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PetMan

WO Silber
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  1. Im Rest der Welt schon........aber in Deutschland...................................................................
  2. Das wurde schon bei der Umstellung auf 0er und 1er versucht und es fruchtete nicht. Jetzt sind die 0er und 1er seit Jahren etabliert, da sehe ich keine Chance das die nochmal einen Schritt zurück machen. Das mit S1/S2 hätte 2017 fruchten müssen................jetzt ist es dafür zu spät.........
  3. Auf was muss man da alles achten? Beispiel : ich habe 4 Schränke. Ein B Würfel, ein A Schrank , 2 A/B Schränke. Alle mit Schlüssel. Ich könnte jetzt sehr günstig einen B Würfel mit Zahlenschloss bekommen vom Kollegen. Jetzt geht die raterei los.......für diesen Schrank hätte ich keine Altbesitzregelung, der Schrank hat aber unstrittig B Einstufung. Dann habe ich 8 KW. Das ich in dem dazugekommenen B Schrank keine Waffen lagern darf ist mir klar. Aber den Schlüssel für die anderen darf ich darin lagern ??? Weil er ja das gleiche Schutzniveau hat wie meine alten? Muss dieser neue B Schrank dann mehr als 200 Kilo haben oder angedübelt werden, weil über die Schlüssel darin hätte man auf mehr als 5 KW zugriff? Mein Bruder hat mehrere A und B Schränke. Der hat sich jetzt eine größeren 0er Schrank mit Zahlenschloss bestellt. Der wiederum wiegt " nur " 140 Kg. Aber auch er hat 7 oder 8 KW im Besitz. Für 0er Schränke gilt das mit dem Festdübeln aber nicht, der muss defakto mehr als 200 Kg wiegen um 10 KW lagern zu dürfen. Schmeisst der jetzt 600 euro zum Fenster raus, wenn er den unter dem Aspekt der Schlüsselaufbewahrung kauft? Weil man in diesem neuen Schrank ja keine 7 oder 8 KW lagern dürfte???? Das einzige was grade Sicher erscheint ist ein 1er Tresor. Um Schlüssel für A und B Schränke drin zu lagern. Sowas kann man sich nicht Ausdenken.............................................. Oder was sagt ihr zu den beiden geschilderten Fällen?
  4. Bis du in eine Kontrolle gerätst und der Kontrolleur unentspannt gegenüber Waffen ist......................ich fahre zb 100 mal über die Grenze nach Luxemburg OHNE kontrolleirt zu werden. Und ab und an wird man halt angehalten. Und da kann es dann entspannt ablaufen oder unentspannt. Ich hatte schon beides. Und immer das richtige " Zettelchen " dabei.
  5. Ich schrieb von sachlichen Antworten, nicht von Provokation. Wobei....die fühlen sich ja so ziemlich von allem Provoziert was nicht ihrer denke entspricht. Aber für die Mitleser auf Facebook MUSS man sowas kommentieren.
  6. Sehe ich anders. Wenn wir NICHT Gegenargumetieren haben wir schon verloren .Wir sollten unseren " Gegnern " das Feld nicht unkommentiert überlassen. Aber halt sachlich bleiben, auch wenn die es nicht sind.
  7. Vom Gesetz her reichen erlaubnispflichtige Waffen. Aber zb kein Luftgewehr mit mehr als 7,5 Joule, das auch erlaubnispflichtig ist. Kann aber sein das der eine oder andere Teilverband da was anderes verlangt. Kollege sollte bei den Reservisten keine HA LW bekommen, weil er die noch nie geschossen hat vorher. Ich wollte in die BDS Gruppe meines Erstvereines eintreten. Wurde mir vom 1. Vorsitzenden gesagt, ich könnte zb eine HA LW erst nach 12 Monaten und nur mit Nachweis auch HA geschossen zu haben bekommen.Da hatte ich schon WBK und mehrere Waffen.Hab ich halt den Verein gewechselt und da nach 4 Monaten vom BDS das Bedürfnis bekommen. Bekloppte gibt es überall, aber hier sagt das Gesetz nur " erlaubnispflichtige (Feuer)Waffen " .
  8. Unseren bestehenden 25/50 m stand konnten wir auch in der Art " nachrüsten ". Knapp 4 stellig soweit ich weiss. Was bei unserem weiteren Ausbau aber fast noch kritischer war, das war der Notausgang der neuen Stände..............wir schiessen in Bunkern unter einer Sporthalle. Da hätte fast die Grundmauer durchbrochen werden müssen und draussen auf dem Parklplatz auch viel geändert werden müssen wo wir raus gekommen wären. Aber der Sachverständige hat dann eine Lösung über den bestehenden 50m Stand akzeptiert. Und da den Notausgang die Stadt hätte errichten müssen und da schöne 5 stellige Kosten im Raum standen war unser Standausbau da schon auf Messers Schneide gestanden. Die Kernbohrungen für die Lüftung sind auch nicht grade billig, aber die stehen jetzt im Haushaltsplan der Stadt und sollen dieses Jahr gemacht werden. Wenn die erst mal da sind können wir mit dem Ausbau beginnen. Und wenn das Geld am ende erst mal nur für einen Bunker reicht geht die Welt auch nicht unter.
  9. Hohe kosten für solche Lüftungsanlagen treffen auch hier viele Vereine. Einer war 3 jahre zu und musste über 100K in die Hand nehmen um seine indor anlage mit 5 x 25m Bahn wieder an den Start zu bringen. In die Lüftungsanlage die hinter der Halle steht könnte man einziehen, so groß ist die. Anderer Stand, ebenfalls teilgedeckt wie hier beschrieben, musste über 60 K ausgeben. Schon wahnsinn. Bei uns steht ein Ausbau von 2 Bunkerkavernen an, da sollen 2 mal 5 25m Bahnen reinkommen. Voll begehbar. Da bin ich auch mal auf die Kosten gespannt......................Indoor ist immer ne andere Hausnummer als Teilgedeckt oder offen............
  10. Relativ unaufgeregte Berichterstattung. So wünschte ich mir das auch für Deutschland.
  11. Mehr braucht es auch imho nicht. Ich führe noch das Kaliber auf. Ich hab 5 KW, also 3 über Grundkontingent . Aber keine doppelten Kaliber. Meine WS brauchen keinen nachweis, also werden die auch nicht aufgeführt. Ich schiesse aber alle meine ÜK Waffen bei den BDS LM. Die Walther PP halt NUR beim BDS. 9mm, 45 ACP und 357 Magnum setze ich auch in RK des DSB ein. Hab grade aktuell das Bedürfnis für die 5. KW bekommen, einen S&W 617. Dafür reichten meine Teilnahmen an Wettbewerben in der Vergangenheit aus. Auch wenn Waffen wie die PP nur einmal im jahr im Wettbewerb eingestezt werden KÖNNEN. Gibt hier keine anderen Wettbewerbe wo ich diese Waffe einsetzn könnte. In 2023 hatte ich insgesamt 16 Wettbewerbe und 59 Schiesstermine. Damit sollte ich eigentlich Save sein. Mir ist aber auch noch kein Fall bekannt wo unsere zuständige Behörde den Einsatz der ÜK Waffen abfragte. Da haben die gar keine Zeit oder Personal für.........Hab im Verein auch Kllegen die letztes jahr die 5 Jahre erstmals rum hatten, da kam vom Amt auch nix..........Macht halt jede Behörde wie sie es für richtig hält....................................
  12. Der größte Witz dabei ist ja, das die einen u.U. zwingen können eine ÜK Waffe abzugeben, man aber andererseits SOFORT die Vorraussetzungen erfüllt sie wieder erwerben zu dürfen................Denn für den Erwerb muss ich nur Wettkämpfe mit ANDEREN Waffen nachweisen, nicht mit der speziellen.......................das ganze ist so ein Witz.....................
  13. Da kann es eigentlich gar keine Diskussionen geben. Sowohl das Grundkontingent als auch 2/6 sind explizit nur für Sportschützen relevant. Geborene 4mm Waffen mit F im Fünfeck werden aber nicht über ein sportliches Bedürfnis erworben sondern einfach weil man es ( noch ) darf. Die schönen zeiten der konvertierten 4mm Waffen sind aber vorbei. Ich kenne ganze Sammlung davon. Meine konvertierte 9mm Pistole ist seit langem wieder im Originalkaliber. Mein Bruder hält noch eine Walther PPK und eine CZ 75 konvertiert im Bestand. Neue gibt es aber nur noch mit Bedürfnis für die Grundwaffe und damit ist das uninteressant geworden. Wo sich geborene 4mm Waffen noch bemerkbar machen ist in der Anzahl im Tresor. Da zählen sie mit.Sonst nirgendwo................................ Ich war damals bei der Änderung stark im Thema, da werden sich noch Posts finden lassen . Weil ich selber , und mein Bruder, direkt davon betroffen waren. Wer also heute noch mit geborenen 4mm Waffen und F im Fünfeck damit von seinem SB konfrontiert wird soll sich einen ablehnenden Bescheid mit Gesetzesgrundlage geben lassen. Die Begründung möchte ich dann sehen....................................... Damit wäre jetzt wirklich alles geschrieben, nur noch nicht von jedem.
  14. Wo ist im Waffengesetz die 2/6er regel aufgeführt? Richtig, nur im § 14. Wo sind die bedürfnissfreien 4mm Waffen geregelt? Richtig, nicht im § 14 sondern im Anhang zum Waffengesetz. Einzig und allein im tresor nehmen sie einen Platz weg, sonst niorgends. Hatte ich Anfang der 2000er mit meinem Amt auch durch. Der wollte mir erst auch 8 Voreinträge auf Grün dafür machen und kam nach dem Erwerb von 2 Waffen mit 2/6........also hätte er mir vorher 4 Voreinträge zum zwecke des Verfalles gegeben................dauerte fast 14 Tage ihn vom gegenteil zu überzeugen.....ich wollte am ende einen schriftlichen ablehnenden bescheid mit gesetzesbegründung seiner Ansicht haben. wollte er mir irgendwie nicht schreiben und trug dann doch ein............
  15. Da liegen mindestens 5 Druckluftwaffen, inc. der einen ausgeschäftetetn. Von den Langwaffen sehen einige wirklich wie Bodenfunde aus.Macht aber was daher für Liesschen Müller, so ein " Arsenal ", ist doch immer so. Gerne werden auch " tausende Schuss ( Lufgewehr)Munition " benannt und gezeigt. Klar sind das tödliche Waffen , aber wenn man überlegt was da mit Sicherheit noch aus vor 1974er Zeiten in Kellern und Dachböden rumliegt ist das nix. Oder was noch aus Kriegszeiten in Deutschland blieb. Ganz davon ab was aus neuerer Zeit hier liegen blieb oder grade neu reinkommt...............aber da findet man kaum solche Bilder von Waffenfunden............
  16. wow, wenn es bei uns länger dauert, und das tut es manchmal, liegt es an den Abfragen. Und bei allen Fällen wo ich es mitbekommen habe soll es die Antwort des Verfassungsschutzes sein auf die gewartet wird. Eintragungen gehen aber von jetzt auf sofort, meistens jedenfalls. Einer meiner " neuen " hat jetzt 2 moante vor Ablauf des 1. Jahres die Überprüfungen auf dem Amt angestossen, sprich den Antrag abgegeben und angegeben das das Bedürfnis nach ende der 12 Monate folgt. Das macht unser Amt freundlicherweise. Statt nach 12 Monaten waren es dann am ende 14 Monate..........und wieder soll es der Verfassungsschutz gewesen sein. Manche sind 3 Wochen nach Antragstellung mit allem durch, manche warten bis zu 3 oder 4 Monaten. Hab selber diese Woche einen Antrag auf den Weg gebracht, bin mal gespannt wie lange es bei mir jetzt dauert. Wird die 5. erlaubnispflichtige KW, was aber an der Zeit nix ändern sollte............nur am Preis nachher..............
  17. Die WaffVwV ist aber kein Gesetz. Und bindet erst mal nur die Behörde.Und wenn die mal zu unserem Vorteil ausfällt ignorieren die das auch gerne.......aber die ignorieren manchmal ja auch Gesetze und machen sich ihre eigenen.
  18. Die leihe geht nur 4 Wochen, wenn man seine Waffen erst mal bei einem anderen Berechtigten hier in Deutschland " einlagern " möchte. Aber es gibt die " Sichere Verwahrung " von Waffen , das geht über einen längeren Zeitraum. Es muss nur ein ende absehbar sein. Aber ein oder 2 jahre Auslandsaufenthalt funktionieren damit. Bis zu einem jahr hatte ich selber schon Waffen aus einem Nachlass hier bis die letzte Waffe endlich verkauft war. Aber , ein der Behörde gegenüber, zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt .......dafür ist das ein gutes Instrument. Denke aber das dafür ein Wohnsitz in Deutschland behalten werden muss, zb bei den Eltern. Leih_und_Verwahrbeleg.pdf
  19. Kollege hat jetzt endlich auch seine WBK`s bekommen. An Gebühren 100 Euro für 2 Voreinträge , eintragen der Waffen und eines WS mit Munitionserwerb dann noch 75 euro und für die Gelbe auch 75 eur. Und 30 Euro für das austragen der beiden Waffen. So berechnet im Saarland.
  20. Wenn sie mir eine rechtsgrundlage nennen könnten gerne. Würde ihnen aber schwer fallen. jedenfalls bei einer normalen Aufbewahrungskontrolle.....
  21. Auch für die muss / Sollte man sich im Vorfeld gedanken machen. Gibt tausend Gründe warum es grade nicht passt und man einen Termin abmachen sollte .
  22. Muss ich bei der Aufbewahrung nicht immer Zugang zu den Waffen haben? Wie kommt er sonst an seine Waffen ? Immer mit Hilfe des Sohnes? Irgendwa ist da "komisch", unabhängig von der Kontrolle..... aber ja, sowas ist Dumm. Da hat man sich keine Gedanken im Vorfeld gemacht.
  23. Verwaltungsvorschrift und Waffengesetz sind einfach 2 paar Schuh. Die Verwaltungsvorschrift hat einfach keine Gesetzeskraft und bindet nur die Behörden.
  24. Mein 1911er hat lediglich auf dem Griffstück seine Nummer, mein 9mm WS hat gar keine Seriennummer, ich habe eine komplette Waffe mit " Ohne " im Feld Seriennummer in den WBK`s. Das 9mm WS ohne Nummer wurde letztes Jahr noch so eingtragen. Und von wegen Munition " überprüfen " ???? Die können sich gerne jede Schachtel Munition zeigen lassen.......wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben. Ansonsten dürfen sie sich den entsprechenden Schrank anschauen und wenn ich gut gelaunt bin auch mal reinschauen. Aber nix von " Kontrolle der Munition " und ob ich die in der WBK stehen habe. Jedenfalls nicht bei normalen Aufbewahrungskontrolle. Da ist, wie hier schon geschrieben, selbst das abgleichen der Seriennummer nicht mit dem Paragraphen 36 abgedeckt.Und die Kontrolle aller Munition im Schrank ebensowenig. Dazu gibt es andere Vorschriften, die aber nicht die unverletzlichkeit der Wohnung tangieren. Dann karre ich halt alle Waffen aufs Amt und sie können die Nummern dann dort kontrollieren. Aber wenn sie nett fragen dürfen sie das von mir aus auch bei mir zu Hause. Ein "Recht " darauf haben sie aber nicht.
  25. Ich habe auch heute noch zum eintragen einer waffe nur meine WBK und wenn möglich die WBK des Überlassers dabei. Letztmalig in 2023 so gemacht. Ohne die alte WBK dann eben die daten des Überlassers. Irgendwelche "Begleitscheine " legte ich noch nie vor, auch keinen Kaufvertrag oder so. Und wenn ich eine Waffe Kaufe/Erwerbe habe ich dazu eine Berechtigung, entzweder Voreintrag oder es geht auf die gelbe WBK. Innerhalb 14 tagen der Behörde anzeigen und dann liegt der Ball bei denen. Und wenn die 2 Monate brauchen ist das deren Problem, nicht meins. Ich bin meiner Pflicht der Anzeige des Erwerbs innerhalb 14 Tagen nachgekommen. Und natürlich darf ich die Waffe dann benutzen, sprich mit auf den Stand nehmen.Ich habe ja eine gültige Erlaubnis dazu. Ansonsten hätte ich ja schon ein Problem die Waffe vom Händler mit nach Hause zu nehmen . Die Diskussion hatte ich mit meinem Amt auch schon mal, als man mir eine Waffe wegen angeblichem Missachten der 2/6er Regel nicht eintragen wollte. Am ende bekam ich recht........
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