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Sport-Schütze

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  1. Hallo Lobo-s, ich habe Dich schon verstanden. Habe es auch nicht so aufgefasst, als ob Du nun gegen mich direkt gehen würdest. Gruß, Crischan
  2. Hallo Lobo-s, ich möchte das natürlich nicht runterspielen. Bekanntermaßen schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Und ich habe natürlich auch seinerzeit einen Sachkundelehrgang und so gemacht. Daran kann ich mich heute im Detail nicht mehr erinnern, aber ich war immer der Meinung, dass a) die richtige Aufbewahrung meinerseits und B) das Wissen der Behörde welche Waffen ich besitze (bedingt durch die WBK) ausreicht. Bis zu dem Schreiben der Waffenbehörde habe ich nicht davon gehört, dass ich denen die Aufbewahrung noch beweisen muss. Wie dem auch sei. Ich habe die Post eben fertig gemacht. Formular ausgefüllt, drei Bilder beigelegt (Tresor, Zertifikat und Munitionsbehältnis) sowie die Rechnung des Tresors. Das werde ich morgen bei der Post abgeben und dann ist es in meinen Augen gut. Gruß, Crischan
  3. Hallo zusammen, oh man, so viele Beiträge, da kann ich ja gar nicht auf jeden einzeln eingehen. Sorry! Also grundsätzlich werde ich mich mit denen nun mal am Montag in Verbindung setzen. Ich habe eh nichts zu verbergen und mit zwei Waffen gehöre ich bestimmt zu denen, die mit am wenigsten besitzen... Aber ich muss auch sagen, so arg kann es mit den Kontrollen ja nicht sein, wenn ich über ein Jahr nach dem Schreiben noch nichts gehört habe. Trotzdem gut zu wissen, dass ich hier nochmal bestätigt wurde, dass meine Aufbewahrung in Ordnung ist. Und ich muss ja wohl nicht seit 1998 meine diversen Aufbewahrungen nachweisen. Es sollte das aktuelle Modell genügen. Die Rechnung habe ich noch. Alte davor gibt es nicht. Hallo uwewittenberg, nur Deinen Beitrag verstehe ich nicht ganz. Du schreibst zuerst, ich mache es richtig. Aber dann, dass die, die sich nicht melden, die ersten sind, die Besuche erhalten. Ich habe mich noch nie bei der Behörde gemeldet. Ganz ehrlich, bis zu dem Schreiben letztes Jahr habe ich meinen Lebtag nicht daran gedacht bzw. es nicht gewusst, dass man irgendwie tätig werden muss, was solche Nachweise angeht. Und ich bin seit 1984 aktiver Sportschütze... Grüße, Crischan
  4. Hallo Forum, ich wohne in Karlsruhe und habe letztes Jahr auch ein Anschreiben der Stadt erhalten. Da man nun immer mal wieder davon hört, dass tatsächlich die Behörde vor der Türe steht, habe ich dazu mal ein paar Fragen. Das Anschreiben mit Markierungen meinerseits: Anschreiben Meine zwei Kurzwaffen habe ich in einem Möbeltresor Burg Wächter H1E mit elektronischem Schloss. Die Munition habe ich in so einer Art Munitionskiste (Bild) mit einem Zahlenschloss. Nun steht in dem Schreiben, dass der Behörde die ordnungsgemäße Aufbewahrung nachzuweisen ist und falls das noch nicht geschehen ist, diese erneut auf mich zukommen werden. Meine Fragen: 1. Ich besitze meine SpoPi und 9mm seit Sommer 1998 und noch nie habe ich eine entsprechende Aufbewahrung nachgewiesen. Sollte ich das nun wirklich tun? Und wie funktioniert das genau? 2. In dem Anschreiben steht als Folge von nicht zulässiger Aufbewahrung, dass die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers in Frage gestellt wird, mit der regelmäßigen Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarte. Das heißt, wenn bei der Kontrolle auch nur ein Mißstand festgestellt wird, ist sofort die WBK (und die Waffen) weg? 3. Aktuell steht mein Möbeltresor in meiner Wohnung. Ist es auch möglich, den im Keller zu platzieren? Es ist ein 5-Parteien-Haus mit entsprechender Kelleranlage, die einzelnen Keller sind so typischerweise mit einem Bretterverschlag getrennt und die Türen mit einem einfachen Vorhängeschloss gesichert. Das heißt, natürlich kann in den Keller leichter eingebrochen werden als in die Wohnung. Würde ich zumindest als Laie sagen, wobei die Wohnungstüre bestimmt genauso schnell zu öffnen ist. Ist schon ein altes Haus. 4. Wenn die Behörde nun vor der Türe steht, was muss ich machen? Einlass gewähren und direkter Weg zum Tresor. Auch Öffnen des Tresors? 5. Mit der 9mm schieße ich im Grunde nicht mehr. Da sie schon wirklich alt ist und ich sie mal von einem Jäger erstanden habe (war bestimmt eine Fangschusspistole, nichtmal die Visierung ist verstellbar), überlege ich nun, ob ich sie entweder versuche zu verkaufen oder der Behörde zur Vernichtung zu bringen? Danke für eure Hilfe. Gruß, Crischan
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