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PetMan

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  1. Die Diskussion hier hat mich veranlast mal meine 9mm Pistole zu kontrollieren. Für die habe ich ein 9mm Wechselsystem aus der Schlachtung einer baugleichen Waffe. Habe irgendwann mal günstig bei egun eine 2. Waffe wie meine gesehen und den Händler kontaktiert, ob ich nur das WS und alle freien Teile erwerben könnte. Machte er. So kann es bei mir passieren das ich in der Pistole mal den Schlitten des WS mit dem Lauf der Pistole nutze oder umgekehrt. Da alle teile bei mir eingetragen sind, ich keine weitere Waffe zusammenbaue und auf den Läufen eh keine Seriennummer steht sehe ich da kein Problem. Ich "baue " ja keine neue oder weitere Waffe. Ich tausche auf mich registrierte Teile aus.
  2. oder dei Flinte gleich zum Büxer bringen wollte als die klingelten....................das hat er angeführt. Mal abwarten ob es was nutzt. Der Kollege der mich ansprach ist bei mir im Verein , sein vater wohnt aber im Osten und ist weit weg. Wenn ich ein Ergebnis der Kontrolle mitbekomme gebe ich es hier weiter.
  3. Eben. Und zudem ist die überkreuzlagerung im A/B Schrank ja zweifelsfrei erlaubt. Also ist das Ergebnis wenn sowohl A als dann auch noch das B-Fach aufgebrochen werden am ende das gleiche. Ich hab dem Kollegen geraten sich auf den alten §13,4. zu berufen, mal abwarten was daraus wird. Dummerweise, war wirklich dumm, stand bei der Kontrolle noch eine Flinte neben dem Tresor im Koffer..................................Freunde hat der sich also keine gemacht bei dieser Kontrolle.....................aber die Waffen gleich eingepackt haben sie mal nicht........war ihnen bei 60 bis 70 Stück wohl ohne Vorplanung auch zuviel
  4. Weil es nicht mehr im §13 der Verwaltungsvorschrift aufgeführt ist, was es vorher war. Imho hat sich da wegen altbesitz nichts verändert, aber der Vater eines Schützenkollegen hat jetzt deswegen eine Ordnungswiedrigkeitsanzege am Hals am Hals. Viel bei einer unangekündigten Kontrolle auf..............
  5. Hi, bei der noch 2020 von mir genannten Ausnahme "Jägerschrank " bin ich mir heute nicht mehr sicher............Das stand früher in der Verwaltungsvorschrift in § 13, absatz 4 glaub ich. Die Verwaltungsvorschrift wurde aber anscheinend 2020 geändert und heute steht dazu nix mehr da drin. Kann jemand da belastbar genaueres zu sagen ? Glt diese Ausnahme " Jägerschrank " auch heute noch ?
  6. und vor allem, wenn man nur 2 oder 3 beantragt und es gehen welche kaputt geht die ganze scheisse mit der beantragung wieder von vorne los............................
  7. Nein, war ich noch nicht. Wo gibt es den noch solche Stände? Nur einen in Deutschland ?
  8. Ich hab jetzt mal einfach meine Postleitzahl und "zuständige Waffenbehörde " in Google eingegeben..........da erscheinen alle saarländischen Waffenbehörden. Aber wenn man bei EINER anruft und fragt ob die zuständig für den Wohnort sind werden sie sagen ja oder nein, aber die wissen dann mit Sicherheit welche Behörde das ist. Zeitaufwand geringer als hier einen Thread zu eröffnen und kostet auch nur 2 telefonate...................Will man das nicht braucht man halt beglaubte Kopien der enstprechenden Berechtigungen / Perso.
  9. Wow, sowas hab ICH noch NIE gesehen. Kenne max 5 nebeneinander mit Mehrdistanzzulassung.
  10. Sportschützen sterben wie alle anderen Menschen auch. Unsere Mitglieder bilden die Gesellschaft ab, ergo auch die Todesrate. Und wo es viele ältere gibt ist es logisch das auch mehr Menschen sterben. Wir haben aber auch sehr viele jüngere GK Schützenim Verein und es werden immer mehr..................... Alleine dieses Jahr schon 15 Neumitglieder im bereich GK...........im letzten Jahr fallen mir 4 Todesfälle ein.Einmal Krebs mit 64 jahren, einmal ein knapp 60 jähriger an seinem Impfschaden ( nachweislich durch die Coronaimpfungen ) und 2 durch einen erweiterten Suizid, beide um die 50........................
  11. Entweder hatte er die Größe dazu oder sein Postfach hatte nicht die Größe die ganzen Emails die er daraufhin bekam aufzunehmen. Vielleicht war es meine Email an ihn die das Postfach zum Platzen und ihn zum umdenken brachte...............oder die tausender anderer..........
  12. Gibt es bei einer direkten Anfrage an das NWR eine andere Antwort als wenn ich meine Stammdatenblätter mit den NWR Eintragungen bei meiner Behörde bestelle? Dort bekomme ich mit etwas Glück noch am gleichen tag eine email mit diesen Datten, wenn ich darum bitte. Oder 3 tage später mit der Post wenn ich das möchte. Oder steht da vom NWR eventuell mehr drin ?
  13. Na ja, erstens will der Fragesteller keine Waffen erwerben für die er ein Bedürfnis braucht, sondern 4mm Waffen. Ansonsten geht die Sachkunde hier bei uns bei 60 Euro los, nicht bei 160 Euro.
  14. Wäre es die intention des Gesetzgebers gewesen nur noch Tresore mit Zahlenschloss zuzulassen hätte er bei der letzten Änderung auf 0er und 1er dazu eine gute Gelegenheit gehabt. Das hat er aber nicht. Insofern "den Willen des Gesetzgebers " ,so wie jetzt in Münster geschehen,dahingehend zu "interpretieren " wie es jetzt in NRW gemacht wird finde ICH mehr als komisch.
  15. Und vor allem geht das bei geborenen 4mm Waffen auf eine grüne WBK und man braucht keine Rote. Ich selber habe auch noch 2 4mm Waffen.Unter anderem auch einen Reck Derringer, eine Waffe die ich als Sportschütze leider nie erwerben dürfte.
  16. Ich lass mir auch nicht jedesmal den Munerwerb abstempeln. Kostet bei uns 25 Euro....... ich hab auf Grün 3 KK Waffen/WS. Auf Gelb 5 KK Gewehre . Genau so brauch ich nicht bei 3 9mm einträgen auf Grün jedesmal 25 Euro zu zahlen. Bei mir wäre es also schon 3stellig was ich denen quasi umsonst in die Kasse gelegt hätte. Mir reichten schon bei der letzten KW die 95 Euro die die fürs eintragen wollten. Ohne Munitionserwerb waren es dann "nur " noch 70 Euro.Und wenn ich alle anderen Waffen in dem Kaliber die einen Munitionserwerb per se (gelbe WBK ) oder extra bezahlt auf Grün verkauft habe zahle ich halt DANN EINMAL 25 Euro und gut.
  17. zu dir schreib ich besser nichts mehr....................
  18. Ich sehe nicht wo ihr das herhabt das z.B. bei einer Kombi A Schrank, B Schrank und 1er mit Zahlenschloss die schlüssel der anderen Schränke NICHT in den 1er dürfen. Bei der Aufbewahrung in niedriger klassifizierten Behältnissen ja, da lese ich raus das die nicht neben dem eigentlichen Waffenschrank stehen sollen. Aber NUR dann soll der "Schlüsseltresor woanders stehen als die Waffenschränke.
  19. Die wären da schon ein Hindernis, jepp. Und der Stand müsste begehbar zu nutzen sein.Da wirds dann mit 50 m Ständen schon eng. Wüsste jetzt hier in der umgebung keinen.
  20. Als BDS Mitglied hat man auch Rechtsschutz in Verwaltungsrecht was die Waffenangelegenheiten betrifft. Ansonsten die private RS daraufhin überprüfen .
  21. Bei uns im Saarland über den Verband glaub 60 Euro, extern auch gerne viel mehr. Hier gibts einen der ruft 400 Euro auf.............. Und immer die " verantwortliche Standaufsicht " mitmachen. Kostet paar euros mehr
  22. Ein bestand von 15 k in einem Kaliber das so viel geschossen wird ist jetzt wirklich kein Thema. Warum du die 9mm Pistzole nicht halten willst bis es eine neue gibt und jetzt lieber zuerst einen Revolver holen willst verstehe ich aber nicht. Ausser du brauchst das Geld der Pistole für den Erwerb des Revolvers.......Oder läuft dir ein Voreintrag für den Revolver sonst aus? Beim Waffenkauf muss man ab und an Kompromisse eingehen, grade wegen 2/6.Also was willst du mehr? Die neue 9mm oder den Revolver?
  23. Dieses "Instrument " der " sicheren Verwahrung " nutze ich bei der Auflösung von Nachlässen. Dann ist die Abwicklung völlig stressfrei und man hat keinen Zeitdruck. Mit den Behörden absprechen und alle sind save.
  24. Dafür hab ich vor dem Stichtag auch gesorgt. Sind jetzt 3 B Fächer wo ich insgesamt gut 20 KW rein bekäme. hab ich also noch luft für 12..................... Ansonsten kann man fast alles Reparieren was mechanisch funktioniert. Ist keine Raketentechnik.
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