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PetMan

WO Silber
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  1. Wenn du meinen Beitrag ganz gelesen hättest würdest du auch gelesen haben das ich diese Regelung zum Kotzen finde. Es nutzt aber nix mit dem Fuss aufzustampfen und weiter zu jammern, weil das ja dein Recht ist. Recht und leider auch Gesetz ist aber die hier Diskutierte Regelung. Die muss man nicht gut finden, was ich nicht tue, aber man muss sich dran halten. Oder fährst du auch 100 Km/h wo nur 50 Erlaubt sind ?
  2. Sorry, aber wo hast du die letzten jahre gelebt? Das Problem kommt doch nicht aus dem nichts. Das muss man nicht gut heißen, aber das sind die Bedingungen wie sie z.Z. rechtlich vorliegen.Und du brauchst nur für deine Überkontingentwaffen einen Kombi??? Und ich muss wirklich schreiben, ich kann das gejammer fast nicht mehr hören. Wenn ich Verein die " Altgedienten " über solche Regeln informieren will bin ich der "Dummschwätzer", " das gilt nur für die neuen ", und was denen noch so alles einfällt. Und irgendwann stehen sie beim Vorsitzenden und jammern, das das Amt die Frechheit hat das Bedürfnis grade bei ihnen zu hinterfragen und der Vorsitzende soll bescheinigen das alles gut ist......Auch wenn ich diese Regelung selber zum kotzen finde, schaue ich das ich die bedingungen erfülle. Am Samstag schiesse ich mit allen meinen KW LM BDS, alle schön hintereinander am gleichen Stand. Der Aufwand misst sich also in Stunden, an einem Tag.Und mein Mitleid mit denen die jetzt jammern hält sich ehrlicherweise in Grenzen. Das fiel nicht gestern vom Himmel, das sollte allgemein bekannt sein. Zumal du hier seit 2003 angemeldet bist. Dann kann man sich auch mal auf dem laufenden halten. Sorry, musste einfach raus..............................
  3. Dem wiederum widerspricht dann der § 12 Waffengesetz.
  4. Demnach wäre der Gastschütze nicht mehr möglich, weil er die Berechtigung zum Erwerb und Besitz naturgemäß noch gar nicht erfüllen kann.................................
  5. Das ist aber ein anderes leihen als hier grade Besprochen wird.Das darf sogar jemand OHNE WBK leihen.Und wir mit WBK dürfen nicht schlechter gestellt werden als leute ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis. Ich darf auch auf dem Stand mit der Büchse eines Jägers mal eine Runde Scheissen, auch wenn ein SD darauf ist. Ein Gastschütze ohne WBK dürfte das auch.Abe rich darf mir die Waffe nicht im Sinne des § 12 "Leihen" und mitnehmen . Wobei ich das zum zwecke der " sicheren Verwahrung " wiederum doch dürfte. Also alles ganz einfach
  6. Es gibt keine Liste mit "sportlich zugelassenen Waffen", wenn überhaupt gibt es eine von " vom schiessport ausgeschlossene Waffen " . Das BKA stellt nicht die Zulassung von Waffen bei ihren Prüfungen fest, sie stellt fest ob ausgeschlossen oder nicht.
  7. Die Diskussion ist doch mittlerweile wieder Typisch Wo. Es geht doch nicht um die eine Patrone als einzigen Grund ihm die WBK zu lochen. Es geht darum, das schon Anhaltspunkte da waren, man alleine mit denen sich aber noch nicht in der Lage sah mit Entzug der Waffe zu reagieren. Die Patrone ausserhalb hätte aber dafür benutzt werden können. Nur darum geht es. Alles danach wäre zu klären gewesen.
  8. ...die man aber nach den anderen Hinweisen hätte nutzen können/müssen............................sie sagten aber sie hätten keine rechtliche Handhabe gehabt ihm die WBK zu lochen............das war eine.
  9. Und wie bitte soll das bei eine Aufbeahrungskontrolle auffallen? Oder schreibst du von einer Durchsuchung?
  10. sieht für mioch, u.a. wegen dem überlangen Lauf, wie iene umgefrickelte aus, Model " Midnight Special "
  11. Ich habe im Gesetz noch keine Stelle gefunden die sagt, ich muss die Wettkämpfe in dem Verband schiessen wo ich sie beantragt habe. Aber ich kann dich beruhigen, meine ÜK Waffen wurden alle beim BDS beantragt und bewilligt. Lustigerweise überwiegend mit Wettkämpfen, die ich im DSB geschossen habe...........................BDS gibt es hier nicht viele Wettkämpfe übers Jahr und mit den KW schaffe ich es nicht mehr auf die DM................das alter und die augen fordern ihren Tribut...............
  12. Vor allen dingen ist das ja nicht kontrollierbar. und wenn man dann doch die " üblichen Verdächtigen " kontrolliert wird wieder die rassismuskeule heraus genommen. Ergo muss für jeden " üblichen Verdächtigen " auch ein Max Mustermann oder eine Liesschen Müller "kontrolliert " werden. Und wie Kontrolliert man jemand ob er ein Messer dabei hat ? Steht man da am ende in der Unterwäsche im Zug und alle schauen zu ? Also mir " Erschliesst " sich das alles nicht wirklich..............................................und das möchte ich sehen, wie die Polizei eine zb 5 köpfige Gruppe bestimmter coleur in einem Zug auf messer Kontrolliert. Da gehen die doch nur mit mindestens 15 mann dran.........ergo lieber die Kontrollieren wo man davon ausgeht die wehren sich nicht.......
  13. Das ist eine immer wieder gerne genommene Argumentation. "Es erschliesst sich ihnen einfach nicht ". Was braucht es da Fakten...............
  14. ICH denke das war keine "Schwäche " sondern pure Absicht.
  15. Ich war nicht immer einer Meinung mit dem Winkelsdorf, aber was er zur Zeit abliefert, auch in den Medien, findet meine volle Zustimmung.
  16. Hier tauchen doch immer wieder solche Schreiben auf. ich denke das wird sich nicht nur auf BW beschränken. Gabs nicht auch schon in NRW Ämter die das forderten ?
  17. 3 meiner überkontingentwaffen schiesse ich im April auf der LM BDS direkt nacheinander auf dem gleichen Stand.Erst die Walther PP, dann den 1911er und am ende den 686. Brauche nur auf einen Termin fahren, muss nicht mal die Bahn wechseln oder abbauen und neu aufbauen. Hab da schon leute 6 oder 7 Waffen so nacheinander schiessen sehen. Wusste früher nur nie warum............heute weiß ich es.
  18. jepp..................du darfst aber auch mit ALLEN Waffen über Grundkontingent deine Wettkämpfe schiessen..................und das solange du sie besitzt.................die Erleichterung nach 10 jahren nach dem ersten Erwerb zählen ja wohl für Überkontingentwaffen nicht, wie man die letzte Zeit immer wieder liest.....................
  19. Und solange das nicht gemacht wird, also genau zu unterscheiden, bekommen WIR LWB diese Zahlen komplett aufs Brot geschmiert............................Es kann doch kein Problem sein da zu Differenzieren. Die Polizei ermittelt doch in den meisten Fällen die Art der Waffe........................Die Ergebnisse werden aber einfach nicht gesammelt.
  20. Da gibt es Behörden dafür sowas glatt zu ziehen. Nennt sich Flurbereinigung. Die brauchen für ein bestimmtes Gebiet da oft Jahrzehnte . Und die Hälfte der Zeit suchen die Erben...........................und wenn sie irgendwo mal fertig werden könnten sie grade nochmal von vorne anfangen, weil in der zwischenzeit wieder einige Besitzer verstorben sind.....................
  21. Das kann ich so aus vielen Beispielen aus der Praxis bestätigen. Von einer Erbengemeinschaft ein Haus kaufen ist so ziemlich das schlimmste was einem passieren kann. Geht aber auch anders. ich löse mit einem Freund grade für eine Erbengemeinschaft aus 3 Personen den Waffenbestand eines verstorbenen Freundes und Kollegen auf. Geld geht natürlich an die 3 Erben. Da gibt es bis dato wenig zu meckern und sie haben bisher alle preise die wir bisher für einzelne Waffen ansetzten auch abgesegnet. Aber würde da einer Querschiessen wäre zumindest ich sofort aus der Sache raus. Ich gehe aber davon aus das dies nicht geschiet. Raze4711 kenne ich persönlich, seine Schwester nicht. Ich denke das ER da weniger der " Streithammel " ist.
  22. Da mittlerweile auch die Plätze auf der gelben endlich sind sehe ich wenig Sinn darin den für " einschüssige Revolver " zu " verschwenden. Ich selber habe aber auch eine KW auf der gelben, einen mehrschüssigen Vorderladerrevoler. Aber auch nur weil ich ihm ein Gnadenbrot nach einem Todesfall geben wollte. Ansonsten wäre er der vernichtung anheim gefallen. Bräuchte ich Platz auf der gelben wäre das Stück eines der ersten die wieder gehen müssten.
  23. die ihm u.U. auf die Füsse fallen kann. Für die Einsetzbarkeit in eine genehmigte Disziplin ist man selber verantwortlich. Deswegen ging wohl auch 17 HMR lange nicht auf gelbe. Mittlerweile soll der BDS ja eine Disziplin haben wo die reinpasst..........
  24. Ich hatte eine 9mm , die durch einkleben einen 4mm Laufes auf 4mmM20 konvertiert wurde. Ging damals noch. Also 2/6 und ein Bedürfnis für eine 9mm es endlich erlaubten wurde die Waffe wieder " Rückgebaut ". Sprich ein Büchsnemache rmit Herstellungserlaubnis erhitze den originalen Lauf und entnahm den 4mm Lauf. Das ganze wurde für die Waffenbehörde bescheinigt. Das ganze hätte aber auch theoretisch ein Backofen oder Bunsenbrenner leisten können, nur dann halt ohne Bescheinigung . Solche " Genehmigungen " mit " kleben " werden wohl heute nicht mehr erteilt, denke ich. ZUm eigentlichen Thema: So eine " einschüssiger Revorlver " müsste dann natürlich noch in eine genehmigte Sportdisziplin reinpassen. Dann sollte es gehen.
  25. Und genau deswegen macht sie das auch nicht. Da würden keine Zahlen rauskommen die eine Verschärfung erforderlich machen würde. Und das weiß sie ganz genau......................und nur weil etwas " gefühlt " mehr wird kann man kein Gesetz ändern. Zumindest sollte das so sein
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