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PetMan

WO Silber
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  1. Ich hatte auch schon meine kurzen mit auf der Arbeit. Wenn wir eine der allseits beliebten "Samstagsbesprechungen" hatten bin ich nach diesen zum Schiessen gefahren. Lag auf dem Rückweg. Wäre ich dann erst die 20 km nach Hause und dann wieder 18km den gleichen weg zurück gefahren wäre mir das zu doof gewesen. Die Waffen waren in abgeschlossenen KW Taschen in meinem Aktenkoffer.Den Arbeitgeber gefragt hatte ich nicht, mein Chef hats aber mitbekommen und nix dagegen gesagt. Und die Tasche stand die ganze Zeit zu meinen Füssen und war ebenfalls abgeschlossen. Viel mehr geht glaub ich nicht, ausser man schleppt einen kleinen B-Würfel mit sich rum. Was aber bei einer Kontrolle passiert sagt einem am Ende ein Richter oder die Waffenbehörde. Da machen eh noch zuviele was sie wollen.Meine Sb zb ist der Meinung das die gemeinsame Lagerung von KW UND Munition im B-Fach eines A-Schrankes nicht zulässig ist. " Das steht explizit so im Gesetz ​ " sagt sie. Überkreuzlagerung würde aber gehen in der Kombination Die AWaffV und dort den Abschnitt 5 , §13, lässt sie nicht gelten, weil steht ja nicht im Gesetz..............................Was sie zu meinen Waffen bei der Besprechung gesagt hätte will ich gar nicht erst wissen....................
  2. So wirklich richtig verstehe ich es nicht. Zumindest hier im Saarland kann ich jeden tag bis in den Abend IRGENDWO schießen. Gibt genug Stände im Umkreis von 50km. ich selber fahre in MEINEN Verein rund 20km einen weg, der nächst mögliche wäre 2 km im Nachbardorf. Wer also EINMAL im Monat schießen will/muss sollte da gelegeneheit haben. Hier kenne ich keinen Verein der Gastschützen NICHT schiessen lässt.Wer also will der kann......zumindest hier im Saarland Und wer keine eigenen Waffen hat, dem kann hier an jedem Stand den ich kenne mit erlaubnispflichtigen Waffen ausgeholfen werden..............
  3. Seit wann ist mein privates Schiessbuch eine Urkunde ????? Ich muss die Termine glaubhaft machen, nicht beurkunden lassen. Hier wird mal wieder mehr gefordert als nötig. Wenn mir da im Verein keiner einen Stempel reindrückt dann bin ich im falschen Verein. Schön das zumindest ich es nicht bin......................
  4. Ich trage mich in die Schiesskladde im Verein ein und trage mir selber auch den Termin in mein Schiessbuch ein. Dort Unterschreibe ich nicht sondern trage den Ort des Schiessens ein. Das lasse ich mir auf jedem Stand Stempeln, zb bei RK. Wenn kein Stempel da ist schreibe ich den Ort rein. Die Einträge in meinem Verein lasse ich mir ab und an alle Stempeln. Bisher haben DSB und BDS diese Praxis bei Anträgen nicht bemängelt. Sind aber auch genug Stempel von KM,LM und DM im Schiessbuch. Über die Form eines Schiessbuches gibt es imho keine festen Regeln, ich muss nur zur Not meine Termine nachweisen. Wenn da irgendwer " Unterschreibt " sagt das gar nix aus. Die wenigsten Unterschriften lassen sich " lesen ". Stempel ist da meines Erachtens aussagekräftiger . Nur meine Meinung Peter
  5. Vor allem würde ich beim " Transport " der Schreckschusswaffe darauf achten, das der in einem verschlossenen Behältnis passiert. Es sei den einer von euch hat den " Kleinen Waffenschein, " Denn ohne ist es ein klarer Verstoß, weil "führen ohne KWS "
  6. PetMan

    Vorlaufzeit WBK

    Ich hab nach und nach bei Egun hunderte von denen gekauft, teils für 1,50 die Packung......................Und für ab und an mal dem alten Revolver leben ein zu hauchen ist das supper
  7. PetMan

    Vorlaufzeit WBK

    Wird gar nicht schwer. Es gibt Pulverpresslinge und die werden als Munition gewertet. Hat man auf Gelb einen Perkussionsrevolver im Kal 36, wie ich zb, hast du automatisch die Erlaubnis um die passende " Munition " zu erwerben, wie bei allen Waffen auf Gelb. Nur das es in dem Fall halt Presslinge sind. Zerbrösele die aber um Gottes willen nicht, weil dann ist es Schwarzpulver und du brauchst wieder den Pulverschein................Oh Herr lass Hirn vom Himmel fallen ob solcher Gesetze. LG Peter
  8. Ich denke in der Frage ist hier kein Konzens zu erzielen. Die Frage wird irgendwann ein OLG beantworten. Ich selber sehe es auch als " umgehen " der Vorschriften, sich eine Pumpe, egal mit welchem Lauf, auf gelb zu holen. Gab schon richtig ärger deswegen, siehe die Dame die Vorsitzende eines Schützenbundes war und in einem Interview so gegen die Erleichterungen der gelben wetterte ( hannelore ????) Einen gefallen tun uns die Leute die es versuchen sicher nicht, aber es hier klären zu wollen ist reine Utopie. Nur meine Meinung LG Peter
  9. Wenn das Hochwasser meine Waffen erreicht sind große teile Deutschlands ein See. Liege auf 400m und die Waffen stehen im 1. Stock und unsere Straße ist abschüssig. Aber stimmt schon, Feuerhemmend sind die Schränke, aber Wasserdicht sicher nicht................
  10. Hab auch grad geschaut, noch keine zu sehen. Aber zur Vorsicht verlade ich heute mittag die heute morgen gezünderten Hülsen mit den eben kalibrierten Geschossen....man weiß nie wann sie kommen, sagte schon meister Röhrich bei Werner: Eckaaaaaaaaard....die Russen kommen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Und laut Udo sind sie in 15 Minuten auf dem Kurfürstendamm Sorry für offtopic, musste aber bei Alfreds Antwort so lachen...........................
  11. Ohne jetzt den ganzen thread nochmal durchzulesen hat mit Sicherheit einer auf die Verwaltungsvorschrift verwiesen und / oder den entsprechenden Teil verlinkt oder kopiert. Zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses reicht ein Schreiben des Vereins, das du regelmäßig am Training teilnimmst.Bei Waffen ausserhalb des " Kontingents" sollten Wettbewerbe nachweisbar sein. Aber nicht für jede Waffe einzeln.... Manche Behörden sehen das aber u.U. anders und wollen doch Schiessbücher sehen. Ich selber führe seit vielen Jahren für mich selber eins und trage mir da auch immer selber ein. Einen Stempel bekomme ich auch nicht überall wo ich schieße. Aber das hat noch nie jemand auf dem Amt gestört und bei der Beantragung beim BDS wurde es auch nicht moniert. Mann MUSS nicht.............aber besser sind nachweisbare 12/18 immer.....hab ich selber aber eh keine Probleme mit, hab im Jahr um die 50 Termine und alleine meine Wettkämpfe reichen locker für 12/18 aus nur meine Meinung, die keiner teilen muss LG Peter
  12. Wenn keine Papiere dazu da sind aussagekräftige Bilder machen und dem SB vorlegen. Zu erkennen sollten die "Riegel " sein und ob der Schrank Mehrwandig ( vielleicht B oder besser ) oder Einwandig ist.Auch das Gewicht sollte man in etwa wissen. Bei meinem Bruder wurde ein alter und unklassifizierter Gewehrschrank so als " gleichwertig A " anerkannt. Greetz Peter
  13. Irgendwas innen steht vor und deswegen lässt sich die Tür nicht ganz schliessen bzw sperren. Passiert bei mir wenn ich die Gewehre nicht richtig einstelle( Schrank ist " etwas voll " und der muss mit System bestückt werden ) Dann stossen die Bolzen beim Sperren an, was kaum auffällt weil die Tür " fast " zu ist. LG Peter
  14. Wenn man schiessen will dann wird sich immer irgendwie eine Gelegenheit ergeben. Auch wenn man Wochen von zu Hause weg ist. Ich hatte in eine 6 wöchige Kur meine KW mit. Vorher im Netz einen verein da gesucht, telefoniert, und dann am Tag der Anreise meine Waffen da deponiert. Abends und am WE hat mein Schiessbuch auch in der Kur dann Termine bekommen. Und fast noch mehr als zu Hause. Und wie Pancho Lobo schon schrieb, für den Nachweis des Erhaltes des Bedürfnisses reicht eine Bescheinigung des Vereines aus. Wobei mir hier im Saarland dieses Begehren der SB noch nicht zu Ohren gekommen ist. Selbst die Abfrage nach den ersten 3 Jahren wurde bei keinem mir bekannten Neuschützen gemacht. Aber scheint wie immer regional unterschiedlich zu sein. Greetz Peter
  15. Für die zählt 2/6 ja auch nicht. Die werden ja auch nicht nach § 14 Genehmigt. 2/6 gilt nur für Waffen die nach diesem § genehmigt werden. WBK wohl weil " Feuerwaffen " aber Bedürfnisfrei
  16. Sorry für Vollzitat, brauchte ich aber zu 1. ja, wenn über Sportschützenbedürfnis erworben. Gilt für Umgebaute. zu 2. Er kauft bei einem Händler. Der soll ihm entweder einen Originallauf einsetzen und als 45er verkaufen oder aus einem 45er Wechselssytem und dem Griffstück eine " neue 45er " bauen. Dann ist das 4mm ein Wechselsystem und fällt auch nicht unter 2/6 zu 3. Stimmt, darauf bezog sich mein erster Satz oben Und 45 ist eine Annahme weil dazu keine Aussage kam, geht natürlich auch bei anderen Kalibern
  17. Das dem nicht so ist musste ich meinem Sb beibringen. Und Wechselsysteme zählen auch nicht in die 2/6er Regelung. Mein Bruder hat einen Revolver mit DREI Wechselläufen....den hätte er dann " in Etappen " kaufen müssen.
  18. @ Godix Das ist klar, ging auch nur um die nicht erforderliche EWB beim Kauf der Komponenten. Wie so vieles das wir kaufen dürfen aber nicht benutzen.............. ICH hatte und habe eine EWB für die von mir angeführte Munition.
  19. Wenn sie das sind, also Randzünderhülsen OHNE extra Pulver, dann müssten wir unsere bereits gezünderten Hülsen beim Wiederladen auch im Tresor lagern, bzw in einem entsprechenden Behältnis. Weil das ist das gleiche. Und ob da zwischen Randzünder und Zentralzünder unterschieden wird glaube ich nicht. Ich habe für die 4mmM20 und 4mmRl " Hülsen ohne Kugel". Die lagern zwar bei der Munition, aber ob sie das müssten ???
  20. Meines Wissens waren diese "Patronen " bis 2003 Frei ab 18. Wurde mir beim Kauf von 4mmM20 2006 vom Händler so gesagt. Der wollte für die 4mmM20 die EWB sehen und eine anderer Kollege von ihm meinte die sind doch frei??? Da hat er ihm das erklärt und auch auf den Gesetzestext hingewiesen. Wo das stand kann ich aber nicht mehr sagen, zu lange her. Geht aber auch ohne EWB wenn man sich die Hülsen ohne Kugel und die Geschosse extra holt. Hatte man mir so angeboten, aber ich hatte eine EWB. Greetz Peter
  21. Einzellader Büchse gehört auf die gelbe. Hast du die Waffe nicht mit Voreintrag erworben ? Oder bist du Jäger und hast auf Jagdschein gekauft? Egal wie, die Waffe ist was anderes als das was sie eingetragen ist. ICH würde das ändern lassen bzw mit so einem Eintrag das Amt gar nicht erst verlassen. LG Peter
  22. Wenn du eine gelbe WBK hast geh dir einfach einen kaufen, ist kein Problem. 2/6 beachten dabei
  23. Denke die wenigsten hier haben selber 4mmm20 oder 4mmRl Waffen. Die haben zwar das F im Fünfeck, sind Bedürfnisfrei , müssen aber auf eine grüne WBK. So habe ich meine erste WBK erhalten. Auch mein SB wollte dort die 2/6er regel anwenden. Es kostete mich eine Woche Überzeugungsarbeit das er das nicht getan hat. Der Witz an der Sache war das er mir angeboten hat nicht wie von mir beantragt 4 Waffen sondern gleich 8 mit Voreintrag zu geben. Weil es, laut ihm, das gleiche kostet. Laut seiner späteren Argumentation hätte er mir also 4 Voreinträge zum zwecke des Verfalls gemacht, weil ich ja nur 4 in einem Jahr erwerben dürfte. Hat er nicht wirklich verstehen wollen und ich musste über das Ministerium gehen. Ging dann aber. Und im Ministerium habe ich vor längerem auch abgeklärt, das Wechselsysteme NICHT unter 2/6 fallen und auch NICHT im Tresor mitgezählt werden .Sollte also zumindest im Saarland kein Problem werden. Mein Bruder hat einen Revolver mit 2 Wechselläufen erworben. Wenn die regel da Anwendung finden würde wäre das gar nicht möglich gewesen. Und Waffen auf gelb sind nicht Bedürfnisfrei. Wir müssen das Bedürfnis allerdings nur einmal bei Beantragung nachweisen. Das auf gelb erworbene Waffen in eine Sportordnung passen obliegt unserer Verantwortung. Das wir aber immer wieder darüber diskutieren müssen zeigt deutlich, das die Gesetze sehr undeutlich formuliert sind. LG Peter
  24. Wenn mal 100 Mann auf einmal da was bestellen UND dann gleichzeitig zurücksenden wird seine " Versandabteilung " zu klein sein. Die besteht nämlich aus ein paar Wäschekörben hinter einem Garagentor. In der Garage und den angrenzenden Kellerräumen ist , neben der Heizungsanlage und den Öltanks, ein weiterer Teil seines "umfangreichen Lagers ". Die dort arbeitenden Studenten, glaub 2, tun ihr bestes und sind immer bestrebt zu helfen wenn man da hinkommt. Auf dem Postweg scheint es nicht so gut zu klappen. Bei Reklamationen scheint es immer gut zu wissen wo sein Haus wohnt......................................
  25. Ging mir eher um die unterschiedliche Betrachtungsweise von Notwehr. Da steht kein Wort das in den USA alles besser ist. Und der von mir geschilderte Vorgang wurde selbst hier diskutiert, wenn ich mal nicht weiß was ich machen soll suche ich es dir raus. BTW......so einen langen Satz habe ich ewig nicht mehr gelesen.....................dachte schon dein punkt an der Tastatur ist kaputt, aber gaaaanz am ende steht dann doch einer.
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