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JoergS

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  1. Leider sind die Kunden tendenziell begriffsstutzig und verstehen "Geheimtipps" nicht. Nur aggressives, provokantes Bewerben führt zu einem guten Absatz. Ich musste mich also entscheiden zwischen geringen Umsätzen über einen längeren Zeitraum oder hohen Umsätzen mit der Gefahr einer baldigen Regulierung. Angesichts meines fortgeschrittenen Alters habe ich mich für die hohen Umsätze entschieden und bin bis jetzt gut damit gefahren.
  2. Natürlich kann man mit einer Waffe jemanden verletzen und sogar töten. Sonst wäre es keine. Das geht aber auch mit Gebrauchsgegenständen. In Bremerhaven fielen sieben Schüsse aus einer Armbrust und trotzdem hat das Opfer überlebt - weil man Treffer mit Feldspitzen heute eher als "weniger tödlich" einstuft. Es kommt zu keiner lebensgefährlichen Blutung, weil der Pfeil die Wunde "verkorkt". Das der Gesetzgeber gern zur Symbolpolitik greift ist mir klar und das ist fakt. Wurfsterne wurden verboten, weil sie in Bruce Lee Filmen gefährlich aussahen - es war damals keine einzige Straftat bekannt, bei der jemand mit so einem Spielzeug ernsthaft verletzt wurde. Aber wenn die Regierung WIRKLICH evaluieren will, diesesmal - dann muss die Armbrust frei bleiben. Das WaffG wurde je 1972 eingeführt, seitdem gibt es nur Änderungen. Der damalige Grund waren die RAF Anschläge und die waren schon was anderes als "nur" ein paar einzelne Taten von teils verwirrten Irren.
  3. Warum ich Armbrüste konzipiere, bauen lasse und an volljährige Kunden verkaufe? Weil das nunmal mein Beruf ist und ich einen Vertrag unterschrieben habe, der mich dazu verpflichtet, im Sinne der Gesellschafter den Profit des Unternehmens zu maximieren. Wenn Du willst, dann nenne das „Geschäftemachen“ - ich nenne das die Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgabe eines Gewerbebetriebs innerhalb eines kapitalistischen Systems. Oder meinst Du, zu welchen Zweck die Kunden solche Waffen kaufen? Das geht derzeit niemanden etwas an, mich nicht, den Gesetzgeber nicht und Dich schon gar nicht. Schon klar, Du ersehnst die Einführung des „Bedürfnisprinzips“ auch für Armbrüste. Weil Du mit ach und krach vier Vorfälle zitieren kannst, die allesamt mit herkömmlichen Einzelschuss-Armbrüsten begangen wurden und von denen nur ein einziger tödlich endete - ein kurioser Fall von Gruppenselbstmord. Hier wird deutlich, warum die Kunden Armbrüste offenbar NICHT kaufen: um Straftaten damit zu begehen. Vielleicht werden Armbrüste nun tatsächlich erlaubnispflichtig, solche Forderungen gibt es seit Jahrzehnten. Wenn aber die Regierung ernsthaft „evaluieren“ will anstelle wahllos zu verschärfen - dann müsste die Armbrust erlaubnisfrei bleiben. Extrem geringe Deliktrelevanz, extreme hohe Verbreitung. Das bedeutet wenig bis kein Sicherheitsgewinn bei hohem Umsetzungsaufwand und Belastung für Behörden/Bevölkerung.
  4. Das ist eine haltlose Behauptung und ich fordere Dich auf, diese entweder zu belegen oder zurück zu nehmen. Obwohl die Zahl der verkauften Armbrüste aufgrund des beachtlichen technischen Fortschritts (Repetierarmbrüste) und gezielter Werbung durchaus signifikant angewachsen sein dürfte ist die Zahl der dokumentierten Straftaten mit Armbrüsten extrem gering geblieben. Armbrüste eignen sich besser als andere frei verkäufliche Waffen für die Heimverteidigung, aber da Deutschland vergleichsweise immer noch ein sicheres Land ist, gibt es extrem wenig echte Anwendungsfälle. Die meisten der tatsächlich bekannt gewordenen Straftaten mit Armbrüsten sind mit herkömmlichen Einzelschuss-Jagdarmbrüsten oder Freizeitmodellen verübt worden. Weil überwiegend die mitgelieferten Feldspitzen verwendet wurden konnten die Opfer in dem meisten Fällen gerettet werden oder wurden durch andere Tatwaffen getötet (Macheten etc.). Armbrüste sind extrem verbreitet und trotzdem nur mininal deliktrelevant, was sich auch durch die neue Generation an Repetierarmbrüsten nicht verändert hat. Der klassiche Fall einer erwiesenermaßen ausreichenden gesetzlichen Regulierung.
  5. Man muss schon bedenken, dass Armbrüste sperrig und auffällig sind. Weshalb sie in der Regel nicht geführt werden, obwohl dies erlaubt ist. Wenn F-Waffen - vor allem Kurzwaffen - geführt werden dürften, dann würden dies zweifellos viele Besitzer machen.
  6. Was ich immer noch nicht verstehe: Warum hat man nicht einfach mit mir (bzw. uns, bei GoGun) geredet? Immerhin sind wir nicht die Mafia, sondern ein steuerzahlendes, registriertes und völlig legales Unternehmen mit einer offiziellen Waffenhandelserlaubnis. Wir haben das doch auch schon früher getan, als die PTB "Bauchschmerzen" bei Druckluftwaffen hatte und wir haben dann gemeinsam eine Lösung gefunden. Abreißschrauben, Verklebungen, Verbolzungen. Nichts davon ist gesetzlich vorgeschrieben, umgesetzt haben wir es dennoch und zwar OHNE Gerichtsverfahren. Ich bin ja nicht völlig verblödet und habe deshalb - so wie immer - bereits im Vorfeld klar gezeigt, was die "köchelnden" Produkte können. Denn: Ein Verbot von Produkten, die noch nicht im Verkauf sind, ist schlimm. Schlimmer ist aber das Verbot von Produkten, von denen schon etliche verkauft wurden. Beim SixNeedler war es ja so, dass kein Kunde auch nur einen Cent verloren hat, auch nicht für eine einzige Sekunde - denn ich nehme keine Bestellungen an für Produkte ohne Zulassung. Wenn ich aber den SixNeedler als "harmloses Dart-Revolverlein" angepriesen hätte und erst NACH dem Verkaufsstart losgelegt hätte - dann wäre das ganz was anderes gewesen. Das Verbot wäre dann "ex post" gekommen und nicht "ex ante" (also NACH der Zulassung). Die Kunden wären dann so richtig sauer geworden. Auch wenn ICH das nie gemacht hätte mit der aggressiven Werbung - dann hätten das andere YouTuber für mich gemacht. Sieht man ja in den USA oder auch in Tschechien (wo auch deutsche YouTuber mittlerweile ihre Videos drehen und mit dem SixNeedler Autoreifen plattschießen). Bei den Armbrüsten und bei den "Big Bore" Druckluftwaffen mache ich das doch schon seit langer Zeit mit den provokanten Videos. Sorgt für viel Aufmerksamkeit und Nachfrage. Als ich damals - 2019 - die "Adder" vorgestellt habe, da habe ich fest damit gerechnet, dass es ein Fenster von vielleicht ein, zwei Jahren gibt, bis das "dicht gemacht" wird. Seither hat es etliche Vorfälle gegeben mit Armbrüsten, auch mit der "Adder" - nur wurden glücklicherweise meist die mitgelieferten Feldspitzen verwendet und die Opfer haben deshalb (und nur deshalb) überlebt. Schlimm, natürlich - aber damit muss ich leben, als Waffenhändler. Missbrauch gibt es immer. Es sind aber sehr wenige Ausnahmefälle. Mit Armbrüsten passiert extrem wenig, obwohl eine gewaltige Zahl an Waffen im Volk ist. Der beste Beweis, warum ein Verbot unnötig ist. "If it is not broken, don't fix it". Bislang hat das funktioniert, noch immer sind die Armbrüste frei. Dank, ja richtig, Christian Lindner. Ohne den, ich werde nicht müde das zu betonen, wir heute mit Nancys unsagbarem Gesetz leben müssten. Jedenfalls hätte mich die PTB oder auch das BMI einfach ansprechen können. "Herr Sprave, wir haben ein Problem mit dem SixNeedler. Wir wollen dieses Produkt nicht auf dem deutschen Markt". Ich hätte dann sondiert, was möglich gewesen wäre - kürzere Nadeln, ein kleineres Kaliber (= weniger Power). Solche Sachen halt. Aber man behandelt uns wie Drogenhändler oder Mafiabosse - wir sind der "Gegner" und der "Feind", so fühlt sich das jedenfalls an. So verhalten wir uns jetzt auch, was bleibt uns übrig außer "vorauseilendem Gehorsam"? Wir sind jetzt im einem "Hase und Igel" Spiel mit den Behörden und ich kann von mir behaupten, ein ganz passabler Hase zu sein. Oder?
  7. Als ob "echte" Agenten von woher auch immer zwei läppische Pistolen im Wald verbuddeln würden... Wenn ich an DEN Aufwand denke. Da wurden die Waffen deaktiviert und wieder deponiert, dann wurden mit Sicherheit Kamerasysteme installiert und aus sicherer Entfernung (aber noch in Eingriffsreichweite) 24/7 im Dreischichtbetrieb monatelang beobachtet - und nix ist dabei rausgekommen. Während gleichzeitig in unseren Städten die Messerstecher umgehen und Schießerein mit illegalen Schusswaffen an der Tagesordnung sind. Kann man sich nicht ausdenken.
  8. Nein, die Waffen wurden auf die volle Leistung hin entwickelt und für 7,5 Joule gedrosselt.
  9. Ich will mal ein paar Sachen hier klarstellen. GoGun ist der Exklusivimporteur der FX Waffen mit F-Zulassung (max. 7,5 Joule). Wir haben einige - längst nicht alle - FX Modelle durch die durchaus aufwändige PTB-Zulassung gebracht, was in der letzten Zeit immer schwieriger wird. Alle Waffen werden mitsamt den "offenen" Bauteilen geliefert, die den Unterschied zwischen den erlaubnispflichtigen Modellen ausmachen. Besitz in Deutschland frei, Einbau erlaubnispflichtig. Die FX Waffen schießen hervorragend auch in 7,5 Joule. Ich habe alle Modelle hier und sie sind auf meiner WBK eingetragen. Das ist allein schon deshalb erforderlich, weil die "Umbauanleitung" zur möglichen Leistungssteigerung im Rahmen des PTB-Antrags mit eingereicht werden muss. Wir arbeiten diesbezüglich mit Büchsenmachern zusammen und beschäftigen Büchsenmacher auch als Angestellte in unserem Betrieb. Der Umbau variiert in Punkto Komplexität je nach Modell. Am einfachsten ist der Umbau beim Modell Dreamline im Kaliber .30 (7,62mm) - das geht, ohne die Waffe drucklos zu machen und das .30er Kaliber hat nach dem Umbau auch die höchste Geschossenergie (bis zu 110 Joule). Im wesentlichen werden ein paar Bauteile getauscht, ein Hammergewicht eingebaut und der Regulator aufgedreht. Andere Modelle sind durchaus "tricky" in Punkto Umbau. Es gibt für diese Waffen Service-Videos (nicht-öffentlich). Der Umbau muss durch einen Büchsenmacher vorgenommen werden, der die Waffen dann im NWR registriert und sie an Berechtigte übergeben kann. Man kann die Waffen auch "gleich" in der offenen Version erwerben, allerdings nicht von GoGun (wir dürften das zwar, scheuen uns aber vor der Bürokratie). Hier besteht eine Kooperation mit der Fa. Adam Benke in Witten/Ruhr. Die Firma Benke importiert die offenen Waffen gegen Festauftrag direkt aus Schweden, GoGun ist bei diesen Vorgängen in keiner Weise involviert und wir bekommen auch keine Provision etc. Anders hingegen unsere Zusammenarbeit mit Firmen wie Jabolo (Air Ghandi), Waffen Demmer, Ram-Shop24 und weitere deutsche Fachhändler. Diese erwerben die Waffen von uns im Rahmen unserer Fachhändler-Vereinbarungen. Das sind dann F-Waffen und der Name "GoGun" findet sich neben dem F-Zeichen, so wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Fa. Benke bietet die Waffen auch in 16 Joule an, soweit ich weiß - sie können dann für die entsprechenden FT-Disziplinen verwendet und natürlich von Berechtigten erworben werden. Dürfen diese Personen die Waffen über die 16 Joule hinaus leistungssteigern? Nun, ich sehe nicht, warum nicht. Das Gesetz steht dem meiner Ansicht nach nicht entgegen. Die Umbauten verändern nicht die Schussfolge und wesentliche Teile werden weder bearbeitet noch ausgetauscht. Es besteht also keine Herstellungserlaubnispflicht. Sportlich nutzbar sind sie natürlich nur im Originalzustand. Die meisten Kunden für offene Waffen sind Jäger, die solche Waffen in der Regel ohne Voreintrag erwerben dürfen. Druckluftwaffen finden bei der Schädlingsbekämpfung und auch bei der Jagd auf Niederwild durchaus Verwendung. Die Stückzahlen sind aber extrem gering, jedenfalls im Vergleich mit den Absatzmengen der F-Modelle. So, mehr fällt mir im Moment nicht ein - außer vielleicht zu betonen, wie supergut die FX Waffen auch in 7,5 Joule schießen. Meine Lieblingswaffe - die DRS in .22 und mit Grade 2 Walnuss-Schaft - befindet sich zwar auf meiner (roten) WBK und ich dürfte sie "offen" schießen. Aber ich mache das gar nicht. Selbst auf 50 Meter treffe ich hervorragend damit. Der Luftverbrauch ist extrem gering, die Waffe ist ultraleise und einfach wunderschön.
  10. Wenn kein Tier daneben steht, das ich versehentlich treffen könnte…
  11. Ich habe mal die KI (die mich mittlerweile gut kennt) gefragt, was denn für mich persönlich die beste Chance wäre, die Prüfung zu bestehen. Hier die Ratschläge: a) Bestechung b) Bedrohung c) a) und b) in Kombination EDIT: Übrigens hat TD gerade ein Video in Arbeit - Podcast mit Jan vom VDB zum Thema. Jan hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt und absolut gruseliges zu berichten. Video kommt morgen, ich habe es bereits gesehen und bin immer noch stinksauer.
  12. In der Tat habe ich auf Ersuchen des VDB meine Antworten zu den Fragen des BMI bezüglich des Themas "Armbrüste" zu Papier gebracht und dem VDB zur gefälligen Verwendung übermittelt.
  13. Ich glaube man wird den alten Faeser Entwurf wieder vorkramen. KWS Pflicht. Übergangsregelung für die Nachmeldung von Altbesitz. CDU und SPD haben Angst vor Rechts und wollen sicherstellen, dass diese Leute unbewaffnet sind. Dazu erkennen sie ihnen die Zuverlässigkeit ab. Ohne Zuverlässigkeit keinen KWS und das wars dann. Aber ich kann mich auch irren.
  14. Wir haben in den letzten paar Jahren sicher an die 50.000 Repetierarmbrüste verkauft. Warum? Weil es die letzte frei verkäufliche und trotzdem wirksame Distanzwaffe ist. Weil diese Produkte erschwinglich sind. Weil sie Spaß machen. Weil sie leise sind und man im Haus damit üben kann. Leider sind das auch die Gründe, warum Repetierarmbrüste sicher bald erlaubnispflichtig werden.
  15. Niemand, der eine 3D Waffe drucken will, muss dazu die Dateien speichern. Sie sind unlöschbar in der Cloud gespeichert (LBRY/Blockchain) und in ein paar Sekunden völlig anonym heruntergeladen. Nach dem Bau der Waffe kann man die Datei sofort wieder löschen oder den Datenträger (USB Speicherkarte etc) vernichten. Bei Pornographie ist das anders, da leben wohl viele der "Spezialisten" ihre Sammelleidenschaft aus.
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