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Dezentrale Lagerung von Waffen auf Vereins-WBK
PetMan antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Wir dürfen bei uns im Verein keine KW lagern. Auf der Vereins WBK stehen 4 berechtigte Personen, ich bin eine davon. Bei mir in meinen tersoren zu Hause lagern z.Z. 2 dieser KW, eine FSP9 und eine Spopi. Die Tage kommt noch eine weitere Spopi dazu. Da ich diese Waffen, besonders die 9mm, jede Woche mit in den Verein bringe ist die WBK bei mir. Noch 2 weitere berechtigte haben Spopis und WS bei sich in den Tresoren, die haben Kopien der WBK. Wir haben von unserer Waffenbehörde eine email in der das so abgesegnet wurde. Inwieweit das im Fall der Fälle auch vor einem Gericht bestand hätte kann ich nicht schrieben, wir verlassen uns erst mal da drauf. Ohne die originale WBK würde ICH die Waffen abe rnicht jede Woche spazieren fahren. Die LW stehen im Verein in Tresoren, die dazu passenden WBK`s ebenfalls im Tresor . Ausser ein HA, der steht auf der Grünen die ich halte. -
zumal ich gestern für so einen Voreintrag in die Vereins WBK eine Rechnung über 75 Euro erhalten habe...................
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Ich war gestern auf unsere Vereins WBK einen Voreintrag für eine Spopi abholen, das dauerte von Antrag dafür bis gestern 2 Monate. Hab ich schon paar mal gemacht bei Nachlässen. Hab die Waffen / Munition zu mir geholt und der Behörde mitgeteilt, das ich die Waffen in " sichere Verwahrung " genommen habe um den Nachlass aufzulösen. Entsprechendes Papier ausgefüllt und denen zu kommen lassen . Gab noch nie ein Problem damit. Den tipp das so zu machen gab mir meine SB´ine vor jahren schon . Sowas zb Beleg vorübergehende Verwahrung oder Beförderung.pdf
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Hab letzte Woche Post bekommen, das die SpoPi für den Verein genehmigt wurde und ich die WBK zum Voreintag vorlegen sollte. Heute ohne Termin hingefahren , 5 Minuten im Flur gewartet, dann zu SBíne rein und den Voreintrag gemacht bekommen. Dauerte kein 10 Minuten. So kann es auch gehen. Ich mag meine Waffenbehörde.........................die Woche gehe ich die Spopi abholen, und fahre wieder ohne Termin zum Eintragen. Wird ähnlich ablaufen. Überprüfung dauerte ca 8 Wochen. Müssen immer alle berechtigten Personen des Vereins die auf der WBK stehen überprüft werden. Bei uns 4 Leute.
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Wir hatten solche Fälle mehrfach. Irgendwann aus dem Verein ausgetreten bevor die Vereine da meldepflichtig wurden, irgendwann umgezogen, neue Waffenbehörde wollte das Bedürfnis überprüfen. Es wurde jedesmal Zeit gegeben um sich das Bedürfnis wieder zu holen. Neuer Verein, 6 Monate lang jeden Monat schiessen gehen und nachweisen. Dann war alles gut. Kann man wohl so machen, muss die Behörde aber nicht. Ich fand es so in Ordnung.
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Das ist ja auch was anderes als eine 25m Bahn mit 5 Plätzen. Und ich brauche keine Pfeife, meine Stimme ist überall auf dem Stand sehr gut zu hören, wenn ich das will
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Bei uns ist es egal ob jemand 5 oder 10 Schuss läd. Bei den Fallscheiben würden 5 schuss auch oft gar nicht ausreichen. Da sind aber auch mehr zugelassen. Auch auf Kommando laden kenne ich nur aus dem Wettkampf. Wenn allerdings sicherheit ausgerufen wird sind alle weg vom Stand. Und wenn nicht werden sie weggeholt. Personen mit der Waffen " überstreichen " = einpacken und heimgehen. Ich bestehe nicht auf rote Fähnchen in den Waffen. Aber bei Pistolen Magazin raus, so abgelegt das das Auswurffenster nach oben zeigt und beim Revolver Trommel ausgeklappt reicht mir. Auf verschiedenen Wettkämpfen sind solche Fahnen oder rote schnur durch den Lauf vorgeschrieben, da mache ich das dann auch. Bei uns schiessen Altgediente neben Frischlingen, KK neben HA Flinte, dazwischen noch ein Jäger mit AR15 und Schalldämpfer, wenn da einer mit " 5 Schuss laden " kommt würde es sicher Lustig . Aber wenn die Aufsicht drauf bestehen würde wäre es dann an dem Abend so. Die ist für den Schiessbetrieb "verantwortlich " und hat damit auch das Hausrecht auf dem Stand.
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Eine " gesicherte Waffe " ? Also eine Pistole ohne geöffneten Verschluss? Wie soll die Aufsicht dann sehen das die Waffe auch wirklich " sicher " ist? Würde ich unterbinden. Würde sich die Waffe als geladen herausstellen könnte er grade wieder Einpacken. Geladene Waffen werden nicht abgelegt. KOmmt jemand rein , geht an einen freien STand und packt , während die anderen noch schiessen seine Waffe aus und legt sie ordnungsgemäß ab ist alles ok. Der meldet sich eh bei der AUfsicht " an " . Und wenn die dann was dagegen hat wird sie es sagen. Bei uns aber kein Problem.Genau wie abbauen und gehen.
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Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?
PetMan antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Mein BDS LV erkennt alle bescheinigten Termine an. Auch Wettkämpfe vom DSB . Jepp, bei mir im Schiessbuch nur Datum, Kaliber, ob KW oder LW und Ort. Keine Disziplinnummern, keine Schusszahlen. Gab noch nie Probleme, auch nicht im ÜK. -
Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?
PetMan antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Du siehst also einen Verein als Dienstleister ? " Zahlende Kundschaft " gibt es in einem Verein nicht, das sind alles Mitglieder. "Zwangsarbeit " ........das wurde mit einer sehr hohen Mehrheit in der Generalversammlung von den Mitgliedern so beschlossen. Und um DIR dein Leben so einfach wie möglich zu machen, weil du ja faul bist, sollen andere deine Arbeit machen, deinen Dreck wegräumen , und die anderen haben nur für dich da zu sein. Sie werden ja "Bezahlt " dafür. Du hast echt Knall nicht gehört.................. Den Rest von deiner Einstellung kommentiere ich nicht mehr. Wer sich das in Ruhe durchliest sieht selbst was ein " Geistiger Dünnschiss " das ist. -
Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?
PetMan antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Oh mann , sowas liebe ich. Gut das wir bei uns vor jeder Neuaufnahme im Vorstand Abstimmen ob Aufnahme oder nicht. Meine Stimme bekämst DU nicht. Geh besser nur auf kommerziellen Ständen Schiessen, da kannst du diesen Anspruch haben. Aber nicht in einem VEREIN. " Irgendwelchen Dreck weg zu machen..................." das ist der Dreck den alle Schützen verursachen, auch du . Auch Reperaturen machen sich nicht von selber . Deine denke passt wie gesagt zu einem kommerziellen Schießstand. In einem Verein hat so einer wie du nix zu suchen.......................und damit DU faul sein kannst sollen andere die Arbeit machen. Sorry, aber das ist asozial . Im wahrsten Sinne des Wortes . Wir haben vor kurzem im Verein bei der Generalversammlung Pflichtstunden beschlossen. Daraufhin kamen mindest ein Dutzend kündigungen. Waren wohl Leute wie du. Und was soll ich sagen........Reisende soll man nicht Aufhalten. Die Leute hätten dem Verein eh nix gebracht................. -
Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?
PetMan antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Ich unterschreibe als zuständiger Sportwart solche Bescheinigungen unserer BDS Mitglieder des Vereins. Mit deiner Einstellung würde ich das nicht tun. Ich hab genug zu tun als jedem Depp hinterher zu recherchieren ob er genug Termine hat. Leg die Termine beim Antrag mit vor und der wird bearbeitet und du hast keine 14 Tage später deine bewilligung vom Verband. Aber nicht so wie du dir das vorstellst. Ein Verein ist kein Dienstleister. Der Mitgliedsbeitrag ist kein Eintritt in eine kommerzielle Schießstätte. Da hat man auch als Mitglied Pflichten zu erfüllen. Wenn du noch gepampert werden musst geh zu deiner Mama und komm wieder wenn du Erwachsen bist. Solche "Vereinsmitglieder " wie dich mag ich besonderst. Gut das wir so keine haben. Und wenn einer mal solche Ansichten vertritt wird das schnell geklärt. Wir haben 350 Mitglieder im Verein, bei deiner Einstellung käme der Vorstand ja gar nicht mehr nach Hause vor lauter arbeit. Das ist jetzt schon mehr Arbeit als Leute wie du sich vorstellen können/wollen. -
Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?
PetMan antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
ich hab die persönlichen Schiessbücher der letzten 20 Jahre hier liegen. Da trage ich jedes Schiessen ein, egal ob Training oder Wettkampf. Auf einer Seite des Schiessbuches fasse ich alle Wettbewerbe eines Jahres auch noch zusammen. Unterschriften habe ich nur wenn ich auswärts schiesse und selbst da nicht immer.Ich vermerke ob es KW oder LW war. Ansonsten nur das Kaliber, Datum und Ort des Schiessens . Die Termine im Stammverein sind abgestempelt. Die von KM und LM ebenso. Hat bisher für ein paar KW über Grundkontingent gereicht, jedenfalls meinem Verband . Die Behörde geht ein persönliches Schiessbuch erst mal gar nix an . -
Kaufen kannst du was du willst, aber darfst du es auch erwerben? Wechselsysteme eigentlich nur " für in die WBK eingetragene Waffen ". Hast du das auch schriftlich von deiner Waffenbehörde? Der Voreintrag ist halt einfach nur ein Voreintrag, keine eingetragene Waffe. Wenn das der Behörde wirklich egal ist dann ist das so OK. Hatte es aber schon das sowas Stress gab. Und der Händler begibt sich da auch auf dünnes Eis. Wie sang schon Klaus Lage " 1000 mal berührt, tausend mal ist nix passiert, tausend und eine Nacht und es hat Boom gemacht " . Ist deiner Behörde vielleicht egal, seiner auch ? Über Sinn und Unsin brauch man da nicht Diskutieren, das ist uns allen klar.
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Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.
PetMan antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Mein B-Würfel bringt leer 38 Kg auf die Waage. Da dürfen 5 KW rein. Dübele ich den an der Wand mit einem Abreissgewicht von 200kg an dürfen 10 KW rein. Bei den 0er Schränken, die ja auch soviel sicherer sind dürfen bis 199 KG nur 5 KW rein, selbst wenn ich den einbetoniere. Früher war wirklich alles besser................noch besser war es bis 2003............da braucht man nicht mal A oder B Schränke............. -
Vorbereitungen für den unerwarteten Abgang - wie habt Ihr das geregelt?
PetMan antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Aus meiner Erfahrung mit mehreren Nachlässen sind die Behörden , zumindest die mit denen ich sowas schon abgewickelt habe, sehr kulant. Der längste Nachlass ging mal über glaub 18 Monate. Und bisher hat sich noch nie eine dieser Waffenbehjörden dafür interessiert WIE man in die Schränke kam. Die waren eher froh das man sie überhaupt informierte und das sich jemand mit ensprechender Berechtigung kümmert. Hatte einen Fall das rief die Waffenbehörde 25 jahre nach dem Tode eine LWB an und fragte den Sohn was mit dem Revolver vom Papa passiert sei. Da ist denen lieber man meldet sich von sich aus, Und das nicht Jahrzehnte später . -
Der BDS LV 9 " verlangt " für eine Bedürfnisbescheinigung nach Anfrage der Waffenbehörde je Waffengattung EINEN Wettkampf. Ist man mit den KW im ÜK, EIN Wettkampf mit einer der ÜK Waffen. Bei LW analog.
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Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen
PetMan antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
Wenn es über die Hälfte nicht euren Ansprüchen entsprechend ausfüllen können, liegt es dann an den Leuten oder an der " Anträgen " ?- 68 Antworten
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So geht es bei uns auch, auch mal ohne einen Termin zu haben.
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Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen
PetMan antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
Beim SVS will man die Unterschriften vom 1. Vorsitzenden UND vom Sportwart. Die beiden sind zusammen max einmal im Monat im Verein , bei der Vorstandssitzung. Und da auch nicht jedesmal beide.... Beim BDS unterschreibe ich alleine den Antzrag und Stempele den ab . Macht das leben um einiges leicher weil ich jede Woche im Verein bin . ICH rate jedem davon ab beim SVS zu beantragen.Die wollen auch 40 Euro pro Antrag, also 80 für Grün und Gelb . Der BDS nimmt ganze 15 Euro pro Antrag.....................Jahresbeitrag BDS bei uns glaub 30 Euro. Zusammen noch billiger als 2 Anträge beim SVS. Und ist beim BDS innerhalb einer Woche erledigt- 68 Antworten
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Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen
PetMan antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
und genau das hat die Waffenbehörde bei dem Sachverhalt gar nicht zu interesseren. Diese Prüfung obliegt dem Verband. Erkennt die Behörde die Bescheinigung des Verbandes nicht an sollte dieser darüber informiert werden und entsprechende Schritte einleiten.- 68 Antworten
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PetMan antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
das war anfang des Jahres, das mit den Aufsichten. Hat aber einen entsprechenden Shitstorm hier ausgelöst so das sie das schnell wieder einkassierten. Und eine neue Liste B ist in Arbeit. Da gibt es auch HA dann. Hat aber ewig gedauert bis sich da was bewegte und ist auch noch nicht offiziel. Der entwurf liegt aber vor, muss noch genehmigt werden. Sind aber auch ein paar " ungereimtheiten " drin wie HA ab 1957 glaub ich. HA in KW Kalibern aber ohne Jahreszahl der Konstruktion. Mal abwarten was es am ende dann wird.- 68 Antworten
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Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
PetMan antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Sind nicht meine Freunde, sondern 2 Büchsenmacher. Und die sind alles andere als dumm. -
Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen
PetMan antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
da bin ich bei dir. Nur, die erkennen das nicht mehr an. Die bestehen auf ihren Listen. Wir haben im Verein Anträge mit Schiessbuchkopien zurück bekommen. Beim BDS LV9 dagegen geht das 1. viel einfacher, 2. viel schneller und 3. viel billiger- 68 Antworten
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PetMan antwortete auf snarrow's Thema in Waffenrecht
Ist schon immer wieder Erstaunlich wie viele Behörden etwas einfordern was im Gesetz nie als Pflicht erwähnt wird. Es gibt einfach keine Pflicht ein Schiessbuch zu führen !!!! Natürlich macht es das Leben für uns einfacher wenn wir was Nachweisen müssen. Aber nur dem Verband gegenüber. Den Behörden ein persönliches Schiessbuch vorzulegen hat schon öfter zu Ärger geführt. Teilweise wurden/werden da auch "Normen " angesetzt die es nicht gibt, sprich Anzahl der Schüsse und dauer der Übung usw ................Da es keine gesetzliche Verpflichtung eines Schiessbuches gibt kann es dazu auch keine Normen geben. Der SVS , DSB Unterverband , im Saarland nimmt gar keine Schiessbuchkopien mehr an. Die haben einen extra " Zettel " bei der Waffenbeantragung auf den die Schiesstermine einzutragen sind und der durch den 1. Vorsitzenden oder Sportwart Unterschrieben werden muss.- 68 Antworten
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