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PetMan

WO Silber
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  1. Jepp, die F Waffen sind unter Anl. 2, Absch. 2 geregelt und bedürfnisfrei
  2. Muss ja, sonst stünde da ja gar nix. Und es wäre unklar auf welches Bedürfnis eine Waffe erworben wurde. Edit: Aber jetzt habe ich mal in mein Stammdatenblatt geschaut..........ich habe noch 2 4mm Waffen mit F in den WBK`s..........da steht als Bedürfnis auch drin : Sportschütze § 14 Abs 2 WaffG...........................was ja so nicht stimmt. Muss ich mal Nachfragen auf dem Amt..................dachte ich hätte alle Fehler darin bereinigen lassen ( z.B war ein WS als komplette Waffe eingtragen, Namen falsch geschrieben ( Raik statt Reck ) , falsche Kaliber eingetragen ( 7,65 Luger statt 7,65 Browning ))
  3. PetMan

    Wieviele Läufe?

    Wenn sie vom Verband bewilligt wurden muss das Amt gute Gründe haben den Voreintrag zu verwehren. Bei sowas IMMER den Verband involvieren. Weil damit die Bescheinigung des Verbandes in zweifel gezogen wird. Und bisher kann ich über den guten Menschen beim BDS LV 9 nur gutes berichten. Habe noch nie gehört das er auf WS verwiesen hat.
  4. PetMan

    Wieviele Läufe?

    Ich habe insgesamt 3 WS für meine KW. Ein 9mm für meine 9mm, da hab ich einen Lauf der mit Blei geschossen wird, der andere mit Mantelgeschossen. Dürfte als Begründung reichen. Für meine 1911 in 45 ACP hab ich eins in 9mm und eins in 22. Auf dem 22er ist eine Optik montiert, das 9er hab ich für günstiger mit der 1911 zu schiessen. Sollte auch als Grund reichen. Sehe zb für ein weiteres 45er oder 9mm System mit montierter Optik auch keinen Grund das zu versagen. Oder für ein weiteres 22er System ohne Optik. Falls ich mir irgendwann noch eine 22 Pistole hole könnte es allerdings eng werden mit der Argumentation. Oder das ich beim Antrag auf eine 22er Pistole gesagt bekomme, die brauche ich nicht weil ich die Disziplin mit der 1911 und 22 er WS Schiessen kann . Aber solange ich einen Erwerb begründen kann, sollte auch der Besitz kein Problem sein. Dazu regelmässig Wettkämpfe schiessen ist sicher auch nicht verkehrt.
  5. Und genau über dem Begriff wirst du " stolpern und liegen bleiben ". Ganz davon ab das wir solche Themen schon mehrfach hier hatten, ein RAUM ist kein BEHÄLTNIS .
  6. Ach steven, manchmal denke ich wenn ich dich lese.................................. wenn dein " abgeschlossener Raum" ein " zertifizierter Waffenraum" ist geht das. Ein normal verschlossenes Zimmer mit normaler Zimmertür sicher nicht.
  7. Ich kenne es auch so das die Seriennummer, falls vorhanden, beibehalten wird. Habe vor ein paar Monaten sogar noch ein WS OHNE NUMMER eingetragen bekommen. Da steht als Seriennummer einfach "Ohne " in der WBK. Geht also heutzutage auch noch.....................Bei meiner 1911 in 45 ACP hat weder der Lauf noch der Schlitten eine Nummer , nur das Griffstück. Einen Röhm Derringer habe ich komplett " ohne Nummer " in der WBK. Trotz NWR geht also noch so einiges..............
  8. Ich habe sogar 2 meiner Kurzwaffen mit in Kur genommen................................................... Allerdings vorher die Aufbewahrung in einem Verein vor Ort abgeklärt................und ich hatte schon Langwaffen mit in Urlaub. Der Vermieter der Ferienwohnung war Jäger und ich durfte bei dem einstellen. Es gibt immer mittel und wege die auch legal sind. Ich fahre nicht 300km einen Weg morgends auf einen Wettkampf und dann abends/nachts wieder heim. Entweder haben die im Holtel einen entsprechenden Tresor oder es wird eingeschlossen so gut es geht.Aber 3 KW Schlitten würde ich nicht mit mir rummschleppen, und die Trommel des Revolver noch dazu...........................Dürfte man das nicht wäre der größere Wettkampfsport in Deutschland tot.
  9. Kollege schiesst schon ewig in Luxemburg Tontauben. Der hat schon vor jahren davon berichtet.Nicht erst seit 2022.........
  10. Hast du das schriftlich oder mündlich ? Und der will Nachweise aus der zeit wo du noch bei einer anderen Behörde geführt wurdest? Aus den letzten FÜNF Jahren ? Auch da würde mich die Rechtsgrundlage interessieren. Das die sich gerne auf irgendeinen Paragraphen, hier wohl der §14 , berufen ist allgemein bekannt. Der ist aber nicht die Genehmigung einfach mal alles was dem Einfällt zu verlangen. Wenn er der Meinung ist das Schiessbuch sei Pflicht soll er doch bitte so nett sein und dir die " offizielle Vorlage " zum Führen eines Schiessbuches zukommen lassen. Man will ja nichts falsch machen...................... Und nochmal............es gibt keine Pflicht ein persönliches Schiessbuch zu führen, es macht aber vieles viel einfacher. Z.B bei der Beantragung von Waffen beim Verband . Auf der Behörde hat das aber i.d.R. nix zu suchen. Durch die Vorlage des kompletten originalen Schiessbuches , mit Aufzeichnungen über Jahre , auf der Behörde hat sich schon der eine oder andere selbst " ins Knie geschossen ". Und die können einfach nix verlangen was nicht vorgeschrieben ist. Und selbst gegen eine schriftliche Auflage ein solches persönliches Schiessbuch zu führen würde ich mich wehren. Und vor allem den Verband involvieren. Am besten hat man einfach genug Termine/Wettkämpfe übers Jahr, dann ist man immer auf der sicheren Seite. Ich sagte meiner SBìne mal auf ohre Frage ob ich überhaupt genug schiesse sie soll meinen Namen in den Ergebnislisten meiner beiden Verbände googlen.........................seit dem fragt die nicht mehr danach......Bis dato wurden auch noch nicht die Wettkämpfe meiner Überkontingentwaffen abgefragt. Aber so wie der ihr Büro aussieht hat sie genug andere Sachen zu tun.........................Ich habe beim letzten Besuch drauf gewartet, das einer der Papierstapel in ihrem Büro der Schwerkraft folgt. Und das in einer Behörde mit Kundenkontakt. Manchmal tut sie mir fast leid.............aber nur manchmal............
  11. Sich mit der eigenen Behörde " anlegen " kann nach hinten losgehen. Wenn die sich aber Gesetze aus den Fingern saugt und Sachen verlangt die einfach nicht vom Gesetz gedeckt sind kann man entweder alles liefern was die wollen............oder sich wehren. Hab ich auch schon durch, incl Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerde. Hab hier noch Post liegen mit solchen Aussagen wie " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium ".............unterm Strich bekam ich aber recht. Das diese Behörde mir nix mehr schenkt ist mir klar. Aber was mir vom Gesetz zusteht bekomme ich. Ich war 2006 und 2011 mit denen aneinander. Spätestens seit 2011 sind die aber recht freundlich mir gegenüber geworden. Muss man halt Sachlich bleiben und wissen was man tut. Und wenn der SB hier in dem Fall auf einem Schiessbuch besteht würde ich mir das schriftlich unter nennung der Rechtsgrundlage geben lassen. Ein einfacher Verweis auf den § 14 begründet das mal nicht. Als ich einen " ablehnenden Bescheid in Schriftform " verlangte wurde das Verhalten bei dem Vorgang 2006 ein anderes. Schriftlich wollte man mir das nicht geben. Und hat dann nach 14 tagen einfach so doch eingetragen. Alles was man mündlich bekommt ist im Fall der Fälle so nie gesagt oder gemeint worden. Haben die sich aber schriftlich geäussert ist das was anderes. Ich konnte micht unter einschaltung des Innenministeriums als Fachaufsichtsbehörde durchsetzen und brauchte in beiden Fällen keinen Anwalt. Zur Not hätte ich den aber eingeschaltet.
  12. Das wäre auch mein Weg gewesen. Da er jetzt Zugang zu allem hat was die neue Wissen will kann er nun dahin gehen. Ok, den Schiessnachweis der letzten 2 Jahre noch. Was ich immer nicht nachvollziehen kann ist, das Behörden Einsicht in pers. Schiessbücher verlangen. Ich würde die mal Fragen, wo genau im Gesetz die Pflicht zum Führen eines solchen geregelt ist ? Ja, es macht vieles leichter, aber es gibt einfach keine Pflicht eins zu haben, geschweige denn das die Form normiert wäre.
  13. Das nach einem Umzug und dem behördenwechsel die neue behörde bestimmte sachen abfragt ist doch eher die Regel statt die Ausnahme. Sprich Aufbewahrung , falls in der alten Akte darüber keine schlüssigen nachweise sind, und Vereinsmitgliedschaft. Gerne auch noch die Trainingsnachweise wenn WBK noch keine 10 jahre alt ist. Das mit der unrechtmässigen WBK weil Unterlagen fehlen wäre so aber eine Frechheit. Damit würde der ehemals ausstellenden behörde eine Straftat unterstellt. ICH würde zu deeskalation zuerst mal die Bilder der tresore dahinschicken und mit meiner alten behörde telefonieren. Der Mitteilen was die neue Unterstellt. Dann wird der alte SB bzw die Behörde sicher schon von sich aus aktiv werden. Ausserdem würde ICH das gespräch mit der neuen Behörde suchen. Da hätte ich mich nach dem Umzug eh vorgestellt . Das sonst die sich melden ist ja nichts neues. Wr in den letzten jahren hier ja auch schon des öfteren Thema. Also so ganz aus dem nichts kommt das jetzt nicht. Ausser wie geschrieben das mit den nachweisen für die WBK. Aber das sollte das Problem der alten Waffenbehörde sein.
  14. Das wäre doch was. Am besten durch alle Instanzen und am ende ein Urteil einfangen das wir noch schlechter da stehen...........................
  15. Ging nicht um Schaden sondern um die Einhaltzung von gesetzen. Aber ja, du hast natürlich recht! Das wird nichts.................
  16. Wenn du meinen Beitrag ganz gelesen hättest würdest du auch gelesen haben das ich diese Regelung zum Kotzen finde. Es nutzt aber nix mit dem Fuss aufzustampfen und weiter zu jammern, weil das ja dein Recht ist. Recht und leider auch Gesetz ist aber die hier Diskutierte Regelung. Die muss man nicht gut finden, was ich nicht tue, aber man muss sich dran halten. Oder fährst du auch 100 Km/h wo nur 50 Erlaubt sind ?
  17. Sorry, aber wo hast du die letzten jahre gelebt? Das Problem kommt doch nicht aus dem nichts. Das muss man nicht gut heißen, aber das sind die Bedingungen wie sie z.Z. rechtlich vorliegen.Und du brauchst nur für deine Überkontingentwaffen einen Kombi??? Und ich muss wirklich schreiben, ich kann das gejammer fast nicht mehr hören. Wenn ich Verein die " Altgedienten " über solche Regeln informieren will bin ich der "Dummschwätzer", " das gilt nur für die neuen ", und was denen noch so alles einfällt. Und irgendwann stehen sie beim Vorsitzenden und jammern, das das Amt die Frechheit hat das Bedürfnis grade bei ihnen zu hinterfragen und der Vorsitzende soll bescheinigen das alles gut ist......Auch wenn ich diese Regelung selber zum kotzen finde, schaue ich das ich die bedingungen erfülle. Am Samstag schiesse ich mit allen meinen KW LM BDS, alle schön hintereinander am gleichen Stand. Der Aufwand misst sich also in Stunden, an einem Tag.Und mein Mitleid mit denen die jetzt jammern hält sich ehrlicherweise in Grenzen. Das fiel nicht gestern vom Himmel, das sollte allgemein bekannt sein. Zumal du hier seit 2003 angemeldet bist. Dann kann man sich auch mal auf dem laufenden halten. Sorry, musste einfach raus..............................
  18. Dem wiederum widerspricht dann der § 12 Waffengesetz.
  19. Demnach wäre der Gastschütze nicht mehr möglich, weil er die Berechtigung zum Erwerb und Besitz naturgemäß noch gar nicht erfüllen kann.................................
  20. Das ist aber ein anderes leihen als hier grade Besprochen wird.Das darf sogar jemand OHNE WBK leihen.Und wir mit WBK dürfen nicht schlechter gestellt werden als leute ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis. Ich darf auch auf dem Stand mit der Büchse eines Jägers mal eine Runde Scheissen, auch wenn ein SD darauf ist. Ein Gastschütze ohne WBK dürfte das auch.Abe rich darf mir die Waffe nicht im Sinne des § 12 "Leihen" und mitnehmen . Wobei ich das zum zwecke der " sicheren Verwahrung " wiederum doch dürfte. Also alles ganz einfach
  21. Es gibt keine Liste mit "sportlich zugelassenen Waffen", wenn überhaupt gibt es eine von " vom schiessport ausgeschlossene Waffen " . Das BKA stellt nicht die Zulassung von Waffen bei ihren Prüfungen fest, sie stellt fest ob ausgeschlossen oder nicht.
  22. Die Diskussion ist doch mittlerweile wieder Typisch Wo. Es geht doch nicht um die eine Patrone als einzigen Grund ihm die WBK zu lochen. Es geht darum, das schon Anhaltspunkte da waren, man alleine mit denen sich aber noch nicht in der Lage sah mit Entzug der Waffe zu reagieren. Die Patrone ausserhalb hätte aber dafür benutzt werden können. Nur darum geht es. Alles danach wäre zu klären gewesen.
  23. ...die man aber nach den anderen Hinweisen hätte nutzen können/müssen............................sie sagten aber sie hätten keine rechtliche Handhabe gehabt ihm die WBK zu lochen............das war eine.
  24. Und wie bitte soll das bei eine Aufbeahrungskontrolle auffallen? Oder schreibst du von einer Durchsuchung?
  25. sieht für mioch, u.a. wegen dem überlangen Lauf, wie iene umgefrickelte aus, Model " Midnight Special "
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