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Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
PetMan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Das ist keine Tresortür ähnlich Tür, sondern nur eine gute Tür mit guter Verriegelung und aus massivem Holz die 70mm dicke hat. Mit einer entsprechend großen und schweren Ramme geht die sicher auch auf, aber ob sie direkt damit rechnen würden ? Ist eine der wenigen Austattungsdinge wo ich mich beim Bauen durchgesetzt habe, das Geld das die gekostet hat hat meine Frau dann aus Rache mehr im Bad verbaut......................... -
Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
PetMan antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Wenn meine Haustür komplett abgeschlossen ist greifen 16 Bolzen.Und aus Sperrholz ist die auch nicht, die haben wir mit 4 Mann abgeladen so schwer ist die. Die mit einer Ramme aufzumachen, da wünsche ich viel Spaß. Scharniere sind 3 verbaut. Klar, mit Sprengstoff gehen die durch jede Tür, aber damit anzufangen, das wäre schon Abenteurlich und da Bedarf es mehr als Verdacht als nur " der hat mit einer Waffe hantiert "............und da könnten sie das ganze Schloss raussprengen und die Tür wäre immer noch nicht auf. -
Anderen Browser versucht?
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sehr interessant, vielen dank. Finger nicht lang lassen obwohl immer wieder gesagt sieht man bei uns auf dem stand an der Decke, am Boden und sogar in der Ablage. Und das ohne Stress und Eigengefährdung ( ok, die Eigen- und auch Fremdgefährdung ist hier dann Hausgemacht ) . Beim Duellschiessen beobachte ich immer mal wieder, das SOFORT wenn die Scheibe rumkommt geschossen wird. Teilweise dann Langlöcher vom 1. Schuss. Auch da ist es ein Reflex weil die umdrehende Scheibe suggeriert " Feuer frei " ( aber nach 10 Sekunden sind die 5 Schuss schon draussen und die schützen beobachten durchs Spektiv ihre Treffer bevor die Scheibe nach 20 Sekunden wieder wegdreht )
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Der waffenerbende WBK-Inhaber - für jede Waffe Bedürfnisnachweis?
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Wie soll das auch gehen ? Wenn er Erblasser verstirbt ist ja keiner mehr da der die Waffen noch halten kann/darf ( meistens jedenfalls). Sollen die dann zum Büxer oder aufs Amt und ich kann mir alle 6 Monate 2 holen gehen? Mein Bruder hat ca 20 Waffen. Sollte ich die mal erben kommen die auf ein Stück zu mir und nicht kleckerweise. Behörden die das so handhaben haben das wohl nicht ganz verstanden. Mein SB wollte mir mit 4mmM20 Waffen mal was von Erwerbsstreckungsgebot erzählen. " Das gilt für alle Waffen " , seine selbstbewusste Aussage damals. Konnte ihn aber eines besseren belehren. Musste ich insgesamt schon 2 mal, mir mein Recht erstreiten. Habe aber die letzten Jahre den Eindruck das die freundlicher sind seit dem........... -
Unsere Vereinswaffen beschränken sich auf ein paar Ordonanzen und einige KK Gewehre. In irgendeinem Tresor bei irgendjemand zu hause dümpelt auch noch eine Vereins SpoPi herum, gesehen hab ich die aber noch nie. " Neue " sind bei KW also auf " Mentoren " angewiesen. Klappt aber ganz gut. Ich habe fast immer einen neuen im ersten Jahr " am langen Arm ", mein letzter hat jetzt seine WBK mit Voreintrag und sucht eine eigene Waffe. Das letzte Jahr hat der mit meinen Geschossen, seit ein paar Monaten schiesst der fast nur meine 45er , auch in Rundenkämpfen. Ganz neue werden immer eingewiesen, bekommen beim ersten schiessen auch zunächst mal nur einen Schuss geladen. Aufsicht, jedenfalls wenn ich das mache, ist "am Schützen". Armlänge Abstand ist mir da schon zu weit beim ersten schiessen. Wenn ich im Vorfeld schon bedenken habe ob einer bestimmten Person lasse ich ihn nicht schiessen. Sind meine Waffen und meine Munition. Wer die benutzen darf bestimme ich selber. Bisher bin ich noch nicht fehl gegangen in meiner Einschätzung. Was nicht heist das es irgendwann doch passiert. Gedanken mache ich mir aber was passieren könnte. Weggekommen sind bei uns noch keine Waffen, ich kenne aber Vorfälle hier in der Gegend. War zumindest eine Leihwaffe von der ich weiß, aber auch private kamen weg. Einen Fall weiß ich wo jemand alleine geschossen hat und als er vom Abkleben zurück war fehlte sein Waffe. Seit dem nehme ich meine mit wenn ich alleine Schiesse und vorgehe. Was ich in 8 Jahren BW als Aufsicht erlebt habe lässt mich heute ab und an noch wundern das ich das überlebte. Im Schützenverein hatte ich sowas GSD noch recht selten. Peter
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Dann versuch mal bis irgendwann in den 2020ern sauber zu bleiben und dann beantrage einfach mal. Zur Zeit wirst du die das Geld sparen können. Und wie sagte der Ex regierende Bürgermeister von Berlin mal : " Und das ist gut so ! "
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Der waffenerbende WBK-Inhaber - für jede Waffe Bedürfnisnachweis?
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
2/6 für Erbwaffen??????? Erbe ich 20 Waffen werden die mir über 5 Jahre eingetragen ?????Wo verbleiben die Waffen in der Zeit ? Das die 2/6er Regelung nur für nach Sportschützenbedürfnis erworbene Waffen zählt musste ich meinem Amt auch mal beibringen lassen. Hat gewirkt. Und das man geerbte Waffen nicht benutzen darf würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Dann hätte man auch die Blockierpflicht bei Sachkundigen Erben mit eigenen Waffen nicht aussetzen müssen, wenn die die eh nicht Schiessen dürfen. Dagegen vorzugehen gibt es wahrlich genug Argumente. Aber wenn sich keiner wehrt ist das irgendwann " übliches Vorgehen " und trifft dann auf einmal als Gesetz alle.......... -
Hunting Sport hat die 2000 noch für 344 Euro am lager. Jedenfalls letze Woche noch, da hat ein Manschaftskamerad da noch gekauft.
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Den Antrag auf meine erste WBk habe ich auch mit einem Formular welches ich bei anderen Bhörden im Netz gefunden habe beantragt. Meine eigene Behörde hatte damals keine eigenen im Netz stehen. Gab weder Probleme noch irgendwelche Rückfragen damals. Ist aber schon einige Jahre her.
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Unsere Stände sind für Bunker vorgesehene Kelleräume unter einer Sporthalle mitten im Ort. Könnte mir vorstellen das in den 70ern viele solcher "Bunker " in öffentliche Neubauten vorgesehen wurden, kannst bei dir in der Gegend ja mal rumfragen wo es sowas gibt. Als wir da das erste mal reinkamen stand da alles knöcheltief unter Wasser. Am Ende wird da die Lüftungsanlage das teuerste sein. Da können schnell mal 30.000 bis 50.000 Euro für draufgehen. Lärmschutz ist bei uns kein Thema. In den Abluftrohren sind Schalldämpfer verbaut. Limitiert ist man da aber naturgemäß in der Länge des Standes. Unser längster Bunker lässt 5 x 50 m zu, 2 kleinere noch je 5 mal 25 m ( noch nicht ausgebaut )und ein dritter 20 Luftgewehrstände, Bunker quer genutzt. Ein 4. ist ebenfalls bis 25m nutzbar, da ist eine laufende Scheibe für die Druckluftschützen in einer Hälfte, und unser Scheibenraum mit Werkstatt in der anderen hälfte. Ich denke sowas bekommt man schneller, und vielleicht billiger, in einen Schiesstand umgewidmt als in der freien Natur was genehmigt zu bekommen. Lüftungsanlage sollte man aber in der Lage sein in Eigenregie zu bauen. Was bei uns momentan den Ausbau der 2 25m Bunker noch behindert sind Notausgänge die gefordert wurden. Die dürfen wir nicht selber machen, das muss die Stadt machen. Und die Genehmigung dauert ...................................
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Schau dir den § genau an und wenn er für euch beide passt bring das in ein Schreiben an die Waffenbehörde ein. Kündige an, das ihr euer "Aufbewahrungskonzept" zb ab dem 01.07. so gestaltet das ihr gemeinsam Aufbewahrt. Sollten sie damit nicht einverstanden sein sollen sie das bitte Zeitnah begründen, ansonsten gehst du von einer Zustimmung der Behörde aus. Das sachlich in einem Schreiben an die Behörde und du wirst sehen was passiert. Die Antwort wird eine schriftliche sein, meine Behörde nutzt für sowas gerne Einschreiben. Und schon hat man deren Rechtsauffassung in schriftlicher Form vorliegen , dann können andere darüber befinden. Peter
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Ich habe mich schon mehrfach an die Fachaufsichtsbehörde meiner Waffenbehörde gewand . Die hat dann meiner zuständigen Behörde den Sachverhalt " erklärt". Oder fordere einen schriftlichen Bescheid / eine schriftliche Aussage deiner Behörde ein, in der sie die Rechtsgrundlage ihrer Auskunft darlegt. Meistens fangen die dann das denken an. Hatte es aber auch schon das die sich auf einen § berufen und den nach eigenem Gusto auslegen. Diese Auslegung wurde dann von der Fachaufsichtsbehörde " geändert" . Typischer Fall von "Meinungsaustausch". Die des SB wurde gegen die der Fachaufsicht getauscht.................... Das kann man per telefon und email klären, wollen die nicht so wie man selber will dann halt als Fachaufsichtsbeschwerde. Wäre aber außergerichtlich die letzte Möglichkeit die ich nutzen würde. Normal geht das auch ohne..... Peter
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Ja, das ist normalerweise der Ablauf. Peter
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Nein, deswegen machen ja einige das Spielchen mit den WS und fangen halt groß an. Mit einem Voreintrag einer 45er kannst du zb 9mm und 22er, aber auch noch ein paar andere kaliber, mit einer Grundwaffe besitzen. Von unten nach oben Funktioniert das Spiel nicht. Deutsche Gesetze halt. Kaufst du zuerst einen 357er Revolver kann es schwer werden einen 38 zusätzlich zu bekommen. Weil 38er aus 357 geht. Kaufst du zuerst die 38 und danach eine 357er ist das kein Problem. Gibt noch jede Menge solcher Beispiele......................
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Und wenn irgendwann mal die echte Freaks so durch die Stadt fahren und um sich Ballern, einfach einen Kamerawagen mitfahren lassen. Dann klatschen die Fussgänger erst mal ob der tollen "Spezialeffekte ". Sowas ist in der heutigen Zeit und der Sicherheitslage ein NoGo. Jedenfalls in meinen Augen. Aber wehe dem Jäger seine Flinte liegt auf dem Rücksitz und man kann sie durchs Fenster sehen......................DEN trifft die volle Härte des Gesetzes............................Ich glaube ich Konvertiere auch zum Islam, dann hab ich auch Narrenfreiheit
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Dann schau mal auf 2.45....................................Und nein, .32 ist kein KK, deswegen heist es ja auch Zentralfeuer. Und das 22er System ist dann ein Wechselsystem Kalibergleich oder , in dem Fall, kleiner. Und die rechtliche Grundlage zu dessen Erwerb suchst du dir bitte selber raus. Peter
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Auf dem flachen Land könnte ich mir schon vorstellen das da der eine oder andere die Schrotflinte die sonst neben dem Bett steht mal ans Fenster holt. In der heutigen Zeit in einer Großstadt so durch die Strassen zu Fahren finde ICH mehr als Grenzwertig. Wer wollte der Streifenwagenbesatzung die auf sowas das Feuer eröffnet Vorwürfe machen ???????????? Wäre der "echt " gewesen und die Polizei hätte zugeschaut wären sie jedenfalls in der Luft zerrissen worden............
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Gibt doch ein schönes Video wo ein Schweizer zum Obligatorischen ( heist das so?) fährt und alles erklärt wird was an Vorschriften zu beachten ist. Der holt den Verschluss aus dem einen abgeschlossenen Schrank ( Holz, kein Tresor ) und die Waffe aus einem anderen Schrank. Die Schweizer sind da wohl schmerzunempfindlicher als die Deutschen(behörden)
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" Sie kommen grade aus Luxemburg. Führen Sie anmeldepflichtige Waren mit ? " Diese Frage wurde mir schon ein paar mal gestellt. Sagt man ja, dies und das ,muss man verzollen. Sagt man nein und hat doch was dabei wirds teurer und man muss doch verzollen. Für dumm würde ich mich in der Situation nur halten, weil ich mehr mitgenommen habe als erlaubt. Peter
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Hatten wir bei der Auflösung eines Nachlasses auch. Ein Phyton ging nach Dänemark, eine GSP in die USA. Beide Käufer übermittelten ungefragt die Adresse eines Deutschen Händlers. Das Geld wurde überwiesen und danach die Waffen an die Händler überlassen. Ging problemlos. Peter
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nur das die Presse bei illegalen Waffen schnell wieder Ruhe gibt und bei legalen sofort Reaktionen am Waffengesetz gefordert werden. Ist schon ein kleiner Unterschied, wenn auch, wie du richtig schreibst, nicht die Waffe sondern der Täter ausschlaggebend ist. Peter -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Der Täter soll nach TV Nachrichten Mitglied der rechten Szene gewesen sein. Da kann man, wie bei uns auch, davon ausgehen das die nicht Legal war. Und solche Aussagen , man wisse nicht ob der Täter eine Berechtigung für die Waffe hatte , dürften in der heutigen Zeit der nationalen Waffenregister auch nicht mehr sein. Da sollte ein Knopfdruck reichen um das zu Wissen. Ich gehe aber davon aus das es keine, in den Nachrichten fiel wieder das "Modewort Kalaschnikow ", legale Waffe war, das würde mit Sicherheit schon zu Propagandazwecken missbraucht. -
Das ist ja auch in Ordnung, ist bei uns nicht viel anders. Aber da wo ich da war wurde alles angesagt " zur ersten Probeserie Waffen mit 5 Schuss Laden...Ist der Schütze bereit?....Start......" sowas beim " freien Training, da rollen sich mir die Fussnägel hoch. Trainiere ich mit der Mannschaft ist das was anderes. Training nach Wettkampfbedingungen heist auch Kommandos nach Wettkampfbedingunen. Aber nicht beim freien Training..............
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in mein " Poesiealbum " trage ich selber ein. Jeweils die Kaliber die ich geschossen habe, sonst nix. Unterschrift ist da kaum mal eine drin, aber Stempel bei jedem Eintrag. Die bekomme ich ohne Kommentare hinter das was ich eingetragen habe. Da man mich in meinem Verein kennt und jede Woche 1 bis 2 mal sieht das ich auf den Stand gehe und es danach knallt ist das denen genug, Das wurde auch bisher von allen anerkannt. Peter