Zum Inhalt springen

PetMan

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    10.388
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von PetMan

  1. einem Kollegen wurden bei einem Einruch u.a. 2 A-Schränke gestohlen. Einer wurde verschlossen 200m weiter wiedergefunden, der andere ist heute noch verschwunden . Die Schränke waren NICHT angedübelt. Gab keinerlei Probleme, weder mit der Polizei noch mit der Versicherung. Ich habe 2 meiner Schränke neu gekauft. Ein A-Schrank und ein B-Würfel. Bei keinem stand was von verankern dabei. 2 habe ich gebraucht gekauft , A/B-Schränke, dazu habe ich gar keine Papiere bekommen. Ich wüsste nicht das man die A/B Schränke verankern muss, ausser wenn es bei den B-Schränken um die Anzahl der KW geht wenn sie unter 200 Kg liegen.
  2. Fragwürdig ist die Entscheidung der Gerichte, die das Festgelegt haben. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Und wenn ihr mit 0,4 Promille noch Fliegen dürft , ok. Ob ich da mitfliegen wollte weiß ich nicht. Hier bist du mit 0,4 Promille i.d.R. den Führerschein los wenn es zum Unfall kommt. ok, dem Piloten kann es i.d.R. egal sein, baut der einen Unfall bekommt er die Verhandlung meistens nicht mehr mit....................
  3. Jepp. Und das 0,0 beim Umgang mit Waffen. Nicht ums Autofahren oder sonst was. Und von mir aus könnt ihr mit soviel Promille fahren wie ihr wollt, ihr müsst nur mit den Konsequenzen leben. Und die zeigt euch dann ein Richter auf. Und falls ihr einen tötet bei solch einer Fahrt, aber nur 0.5 Promille habt könnt ihr das ja den Hinterbliebenen erklären, das das nur ein statistisches Grundrauschen ist. Redet euch nur alles schön, tun übrigends viele Alkoholiker auch...........................
  4. Aber grüne Socken um eine Sinnhaftigkeit zu belegen ist weniger verzweifelt? Gibt immer mal wieder ,auf Messen zb, einen Fahrsimulator. Da steigt man mit 0 Promille ein und fährt eine Teststrecke. Dann wird Alkohol getrunken und immer wieder gefahren. Die Risikobereitschaft steigt und die Reaktionszeit steigt ebenso. Bei jedem. Bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Aber wirklich bei allen. " Bewustseinsverändernde Drogen " ( ja, auch Alkohol ist eine ) verändern eben das bewustsein. Und wer mit Alkohol immer noch besser zu fahren glaubt als andere nüchtern reagiert " anders " und wenn es nur eine Sekunde Später ist wenn man bremst. Nüchtern würde der Fussgänger noch Leben, mit Alkohol wird er erfasst.Und das ist nicht nur beim Autofahren so, das ist bei allem so, damit auch beim Umgang mit Waffen.Und die Gerichte zeigen das immer wieder auf. Aber macht ihr nur weiter euer ding......................
  5. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen , das wir bei dem Thema jetzt schon auf Seite 11 sind .Ok, in rund einem Jahr und auf WO könnten es auch schon mehr sein. Was ich nicht verstehe ist, das immer noch Leute nichts gegen " ein paar Bier beim Umgang mit Waffen " haben . Die Urteile der Vergangenheit zu diesem Thema sprechen eine eindeutige Sprache. Das jeder der Alkohol trinkt das grade für ihn nicht als Problem ansieht ist auch keine neue Erkenntnis. Wenn euch eure Waffen , Jagdscheine, Führerscheine das Risiko wert sind , nur zu. Leider leiden manchmal auch andere darunter, zb bei einem Verkehrsunfall. ICH brauche zum gesellig sein keinen Alkohol. Dafür rauche ich gerne. Und komischerweise, wenn die paar Raucher bei uns vor die Tür gehen zum rauchen kommen die Nichtraucher auch mit dazu. Alkohol und Umgang mit Waffen wird in Deutschland von Gerichten nicht akzeptiert.Ob da jetzt im Gesetz eine Quelle steht oder nicht. Das ist das sogenannte " gelebte Recht ". Das sollte jeder Wissen und dann nicht jammern wenn die Pappe gelocht wird .
  6. Ich habe keinen IKEA Munitionsschrank, habe aber in solchen Themen geschrieben was ich habe . 2 Ehemalige Büroschränke aus Metall und mehrere ehemalige "Schaltkästen " in passender Größe. Aber nix von Ikea.....
  7. Jepp, eine Walther/Manurhin PP/K gehört wie ein 98er in jeden Waffenschrank. Das sind Kulturgüter. Und die ganzen "neuen Superkaliber " haben imho nur einen zweck: Das jemand der schon alles hat noch was kaufen kann, was nicht jeder hat. Einen " Mehrwert " gegenüber den etablierten Kalibern sehe ich nicht wirklich. Zumal nicht bei Sportschützen. Ein "Nice to have " für die, die es sich leisten können.Und bei den ganzen Erwerbsbeschränkungen die wir haben sehe ich , für mich jedenfalls , keinen Grund sowas zu erwerben. Sollten Disziplinen entstehen wo da wirklich Sinn macht überdenke ich das für mich nochmal. Aber mit KW in 22, 9mm, 357 Mag und 45 ACP bin ich " für mich " breit genug aufgestellt. Selbst eine 44Mag habe ich überdacht, mehrfach Probe geschossen und für mich abgehakt. Wenn mir mal eine günstig " zuläuft " würde ich aber auch nicht nein sagen.
  8. Da wird auch gerne mal behauptet " aber ich habe da und dort ja auch geschossen"............allerdings ohne das belegen zu können. Für mich als Konsens aus diesen ganzen Geschichten, ich führe weiterhin für mich wie bisher von Anfang an mein Schiessbuch in das ich alle Termine und Wettkämpfe eintrage. So hab ich am wenigsten Stress falls das Amt mich auch mal anschreibt...................was es seit Anfang der 2000er bisher noch nie gemacht hat. Und , nicht weniger wichtig, ich halte mich auf dem laufenden was Gesetzesänderungen angeht. Dann wird man auch nicht durch so ein Schreiben " überrascht "!
  9. Hatte ich bei einer Überkontingentwaffe ( eine manurhin PP in 7,65 ). 2021 in Coronazeiten erworben. Seit dem keine Meisterschaften mehr wo ich die Schiessen konnte. Erst jetzt in 2023 gab es wieder freie LM BDS, wo ich auch eine Dienstpistole schiessen konnte.............. Die Bedingungen für den Erwerb einer ÜK Waffe erfüllte ich die ganze Zeit, aber eben nicht für den Besitz dieser speziellen Waffen. Ich denke sowas müsste das Amt aber berücksichtigen .Und das ich hunderte KM fahre um doch einen Wettkampf schiessen zu können wird man wohl nicht verlangen. Man kann nicht auf der einen Seite Stände wegen Corona sperren und auf der anderen den Schützen belangen weil er nicht schiessen geht.
  10. Scheint aber auch immer noch ohne Nummer zu funktionieren. Mir wurde zu einer 1911 in 45 noch im März diesen Jahres ein 9mm WS mit dem Nummer " Ohne " in die WBK eingetragen. Lauf und Schlitten der 45 tragen übrigens auch keine Seriennummer. Ich habe auch noch, das aber seit Anfang der 2000er Jahre, eine komplette Waffe " ohne " Seriennummer in der WBK stehen.
  11. Das geht bei uns gott sei dank wesentlich schneller, wenn es nur um Ein oder Austragung geht. Donnerstag abend abgegeben, Samstag wieder im Briefkasten. Oder termin ausmachen, hingehen und ein oder austragen lassen. Geht mittlerweile auch wieder. 10 tage finde ich mehr als " Grenzwertig ". Aber alles nix im Vergleich zu dem was ich grade mit dem Finanzamt an der backe habe. Was arbeiten den in den Behörden für Leute???????????????????????
  12. @Fussel_Dussel Genau so und noch ein paar schlaue sprüche " das gilt nur für die neuen ", " das war schon immer so " , " wo steht das ? Im Internet? Da kann ja jeder alles reinschreiben " . Den letzten Spruch bekam ich als ich einen § des Waffenegsetzes aufs Handy holte und zeigte.....................
  13. Solche Fälle wie hier prognostiziere ich seit 2020. Das das jammern losgeht wenn das Amt das Bedürfnis hinterfragt. Das kann aber nur dann passieren, wenn man die aktuellen Gesetze nicht vor Augen hat. Was ich mir da im Verein schon anhören konnte wenn ich darauf hin gewiesen habe........... Das man mit " der eigenen Waffe " geschossen haben muss ist doch nix neues. Das gilt seit 3 jahren. Somit hält mein bedauern sich in engen Grenzen. Damit schreibe ich nicht das ich die aktuelle Gesetzeslage gut finde , die finde ich total Überzogen. Aber es gibt sie und es war abzusehen das sie auch von den Ämtern umgesetzt wird. Wer jetzt, nach 3 Jahren , sagt er wusste das so nicht ist, sorry dafür, selber schuld. Und wenn so nach und nach viele Fälle der Art aufkommen könnte man als Gesetzgeber sagen:" Ok, die " Erleichterung " das nach 10 Jahren gut ist ( im Grundkontinget ) und eine Mitgliedsbescheinigung des Vereins ausreicht hat sich nicht bewährt, die Sportschützen erfüllen ja nicht mal in den ersten 10 Jahren die Vorgaben! "
  14. Die 5 jahresfrist startet nicht wieder von neuem. Die ist an die erste WBK gebunden und nicht an eine Waffe.
  15. Jepp, die F Waffen sind unter Anl. 2, Absch. 2 geregelt und bedürfnisfrei
  16. Muss ja, sonst stünde da ja gar nix. Und es wäre unklar auf welches Bedürfnis eine Waffe erworben wurde. Edit: Aber jetzt habe ich mal in mein Stammdatenblatt geschaut..........ich habe noch 2 4mm Waffen mit F in den WBK`s..........da steht als Bedürfnis auch drin : Sportschütze § 14 Abs 2 WaffG...........................was ja so nicht stimmt. Muss ich mal Nachfragen auf dem Amt..................dachte ich hätte alle Fehler darin bereinigen lassen ( z.B war ein WS als komplette Waffe eingtragen, Namen falsch geschrieben ( Raik statt Reck ) , falsche Kaliber eingetragen ( 7,65 Luger statt 7,65 Browning ))
  17. PetMan

    Wieviele Läufe?

    Wenn sie vom Verband bewilligt wurden muss das Amt gute Gründe haben den Voreintrag zu verwehren. Bei sowas IMMER den Verband involvieren. Weil damit die Bescheinigung des Verbandes in zweifel gezogen wird. Und bisher kann ich über den guten Menschen beim BDS LV 9 nur gutes berichten. Habe noch nie gehört das er auf WS verwiesen hat.
  18. PetMan

    Wieviele Läufe?

    Ich habe insgesamt 3 WS für meine KW. Ein 9mm für meine 9mm, da hab ich einen Lauf der mit Blei geschossen wird, der andere mit Mantelgeschossen. Dürfte als Begründung reichen. Für meine 1911 in 45 ACP hab ich eins in 9mm und eins in 22. Auf dem 22er ist eine Optik montiert, das 9er hab ich für günstiger mit der 1911 zu schiessen. Sollte auch als Grund reichen. Sehe zb für ein weiteres 45er oder 9mm System mit montierter Optik auch keinen Grund das zu versagen. Oder für ein weiteres 22er System ohne Optik. Falls ich mir irgendwann noch eine 22 Pistole hole könnte es allerdings eng werden mit der Argumentation. Oder das ich beim Antrag auf eine 22er Pistole gesagt bekomme, die brauche ich nicht weil ich die Disziplin mit der 1911 und 22 er WS Schiessen kann . Aber solange ich einen Erwerb begründen kann, sollte auch der Besitz kein Problem sein. Dazu regelmässig Wettkämpfe schiessen ist sicher auch nicht verkehrt.
  19. Und genau über dem Begriff wirst du " stolpern und liegen bleiben ". Ganz davon ab das wir solche Themen schon mehrfach hier hatten, ein RAUM ist kein BEHÄLTNIS .
  20. Ach steven, manchmal denke ich wenn ich dich lese.................................. wenn dein " abgeschlossener Raum" ein " zertifizierter Waffenraum" ist geht das. Ein normal verschlossenes Zimmer mit normaler Zimmertür sicher nicht.
  21. Ich kenne es auch so das die Seriennummer, falls vorhanden, beibehalten wird. Habe vor ein paar Monaten sogar noch ein WS OHNE NUMMER eingetragen bekommen. Da steht als Seriennummer einfach "Ohne " in der WBK. Geht also heutzutage auch noch.....................Bei meiner 1911 in 45 ACP hat weder der Lauf noch der Schlitten eine Nummer , nur das Griffstück. Einen Röhm Derringer habe ich komplett " ohne Nummer " in der WBK. Trotz NWR geht also noch so einiges..............
  22. Ich habe sogar 2 meiner Kurzwaffen mit in Kur genommen................................................... Allerdings vorher die Aufbewahrung in einem Verein vor Ort abgeklärt................und ich hatte schon Langwaffen mit in Urlaub. Der Vermieter der Ferienwohnung war Jäger und ich durfte bei dem einstellen. Es gibt immer mittel und wege die auch legal sind. Ich fahre nicht 300km einen Weg morgends auf einen Wettkampf und dann abends/nachts wieder heim. Entweder haben die im Holtel einen entsprechenden Tresor oder es wird eingeschlossen so gut es geht.Aber 3 KW Schlitten würde ich nicht mit mir rummschleppen, und die Trommel des Revolver noch dazu...........................Dürfte man das nicht wäre der größere Wettkampfsport in Deutschland tot.
  23. Kollege schiesst schon ewig in Luxemburg Tontauben. Der hat schon vor jahren davon berichtet.Nicht erst seit 2022.........
  24. Hast du das schriftlich oder mündlich ? Und der will Nachweise aus der zeit wo du noch bei einer anderen Behörde geführt wurdest? Aus den letzten FÜNF Jahren ? Auch da würde mich die Rechtsgrundlage interessieren. Das die sich gerne auf irgendeinen Paragraphen, hier wohl der §14 , berufen ist allgemein bekannt. Der ist aber nicht die Genehmigung einfach mal alles was dem Einfällt zu verlangen. Wenn er der Meinung ist das Schiessbuch sei Pflicht soll er doch bitte so nett sein und dir die " offizielle Vorlage " zum Führen eines Schiessbuches zukommen lassen. Man will ja nichts falsch machen...................... Und nochmal............es gibt keine Pflicht ein persönliches Schiessbuch zu führen, es macht aber vieles viel einfacher. Z.B bei der Beantragung von Waffen beim Verband . Auf der Behörde hat das aber i.d.R. nix zu suchen. Durch die Vorlage des kompletten originalen Schiessbuches , mit Aufzeichnungen über Jahre , auf der Behörde hat sich schon der eine oder andere selbst " ins Knie geschossen ". Und die können einfach nix verlangen was nicht vorgeschrieben ist. Und selbst gegen eine schriftliche Auflage ein solches persönliches Schiessbuch zu führen würde ich mich wehren. Und vor allem den Verband involvieren. Am besten hat man einfach genug Termine/Wettkämpfe übers Jahr, dann ist man immer auf der sicheren Seite. Ich sagte meiner SBìne mal auf ohre Frage ob ich überhaupt genug schiesse sie soll meinen Namen in den Ergebnislisten meiner beiden Verbände googlen.........................seit dem fragt die nicht mehr danach......Bis dato wurden auch noch nicht die Wettkämpfe meiner Überkontingentwaffen abgefragt. Aber so wie der ihr Büro aussieht hat sie genug andere Sachen zu tun.........................Ich habe beim letzten Besuch drauf gewartet, das einer der Papierstapel in ihrem Büro der Schwerkraft folgt. Und das in einer Behörde mit Kundenkontakt. Manchmal tut sie mir fast leid.............aber nur manchmal............
  25. Sich mit der eigenen Behörde " anlegen " kann nach hinten losgehen. Wenn die sich aber Gesetze aus den Fingern saugt und Sachen verlangt die einfach nicht vom Gesetz gedeckt sind kann man entweder alles liefern was die wollen............oder sich wehren. Hab ich auch schon durch, incl Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerde. Hab hier noch Post liegen mit solchen Aussagen wie " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium ".............unterm Strich bekam ich aber recht. Das diese Behörde mir nix mehr schenkt ist mir klar. Aber was mir vom Gesetz zusteht bekomme ich. Ich war 2006 und 2011 mit denen aneinander. Spätestens seit 2011 sind die aber recht freundlich mir gegenüber geworden. Muss man halt Sachlich bleiben und wissen was man tut. Und wenn der SB hier in dem Fall auf einem Schiessbuch besteht würde ich mir das schriftlich unter nennung der Rechtsgrundlage geben lassen. Ein einfacher Verweis auf den § 14 begründet das mal nicht. Als ich einen " ablehnenden Bescheid in Schriftform " verlangte wurde das Verhalten bei dem Vorgang 2006 ein anderes. Schriftlich wollte man mir das nicht geben. Und hat dann nach 14 tagen einfach so doch eingetragen. Alles was man mündlich bekommt ist im Fall der Fälle so nie gesagt oder gemeint worden. Haben die sich aber schriftlich geäussert ist das was anderes. Ich konnte micht unter einschaltung des Innenministeriums als Fachaufsichtsbehörde durchsetzen und brauchte in beiden Fällen keinen Anwalt. Zur Not hätte ich den aber eingeschaltet.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.