Zum Inhalt springen

PetMan

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    10.462
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von PetMan

  1. @ HBM Unsere Bedürfnisanträge, LV 9, bearbeitet Herr Rigo Woll . Hier mal ein Lob dahin, dauert i.d.R. keine Woche bis die Unterlagen zurück sind. Da Herr Woll in der Hierarchie des BDS relativ weit oben angesiedelt ist denke ich das ist BDS Programm und nicht nur seins. Außerdem sagte mir ein Bundesdelegierter mal das Herr Gepperth auf eine Bundesdelegiertentagung das mal so gesagt hat. Das der BDS , bei Erfüllung der 12 Monate in anderen Verbänden, nach 4 Monaten Mitgliedschaft befürwortet. Dies Aussage ist aber nur Hörensagen und die kann ich nicht belegen. Die Aussage von 12 Monaten im BDS bekam ich vom Vorsitzenden einer BDS Gruppe wo ich mich nach den Konditionen eines Beitritts erkundigte. Der war mir zwar vorher schon durch seine " Kompetenz " zu allen fragen bezgl Waffen und Gesetzen aufgefallen, die Aussage mit den 12 Monaten gab mir aber den Rest. GSD, den da wo ich jetzt bin bin ich gerne und Froh damals dahin gegangen zu sein. LG Peter
  2. Eigentlich hast du mit dem Punkt recht, aber nicht alle Händler verkaufen dir auf Eintrag 357 Magnum auch 38 Special. Auf MEINEM Amt tragen die immer beides ein bei einem 357er Revolver.....ohne für 2 Kaliber die Gebühren zu erheben. LG Peter
  3. Das sagte man mir bei meiner ersten Anfrage bei einer BDS Gruppe auch. Das ich schon lange eigene Waffen auf diversen WBK´s hatte interessierte die nicht. Der Verein wo ich dann fragte sagte, nach 4 Monaten kein Problem, wenn das eine Jahr anderweitig abgeleistet wurde. Mein Bruder und ich traten da ein und beantragten nach 4 Monaten.Auf der Bedürfnisbescheinigung stand, das wir seit min 4 Monaten im BDS sind. Diese Regel scheint also allgemein so zu sein. Kenne aber immer noch BDS Gruppen , die lassen dich ein Jahr warten Wie es bei Einzelmitgliedern ist kann ich aber nicht sagen. LG Peter
  4. Kenne im Verein jemanden der Sachkundeprüfungen abhält. Der hatte in den 80ern auch einen Waffenschein, weil er zu den Unterrichten immer mehrere Waffen mit hatte. Meines Wissen sind die aber nur 3 Jahre gültig und dann wird neu geprüft. Einmal haben und für immer behalten geht da wohl nicht.Wenns einer besser weiß lerne ich gerne dazu. LG Peter Edit: Jepp, für 3 jahre, Tante Google war mein Freund. Dann muss neu beantragt werden wie beim ersten mal............
  5. Gut das die zuständigen Leute im saarländischen Innenministerium das anders sehen. Und das hab ich schriftlich. WS zählt NICHT zu 2/6 und NICHT als weitere Waffe im Tresor. LG Peter
  6. Du hast erst 2 Beiträge, brauchst aber 5 um die PN Funktion hier nutzen zu können. Schreib noch 3 Beiträge dann gehts. LG Peter
  7. Manche SB rechnen das WS auch in 2/6 mit rein und zählen es im Tresor als Waffe mit. GSD gibts aber auch noch " normale SB "............
  8. Würdest du auf meinem Amt problemlos bekommen. Gegen Zahlung einer geringen Gebühr von 25,56............. hinter meinem 9mm WS steht in der WBK kein Munerwerb, aber ich hab den an anderer Stelle. Auch meine Ruger 10/22 auf Grün hat keinen , eben wegen der Gebühr. Hab aber auf Gelb mehrere 22er. Warum danochmal das geld ausgeben, wären mit dem 9mm WS schon 50 Euro für die katz. Für das Geld hol ich mir lieber zb 2000 Zünder oder sonst was.................. LG Peter
  9. Weder in §5 noch in § 6 steht was von Hausbesuchen. Und ihm liegt ein Antrag vor? Da würde mcih mal interessieren wer den gestellt hat. Es sei den du hast eine Waffe beantragt und er meint das. LG Peter
  10. Aha, hab ich ja noch nie gehört. Dachte die wären total überarbeitet und wollen jetzt "Kleinigkeiten " gar nicht mehr machen müssen???? Aber dafür hat man dann Zeit....verkehrte Welt. Und ja, ich weiß das die geschickt werden und das nicht aus Langeweile oder Neugierde wie einer Wohnt machen.
  11. ich finde an der Anfrage nichts verwerfliches oder sonst was. Wenn ich jemanden einige hundert Euro Überweisen soll und ich hätte die Chance nachzufragen würde ich es hier auch tun
  12. Ich zieh mir im Netz das Formular, meine Vorstand füllt mir das Kommentarlos aus und das wars dann. Dann gehts in die Post und in spätestens 1 Woche ist die Bewilligung da....beim BDS. Und 40/50 Euro sind eine Frechheit........................da bist du mit Voreintrag und Gebühren gut über 100 euro.........
  13. BDS kann da nicht gemeint sein, da muss ich nicht betteln. Ob 15 Euro "Horrend " ist mag ich nicht beurteilen, dafür habe ich aber keine Woche später mein Bedürfnis im Briefkasten. Beim Schützenverband Saar ( DSB Unterverband ) kostet es " nur " 10 Euro, dafür warte ich aber u.U. Wochenlang auf den Zettel. Und je nach Waffe gibts auch schon mal Diskussionen. Aber dann hole ich die halt über den BDS.
  14. Aber es lagen wohl keine Tatsachen vor die zur Annahme berechtigten das er unzuverlässig war. Sonst hätte er keine Waffe mehr gehabt.
  15. Das einmalige Teilnehemen an einem Vereinsschiessen ist also eine schießsportliche Aktivität ? Ich selber würde mich freuen wenn mal ein Gericht das so bestätigen würde. Den 2. Satz kann ich vollumfänglich Unterschreiben.
  16. Im Gesetz steht halt leider, wie du richtig zitiert hast, keine Anzahl. Da steht " schießsportlich Aktiv " . Wann ist das bei euch einer? 1 mal, 2 mal im Jahr schiessen? Ich habe mehrfach geschrieben das wir den Fall noch nicht hatten, aber von der Vereinsführung die Aussage kam das keine Bescheinigungen über schießsportliche Aktivität ausgestellt wird, wenn nicht geschossen wurde. Dadurch sind wir bei dir " Besserschiesser " und wir " enteignen " unsere Mitglieder. Im Umgehrschluss ging ich davon aus das IHR, sprich DU das nicht machst. DU würdest demnach eine Ausstellen. So meine Interpretation, weil mit Fakten kommst du ja auch nicht rüber. Es gibt KEINE festgelegte Anzahl von Schießterminen die da gefordert sind. Aber wenn wir lange genug darum betteln regelt das der Gesetzgeber schon für uns. Und wenn heutzutage manche Mitglieder den Takt der Zeit noch nicht mitbekommen haben, oder was noch viel schlimmer ist ignorieren " das war schon immer so, das brauch ich nicht, das zählt nur für die neuen, usw " tun sie mir Leid, wenn auch in Grenzen.
  17. Dann wäre ich für die Fundstelle im Gesetz dankbar wo geregelt ist wie oft das sein muss. Und Bescheinigen das jemand im Verein ist ist natürlich kein Problem. Und mich würde mal interessieren wenn deine Behörde eine Bescheinigung von dir als Vorsitzenden überprüfen will und sich rausstellt, der Kollege war schon 2 Jahre nicht mehr auf dem Stand. Viel Spaß dann beim streiten um deine Zuverlässigkeit............. Du willst von mir Definitionen, lieferst aber selber keine.......................
  18. ... das wenn der SB sagt : Nein! das erst mal so ist. Dann drehen sich aus meiner Erfahrung in 2 Vereinen 9 1/2 von 10 um und gehen ein Bedürfnis besorgen. Ich sehe das Problem nicht wirklich bei den SB, sondern an denen die sich alles gefallen lassen. Bekämen die mehr Gegenwind ab würden sie es sein lassen.
  19. Da lobe ich mir das saarländische Innenministerium, das, zumindest in 2012 noch , das erheben eines neuerlichen Bedürfnisses bei voller gelber WBK per Ministeriumserlas untersagt hat. Und das hab ich schriftlich.
  20. Dann schreib was du meinst, meine Glaskugel ist in der Werkstatt. Ich denke nicht das es eine festgeschriebene regel gibt weil das noch nicht Thema war von Seiten der Behörde. Aber ich denke wenn einer im letzten Jahr gar nicht geschossen hat wird er keine Bescheinigung bekommen.
  21. nun, ICH zumindest sehe das dadrin Grade die alten haben bei uns einen Ehrenplatz, sind sogar Ehrenmitglied. Und die kommen auch immer noch zum schiessen, wenn sie auch nicht mehr auf Wettkämpfe gehen. Und wir lassen auch niemanden " enteignen" , legen aber auch kein falsches Zeugnis über schiessportliche Aktivitäten ab. Hervorhebungen durch mich, dann siehst du es besser was ich meine..............
  22. ICH muss da GSD keine solchen Schreiben unterzeichnen. Bisher wurde das von unseren Ämtern auch noch nicht abgefragt. Aber der, der die Unterschrift gibt sollte sich gut anschauen ob er das behauptete auch irgendwie beweisen kann. Sonst wird es wohl seine letzte Unterschrift in Vereinsfunktion gewesen sein. Wenn die Behörde das belegt haben will.....was dann? Klagen? Viel Spaß. Und eine Wettkampfteilnahme ist doch schon mal was. Ob sie alleine ausreicht werden irgendwann Gerichte klären müssen. Ich bin gegen die Bedürfnisregelung wie wir sie zur Zeit haben, auch gegen Kontrollen wie zb durch ein Schiessbuch. Ich bin auch gegen Einbrüche, schliesse aber jeden Abend meine Tür ab. Auch nicht vorgeschrieben. Was ich damit sagen will? Auf der sicheren Seite sein ist nie verkehrt. Ob ich das Schiessbuch irgendwem vorlege ist was anderes. Aber zur Not könnte ich es. Und wenn es jemand jeden Freitag ins Schützenhaus zieht um einen zu trinken, dann kann er auch einmal im Monat eine seiner zig Waffen mitbringen und ein paar Schuss damit machen. Unser ältestes Mitglied das aktiv schiesst ist weit über 80. Der macht keine Wettkämpfe mehr und schiesst auch nur noch KK. Soll man ihm deswegen seine GK Waffen abnehmen? Denke ich nicht. Der hat 60 jahre nix damit angestellt, das wird er auch jetzt nicht tun. Aber der zeigt sich noch auf dem Stand. Du stellst unseren Verein da in ein Licht wo er nicht hingehört. Wir sind Sportlich sehr aktiv, stellen sehr viele Landes - und Deutsche Meister, auch viele im Jugendbereich. Aber etwas bescheinigen was nicht stimmt, den Schuh wird sich wohl keiner anziehen wollen, oder macht ihr das bei euch so ????
  23. Was ist an diesen " Lamellenkugelfängen" den aus zu setzen? Ich schieße seit Jahren auf Ständen mit diesen Kugelfängen, mein Hauptverein hat einen auf 50m bis 7500 Joule zugelassen. Davor hängen " Gummibahnen", sprich alte Transportbänder.Die werden regelmäßig erneuert. Aber die "Lamellen halten. Und bei uns wird viel GK LW geschossen. Reinigen , sprich leeren , lasse die sich auch super. Bin ich dankbar dafür weil ich aus dem Mix neue Geschosse gieße. Aus Sand möchte ich keine Reste raussieben müssen. Hab ich auch in einer Halle wie bei uns noch nie gesehen. LG Peter
  24. Das manche kaum noch wissen wo der Schiesstand ist war gestern Abend bei uns im Verein auch Thema. Die meinen sie müssten sich nicht mehr blicken lassen werden Augen machen, wenn sie vom Verein mal " die regelmäßige Teilnahme am Training " bescheinigt haben müssen. Macht bei uns keiner aus Gefälligkeit. Und bei uns wie auch in meinem Zweitverein liegt auf der Schiessbahn eine Schiesskladde aus. Da kann und soll sich jeder Schütze eintragen. Primär wegen der Versicherung , aber auch um zur Not nachweisen zu können wer wann da war. Stehen aber immer die gleichen Namen drin.............. Ich führe für mich selber ein privates Schiessbuch, schon seit Jahren. Tut gar nicht weh............. LG Peter
  25. Sollte in der Richtung noch jemand Probleme bekommen kann ich ihm gerne die Antwort auf meine Fachaufsichtsbeschwerde zukommen lassen. Dort wird auf die Gesetzeslage von Ministeriumsseite eingegangen und die Forderung eines erneuten Bedürfnisses negiert. Mache ich dann aber alle Namen usw unkenntlich. LG Peter
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.