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micky123

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  1. Dieses Klientel ist nur gefährlich weil es sich in einem sicherheitstechnischen Vakuum befindet und dort auch operieren kann. Frage dich doch mal wieso so nicht in ihren eigenen Ländern agieren können.
  2. Überlegst du eigentlich was du da so schreibst. Wie hieß den der Staat auf deutschem Boden so um 1947 /48 ? 1948 ! Und das es das deutsche Reich praktisch nicht mehr gibt ,ist für mich auch kein Problem, aber es ist eben juristisch / verwaltungsrechtlich nicht so einfach wie es immer dargestellt wird. In der Schweiz geht es nicht nach politischer Meinung. Einfach mal deinen eigenen Beitrag durchlesen. da geht es um ausländische Staatsbürger.
  3. Das ist schlicht nonsens und ich bin mittlerweile das solche Leute wie du dafür in Haftung genommen werden müssen. Die ganze Wehrunfähigkeit der Bevölkerung wird von solchen Leuten wie dir mit verursacht. Allein schon den Waffenbesitz von der politischen Einstellung abhängig zu machen ist schlicht eine Frechheit. Dann mal zur Problematik dieser ganzen "Reichsspinner". Jep ich finde die auch völlig skurill, solange die aber nicht aktiv gegen unsere freiheitliche Verfassung verstoßen, sind die mir völlig egal. Ich bewerte Menschen nach ihren Taten. Die meisten haben wenn sie das Wort "Reichsspinner" benutzen, gar keinen Plan, wovon sie da überhaupt reden. Hier mal ein Auszug aus dem Wicki zu dem Thema: Mit der Wiederherstellung der Republik Österreich ab 27. April 1945 (Unabhängigkeitserklärung) – bis 1955 unter den vier Besatzungsmächten, dann als souveräner Staat –, der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949 hörte das Deutsche Reich zwar unter historischen Gesichtspunkten faktisch (infolge völliger kriegerischer Niederkämpfung und militärischer Besetzung), aber keineswegs de jure auf zu existieren: Die Weimarer Verfassung wurde auch nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945, die als militärischer Akt die rechtliche Substanz der deutschen Staatsgewalt nicht entscheidend treffen konnte,[16] und der Übernahme der Hoheitsgewalt über Deutschland durch die vier Besatzungsmächte nicht offiziell aufgehoben und das Deutsche Reich nicht aufgelöst. Die sich aus dieser De-jure-Fortexistenz ergebenden Folgen sind im Abschnitt Völkerrechtliche und staatsrechtliche Fragen nach 1945 erläutert. Und für all die, die meinen das das deutsche Reich seit 1945 nicht mehr exestierte, hier einmal die Einbürgerungsurkunde von Willy Brand. genau ansehen, lesen und verstehen.
  4. Deutsche Gerichte. Ich meine es war das AG Hannover das einem Kläger nur die Hälfte des Schadens zusprach , weil er ja nur eine Teilkasko hatte und der volle Schaden ja nur bei einer Vollkasko bezahlt wird.
  5. Wo genau steht explizit das jemand seine Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt, wenn er alleine mit den Waffen in seiner Wohnung ist und diese offen auf dem Tisch liegen. Er muß die Waffen nur gegen den unbefugten Zugriff Dritter sichern, und nicht vor dem eigenen. Wenn der alleine Zuhause ist, kann der sich die auch offen an die Wand hängen, sich daran einen runterholen und die Abends wieder in den Tresor packen.
  6. Wenn jemand alleine in seiner Wohnung ist, übt er über alle beweglichen Gegenstände die sich in der Wohnung befinden und für ihn zugänglich sind immer die tatsächliche Gewalt aus.
  7. Sehe ich ein wenig anders. Im Gegensatz zu einer Kartoffelkanone, kann ich problemlos mit einer "Baumarktflinte" ein oder mehrere Personen erschießen. Des weiteren kann so etwas sehr gut verdeckt geführt werden, die Entsorgung ist extrem einfach , es gibt keine bis kaum zurück verfolgbaren Spuren usw.
  8. Geiler wird es dann noch wenn die Waffenbehörde keine Einsicht in die betreffenden Akten bekommt. Und ob 153 oder 153a man bekommt nicht immer eine Nachricht das eingestellt wurde.
  9. Aber diese Leute dürfen ein KFZ führen oder? Wieso bringen die nicht jeden Tag duzende von Menschen damit um. Bushaltestellen, Schulkinder, Marktplätze usw. Ein sehr effektives Tatmittel steht ihnen ja jederzeit zur Verfügung und doch machen sie es nicht. Ist schon komisch oder? Aber wenn die eine Waffe besitzen dürfen dann würden die anfangen zu morden. Woher kommt eigentlich diese Einstellung ? ich fahre viel mit dem Moped (Roller). da kann mich auf der Straße, vor allem auf der Landstrasse einfach so jemand wegputzen. Der würde nicht einmal großartig dafür bestraft werden. Aber wenn derjenige zugriff auf eine Waffe hat dann würde er mich einfach so erschießen. So siehst du doch die Welt oder? Einfach mal das eigene Weltbild überprüfen.
  10. Das ist eh eine komische Sache in Deutschland. Selbst um erlaubnisfreie Waffen zu verkaufen benötigt man wohl so eine Prüfung. Und beim Gewerberechtlichen wird meistens eh einwenig übertrieben.
  11. warum? Schon heute kann sich jeder halbwegs legal eine Waffe kaufen oder besorgen.Desweiteren sind laut BKA Millionen an nicht registrierten Waffen also illegal im Land. Wo genau ist nun also das Problem?
  12. Da beist sich sowieso die Katze in den Schwanz. Wenn das LKA feststellt das eine Person überdurchschnittlich gefährdet ist, also eine gefährdete Person, hat es selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ergo hat das LKA keine Lust so etwas festzustellen.
  13. laß mich mal überlegen..... Richter an einem OVG... also Leute die ihren Arbeitsplatz mit Sicherheitsschleusen und Sicherheitspersonal abschirmen. Die meinen das sie so gefährdet wären das Millionen € für ihre Sicherheit eine Selbstverständlichkeit sein müssten. Was sollen solche Leute schon groß sagen. Also ich könnte mir vorstellen das wenn dem guten Mann etwas passiert es passieren könnte das da dem einen oder anderem Richter des OVG der an dem Urteil beteiligt war auch etwas passiert.
  14. Ganz einfach, sich nicht selbst produzieren, sondern Recht und Gesetz anwenden und wenn er einen Widerspruch im Gesetz sieht hat er dieses aufzuzeigen und juristisch aufzuarbeiten. Fangen wir mal an. Die verschlossene Wohnung eines Erwachsenen ist nicht ausreichend für die Lagerung eines Luftgewehrs. Ein Luftgewehr das in einem haudünnen Stoffutteral mit einem Schloß miesester Qualität versehen ist, reicht völlig aus. Wie sieht das dann eigentlich mit einem abgeschlossenen Zimmer aus? Oder ist nicht die Wohnung schon ein großer Waffentresor ohne Sicherheitsklasse?
  15. Tja und so sollte ein Rechtssystem eben nicht funktionieren. Kann dem Beschuldigten/Angeklagten nicht das Gegenteil bewiesen werden dann hat es unter den Tisch zu fallen. Ein SRS Revolver ist eine reine Verteidigungswaffe. Sie ist extra dafür konzipiert worden. Das Recht zu weit zu pervertieren das eine solche Waffe die ja der Verteidigung dienen solle , in einer abgeschlossenen Wohnung nochmal extra verschlossen werden soll um dem sich zu verteidigenden wirklich jede Möglichkeit zu nehmen sich damit zu verteidigen ist krank. Ich darf mit dem Waffenschein eine fertiggeladene Waffe in der Öffentlichkeit führen, aber ich darf diese Waffe nicht geladen neben mir im Bett liegen haben und dabei dann schlafen. Solche Geschichten sind ua. mit ein Grund warum ich als Reservist einfach keinen Bock mehr hatte.
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