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d__r

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  1. d__r

    Geschoss schenken

    Dann rolle mal deine "Fußnägel" wieder zurück und lies dir mal die Frage noch einmal durch! Ich habe nicht gefragt, ob ich mir Geschosse kaufen darf. Ich habe gefragt, ob ich einfach so Geschosse kaufen kann! Dahinter stecken nämlich gleich ein paar Fragen: 1) Werden Geschosse in Waffenläden normalerweise verkauft? 2) Dass die Geschosse nach dem Waffenrecht nichts sind, bedeutet ja nicht, dass Waffenläden mir die verkaufen müssen. Der Besitzer kann ja sagen, dass er die nur an Wiederlader verkauft. 3) Und das "einfach so" bezog sich darauf, dass ich die Geschosse gleich mitnehmen kann und der Waffenladen die nicht erst bestellen muss.
  2. d__r

    Geschoss schenken

    Ich frage mich momentan, was du denn genau an der Frage auszusetzen hast! Denn wenn du von deinem hohen Ross runterkommst, wirst du merken, wie vielschichtig diese Frage tatsächlich ist.
  3. d__r

    Geschoss schenken

    Bin momentan in Karlsruhe, Germersheim und morgen in Baden-Baden unterwegs.
  4. Hallo Leute, ein Kumpel von mir hat in ein paar Tagen Geburtstag. Als Geschenk würde ich mit ihm gerne schießen gehen. Allerdings wollte ich ihm an seinem Geburtstag ein Geschoss schenken. Die Frage ist allerdings, wie ich das Geschoss aus der Patrone befreien kann. Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass ich einfach auf dem Schießstand abdrücken und dann im Sand graben soll, wobei das wahrscheinlich noch das einfachste wäre. Wenn ich es richtig verstehe, dann darf ich eine Fabrikpatrone nicht einfach so auseinanderbauen. Und Wiederlader dürfen auch nur ihre eigenen Patronen auseinander bauen - also keine Fabrikmunition. Ist es richtig? Wie ist es eigentlich mit den Widerladern. Kann ich mir einfach so in dem Waffen-Laden Geschosse kaufen?
  5. d__r

    Code vom Safe

    Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass mein Schrank die richtigen Mittel lange aushalten wird. Motortrenner mit einer 400er All-Cut Scheibe und ab geht die Post.
  6. d__r

    Code vom Safe

    Hallo Leute, ich habe mal eine Frage an euch. Ich bewahre meine Waffen in einem Tresor der Stufe 1 auf. Der Tresor ist mit einem digitalen Zahlenschloss ausgestattet. Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, dann darf von meiner Familie keiner den Code kennen, da sie nicht zum Umgang mit Schusswaffen berechtigt sind. Was ist, wenn mir aber etwas passiert? Die Waffen und ja eigentlich auch der Tresor haben ja selbst einen Wert. Deshalb mal zwei Fragen: 1) Dürfte ich den Code jemandem anderen geben, der zum Umgang mit Schusswaffen berechtigt ist? 2) Der Tresor verfügt über verschiedene Schutzfunktionen. So könnte ich das Schloss so einstellen, dass er nach der Eingabe eines Codes z.B. einen Monat wartet, bis das Schloss aufgeht. Oder z.B. auch eine Zeit einstellen, nach der das Schloss automatisch geöffnet wird. Z.B. die letzte richtige Codeeingabe ist ein Jahr her, also ist davon auszugehen, dass dem Besitzer etwas passiert ist. Also wird nach einem Jahr der Tresor entriegelt. Ich frage mich momentan, ob so eine Einstellung rechtens wäre. Denn eins steht ja fest. Mein Tresor ist zwar nicht aus Kuchenblech, gibt aber auch irgendwann mal auf. Wer an den Tresor kommt und unendlich Zeit hat, der kommt auch an den Inhalt ran.
  7. Es gab keine Resonanz, weil ich noch nicht weiß, wie der Zuständige darauf reagiert. Meine Vermutung ist allerdings, dass nicht genug Munition vor Ort ist. Bei einem solchen Training rechne ich mit ca. 250-300 Schuss. Die wird man 100%ig nicht vorrätig haben. Jetzt wäre die Frage, ob der Zuständige sich den Stress macht, die Munition zu bestellen - und zu welchen Konditionen. Das letzte Mal, als ich Munition hier vor Ort im Waffenladen gekauft habe, hat man mir 30ct pro 9mm Patrone abgeknüpft, etwa das Doppelte von dem, was ich üblicherweise zahle. Für .357mag habe ich das letzte Mal 30ct pro Patrone bezahlt.
  8. Meine Kollegen haben einen WS für die Waffe. Die Waffe dürfen die Dienstlich führen, natürlich mit Munition. Wenn wir aber privat trainieren gehen, dann nützt denen der WS absolut nichts, denn im WaffG steht, dass man Waffen nur an Personen verleihen darf, die eine WBK haben. Da meine Kollegen keine WBK haben, können die auch die Waffe nicht ausleihen. Dann steht im WaffG nur etwas von Waffe ausleihen, über die Munition steht da nichts. Und zu letzt geht es nicht so ganz darum, an Munition zu kommen, sondern Waffenrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Denn wir alle sind auf unsere Scheine angewiesen und verdienen damit (größtenteils) unsere Brötchen.
  9. Interessant, was genau findest du den suspekt?
  10. Ja, der Chef / Abteilungsleiter / für Waffen zuständige oder wer auch immer aus der Firma wird schon eine WBK oder Munitionserwerbsschein haben. Aber wie hilft es mir weiter? Es mag ja sein, dass der Chef die Munition erwerben kann. Aber keiner von uns darf die legal besitzen. Das Training, das wir gerne machen möchten (in jede Hand eine Kettlebell und dann schnell gehen / laufen, absetzen und schießen, aufheben weiterlaufen) klappt nur auf dem einzigen Schießstand. Oder anders gesagt: In der näheren Umgebung gibt es keinen Schießstand, auf dem man beidhändig mal zwei Schüsse hintereinander abgeben darf, ohne dass man komisch von der Seite angeschaut wird.
  11. Hallo Leute, kann mir von euch jemand kurz auf die Sprünge helfen. Ich bin in Besitz eines Waffenscheins und einer WBK mit eingetragenen 9mm Luger Waffen. Meine Kollegen haben nur einen Waffenschein für eine bestimmte .357 Magnum Waffe. Jetzt wollen wir mal zusammen schießen gehen. Wenn ich das Waffengesetz richtig verstehe, dann darf ich mir die Waffen leihen, meine Kollegen allerdings nicht. Aber wie kommt man jetzt an Munition ran? Der Schießstand auf dem wir schießen gehen wollen verkauft nur 9mm zum sofortigen Verbrauch. Habt ihr einen Tipp?
  12. Ich verstehe jetzt dein Argument nicht. Beim Geld- und Werttransport schützen wir mit einer Waffe nicht das Geld, sondern unser eigenes und fremdes Leben. (Notwehr + Nothilfe) Wieso sollte es in Deutschland nicht fast jeder das Recht haben, ein Sicherheitsunternehmen zu gründen? Wobei bei den vielen Nachweisen + Kapital das wohl für viele eher nicht möglich ist. Dann frage ich mich auch, was ihr alle mit dem Waffenschein habt. Der Waffenschein wird für bestimmte Zwecke ausgestellt und daran hat man sich eben zu halten! Der Waffenschein selbst ist aber nur ein Stück Papier! Wer tatsächlich etwas kriminelles mit einer Waffe anstellen möchte, geht zum nächsten Dealer und kauft sich eine. Ihr argumentiert gerade so, als ob ein Sportschütze nicht auch einfach eine Waffe führen könnte (ich schreibe nicht "dürfte").
  13. Hier werden mal wieder geschriebene Worte verdreht. Der Definition nach hat man mit einer Schusswaffe auf mich gezielt. Auf den ersten Blick habe ich nur erkannt, dass es sich bei dem Gegenstand nicht um eine scharfe Waffe handelt. Und ich widerhole es gerne nochmal: Selbst mit einer in Deutschland gekauften und mit F im Fünfeck markierten Softair tut es weh beschossen zu werden. Und bei Personen, die aus einem anderen Land kommen, und kein Geld haben sich in Deutschland eine geprüfte Softair zu kaufen, muss ich davon ausgehen, dass diese aus dem Ausland kommt und wer weiß was verschießt. Als zweites das Thema Überforderung, die Timberwolf angesprochen hat. Hätte ich z.B. eine Fabrik bewacht, hätte ich so nicht reagiert. Hier geht es konkret um einen Asylantenheim. Und Gewalt ist hier an der Tagesordnung. Und von uns Wachleuten landet etwa jede zweite Woche einer im Krankenhaus. Wir werden mit Steinen oder Messern attackiert. Nicht umsonst tragen wir bei der Arbeit unsere Schutzwesten.
  14. Du setzt Softair = Spielzeug = Ungefährlich. Das ist einfach falsch! Vor allem bei Softairs mit unbekannter Herkunft. Es kann ein Spielzeug sein oder ab einer gewissen Energie auch eine dem Gesetz nach scharfe Waffe.
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