf's Kontingent. Kaufen, schiessen und den SB informieren... Das genannte Nordic WS ist nach den Meldungen hier m.E. mit Abstand das gebräuchlichste. Siehe genannter Thread. Die zweite Generation hat wohl nicht mehr die super Präzision der ersten, wenn ich das richtig aufgeschnappt habe. Aber auch die anderen von @Speedmark genannten Alternativen haben gute Rückmeldungen. Mit diesen WS funktioniert Dein AR-Verschlußfang nicht mehr. Als Abhilfe können manche Magazine den Verschluß nach dem letzten Schuss fangen. Voreintrag heisst, dass Du Sportschütze bist, nicht Jäger - richtig? Ist die Anscheinsproblematik nach §6 AwaffV klar? Bei KK-Halbautomaten muss für Sportschützen im Zweifelsfall immer geklärt sein, dass das BKA keine Ähnlichkeit mit einer Kriegswaffe sieht. Das Nordic hat auf jeden Fall eine "sportliche Zulassung". Heisst, Du kannst das WS auf einen normalen AR-Lower setzen und erweckst insgesamt keinen Anschein. Bei den Brownell Naked musst Du - wenn ich das gerade richtig lese - etwas mehr aufpassen (Zitat Brownells: "Zum sportlichen Schießen ausschließlich in Verbindung mit einem anscheinsfreiem Festschaft zugelassen. "). Du meinst jetzt erstmal das reine Einstecksystem? Das ist generell schlecht für Sportschützen. Funktioniert technisch erstmal (wobei der AR15-Drall eher nicht optimal für KK sein soll und Leute meinten schon, man liefe Gefahr, sich seine Gasabnahme im Lauf mit Bleiabrieb zuzuschmieren). Wichtig ist aber auf jeden Fall, Du hast dann auf jeden Fall die Anscheinsproblematik hast -- und wenn Du ein typisch ausehendes AR-15 besitzt (allem voran der Vorschaft mit Löchern...), dann ist's nicht erlaubt, damit zu schiessen. Die genannte Tippmann ist halt eine komplette Waffe. Tut einfach, was sie soll und macht Spass.. Da spart man sich das Wechseln und kann einfach in den Schrank greifen. Dafür musst Du dafür halt schauen, ob Du eine Problematik mit Voreintrag oder Kontingent haben solltest... -
Ja, schon klar. Es ist aber halt ein Aufkleber drin, der schon sagt, es ist ein Osnabrück-Melle.. Zusammen mit den Maßen dürfte es recht eindeutig sein, das Modell plausibel darzulegen und somit auch die Sicherheitsklasse belegt zu haben. Ich bin aber auch der Meinung, dass alle Osnabrück-Melle Klasse 1 sind. Wobei der SB natürlich immer noch mitmachen muss. Die fehlende Plakette und Rechnung würden da schon Tür und Tor öffnen, falls der einem nicht wohlwollend gesinnt ist.
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Wieso die gleichen? Das steht doch auf dem vorhandenen Aufkleber sogar drauf, dass es das Modell ist!
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Der TE hat doch geschrieben, dass er sie im Wiederladeraum in einer verschlossenen Vitrine aufbewahren möchte. Und ja, wie schon in der ersten Antwort geschrieben: Das ist gesetzeskonform - auch bei einer ganz billigen Vitrine und einem einfachem Schloss.
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Hm. Irgendwie frage ich mich bei zu vielen Erst-Posts in letzter Zeit, ob das wirklich so die typischen Erst-Fragen sind, oder eher Troll-Fragen mit Potential für lange Diskussionen, bei denen sich der Thread-Ersteller dann nicht mehr groß beteiligt. Irgendwie wäre ich jetzt nicht verwundert, wenn der Voreintrag auf 9mm lautet, aber tatsächlich eine .40S&W Waffe (Griffstück) und ein zusätzliches WS in kleinerem Kaliber gekauft wurde. Das wäre dann nämlich ein Verstoss gegen das WaffG und könnte je nach Waffenbehörde schon unangenehm werden. Mal schauen, wie lang der Thread wird... Ansonsten an den Thread-Ersteller: Hilfreich wären neben der Vorstellung auch mal alle möglichen Details zu den WBK-Einträgen (Voreintrag für was genau (Details!)? Sonst noch was eingetragen?), zur Waffe, zum Kauf (wie/wo, Ablauf, was wurde genau angeboten), ...
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Ui - dann muss jetzt also auf dem Leihschein auch noch der Bedürfnisgrund des Erwerbenden drauf stehen, damit man das immer klar auseinander halten kann! (Bei Jagdschein wär's ja klar, aber WBK muss ja nicht bedürfniseinheitlich sein)
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Nein. Siehe Waffg §14:
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Als Pointe hier gut, aber als echten Ratschlag halte ich das für Quatsch: Du hast das Risiko mit dem Geschmäckle. Du hast dann eine Waffe im Schrank stehen die Platz kostet, die Du aber aus Munitionsgründen nicht schiessen wirst. Munition wird nicht mehr hergestellt, nur noch als Altbestand teuer zu bekommen. <7,5 Joule Für 12/18 zählt die auch nicht. Ist zwar erlaubnispflichtig, aber Schiessen "im Verein" wirst Du damit wohl kaum nachweisen..
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Ein Argument mehr, sich den richtigen Verein am Anfang auszusuchen. Ich hab das Glück, dass mein Verein und viele Mitglieder tatsächlich einen starken Fokus auf den Schiessport haben.
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
wilmes antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Ich stolpere hier gerade über das Wort "Laufdurchmesser". Da steht nicht Kaliber, sondern Lauf!? War das damals synonym oder ein Fehler? Läufe mit weniger als 5,6 (Außen-)Durchmesser im Gesetzt zu erwähnen, macht doch wohl keinen Sinn.. -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
wilmes antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Ich kennen einen Fall, da hat der Besitzer den Zahlencode den beiden Erben vorab *jeweils zur Hälfte* bekannt gegeben.