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PetMan

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  • Geburtstag 19.03.1962

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    S&W 686 ,Springfield 1911 in 45 ACP, Ruger 10/22 in " Täcticel "

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  1. Mein B-Würfel bringt leer 38 Kg auf die Waage. Da dürfen 5 KW rein. Dübele ich den an der Wand mit einem Abreissgewicht von 200kg an dürfen 10 KW rein. Bei den 0er Schränken, die ja auch soviel sicherer sind dürfen bis 199 KG nur 5 KW rein, selbst wenn ich den einbetoniere. Früher war wirklich alles besser................noch besser war es bis 2003............da braucht man nicht mal A oder B Schränke.............
  2. Aus meiner Erfahrung mit mehreren Nachlässen sind die Behörden , zumindest die mit denen ich sowas schon abgewickelt habe, sehr kulant. Der längste Nachlass ging mal über glaub 18 Monate. Und bisher hat sich noch nie eine dieser Waffenbehjörden dafür interessiert WIE man in die Schränke kam. Die waren eher froh das man sie überhaupt informierte und das sich jemand mit ensprechender Berechtigung kümmert. Hatte einen Fall das rief die Waffenbehörde 25 jahre nach dem Tode eine LWB an und fragte den Sohn was mit dem Revolver vom Papa passiert sei. Da ist denen lieber man meldet sich von sich aus, Und das nicht Jahrzehnte später .
  3. Der BDS LV 9 " verlangt " für eine Bedürfnisbescheinigung nach Anfrage der Waffenbehörde je Waffengattung EINEN Wettkampf. Ist man mit den KW im ÜK, EIN Wettkampf mit einer der ÜK Waffen. Bei LW analog.
  4. Wenn es über die Hälfte nicht euren Ansprüchen entsprechend ausfüllen können, liegt es dann an den Leuten oder an der " Anträgen " ?
  5. PetMan

    Wartezeit WBK

    So geht es bei uns auch, auch mal ohne einen Termin zu haben.
  6. Beim SVS will man die Unterschriften vom 1. Vorsitzenden UND vom Sportwart. Die beiden sind zusammen max einmal im Monat im Verein , bei der Vorstandssitzung. Und da auch nicht jedesmal beide.... Beim BDS unterschreibe ich alleine den Antzrag und Stempele den ab . Macht das leben um einiges leicher weil ich jede Woche im Verein bin . ICH rate jedem davon ab beim SVS zu beantragen.Die wollen auch 40 Euro pro Antrag, also 80 für Grün und Gelb . Der BDS nimmt ganze 15 Euro pro Antrag.....................Jahresbeitrag BDS bei uns glaub 30 Euro. Zusammen noch billiger als 2 Anträge beim SVS. Und ist beim BDS innerhalb einer Woche erledigt
  7. und genau das hat die Waffenbehörde bei dem Sachverhalt gar nicht zu interesseren. Diese Prüfung obliegt dem Verband. Erkennt die Behörde die Bescheinigung des Verbandes nicht an sollte dieser darüber informiert werden und entsprechende Schritte einleiten.
  8. das war anfang des Jahres, das mit den Aufsichten. Hat aber einen entsprechenden Shitstorm hier ausgelöst so das sie das schnell wieder einkassierten. Und eine neue Liste B ist in Arbeit. Da gibt es auch HA dann. Hat aber ewig gedauert bis sich da was bewegte und ist auch noch nicht offiziel. Der entwurf liegt aber vor, muss noch genehmigt werden. Sind aber auch ein paar " ungereimtheiten " drin wie HA ab 1957 glaub ich. HA in KW Kalibern aber ohne Jahreszahl der Konstruktion. Mal abwarten was es am ende dann wird.
  9. Sind nicht meine Freunde, sondern 2 Büchsenmacher. Und die sind alles andere als dumm.
  10. da bin ich bei dir. Nur, die erkennen das nicht mehr an. Die bestehen auf ihren Listen. Wir haben im Verein Anträge mit Schiessbuchkopien zurück bekommen. Beim BDS LV9 dagegen geht das 1. viel einfacher, 2. viel schneller und 3. viel billiger
  11. Ist schon immer wieder Erstaunlich wie viele Behörden etwas einfordern was im Gesetz nie als Pflicht erwähnt wird. Es gibt einfach keine Pflicht ein Schiessbuch zu führen !!!! Natürlich macht es das Leben für uns einfacher wenn wir was Nachweisen müssen. Aber nur dem Verband gegenüber. Den Behörden ein persönliches Schiessbuch vorzulegen hat schon öfter zu Ärger geführt. Teilweise wurden/werden da auch "Normen " angesetzt die es nicht gibt, sprich Anzahl der Schüsse und dauer der Übung usw ................Da es keine gesetzliche Verpflichtung eines Schiessbuches gibt kann es dazu auch keine Normen geben. Der SVS , DSB Unterverband , im Saarland nimmt gar keine Schiessbuchkopien mehr an. Die haben einen extra " Zettel " bei der Waffenbeantragung auf den die Schiesstermine einzutragen sind und der durch den 1. Vorsitzenden oder Sportwart Unterschrieben werden muss.
  12. Soviel Richtung der " warum wurde dem Täter nicht ins Bein geschossen Fraktion ???"
  13. Ich kenne einen Händler , zwei Brüder, die hatten dafür einen Waffenschein bekommen. Wenn sie Waffen Transportieren. Haben sie dann zb Waffen zu einem anderen Händler transportiert mussten sie auf dem Rückweg, also ohne Waffen zu Transportieren, die Waffen die sie auf dem Hinweg am Gürtel trugen , in verschlossenen Behältnissen von der Munition getrennt transportieren. Hinweg führen ok, Rückweg Führen tabu ...........
  14. Das sollte man auf alle fälle tun, weil die Behörde ja quasi die Bedingungen für das ausgestellte Bedürfnis nicht anerkennt. Es ist Sache des VERBANDES zu Prüfen bevor sie eine Bescheinigung ausstellen. Laut Waffenbehörde war deine ja unrechtmässig ausgestellt worden. Weil du nach ihrer Lesart ja die Bedingungen gar nicht erfüllt hast. Den Schuh wird sich der Verband nicht anziehen wollen
  15. Er meinte, als er den Kofferraum öffnen musste um an Warndreieck und Verbandkasten zu kommen " macht euch nicht in die Hose, jungs, da drin sind mehr knarren und Munition als eure ganze Dienststelle hat " . Jedenfalls so in der Art. Die machten sich nicht in die Hosen und legten alle vier mann erst mal auf den Boden. Hätte man gesagt " Wir sind sportschützen und auf dem Weg zu einem Wettkampf und haben legale Waffen dabei " hätte man sich das Theater sparen können. Die kamen jedenfalls deutlich zu spät zur ihrem Wettkampf.
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