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Das stimmt, aber nur wenn das Vereinsgebäude nicht " dauerhaft bewohnt " ist. Ansonsten kannst und darfst du deine Waffen lagern wo du willst, aber nur DU darfst Zugriff haben und das Gebäude muss dauerhaft bewohnt sein. Also wenn in dem neuen Verein einer so nett wäre deine Tresore bei sich zu Hause hin zu stellen ist das gar kein Problem, zumindest kein rechtliches. Peter
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Kollege der auch in Frankreich wohnt und in Deutschland schiesst hat es aufgegeben, seine Waffen nach Frankreich um zu melden.Das Prozedere war ihm zu umständlich. Und in Deutschland gemeldet lassen und in Frankreich lagern würde laut dem auch nicht gehen. Der Kollege hat die Waffen in Deutschland in einem 2. Wohnsitz gelagert, ist aber keine wirkliche Entfernung für ihn . " Verwaltet " werden seine Waffen jetzt wohl in Köln, das wäre die für im Ausland wohnenden Deutschen die zuständige Waffenbehörde. Allerdings hat der da ein Haus gekauft und bleibt auch da. Peter
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Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
PetMan antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
Das ist aber nicht das was ich beschrieben habe. Meine Schlüssel sind in einem Möbeltresor mit elektronischem Zahlenschloss. Demnächst kommt aber auch ein B-Schrank mit elektronischem Schloss ins Haus, dann ziehen die Schlüssel um. Und auch die Autoschlüssel hängen hier nicht frei zugänglich neben der Eingangstür. Und "immer am Mann "...........grad bei dem Wetter im Schwimmbad zb werden einem da die Blicke aller anderen Besucher sicher sein, wenn man die da um den Hals trägt. Peter -
Aha....dann leihe ich mir eine Waffe mit , sagen wir mal 500 Schuss Munition , für 4 Wochen. Der Entleiher muss mir die dann auf den Stand bringen und nach dem Schiessen lass ich den Rest da liegen. Wenn ich dann am nächsten Tag auf einem anderen Stand Schiessen will muss ich mir einen suchen der die Erwerbsvorraussetzung für die Munition hat und ihn bitten mir die dahin zu bringen. Du schreibst, verzeih mir aber es ist wahr, QUATSCH!!!!!!!
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Den 2. Satz hast von Paddy 84 du auch gelesen ????? Wenn dem so wäre könnte ich mir nie eine Waffe zum Schiessen MIT Munition ausleihen, wenn ich das gleiche Kaliber nicht selber in der WBK habe. Somit wären auch alle Leihscheine die ich bisher sah quatsch und falsch, weil da immer : " mit so und so viel Munition "steht
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An der ABC Truppenschule in Sonthofen , aber auch in Munster habe ich selbst mit allen möglichen "scharfen " Kampfstoffen gearbeitet. Gehörte mit zur Ausbildung als ABC Abwehrunteroffizier. Die Leute die da fest arbeiten sind schon............na ja, .......................abgestumpft
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WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
PetMan antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Wenn man die BW betrachtet, auch eine " Behörde " , würden viele im Einsatz fast nackt da stehen wenn man alles privat beschaffte auf einmal wegzaubern würde..................Aber auch unsere Polizisten hier sind selten komplett in dienstlich geliefert unterwegs, fängt bei Schuhen und Hosen an und geht über Holster und Taschenlampen weiter. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Meine Aussage zu der Munitionslagerung war nicht durchdacht, sorry. Ich gebe dir/euch recht. Und das die Sicherheit nicht alleine das ist was denen " am Herzen " liegt ist auch klar. Heute Nacht ist wieder ein LKW in ein Stauende gerast und hat 4 Menschen getötet, das 4 mal in wenigen Wochen alleine in Deutschland. Diese Toten werden von der EU nicht betrauert, hätte der Fahrer 4 Menschen erschossen würden sie sofort wieder nach Verschärfungen schreien. Auch der Axtangriff in Würzburg wird in Brüssel mit Sicherheit keine Beachtung finden. Ob Axt oder Lkw als " Waffe ", das wird ignoriert. Aber wehe es hat "Bumm " gemacht bevor einer stirbt..................... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Gesetzekonforme Aufbewahrung von Munition ausserhalb eines 0er Tresores kostet jetzt nicht wirklich die Welt. Habe mir grade aus einer Geschäftsschliessung 2 Metallschränke für 5 Euro das Stück besorgt, da geht mehr Munition rein als ich je haben werde. Wenn die aber die Aufbewahrung für Munition in der Gestalt ändern das man auch für die klassifizierte Tresore braucht wirds teurer, da gebe ich dir recht . -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Ich rede Alzi wirklich selten das Wort, sorry alzi, aber Waffenrecht und SprengG sind 2 paar Schuh. Und ein bisschen Eigeninitiative sollte man vorraussetzen können. Grad die rechtlichen Belange unseres Hobbys sollten keine Fremdwörter sein, dafür steht zuviel auf dem Spiel. Und ich zb habe nicht alle Texte am PC gespeichert und wenn muss ich mich durch eine riesen Bibliothek suchen um was zu zitieren . Und googlen sollte jeder selber können. Ich denke dem TE wurde hier alles vermittelt was er braucht um seinen SB anzusprechen -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Die einen verwechseln Erlaubnis mit Bedürfnis, die anderen sehen nicht die " unterschiedlichen " Bedürfnisse/ Erlaubnisse. In Österreich muss man nur 18 Jahre alt sein um Pulver kaufen zu dürfen, in Luxemburg reicht eine WBK mit Waffen drauf für die man Wiederladen kann.......aber wir deutschen müssen das kompliziert machen -
m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
PetMan antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Ich kenne einige Leute die sich so schöne Sammlungen angelegt hatten.Kenne sogar ein MG 42 in 4mmM20. Und WS waren bis zu der Gesetzesänderung nicht Melde-oder Eintragungspflichtig, wenn man die Grundwaffe eingetragen hatte. Gab dann eine Nachmeldefrist um die anzumelden. Wer die verpasste, und das dürften nicht wenige gewesen sein, hatte auf einmal quasi über nacht eine illegale Waffe zu hause ( Wesentliche Teile einer Waffe sind dieser gleichgestellt). Bei Egun hab ich mal einen Ver5käufer darauf aufmerksam gemacht weil er ein WS für eine GSP anbot und schrieb, die ist nicht in seiner WBK eingetragen und das bräuchte man auch nicht wenn man die Grundwaffe hat. Der hat das WS dann schnell rausgenommen und hatte insofern Glück, das sein SB, auf das Problem angesprochen, es einfach eingetragen hat...................Das WS stammte genau aus der Zeit, waren nur ein paar Jahre, wo man die WS nicht melden oder eintragen musste. Deswegen waren die LEP Waffen " so beliebt", weil da hatte man ein funktionierendes Griffstück ..................- 47 Antworten
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Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Über seinen Verein. Die bestätigen das er bei ihnen seit mindestens 6 Monaten regelmässig schiesst -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Was nutzt eine 27er Pappe die ich nicht benutzen darf wegen der Einschränkungen. Wäre wie ein Führerschein der nur zum Fahren des eigenen Autos berechtigt. Und denn Sinn einer Erlaubnis nach Gesetz die ich nach 6 Monaten machen darf, aber erst nach 12 Monaten benutzen darf soll mir ein Gericht mal schlüssig darlegen. Ok, seit Leipzig gehen die Uhren anders, aber das wäre es mir wert. @ Lys : Bei mir reichten bei anderen Sachverhalten Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden um zu meinem Recht zu kommen. Klagen musste ich noch nicht. Und seit der Zeit sind die auf dem Amt freundlicher zu mir. -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Dann sag ihm das und Frage was sich seit dem erteilen derer Erlaubnisse gesetzlich geändert hat. Da wird er dir nix vorweisen können.................. @ Lanzelot: Soll er deswegen diese Einschränkungen auf sich nehmen? Eine Patrone in einem Kaliber das er nicht eingetragen hat in seinem Bestand kostet ihn dann u.U. alles....... Und warum lässt der Gesetzgeber zu das man nach einem halben Jahr den 27er machen darf aber dann ein weiteres halbes Jahr nicht laden zu dürfen ???????????????????? Frage mich immer wie die Sb auf solche Ideen kommen und ob die sich nicht schämen bei dem was sie machen ?????????? Und wenn es eine Anweisung aus dem Ministerium ist kann man dagegen auch vorgehen, hab ich schon getan. -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Nein, er soll dir darlegen wo das steht. Und mit dem Pulver hast du recht. Deine Erlaubnis in der jetzigen Form erlaubt dir genau nichts................................ Und wenn er anbietet er würde das auf Vereins - und Leihwaffen ausdehnen würde ich ihn auslachen und einen Bescheid einfordern -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Ja, sie kann beschränkt werden , aber nicht nach Gusto des SB. Das muss er Begründen. Und es gibt mehr Erlaubnisse ohne Beschränkung als mit.................................so wird da eher ein Schuh draus. Das Gesetz gibt das nicht her und wenn es auf Anweisung aus dem jeweiligen Innenministerium so gemacht wird ist es nicht automatisch damit rechtens. Köln hat Jahrelang vor Gericht verloren wenn es um Voreinträge in der gelben WBK ging und trotzdem immer weiter gemacht. Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt. -
Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
PetMan antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Das wird leider öfters von den Behörden versucht. Gibt auch Urteile in erster Instanz die das bestättigen. Ist aber einfach ad absurdum zu Führen. Für den Erwerb des 27ers brauch es gar keine WBK! Hätte der Gesetzgeber gewollt das es dazu einer bedürfte hätte er nicht den Umstand geschaffen den 27er zu machen OHNE eigene Waffen zu haben. Ergo ist die Beschränkung auf nur eingetragene Kaliber nonsens. Mit der Eintragung dürftest du z.Z. nicht mal für die Vereinswaffen selber laden, also absoluter Quatsch. Leg also Beschwerde ein und bestehe auf Abänderung. Widersprichst du nicht erlangt der Eintrag Gesetzeskraft für dich. Auch nur für den eigenen Bedarf ist nicht vom Gesetz gedeckt.Fechte das also auch an.In bestimmten Grenzen darf man für andere laden, darf nur keinen Gewinn damit machen, sonst ist es gewerblich. LG Peter -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
OMG. Ich dachte erst das ist nur geschauspielert oder ne Sendung für Kinder oder so. Aber nein.........das sind echte und reale Abgeordnete....................................... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nimm mal diejenigen die da abgestimmt haben einzeln zur Seite und lass dir erklären was die beschlossen haben. Dann wirst du von 50 Leuten mindestens 40 teils sehr unterschiedliche Aussagen bekommen. Weil, nicht ganz deutlich ist das was die da am besten können.............................. -
m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
PetMan antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Du verwechselst mal wieder Bedürfnis und Erlaubnis. Wieder alles falsch. Für eine einschüssige Contender braucht es für Sportschützen keinen Voreintrag. Die geht auf Gelb ohne. Auch die 50 BMG geht so. Und nochmal: Nicht DEIN Verband sondern einer der zugelassen ist und eine genehmigte Sportordnung für solche Waffen hat. Und auch da musst du dich an die Gesetze halten, sonst gibts Probleme. Und da vielleicht sogar ungleich größere als hier. Geh zu dem Thema noch mal in dich. Und auf dem Weg dahin hol dir was zu lesen mit. Zum Beispiel das Waffengesetz.- 47 Antworten
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m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
PetMan antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Der Kollege aus dem Verein wird feststellen müssen das er da eine nicht mehr verkäufliche " Waffe " hat. Jedenfalls nicht in dem Zustand. Und diese Sache ist nicht nur prinzipiell geregelt, sondern explizit. Die Erwerbsvorraussetzungen sind die der Ursprungswaffe! Da gibts nichts nicht zu verstehen oder zu deuteln. Das die konvertierten eh schon in WBK`s eingetragen und registriert sind, im Gegensatz zu den LEP Waffen die der Gesetzgeber hauptsächlich reglementieren wollte, war denen bewusst und egal. Siehe " Hülsenlänge unter 40mm " und KK Selbstlader. Auch am Ziel vorbei aber Gesetz.Nimm das hin oder brich das Gesetz, mit den Folgen musst du dann aber auch leben. Und des Teufels Advokat wird dich da nicht raushauen, glaubs mir.......................- 47 Antworten
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m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
PetMan antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Dann lass dich von deinem Advokaten des Teufels vor Gericht vertreten wenn du versuchst den Behörden die umgebaute Makarov als geborene 4mm zu verkaufen und die dann nachher deine WBK`s einziehen wollen. Wenn die nämlich, aus welchen Gründen auch immer so eingetragen wird und das kommt irgendwann hoch wirds sehr eng um die schönen bunten Papierchen. Und die 2 Händler sind sicher so nett un beteiligen sich an deinen Kosten , weil sie dir sagten man braucht kein Bedürfnis . Und das dir die gesetzlichen Texte klar sind wage nicht nur ich zu bezweifeln........ dann schreib das auch so. So wie du es geschrieben hattest war es schlicht falsch. Verstehe den Stress nicht, eine Makarov im Originalkaliber kann man sich doch als Dienstpistole in verschiedenen Verbänden befürworten lassen und kaufen. Da muss man nix tricksen oder Konstruieren. Die Dinger gibts für nen hunni zu kaufen, von mir aus auch für 2...............- 47 Antworten
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m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
PetMan antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Deine Gesetzesauslegung ist recht Abenteuerlich. Natürlich brauchst du für einen 50BMG Repetierer oder Einzellader ein Bedürfnis. Nur keinen Voreintrag. Und das auch nur wenn du eine Gelbe WBK hast UND irgendein Verband eine genehmigte Disziplin dafür hat.Damit ist dein Bedürfnis erfüllt. Um in den Besitz einer gelben zu kommen musst du das aber bei Beantragung nachweisen..... Ganz so einfach ist die Welt dann doch nicht.....und Deutschland schon mal gar nicht- 47 Antworten
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m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
PetMan antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Anscheinend nicht. Was die Waffe nach dem Konvertieren kann oder nicht ist latte. Was sie vorher konnte zählt, genau wie es in der Anlage 2 steht Das zählt, und sonst nix- 47 Antworten
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